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Bürgerantrag (Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 615/2006 Az.: 6619-3534 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.08.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 31.10.2006 23.01.2007 Anregung von Frau Niendorf u.a., Erftstadt bzgl. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Flußstraße und auf der Hochstraße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Notwendigkeit sowie die verkehrstechnische Umsetzung zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Flußstraße/ Hochstraße/ Bühler Graben werde ich zusammen mit der Kreispolizeibehörde und dem Rhein-Erft-Kreis als Baulastträger der Flußstraße (K 23) vor Ort prüfen. Von der Antragstellerin wurde ich gebeten, zusätzlich auf der südlichen Seite der Hochstraße zur Flußstraße ein Halteverbot einzurichten. Es bietet sich an, diese weitere Forderung in die Untersuchungen zum ursprünglichen Antrag mit einzubeziehen. Das Verkehrszeichen 136 StVO (Kinder) steht bereits an 2 Stellen in der Flußstraße und in der Hochstraße. Nach dem Umbau der Flußstraße in eine Mischverkehrsfläche wurde ein bereits vorhandenes Achtungszeichen nicht wieder aufgestellt. Hierzu habe ich den Rhein-Erft-Kreis aufgefordert, die erneute Errichtung des Verkehrszeichens zu veranlassen. Der Zusatz „Schule“ ist kein Zeichen aus der StVO! Der Kreis ist deshalb nicht zwingend verpflichtet, diesen Zusatz anzubringen. (Bösche)