Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
05.03.2009
Erstellt
19.03.09, 21:46
Aktualisiert
19.03.09, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II/510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
05.03.2009
ö. S.
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
74/2009
nö. S. TOP
12.02.2009
(Datum)
BETREFF:
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2009
hier: Anmeldung der Landesmittel/Kindpauschalen und die sich hieraus ergebende Personalausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der JHA beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Bedarfsgerechtigkeit
der in der Anlage zusammengestellten, einrichtungebezogenen Betreuungsangebote in
Kindertageseinrichtungen und beauftragt die Verwaltung zur fristgerechten Mittelanforderung beim Land.
2. Der JHA weist den HFA/Rat auf die sich in Anwendung der Anlage zu § 19 KiBiz ergebende erforderliche zusätzliche Personalausstattung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in der Größenordnung von 2,5 Vollzeitäquivalenten hin. Der Bedarf soll beim Stellenplan 2010 Berücksichtigung finden.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
1. Nach der Verfahrensverordnung zum Kinderbildungsgesetz (VerfVO KiBiz) hat das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe bis zum 15.03. jeden Jahres die Landesmittel
zur Betriebskostenförderung für das an stehende Kindergartenjahr nach §§ 21, 22 KiBiz auf
der Grundlage einer verbindlichen Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung zu beantragen. Die Antragsdaten wurden aufgrund der Meldungen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen zusammengefasst und werden in das vorgegebene Antragsformular eingearbeitet.
2. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes hat der Gesetzgeber in der Anlage zu § 19
KiBiz Bestimmungen zur personellen Besetzung der Kindertageeinrichtungen getroffen.
Diese Regelungen wurden mit der am 09.06.2008 verabschiedeten Personalvereinbarung
präzisiert und am 18.06.2008 durch die Empfehlungen (der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, sowie des Evangelischen und Katholischen Büros NRW) zur Umsetzung des
Verwaltungs- und Abrechnungsverfahrens i. R. des KiBiz weitergehend zur Beantwortung
von Verfahrens- und Auslegungsfragen konkretisiert. Die grundlegenden Ableitungen hieraus wurden bereits in der Vorlage Nr. 1724 zum JHA am 21.08.2008 unter TOP I.5 beschrieben.
Der Personalstundenbedarf ergibt sich aus den an das Land gemeldeten Kindpauschalen
nach Ziffer 1.
Im Ergebnis ergibt sich aus dieser Berechnung ein Stellenunterhang im Fachkraftbereich
von 10,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und im Ergänzungskraftbereich ein Stellenüberhang
von 5,8 VZÄ. Dies begründet sich mit der weiteren Aufnahme unter dreijähriger Kinder und
dem damit verbundenen Fachkraftgebot. Bei der Berechnung wurde die ab 01.07.2008
geltende tarifliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden berücksichtigt.
In Verrechnung des Stellenüberhangs im Ergänzungskraftbereich reduziert sich im Fachkraftbereich der Bedarf von 10,7 auf 4,9 VZÄ.
Dieser Stellenbedarf kann
•
durch die Beibehaltung der Ausweisung von 6 Planstellen für Jahrespraktikanten/innen (= 2 VZÄ nach § 4 der Personalvereinbarung) im Stellenplan
•
durch Fachkraftstellen in Vollzeit/Teilzeit mit 50 % , die unmittelbar einer Einrichtung zugeordnet werden, oder deren Aufgaben in der einrichtungsübergreifenden
Arbeit mit den Schwerpunkten Sprachförderung/Veränderungen der pädagogischen Arbeit durch die Betreuung der unter 3-Jährigen und heilpädagogischen, motopädischen Komplementärangeboten (Frühförderung/Umgang mit Entwicklungsverzögerungen pp.) beschrieben werden sollen ( = 2,5 VZÄ) und die im Bedarfsfalle
auch als Springer eingesetzt werden könnensowie
•
durch eine Reserve von 0,4 VZÄ für weitergehende Vertretungserfordernisse
abgesichert werden.
Konkret wären also 3 bis zu 5 Stellen mit 2,5 VZÄ neu zu schaffen. Die entstehenden Personalmehrkosten werden auf rd. 110.000.- € geschätzt. Diese sind noch nicht in dem bislang für 2010 eingeplanten Personalkostenbudget enthalten und müssten im (Personal)Haushalt abgesichert werden.
Das KiBiz geht bei der Betriebskostenfinanzierung weiterhin von folgenden Beteiligten aus:
-2-
dem Land
dem örtlichen Träger der Jugendhilfe
dem Träger der Einrichtung und
den Eltern über die Elternbeiträge, soweit dies vom örtlichen Träger als erforderlich betrachtet wird.
Für städtische Einrichtungen gewährt das Land einen Anteil von 30 % der Kindpauschalen.
Das Elternbeitragsaufkommen liegt bei rd. 22 %, so dass bei der Stadt als örtlichem Träger
der Jugendhilfe und Träger der Einrichtung ein (Netto)Eigenanteil von rd. 48 % verbleibt.
-3-