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Anfrage (Anfrage bzgl. Sachstand bei der Einrichtung von Familienzentren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 Herr Brost 0 22 35 / 409-218 -51- Bt. 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 23.08.2007 Rat Betrifft: F 471/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. Sachstand bei der Einrichtung von Familienzentren Sehr geehrter Herrr Bohlen, der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2007 zu V 254/2007 folgenden einstimmigen Βeschluss gefasst: „1. Für die zweite Stufe des Verfahrens der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren werden dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration die Kindertageseinrichtung St. Kilian als Schwerpunkteinrichtung des Kirchenverbandes Lechenich, Ahrem und Herrig sowie der Kindergarten der Kirchengemeinde St. Kunibert in Gymnich benannt. 2. Welche weiteren 5 Familienzentren für Erftstadt benannt werden, wird ab dem nächsten Jahr entschieden. 3. Vom Jugendhilfeausschuss anerkannte Familienzentren müssen folgende Kriterien erfüllen: • gerechte sozialraumbezogene Verteilung • zuständig alle für alle Familien im Sozialraum • zuständig für den Erstgeborenenbesuch im Sozialraum • zuständig für den Besuch Hinzuziehender mit Kindern unter 3 Jahren • Vernetzung aller Familienzentren mit den anderen Kindertagesstätten in Erftstadt • ausreichende Räumlichkeiten.“ Neben den vom Jugendamt beschlossenen Kriterien gibt das Land folgende Kriterien für Familienzentren vor: 1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. (z. B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird) Familienbildung und Erziehungspartnerschaft (z. B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung) Kindertagespflege (z. B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem Partner beispielsweise örtliche Kindertagespflegebörse) Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinausgehen) Sozialraumbezug (z. B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld) Kooperation und Organisation (z. B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind) Kommunikation (z. B. verfügt über einen aktuellen Flyer / Broschüre / Infoblatt mit Darstellung seines Angebotes) Leistungsentwicklung und Selbstevaluation (verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält) Von der Einhaltung der Landeskriterien ist die Verleihung des Gütesiegels abhängig. Kindertageseinrichtungen, die das Gütesiegel nicht bekommen, sind keine Familienzentren im Sinne des Ministeriums und erhalten auch keinen zusätzlichen Landeszuschuss in Höhe von 12.000 €. Vor diesem Hindergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Pkt. 1.1 und 1.2 St. Kilian als Schwerpunkteinrichtung des Kirchenverbandes Lechenich, Ahrem und Herrig sowie die kath. Kindertagesstätte St. Kunibert Gymnich sind vom Jugendhilfeausschuss als Familienzentren anerkannt worden und arbeiten bereits als solche. An der Erfüllung aller Kriterien wird in einem vom Jugendamt gegründeten Arbeitskreis gearbeitet. Zu Pkt. 2., 2.1 u. 2.2: Nach dem Beschluss des JHA wird, wird ab dem nächsten Jahr entschieden, welche weiteren 5 Familienzentren für Erftstadt benannt werden. Am 13.06.07 fand eine gemeinsame LeiterInnenbesprechung aller erftstädter Kindertagesstätten im Jugendamt statt. Es wurde einvernehmlich beschlossen, einen Arbeitskreis (s.o.) zu gründen, an dem die Kindergärten teilnehmen, die ein Interesse an der Umwandlung ihrer Kita in ein Familienzentrum haben. Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises fand am 22.08.07 statt. Es nahmen die Leitungen folgender Einrichtungen teil: kath. Kitas St. Barbara, St. Alban, St. Lambertus, St. Kunibert, St. Kilian, evgl. Friedenskirchengemeinde, Waldorf Elterninitiative Liblar, städt. Kitas Lechenich-Nord, Köttingen, Liblar-Theodor-Heuss-Str., Familienzentrum Willy-Brandt-Str. Die Kita St. Pantaleon Erp wird zukünftig ebenfalls mitarbeiten. Zielsetzung dieses Arbeitskreises ist, bis zum Sommer nächsten Jahres unter Berücksichtigung trägerspezifischer Besonderheiten die Kriterien für alle erftstädter Familienzentren nach einheitlichen Qualitätsstandards zu entwickeln und einvernehmlich fünf weitere Familienzentren vorzuschlagen. -2- Zu 3., 3.1, 3.2 und 3.3: Eine derartige Information entbehrt jeglicher Grundlage. Es sind weder diesbezügliche Vorgespräche geführt worden, noch existiert ein Plan. Einziger Plan ist ein einvernehmliches Vorgehen auf Stadtebene, um fachlich zu qualifizieren und negative Konkurrenzen zwischen Familienzentren untereinander und Familienzentren und „einfache“ Kindergärten (als Kindergärten zweiter Klasse) auszuschließen. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -3-