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Anfrage (Anfrage bzgl. Kanalüberprüfung in Friesheim (hydraulische Berechnung))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Kanalüberprüfung in Friesheim (hydraulische Berechnung))

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Christian Schirmer Tannenweg 10a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 81 22-24 13.10.2008 Holzdamm 10 Herr Klinkhammer 0 22 35 / 409-876 Ihre Anfrage vom 29.03.2006 Rat Betrifft: F 318/2006 20.06.2006 Anfrage bzgl. Kanalüberprüfung in Friesheim (hydraulische Berechnung) Sehr geehrter Herr Schirmer, wie in der Investitionsübersicht des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung 2006 bereits vorgesehen, ist die Erstellung des Generalentwässerungsplanes GEP Friesheim für das Lahr 2008 geplant. Aufgrund anderweitiger Investitionsverschiebungen wird die Maßnahme jedoch voraussichtlich bereits auf Mitte 2007 vorgezogen. Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadtwerke beschränkt sich grundsätzlich auf einen Bemessungsregen mit einer Häufigkeit des Auftritts von –einmal in fünfzig Jahren-. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die Kanäle in Friesheim diesen „Standard“ nicht erfüllen, werden diese sukzessive vergrößert bzw. es wird eine anderweitige hydraulische Entlastung geschaffen. Insofern kann eine Aussage über Konsequenzen für andere Leitungen in Friesheim auch erst nach Vorlage der Überrechnung erfolgen. Die Erstellung eines GEP beruht grundsätzlich auf einer Gesamtbetrachtung des Entwässerungssystems. Insofern werden alle Kanäle in Friesheim nachgerechnet. (Bösche)