Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Christian Schirmer
Tannenweg 10a
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
81 22-24
13.10.2008
Holzdamm 10
Herr Klinkhammer
0 22 35 / 409-876
Ihre Anfrage vom 29.03.2006
Rat
Betrifft:
F 318/2006
20.06.2006
Anfrage bzgl. Kanalüberprüfung in Friesheim (hydraulische Berechnung)
Sehr geehrter Herr Schirmer,
wie in der Investitionsübersicht des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung 2006 bereits vorgesehen, ist die Erstellung des Generalentwässerungsplanes GEP Friesheim für das Lahr 2008 geplant. Aufgrund anderweitiger Investitionsverschiebungen wird die Maßnahme jedoch voraussichtlich bereits auf Mitte 2007 vorgezogen.
Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadtwerke beschränkt sich grundsätzlich auf einen Bemessungsregen mit einer Häufigkeit des Auftritts von –einmal in fünfzig Jahren-. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass die Kanäle in Friesheim diesen „Standard“ nicht erfüllen, werden
diese sukzessive vergrößert bzw. es wird eine anderweitige hydraulische Entlastung geschaffen.
Insofern kann eine Aussage über Konsequenzen für andere Leitungen in Friesheim auch erst nach
Vorlage der Überrechnung erfolgen.
Die Erstellung eines GEP beruht grundsätzlich auf einer Gesamtbetrachtung des Entwässerungssystems. Insofern werden alle Kanäle in Friesheim nachgerechnet.
(Bösche)