Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 467/2007
Az.: 6619-BP 93A
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.08.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2007
Bemerkungen
Neubau eines Wirtschaftsweges südwestlich der Bebauung Pastor-Faßbender-Straße
in Erftstadt-Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Die notwendigen Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetrieb Straßen veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.08.2007
Beschlussentwurf:
Der in der Anlage mit Buchstabe C bezeichnete Lösungsvorschlag soll geplant und ausgebaut
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für den Grunderwerb und Ausbau in den
Wirtschaftsplan 2008 einzustellen. Gleichfalls sollen alle erforderlichen Genehmigungen
vorsorglich eingeholt werden.
Begründung:
Im August diesen Jahres wurden die Straßenfertigstellungsarbeiten des Bebauungsplanes BP 93A
abgeschlossen. Die Pastor-Faßbender-Str. wurde in diesem Bereich als Verkehrsmischfläche mit
einer Querschnittsbreite von 6,00 m ausgebaut.
Der rechtsgültige Bebauungsplan BP 93A sieht eine Straßenbreite von 7,00 m vor. Die
Textbeschreibung des Bebauungsplanes (s. Anlage 1) teilt den öffentlichen Verkehrsraum in
Bürgersteig, Parkstreifen und einer ausreichend breiten Fahrbahn auf. Um den Anforderungen und
Vorgaben der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) zu genügen, hätte
ein Gehsteig in einer Mindestbreite von 1,50 m, sowie ein Parkstreifen von mindestens 2,00 m
hergestellt werden müssen. Somit wäre eine Restbreite für die Fahrbahn von 3,50 m verblieben.
Die EAE empfiehlt für Anliegerstraßen dieser Art mit einem Verkehrsaufkommen von weniger als
200 Kfz/h in der Spitzenstunde die Anlage als Verkehrsmischfläche. Dieser Empfehlung ist das
vom Eigenbetrieb Straßen beauftragte Ingenieurbüro gefolgt und hat eine niveaugleiche Fahrbahn
inklusive Parkstreifen in einer Gesamtbreite von 6,00 m geplant. Durch diese Ausbauvariante
verbreitert sich die Fahrbahn von den im Bebauungsplan vorgesehenen 3,50 m auf 4,00 m und
stellt eine Verbesserung hinsichtlich der vorgesehenen Ausbauart des Bebauungsplanes dar. Eine
Gesamtbreite von 6,00 m wird daher von mir als verkehrstechnisch ausreichend erachtet.
Hierdurch konnten die Erschließungskosten aufgrund eines geringeren Flächenbedarfs für die
öffentliche Straße erheblich reduziert werden.
Nach Fertigstellung der Straße hat sich jedoch gezeigt, dass einige Anwohner die angebotenen
Parktaschen nicht nutzen und ihre Fahrzeuge gegenüber abstellen. Durch diese vereinzelten
ungeordneten Parkvorgänge treten wiederholt Probleme bei der Nutzung von landwirtschaftlichen
Fahrzeugen mit überbreiten Anbaugeräten etc. auf. Diese sind jedoch wirtschaftlich darauf
angewiesen, über die Pastor-Faßbender-Straße auf das weiterführende Wirtschaftswegenetz zu
gelangen. Parken auf beiden Seiten der Straße PKW´s ist für ein Fahrzeug mit einer Überbreite bis
3,50 m kein Platz mehr vorhanden.
Zur Verbesserung der Verkehrsituation habe ich bereits einseitig ein Halteverbot angeordnet. Die
Beschilderung wird kurzfristig errichtet (vorab bereits provisorisch). Eine dauerhafte Durchsetzung
meiner Anordnung ist jedoch nur mit einem zusätzlichen und hohen Überwachungsaufwand zu
erreichen, wobei ein Erfolg zu jeder Tageszeit dennoch nicht garantiert werden kann.
Parallel zu den Parkstreifen steht die Straßenbeleuchtung nicht im Lichtraumprofil des
durchgehenden Fahrstreifens, sodass eine Durchfahrtsbreite von 4,00 m zur Verfügung steht.
Nach Auskunft des TÜV-Rheinland sind Überbreiten bis 3,50 m möglich.
Bei einer um 1,00 m breiteren Fahrbahn (7,00 m) muss damit gerechnet werden, dass die
Anwohner wegen des optisch überbreiten Querschnittes noch weniger auf die erforderliche
Durchfahrtsbreite achten. In diesem Fall ist ggf. die rechtliche Durchsetzbarkeit umstritten.
Aufgrund der Nutzung von überbreiten Fahrzeugen ist eine effektive, bautechnische
Verkehrsberuhigung nicht umsetzbar. Die in die Fahrbahn hineinragenden und versetzten
Pflanzbeete etc. lassen zu wenig Bewegungsspielraum für die Durchfahrt von Sonderfahrzeugen.
Schwellen und Aufpflasterungen sind hierfür gleichfalls nicht geeignet.
Ebenso ist auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wegen der geraden
Streckenführung nicht ratsam, da mit einer Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit nicht gerechnet
werden kann.
Es ist absehbar, dass der dargestellte Sachverhalt zukünftig bei den Anliegern auf wenig
Verständnis stößt. Entsprechende Bürgeranträge sind sicherlich absehbar.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung den Ausbau einer (rückwärtigen)
zusätzlichen Anbindung des Wirtschaftswegenetzes südwestlich des Bebauungsplanes BP 93A
vor. Es wurden drei Varianten inklusive der geschätzten Investitionskosten erarbeitet (s. Anlage 2),
von denen die Variante C favorisiert wurde.
Varianten A, B, C
Variante A:
Verbindung von der Hochstraße zum Wirtschaftsweg Nr.5307 im Abstand von
ca.100 m zum Baugebiet
Länge 280 m, Grundstücksbreite ca. 5,00 m
Voraussichtliche Kosten ca. 44.500,00 € einschließlich Grunderwerb
Variante B:
Verbindung von der Hochstraße zum Wirtschaftsweg Nr.5307 im Abstand von
ca.400 m zur Bebauung
Länge: 225,00 m, Breite 5,00 m
Voraussichtliche Kosten ca. 34.500,00 € einschließlich Grunderwerb
Variante C:
Anbindung des vorhandenen Wirtschaftsweges Nr. 5307
an die Landesstraße L51
(Erp-Pingsheim) oder an die Hochstraße
Voraussichtliche Kosten 10.000,00 € einschließlich Grunderwerb
Bei der Anbindung an die L51 ist die erforderliche Grundstücksfläche in
-2-
öffentlicher Hand.
(Bösche)
-3-