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Beschlussvorlage (Neubau eines Wirtschaftsweges südwestlich der Bebauung Pastor-Faßbender-Straße in Erftstadt-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Neubau eines Wirtschaftsweges südwestlich der Bebauung Pastor-Faßbender-Straße in Erftstadt-Erp) Beschlussvorlage (Neubau eines Wirtschaftsweges südwestlich der Bebauung Pastor-Faßbender-Straße in Erftstadt-Erp) Beschlussvorlage (Neubau eines Wirtschaftsweges südwestlich der Bebauung Pastor-Faßbender-Straße in Erftstadt-Erp)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 467/2007 Az.: 6619-BP 93A Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.08.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 19.09.2007 Bemerkungen Neubau eines Wirtschaftsweges südwestlich der Bebauung Pastor-Faßbender-Straße in Erftstadt-Erp Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Finanzmittel werden im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetrieb Straßen veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.08.2007 Beschlussentwurf: Der in der Anlage mit Buchstabe C bezeichnete Lösungsvorschlag soll geplant und ausgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für den Grunderwerb und Ausbau in den Wirtschaftsplan 2008 einzustellen. Gleichfalls sollen alle erforderlichen Genehmigungen vorsorglich eingeholt werden. Begründung: Im August diesen Jahres wurden die Straßenfertigstellungsarbeiten des Bebauungsplanes BP 93A abgeschlossen. Die Pastor-Faßbender-Str. wurde in diesem Bereich als Verkehrsmischfläche mit einer Querschnittsbreite von 6,00 m ausgebaut. Der rechtsgültige Bebauungsplan BP 93A sieht eine Straßenbreite von 7,00 m vor. Die Textbeschreibung des Bebauungsplanes (s. Anlage 1) teilt den öffentlichen Verkehrsraum in Bürgersteig, Parkstreifen und einer ausreichend breiten Fahrbahn auf. Um den Anforderungen und Vorgaben der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) zu genügen, hätte ein Gehsteig in einer Mindestbreite von 1,50 m, sowie ein Parkstreifen von mindestens 2,00 m hergestellt werden müssen. Somit wäre eine Restbreite für die Fahrbahn von 3,50 m verblieben. Die EAE empfiehlt für Anliegerstraßen dieser Art mit einem Verkehrsaufkommen von weniger als 200 Kfz/h in der Spitzenstunde die Anlage als Verkehrsmischfläche. Dieser Empfehlung ist das vom Eigenbetrieb Straßen beauftragte Ingenieurbüro gefolgt und hat eine niveaugleiche Fahrbahn inklusive Parkstreifen in einer Gesamtbreite von 6,00 m geplant. Durch diese Ausbauvariante verbreitert sich die Fahrbahn von den im Bebauungsplan vorgesehenen 3,50 m auf 4,00 m und stellt eine Verbesserung hinsichtlich der vorgesehenen Ausbauart des Bebauungsplanes dar. Eine Gesamtbreite von 6,00 m wird daher von mir als verkehrstechnisch ausreichend erachtet. Hierdurch konnten die Erschließungskosten aufgrund eines geringeren Flächenbedarfs für die öffentliche Straße erheblich reduziert werden. Nach Fertigstellung der Straße hat sich jedoch gezeigt, dass einige Anwohner die angebotenen Parktaschen nicht nutzen und ihre Fahrzeuge gegenüber abstellen. Durch diese vereinzelten ungeordneten Parkvorgänge treten wiederholt Probleme bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit überbreiten Anbaugeräten etc. auf. Diese sind jedoch wirtschaftlich darauf angewiesen, über die Pastor-Faßbender-Straße auf das weiterführende Wirtschaftswegenetz zu gelangen. Parken auf beiden Seiten der Straße PKW´s ist für ein Fahrzeug mit einer Überbreite bis 3,50 m kein Platz mehr vorhanden. Zur Verbesserung der Verkehrsituation habe ich bereits einseitig ein Halteverbot angeordnet. Die Beschilderung wird kurzfristig errichtet (vorab bereits provisorisch). Eine dauerhafte Durchsetzung meiner Anordnung ist jedoch nur mit einem zusätzlichen und hohen Überwachungsaufwand zu erreichen, wobei ein Erfolg zu jeder Tageszeit dennoch nicht garantiert werden kann. Parallel zu den Parkstreifen steht die Straßenbeleuchtung nicht im Lichtraumprofil des durchgehenden Fahrstreifens, sodass eine Durchfahrtsbreite von 4,00 m zur Verfügung steht. Nach Auskunft des TÜV-Rheinland sind Überbreiten bis 3,50 m möglich. Bei einer um 1,00 m breiteren Fahrbahn (7,00 m) muss damit gerechnet werden, dass die Anwohner wegen des optisch überbreiten Querschnittes noch weniger auf die erforderliche Durchfahrtsbreite achten. In diesem Fall ist ggf. die rechtliche Durchsetzbarkeit umstritten. Aufgrund der Nutzung von überbreiten Fahrzeugen ist eine effektive, bautechnische Verkehrsberuhigung nicht umsetzbar. Die in die Fahrbahn hineinragenden und versetzten Pflanzbeete etc. lassen zu wenig Bewegungsspielraum für die Durchfahrt von Sonderfahrzeugen. Schwellen und Aufpflasterungen sind hierfür gleichfalls nicht geeignet. Ebenso ist auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wegen der geraden Streckenführung nicht ratsam, da mit einer Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit nicht gerechnet werden kann. Es ist absehbar, dass der dargestellte Sachverhalt zukünftig bei den Anliegern auf wenig Verständnis stößt. Entsprechende Bürgeranträge sind sicherlich absehbar. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung den Ausbau einer (rückwärtigen) zusätzlichen Anbindung des Wirtschaftswegenetzes südwestlich des Bebauungsplanes BP 93A vor. Es wurden drei Varianten inklusive der geschätzten Investitionskosten erarbeitet (s. Anlage 2), von denen die Variante C favorisiert wurde. Varianten A, B, C Variante A: Verbindung von der Hochstraße zum Wirtschaftsweg Nr.5307 im Abstand von ca.100 m zum Baugebiet Länge 280 m, Grundstücksbreite ca. 5,00 m Voraussichtliche Kosten ca. 44.500,00 € einschließlich Grunderwerb Variante B: Verbindung von der Hochstraße zum Wirtschaftsweg Nr.5307 im Abstand von ca.400 m zur Bebauung Länge: 225,00 m, Breite 5,00 m Voraussichtliche Kosten ca. 34.500,00 € einschließlich Grunderwerb Variante C: Anbindung des vorhandenen Wirtschaftsweges Nr. 5307 an die Landesstraße L51 (Erp-Pingsheim) oder an die Hochstraße Voraussichtliche Kosten 10.000,00 € einschließlich Grunderwerb Bei der Anbindung an die L51 ist die erforderliche Grundstücksfläche in -2- öffentlicher Hand. (Bösche) -3-