Daten
Kommune
Pulheim
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Programm "Gebundene Ganztagsgymnasien
und Ganztagsrealschulen":
Die Schulträger benennen den Bezirksregierungen zum 1.12.2008 die Schulen, die beginnend jeweils mit der fünften Klassenstufe - zum 1.8.2009 bzw. zum 1.8.2010
gebundene Ganztagsschule werden sollen. Am Ganztagsangebot einer gebundenen
Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig teil.
Ganztagszüge werden nicht genehmigt. Beizulegen ist dem Antrag des Schulträgers
ein Kurzkonzept der Schulen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular.
•
•
•
Die kreisfreien Städte legen eine Prioritätenliste vor. Die an erster Stelle
genannte Schule startet zum 1.8.2009, die an zweiter Stelle genannte zum
1.8.2010. Weitere Schulen stehen in Reserve, für den Fall, dass eine der
beiden erstgenannten Schulen ausfällt oder dass in einer anderen kreisfreien
Stadt oder einem Kreis keine zusätzliche gebundene Ganztagsschule
eingerichtet werden kann. Eine Abstimmung mit örtlichen Trägern
genehmigter Ersatzschulen wird empfohlen.
Kreisangehörige Städte und Gemeinden bzw. Kreise legen ihre Anträge unter
Nennung von in der Regel einer Schule pro Schulform vor, bei Nennung
mehrerer Schulen auch in Form einer Prioritätenliste. Voraussetzung ist, dass
neben der Ganztagsbeschulung eine erreichbare Halbtagsbeschulung
ermöglicht wird. Die Bezirksregierungen bilden für den kreisangehörigen
Raum eine Prioritätenliste.
Träger genehmigter Ersatzschulen stellen ihre Anträge unabhängig von den
öffentlichen Schulträgern. Bei erfolgter Abstimmung mit einem öffentlichen
Schulträger sollte dies im Antrag vermerkt werden.
Erforderlich für die Genehmigung sind ein Beschluss des Schulträgers und das
Einverständnis der Schule, möglichst zu dokumentieren mit einem Beschluss der
Schulkonferenz, und ein tragfähiges Ganztagskonzept der Schule.
Kriterien für Auswahl und Entscheidung: Vorrang für Städte und Gemeinden, in
denen es noch keine gebundenen Ganztagsschulen gibt. Möglichst gute
Erreichbarkeit sowohl für Ganztags- als auch für Halbtagsbeschulung. Hohes
Engagement im Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I". Hohe
Versorgungsquote im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Ggf.
sozialräumliche Kriterien (z.B. benachteiligte Stadt- und Gemeindeteile, ggf. Anteil
von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte). Tragfähigkeit des
pädagogischen Konzepts (Förderkonzepte, Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern, Einbindung in örtliche Bildungsnetzwerke.
© 2006 - 2008 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen