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Beschlussvorlage (Ausbau Merowingerstraße zwischen Kallenhofstraße und Kruggenberg in Erftstadt-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausbau Merowingerstraße zwischen Kallenhofstraße und Kruggenberg in Erftstadt-Bliesheim) Beschlussvorlage (Ausbau Merowingerstraße zwischen Kallenhofstraße und Kruggenberg in Erftstadt-Bliesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 612/2006 Az.: 66 19-3256 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.08.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 13.09.2006 Bemerkungen Ausbau Merowingerstraße zwischen Kallenhofstraße und Kruggenberg in ErftstadtBliesheim Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.08.2006 Beschlussentwurf: Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 16.08.2006 erhält die Fa. ABG GmbH & Co. KG, Erftstadt bei einem Angebotspreis von 125.903,78 € den Auftrag zum Ausbau der Merowingerstraße zwischen Kallenhofstraße und Kruggenberg in Erftstadt-Bliesheim. Begründung: Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. 17 Bewerber haben die Angebotsunterlagen angefordert. Davon gaben 13 Firmen ein Angebot ab. Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung hatte folgendes Ergebnis: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Fa. ABG, Erftstadt Fa. Schmitt, Niederzier Fa. Strabag, Köln Fa. Paffendorf, Zülpich Fa. Scheiff, Euskirchen-Kirchheim Fa. Lück + Wahlen, Euskirchen Fa. Backes Bau, Auw Fa. UVB, Bitburg Fa. Nowotnik, Erftstadt Fa. Jacobs, Bergheim Fa. Pilot, Köln-Rodenkirchen Fa. Neuhöfer, Weilerswist Fa. Oevermann, Kreuzau 125.903,78 € 128.551,20 € 140.521,04 € 141.515,24 € 144.157,90 € 144.336,18 € 144.901,86 € 148.079,59 € 149.649,79 € 150.400,73 € 152.259,96 € 154.533,34 € 162.153,07 € Entsprechend der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Auswertung durch das Ingenieur-Büro Lutz Schaefer Erftstadt, bestehen keine Bedenken der Fa. ABG den Auftrag für das o.g. Bauvorhaben zu erteilen. (Bösche) -2-