Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
16.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 317/2006
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 27.04.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
16.05.2006
Antrag bzgl. Übersicht über die in Erftstadt tätigen Pflegedienste
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Zeit gibt es in Erftstadt 9 ambulante Pflegedienste. Die ambulante Pflege dient der Entlastung
der Familien, der Versorgung Alleinstehender und der Verhinderung von Heim- und
Krankenhausaufenthalten. Die professionellen Dienste fördern neben den Hilfen durch Bekannte
und Angehörige etc. den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit.
Aus einer Statistik des Rhein-Erft-Kreises von 2004 kann davon ausgegangen werden, dass von
den Pflegebedürftigen, die sich über einen ambulanten Dienst pflegen lassen 86,5 % der
Pflegefälle durch örtliche Anbieter versorgt werden.
Eine Nachfrage bei den ambulanten Pflegediensten vor Ort hat folgende Zahlen ergeben:
Haus Selam, Franziskaweg 6, 50374 Erftstadt
keine Auskunft
Arbeiter Samariter Bund, Sozialstation Erftstadt
Am Hahnacker 1, 50374 Erftstadt
93 Pflegepersonen
Caritas-Verband, Sozialstation Erftstadt
Herriger Str. 23, 50374 Erftstadt
83 Pflegepersonen
Ev. Familien- und Krankenpflegeverein
An der Vogelrute 8, 50374 Erftstadt
41 Pflegepersonen
Häusliche Krankenpflege Kutz
Fuchsgasse 14, 52388 Nörvenich
Häusliche Krankenpflege Sr. Maria Neuhaus
Tannenweg 43, 50374 Erftstadt
keine Angabe
30 Pflegepersonen
Häusliche Krankenpflege J. Wendlandt
Schloßstr. 12, 50374 Erftstadt
100 Pflegepersonen
Krankenpflege B. Blum
Ausleger 13, 50374 Erftstadt
keine Angabe
Mobiler Ambulanter Pflegedienst Preuß
Mathias Curt-Str. 58, 50374 Erftstadt
30 Pflegepersonen
Neben den Leistungen nach SGB XI werden natürlich auch häusliche Krankenpflege und
Haushaltshilfen nach SGB V erbracht.
Zur Zeit ist der Bedarf an ambulanter Pflege gedeckt. Bei prognostiziertem steigenden Bedarf und
der These „ambulant vor stationär“ ist jedoch absehbar, dass die vorhandenen ambulanten
Pflegedienste ihr Personal aufstocken müssen, um einem erhöhten Bedarf an ambulanter Pflege
nachkommen zu können. Wichtig ist nach wie vor die ausreichende Qualifizierung der
Pflegekräfte, d.h. examinierte Fachkräfte sind gefragt. Ein besonderer Schwerpunkt wird in Zukunft
auch die Pflege von Demenzerkrankten sein. Auch hier ist eine gesonderte Schulung des
Fachpersonals zwingend notwendig.
Die Höhe der Zahl der Pflegebedürftigen, die nicht von ambulanten Pflegediensten, sondern von
Angehörigen oder Freunden in Erftstadt gepflegt werden, ist nicht bekannt.
Nach dem Bericht der Enquete Kommission des Landtages NRW werden etwa 70 % der
Pflegebedürftigen in NRW durch Angehörige oder Bekannte gepflegt. Meist wird die Pflege von
Ehe- bzw. LebenspartnerInnen, Töchtern oder Schwiegertöchtern übernommen. Die Familie stellt
damit noch immer den „größten Pflegedienst der Nation“ dar. Allerdings kann der Fortbestand
dieser Leistungsfähigkeit und –bereitschaft nicht voraussetzungslos unterstellt werden
I.V.
(Erner)
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