Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) E. - Bliesheim, Lange Heide, Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) E. - Bliesheim, Lange Heide, 
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) E. - Bliesheim, Lange Heide, 
Offenlegungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 606/2006 Az.: 61.21-00 / Erg. BiLa Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.08.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.09.2006 Rat 26.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) E. - Bliesheim, Lange Heide, Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.08.2006 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Planvorentwurfes die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Mit dieser Ergänzungssatzung (ehemals Abrundungssatzung) sollen mehrere Außenbereichsgrundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage – Bliesheim einbezogen werden. Die Außenbereichsflächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche dargestellt. Bei dem zu beplanenden Gebiet handelt es sich um eine ca. 130 m breite „Baulücke“. Aufgrund der Größe der Baulücke ist eine Bebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nur auf der Grundlage eines verbindlichen städtebaulichen Plankonzeptes zu erreichen. Darüber hinaus soll mit der Planung eine spätere Erschließung der hinter dem Plangebiet liegenden Wohnbauflächenreserven gesichert werden. Die vorbereitete Ergänzungsatzung enthält die entsprechenden städtebaulichen Rahmenbedingungen, die sich an der vorhandenen Bebauung orientieren und der Ortsrandlage Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten ist nach dem Vorentwurf eine ausschließlich eingeschossige Bebauung mit einzelnen gestalterischen Festsetzungen und eine öffentliche Verkehrsfläche zur späteren Erschließung der östlich gelegenen Wohnbauflächenreserven vorgesehen. Die von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind, soweit städtebaulich und planungsrechtlich erforderlich und möglich, in den Satzungsvorentwurf eingearbeitet. Im weiteren Verfahren ist nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (in Form einer einmonatigen Offenlage) der Beschluss über die Anregungen (Abwägung) und der Satzungsbeschluss vorgesehen. (Bösche) Anlage - Anlageplan Satzungsentwurf einschl. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) -2-