Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 615/2006
Az.: 6619-3534
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.08.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
31.10.2006
23.01.2007
Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines
Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Notwendigkeit sowie die verkehrstechnische Umsetzung zur Einrichtung von
Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Flußstraße/ Hochstraße/ Bühler Graben werde ich
zusammen mit der Kreispolizeibehörde und dem Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger der Flußstraße
(K 23) vor Ort prüfen. Von der Antragstellerin wurde ich gebeten, zusätzlich auf der südlichen Seite
der Hochstraße zur Flußstraße ein Halteverbot einzurichten. Es bietet sich an, diese weitere
Forderung in die Untersuchungen zum ursprünglichen Antrag mit einzubeziehen.
Das Verkehrszeichen 136 StVO (Kinder) steht bereits an 2 Stellen in der Flußstraße und in der
Hochstraße. Nach dem Umbau der Flußstraße in eine Mischverkehrsfläche wurde ein bereits
vorhandenes Achtungszeichen nicht wieder aufgestellt. Hierzu habe ich den Rhein-Erft-Kreis
aufgefordert, die erneute Errichtung des Verkehrszeichens zu veranlassen.
Der Zusatz „Schule“ ist kein Zeichen aus der StVO! Der Kreis ist deshalb nicht zwingend
verpflichtet, diesen Zusatz anzubringen.
(Bösche)