Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 606/2006
Az.: 61.21-00 / Erg. BiLa
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.08.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.09.2006
Rat
26.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Ergänzungssatzung (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) E. - Bliesheim, Lange Heide,
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.08.2006
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Planvorentwurfes die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit dieser Ergänzungssatzung (ehemals Abrundungssatzung) sollen mehrere Außenbereichsgrundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage – Bliesheim einbezogen werden. Die Außenbereichsflächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche dargestellt.
Bei dem zu beplanenden Gebiet handelt es sich um eine ca. 130 m breite „Baulücke“. Aufgrund
der Größe der Baulücke ist eine Bebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nur auf der Grundlage eines verbindlichen städtebaulichen Plankonzeptes zu erreichen. Darüber hinaus soll mit der Planung eine spätere Erschließung der hinter dem Plangebiet liegenden
Wohnbauflächenreserven gesichert werden.
Die vorbereitete Ergänzungsatzung enthält die entsprechenden städtebaulichen Rahmenbedingungen, die sich an der vorhandenen Bebauung orientieren und der Ortsrandlage Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten ist nach dem
Vorentwurf eine ausschließlich eingeschossige Bebauung mit einzelnen gestalterischen Festsetzungen und eine öffentliche Verkehrsfläche zur späteren Erschließung der östlich gelegenen
Wohnbauflächenreserven vorgesehen.
Die von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise
sind, soweit städtebaulich und planungsrechtlich erforderlich und möglich, in den Satzungsvorentwurf eingearbeitet.
Im weiteren Verfahren ist nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (in Form einer einmonatigen Offenlage) der Beschluss über die Anregungen (Abwägung) und der Satzungsbeschluss
vorgesehen.
(Bösche)
Anlage
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Anlageplan
Satzungsentwurf einschl. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
-2-