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Antrag (Antrag bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für Mobilfunkanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 618/2006 Az.:- 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 22.08.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 14.09.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für Mobilfunkanlagen Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich besteht die planungsrechtliche Möglichkeit, ähnlich wie bei Vorrangflächen für Windenergieanlagen nach § 35 Abs.3 Satz 3 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) im Flächennutzungsplan sogenannte „Konzentrationszonen“ für Mobilfunkanlagen darzustellen mit der Folge und Zielsetzung, dass diese Anlagen außerhalb dieser Zonen im Regelfall unzulässig sind. Der Gesetzgeber fordert jedoch, die Belange des Post- und Fernmeldewesens entsprechend zu berücksichtigen und in den Abwägungsprozess der Standortüberlegungen mit einzubeziehen. Diese Konzentrationsflächen sind somit nicht aufgrund von ausschließich städtebaulichen Gesichtspunkten willkürlich darstellbar, sondern müssen eine ausreichende Netzabdeckung gewährleisten. Die Mobilfunkbetreiber müssen ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, da die Abdeckung des Stadtgebietes mit Mobilfunk zu der grundlegenden Infrastruktur gehört. Aufgrund des Versorgungsauftrages der unterschiedlichen Mobilfunkanbieter ist hierfür eine ausgereifte Netzplanung notwendig. Hierdurch wird deutlich, dass es sehr schwierig ist, in einem Flächennutzungsplan derartige Konzentrationszonen darzustellen. Es ist kaum möglich, gezielte Vorrangflächen auszuweisen, die dann auch später von den Mobilfunkbetreibern genutzt werden können, da diese ihre eigene Netzplanung betreiben und dies in Abhängigkeit der Möglichkeiten, ihre Netzplanungen entsprechend modifizieren und ständig aktualisieren zu können. Anders als bei den Vorrangflächen für Windenergieanlagen sind darüberhinaus die Standorte von einander abhängig. Da die technischen Erfordernisse eine bestimmte Netzdichte und damit auch bestimmte Standorte im Außenbereich bedingen, wenn das Gesamtnetz funktionsfähig und lückenlös bleiben soll, ist es fraglich, ob derartige Anlagen in wenigen Teilbereichen des Gemeindegebietes konzentriert und an anderer Stelle ausgeschlossen werden können. Daher wird eine derartige Darstellung im Flächennutzungsplan mit einer sachgerechten Abwägung der Erfordernisse der Telekommunikationsdienstleister bzw. der Rahmenbedingungen, die nicht ausschließlich im Ermessen der Stadt liegen, kaum möglich sein. (Bösche) Anlage -2-