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Bürgerantrag (Anregung bzgl. verkehrsberuhigender Maßnahmen auf dem Erftweg, Höhe Burg Blessem, in E.-Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Bürgerantrag (Anregung bzgl. verkehrsberuhigender Maßnahmen auf dem Erftweg, Höhe Burg Blessem, in E.-Blessem)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 519/2008 Az.: 66 13-01 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.10.2008 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 28.10.2008 Anregung bzgl. verkehrsberuhigender Maßnahmen auf dem Erftweg, Höhe Burg Blessem, in E.-Blessem Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.10.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem Verbindungsweg von der Radmacherstraße zur Erft südlich der Kiesgrube Nowotnik handelt es sich um einen Wirtschaftsweg, der in wassergebundener Decke ausgeführt wurde. Die Befahrung dieses Weges durch Kraftfahrzeuge ist nur den Anliegern erlaubt. Während der Kanalbausanierugsmaßnahme in Blessem wurde den Anliegern der Radmacherstraße erlaubt, von der Frauenthaler Straße entlang der Erft und unter anderem auch den o.g. Weg im nördlichen Abschnitt zu benutzen. Dieses haben scheinbar auch einige andere Autofahrer als Gelegenheit genutzt, und sich zur Gewohnheit gemacht, verbotenerweise die Wirtschaftswege nördlich von Blessem zu befahren. Zur Einhaltung des vorhandenen Durchfahrverbotes werde ich die Polizei bitten, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder der Einbau von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ist im allgemeinen unüblich. Das Aufstellen von Hinweisen „Achtung Pferde“, „Ausfahrt“ o.ä. kann dem Betreiber des Reitstalls in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen ggfl. stattgegeben werden. (Bösche)