Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (2. Anlage zur Antrag 66/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
07.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (2. Anlage zur Antrag 66/2006) Antrag (2. Anlage zur Antrag 66/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 9,2 kB

Inhalt der Datei

Abfallgebühren 2006 laut jeweiliger Satzung Abfallbehälter Behältergrundgebühr (Liter) (EUR)/Jahr Mengengebühr oder Leerungsgebühr/ Abfuhr Abfuhrrythmus 10-l 80-l 93,12 EUR 0,35 EUR/10 Liter 14-tägig 7,5-l 60-l 37,60 EUR 2,10 EUR/Leerung 72,50 EUR 3,30 EUR/Leerung 15-l 15-l 120-l 120-l 120-l Kommune Mindestvolumen (Liter)/Person/ Woche Erftstadt Kerpen*1 Frechen Hürth Nörvenich *2 kein Mindestvolumen 120-l Zülpich Köln Euskirchen 120-l 120-l 120-l 73,50 EUR/Person 35-l 15-l Jahresgebühr (EUR) max. 165,92 EUR 64,90 EUR 4-wöchentlich (37,60 + 13x2,10 = = 13 Entleerungen 64,90) 115,40 EUR 4-wöchentlich (72,50 + 13x3,30 = = 13 Entleerungen 115,40) 14-tägig 178,80 EUR 14-tägig 220,00 EUR 4-wöchentlich = 13 Entleerungen 182,04 EUR 27,50 EUR + 50,34 EUR (Kaufpreis) 4-wöchentlich = 13 Entleerungen wöchentlich 14-tägig 248,00 EUR (+54,34 im 1. Jahr) 352,53 EUR 220,00 EUR Die Daten - auf der Basis eines durchschnittlichen 3-Personenhaushaltes - wurden fernmündlich in der Abteilung für Abfallwirtschaft der jeweiligen Kommune abgefragt. *1 Kerpen liegt mit 7,5-l Mindestvolumen/Person weit unter dem der anderen Kommunen. Zum besseren Vergleich wurden hier zusätzlich die Gebühren der nächstgrößeren Tonne (120-l) aufgeführt. *2 Nörvenich "empfiehlt" eine 120-l Tonne für einen 3-Personenhaushalt. Die hier aufgeführten Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr 2005. Die Gebührenkalkulation 2006 erfolgt erst im April 2006. Alle Kommunen stellen den Bürgern ein Schadstoffmobil zur kostenlosen Entsorgung der Schadstoffe regelmäßig und an verschiedenen Standorten (Ortsteile) zur Verfügung.