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Beschlussvorlage (Niederschrift Bürgerversammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
39 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 02.06.2006 Beginn :19.00 Uhr Ende: 21.05 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 1. Thema der Veranstaltung: Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 147, E.- Lechenich, Bonner Tor 2. Ort der Veranstaltung: Aula Theodor-Heuss-Hauptschule, Dr. Josef-Fieger-Straße, Erftstadt-Lechenich 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Bösche, Stadtbaudirektor Wirtz Stadtbaudirektor Overhoff Stadtbaudirektor Dr. Risthaus Techn. Angestellter Schwingen 4. Veranstaltungsteilnehmer: 16 Bürger einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen 5. Veranstaltungsablauf: Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Anschließend erläutert Herr Wirtz anhand einer PowerPoint – Präsentation die Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes Nr. 147, E - Lechenich Bonner Tor. 6. Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge Nach dem Vortrag von Herrn Wirtz werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert: 1 6.1 Was ist ein Aufstellungsbeschluss? Im formalisierten Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Baugesetzbuch (BauGB) ist der Aufstellungsbeschluss der erste Verfahrensschritt. 6.2 Welche Bedeutung hat die Nachfrist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch und wann endet diese? Die Nachfrist stellt eine Wahlmöglichkeit zur Äußerung von Anregungen dar. Während der Bürgerversammlung nicht geäußerte Anregungen können im Zeitraum von 12.06.19.06.06 schriftlich nachgereicht werden. 6.3 Auf welcher Geländehöhe liegt die Fläche des Parkplatzes und besteht die Möglichkeit, durch Tieflage eine bestmögliche Einfügung in die Umgebung zu erreichen? Die Stellplatzanlage liegt ca. 1 m tiefer als die Straßenfläche „Am Haagenpfädchen“. Eine weitere Absenkung ist durch die Nähe zum Rotbach nur begrenzt möglich. 6.4 Reicht die vorgesehene Fahrbahnbreite von 4.50 m bei Zweirichtungsverkehr aus? Ausgehend von den gültigen technischen Normen zur Anlage von Straßen ist die Fahrbahnbreite ausreichend bemessen, zumal nur der Einfahrtsbereich in einem Bereich von ca. 20 Länge in zwei Richtungen befahren wird. Der Inhalt der Planung wird als vorläufig angesehen und eine mögliche Verbreiterung, insbesondere zu Gunsten des Fuß-/ und Radverkehres in die weiteren Überlegungen mit einbezogen. 6.5 Ist eine Kopie des schalltechnischen Gutachtens erhältlich? Die Herausgabe von Gutachten ist erfahrungsgemäß aus Gründen des Urheberrechtes problematisch. Auszüge aus dem vorliegenden Gutachten werden jedoch mit entsprechendem Vermerk zugesichert. 6.6 Gibt es unterschiedliche Grundlagen für die Beurteilung verschiedener Lärmquellen und auf welcher Grundlage wurde das Gutachten erstellt? Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens sind für den aufkommenden Verkehrslärm (öffentlicher Parkplatz) die Grenzwerte der 16. BImschVO (Bundesimmissionsschutzgesetz) zu beachten. Im Gegensatz dazu sind bei „Privatlärm“ ( z.B. in Gewerbe- und Wohngebieten) die Richtlinien der TA Lärm (Techn. Anleitung Lärm) zu berücksichtigen, welche einen höheren Schutzanspruch für benachbarte Nutzungen vorsieht. Bei der Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung ist im Gutachten im Sinne eines erhöhten Nachbarschutzes von einer hohen Fluktuation durch Kurzzeitparker ausgegangen worden. 6.7 Der gegenüberliegende Wokinghamplatz wird als Standort für einen Parkplatz vorgeschlagen. Ist diese Alternative noch Teil der Überlegungen zur Schaffung von Stellplätzen im Bereich Bonner Tor ? Der Wokinghamplatz ist im Rahmen der städtischen Jugendarbeit ein wichtiger Treffpunkt für Jugendliche. Das Mobile-Konzept wurde ausdrücklich durch das Kultusministerium gelobt und wird durch die Stadt Erftstadt mit Nachdruck weiterverfolgt. Außerdem kann auf der zur Verfügung stehenden Fläche keine ausreichende Anzahl von Stellplätzen geschaffen werden. 2 6.8 Gibt es aktuelle Planungen für eine Vollsperrung der Innenstadt Lechenichs? Eine Vollsperrung der Lechenicher Innenstadt wird aufgrund der verkehrlichen Gegebenheiten als unrealistisch angesehen und seitens der Stadt Erftstadt nicht weiter verfolgt. Das Konzept zum „ Quartiersumbau historische Altstadt Lechenich“ sieht bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Durchfahrwiderstandes vor. 6.9 Werden durch die Umgestaltung der Lechenicher Innenstadt Stellplätze wegfallen? Auf der Basis eines Gutachtens des Aachener Verkehrsplanungsbüros BSV wurde ein Parkraumkonzept entwickelt, das den Wegfall von 10 – bis 15 Stellplätzen in der Altstadt Lechenichs vorsieht. Der geplante Parkplatz dient daher u.a. auch der Kompensation der Stellplätze, die durch den geplanten Umbau der Bonner Straße zwischen Markt und Bonner Tor wegfallen. 6.10 Ist eine Abpollerung der Straße „Am Haagenpfädchen“ möglich? Eine Abpollerung wird nicht ausgeschlossen, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht vorgesehen. Im Falle weitergehender verkehrlicher Änderungen wird eine erneute Bürgerbeteiligung zur Erörterung der Problematik erfolgen. 6.11 Wann wird das Haus Bonner Straße 32 abgerissen? Bezüglich eines evtl. Abrisses des Gebäudes Bonner Straße 32 liegt noch kein Beschluss vor. Ob und wann das Gebäude abgerissen wird, steht deshalb noch nicht fest. 6.11 Fallen zusätzliche Erschließungskosten für die Anwohner „Am Haagenpfädchen“ an? Zur komplexen Thematik des Erschließungsrechts sind weitere Ermittlungen erforderlich, von deren Ergebnissen die betroffenen Anlieger frühzeitig unterrichtet werden. Sollte die Verkehrsfläche des Wohnweges „Am Haagenpfädchen“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplans als öffentliche Parkfläche einbezogen werden, sind voraussichtlich keine Erschließungskosten für die Anlieger zu erwarten. 6.12 Steht das Haus Bonner Straße 32 unter Denkmalschutz und werden denkmalpflegerische Belange durch die Planung berücksichtigt? Das Gebäude in seiner Bausubstanz ist nicht denkmalrechtlich geschützt. Die vorliegende Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege regt jedoch die Einhaltung der Bauflucht entlang der Bonner Straße vor. Aus diesem Grund ist nur eine Stellplatzanlage im rückwärtigen Bereich mit den denkmalpflegerischen Belangen zu vereinbaren. 6.13 Ist ein Dreipunktkonzept sinnvoll, wenn es den Verkehr durch eine verkehrsberuhigte Straße zu einer Stellplatzanlage zieht? Vorrangiges Ziel des Dreipunkt-Parkraumkonzeptes ist die Verringerung des Parksuchverkehrs innerhalb der Altstadt, die als Bereich innerhalb der Stadttore definiert ist. Da Kunden erfahrungsgemäß nicht bereit sind, weite Wege zu gehen, sollten die Stellplatzanlagen nahe am Altstadtkern platziert sein. 3 6.14 Wie wird der Parkplatz genutzt und bewirtschaftet? Über ein konkretes Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungskonzept konzept wurde noch nicht entschieden. Es ist angedacht, von einer Fremdbewirtschaftung des Parkplatzes abzusehen und Parkgebühren nur bei Realisierung einer kostenintensiveren Lösung zu erheben. Dauerparkplätze sind nicht vorgesehen. Ausnahmegenehmigungen für anderweitige Nutzungen (Veranstaltungen etc.) sind nicht vorgesehen und durch den Schallschutzanspruch für Wohnnutzungen (35/45 dB für Reine Wohngebiete) auch nicht zulässig bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Gegen unbefugte Nutzungen des Parkplatzes wird ggf. durch die Stadt Erftstadt ordnungsbehördlich vorgegangen. 6.15 Wie ist die weitere Vorgehensweise im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens? Das Protokoll der Bürgerversammlung ist innerhalb der Erörterungsfrist vom 12.06 19.06.2006 im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, einsehbar. Im Verlauf des Verfahrens wird die Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Offenlage erneut beteiligt. Maßgebliche Termine werden öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht mit einem entsprechendem Hinweis im Erftstadtanzeiger. 6.16 Wird die Hecke entlang „Am Haagenpfächen“ entfernt? Um eine bestmögliche Abschirmung des Parkplatzes von der Wohnbebauung zu erreichen soll gem. den Vorentwürfen ein/e Lärmschutzwall-/wand errichtet werden, was die Entfernung der bestehenden Hecken notwendig macht. Im weiteren Verlauf wird in Form der Lärmschutzbegrünung ein gleichwertiger Ersatz geschaffen. 6.17 Muss man als Anwohner der Bonner Straße die zusätzliche Abgasbelastung klaglos in Kauf nehmen? Die zusätzlich entstehenden Abgasbelastungen durch An- und Abfahrtsverkehr des Parkplatzes sind in diesem räumlichen Zusammenhang als geringfügig zu betrachten. Die Bonner Straße ist mit 9000 KFZ/h (vorher 20.000 KFZ/h) noch immer stark frequentiert und erzeugt eine hohe Abgasbelastung für die Anlieger, die durch die geplante Stellplatzanlage nur marginal erhöht wird. 6.18 Wie soll das Gebäude Bonner Straße 32 zukünftig genutzt werden? Über ein konkretes Nutzungskonzept des vorhandenen bzw. Errichtung eines Neubaus wurde noch nicht entschieden. 6.19 Ein Anwohner (Bonner Straße 34) befürchtet Beeinträchtigungen durch die Zufahrt zum geplanten Parkplatz. Kann eine übermäßige Verschmutzung der Giebelwand verhindert werden und eine Fläche zur Aufstellung von Abfallbehältern freigehalten werden? Kann ein Ersatzstellplatz statt der Garage im rückwärtigen Bereich von Haus Nr. 32 angeboten werden? Beeinträchtigungen der Nachbarn sollen durch die Planung weitgehend minimiert werden. Bei Abriss des Hauses Bonner Straße 32 besteht die Möglichkeit, die Zufahrt zum geplanten Parkplatz zu verlagern bzw. zu vergrößern und somit die Verkehrssicherheit im Eingangbereich zu Bonner Straße zu verbessern. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Grundstück Bonner Str. 34 um eine Bebauung in geschlossener Bauweise handelt; diese Grundstücksverhältnisse ermöglichen nur eingeschränkte Planungsalternativen. Die Stellplatzproblematik wird jedoch im weiteren Verfahren geprüft. 4 6.20 Ist die Verlagerung des Jugendtreffpunkts vom Wokinghamplatz in den Bereich Haagenpfädchen bzw. die Einrichtung eines naturkundlichen Lehrgartens eine denkbare Alternative? Eine Verlegung des Jugendtreffs ist zwar denkbar, wird aber seitens der Verwaltung aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes als problematisch angesehen. Erfahrungsgemäß lässt sich die Nutzung von öffentlichen Grünflächen oder Plätzen durch Jugendliche schlecht kontrollieren oder begrenzen, sodass ein Parkplatz in dieser Situation noch als verträglichere Lösung anzusehen ist. Naturkundliche Lehrgärten finden in der derzeitigen Schulpädagogik keine Verwendung mehr und müssten mit entsprechenden Fächern erst wieder in die Lehrpläne integriert werden. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. (Schwingen) Schriftführer 5