Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 519/2008
Az.: 66 13-01
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.10.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
28.10.2008
Anregung bzgl. verkehrsberuhigender Maßnahmen auf dem Erftweg, Höhe Burg
Blessem, in E.-Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.10.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Verbindungsweg von der Radmacherstraße zur Erft südlich der Kiesgrube Nowotnik
handelt es sich um einen Wirtschaftsweg, der in wassergebundener Decke ausgeführt wurde. Die
Befahrung dieses Weges durch Kraftfahrzeuge ist nur den Anliegern erlaubt.
Während der Kanalbausanierugsmaßnahme in Blessem wurde den Anliegern der
Radmacherstraße erlaubt, von der Frauenthaler Straße entlang der Erft und unter anderem auch
den o.g. Weg im nördlichen Abschnitt zu benutzen. Dieses haben scheinbar auch einige andere
Autofahrer als Gelegenheit genutzt, und sich zur Gewohnheit gemacht, verbotenerweise die
Wirtschaftswege nördlich von Blessem zu befahren.
Zur Einhaltung des vorhandenen Durchfahrverbotes werde ich die Polizei bitten, entsprechende
Kontrollen durchzuführen.
Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder der Einbau von
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt ist im
allgemeinen unüblich. Das Aufstellen von Hinweisen „Achtung Pferde“, „Ausfahrt“ o.ä. kann dem
Betreiber des Reitstalls in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen ggfl. stattgegeben werden.
(Bösche)