Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 590/2006
Az.:61.21-20/147
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.08.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.09.2006
Rat
26.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr.147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor;
Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.08.2006
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 147, Erfstadt-Lechenich, Bonner Tor, als Bebauungsplanentwurf 147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor mit Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3(2)
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 18.10.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor beschlossen. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom
24.08.2005 bis einschließlich 26.09.2005 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 02.06.2006
durchgeführt (Niederschrift s. Anlage).
Die Verwaltung hat auf der Grundlage einer Weiterentwicklung der im Ausschuss für
Stadtentwicklung am 29.09.2005 vorgestellten Variante C (Parkplatz im rückwärtigen
Bereich) einen Bebauungsplanvorentwurf nebst Varianten erarbeitet. In der Bürgerversammlung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB) am
02.06.2006 wurden seitens der Anwohner der Straße „Am Haagenpfädchen“ u.a.
Bedenken bzgl. einer zu hohen Lärmbelastung und mangelnder Verkehrssicherheit im
Bereich der Zufahrt geäußert. Als Alternativstandort wurde der gegenüberliegende
Wokinghamplatz vorgeschlagen.
Innerhalb der einwöchigen Nachfrist wurden darüberhinaus von den Rechtsanwälten
Kapellmann und Partner im Rahmen einer rechtlichen Interessenvertretung Bedenken
gegen die Planung vorgetragen (Schreiben s. Anlage). Insbesondere wird das städtebauliche Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes angezweifelt sowie ein
Abwägungsdefizit geltend gemacht.
Insgesamt sind die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen
Bedenken als abwägungsrelevantes Material eingestellt in die Erabeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Sowohl das Planerfordernis als auch die gerechte
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander sind
hinreichend in der Begründung zum Bebauungsplan und dem Umweltbericht dargelegt.
Grundsätzlich basiert die vorliegende Planung auf dem Konzept zum Quartiersumbau
“Historische Altstadt Lechenich”, das ein Dreipunktsystem zur Verlagerung von Parkplätzen in Bereiche außerhalb der Altstadt vorsieht.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach (gem. §4 (1) Baugesetzbuch) vorgetragenen Anregungen sind
im Entwurf weitgehend berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen.
(Bösche)
Anlagen:
- Anlageplan
- Niederschrift Bürgerversammlung vom 02.06.2006
- Schreiben der Anwälte Kapellmann und Partner
- BP-Entwurf und Begründung einschl. Umweltbericht und schalltechnischer
Untersuchung an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner
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