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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor; Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor;
Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor;
Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 590/2006 Az.:61.21-20/147 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.08.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.09.2006 Rat 26.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor; Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.08.2006 Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 147, Erfstadt-Lechenich, Bonner Tor, als Bebauungsplanentwurf 147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 24.08.2005 bis einschließlich 26.09.2005 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 02.06.2006 durchgeführt (Niederschrift s. Anlage). Die Verwaltung hat auf der Grundlage einer Weiterentwicklung der im Ausschuss für Stadtentwicklung am 29.09.2005 vorgestellten Variante C (Parkplatz im rückwärtigen Bereich) einen Bebauungsplanvorentwurf nebst Varianten erarbeitet. In der Bürgerversammlung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB) am 02.06.2006 wurden seitens der Anwohner der Straße „Am Haagenpfädchen“ u.a. Bedenken bzgl. einer zu hohen Lärmbelastung und mangelnder Verkehrssicherheit im Bereich der Zufahrt geäußert. Als Alternativstandort wurde der gegenüberliegende Wokinghamplatz vorgeschlagen. Innerhalb der einwöchigen Nachfrist wurden darüberhinaus von den Rechtsanwälten Kapellmann und Partner im Rahmen einer rechtlichen Interessenvertretung Bedenken gegen die Planung vorgetragen (Schreiben s. Anlage). Insbesondere wird das städtebauliche Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes angezweifelt sowie ein Abwägungsdefizit geltend gemacht. Insgesamt sind die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Bedenken als abwägungsrelevantes Material eingestellt in die Erabeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Sowohl das Planerfordernis als auch die gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander sind hinreichend in der Begründung zum Bebauungsplan und dem Umweltbericht dargelegt. Grundsätzlich basiert die vorliegende Planung auf dem Konzept zum Quartiersumbau “Historische Altstadt Lechenich”, das ein Dreipunktsystem zur Verlagerung von Parkplätzen in Bereiche außerhalb der Altstadt vorsieht. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach (gem. §4 (1) Baugesetzbuch) vorgetragenen Anregungen sind im Entwurf weitgehend berücksichtigt. Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen. (Bösche) Anlagen: - Anlageplan - Niederschrift Bürgerversammlung vom 02.06.2006 - Schreiben der Anwälte Kapellmann und Partner - BP-Entwurf und Begründung einschl. Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner -2-