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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91/2008)

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Inhalt der Datei

Programm "Gebundene Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen": Die Schulträger benennen den Bezirksregierungen zum 1.12.2008 die Schulen, die beginnend jeweils mit der fünften Klassenstufe - zum 1.8.2009 bzw. zum 1.8.2010 gebundene Ganztagsschule werden sollen. Am Ganztagsangebot einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig teil. Ganztagszüge werden nicht genehmigt. Beizulegen ist dem Antrag des Schulträgers ein Kurzkonzept der Schulen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular. • • • Die kreisfreien Städte legen eine Prioritätenliste vor. Die an erster Stelle genannte Schule startet zum 1.8.2009, die an zweiter Stelle genannte zum 1.8.2010. Weitere Schulen stehen in Reserve, für den Fall, dass eine der beiden erstgenannten Schulen ausfällt oder dass in einer anderen kreisfreien Stadt oder einem Kreis keine zusätzliche gebundene Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Eine Abstimmung mit örtlichen Trägern genehmigter Ersatzschulen wird empfohlen. Kreisangehörige Städte und Gemeinden bzw. Kreise legen ihre Anträge unter Nennung von in der Regel einer Schule pro Schulform vor, bei Nennung mehrerer Schulen auch in Form einer Prioritätenliste. Voraussetzung ist, dass neben der Ganztagsbeschulung eine erreichbare Halbtagsbeschulung ermöglicht wird. Die Bezirksregierungen bilden für den kreisangehörigen Raum eine Prioritätenliste. Träger genehmigter Ersatzschulen stellen ihre Anträge unabhängig von den öffentlichen Schulträgern. Bei erfolgter Abstimmung mit einem öffentlichen Schulträger sollte dies im Antrag vermerkt werden. Erforderlich für die Genehmigung sind ein Beschluss des Schulträgers und das Einverständnis der Schule, möglichst zu dokumentieren mit einem Beschluss der Schulkonferenz, und ein tragfähiges Ganztagskonzept der Schule. Kriterien für Auswahl und Entscheidung: Vorrang für Städte und Gemeinden, in denen es noch keine gebundenen Ganztagsschulen gibt. Möglichst gute Erreichbarkeit sowohl für Ganztags- als auch für Halbtagsbeschulung. Hohes Engagement im Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I". Hohe Versorgungsquote im Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Ggf. sozialräumliche Kriterien (z.B. benachteiligte Stadt- und Gemeindeteile, ggf. Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte). Tragfähigkeit des pädagogischen Konzepts (Förderkonzepte, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Einbindung in örtliche Bildungsnetzwerke. © 2006 - 2008 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen