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Bürgerantrag (Anregung bzgl der Erteilung eines Baurechts )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung  bzgl  der Erteilung eines Baurechts )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 443/2007 Az.:61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.08.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 04.12.2007 Bemerkungen Anregung bzgl der Erteilung eines Baurechts Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.08.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die im Antrag aufgeführten Grundstücke an der Bliesheimer Straße (s. Anlage) sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt bisher als Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage dargestellt. Überdies setzt der Landschaftsplan für diese Flächen den Schutzstatus: geschützter Landschaftsbestandteil fest; darüber hinaus sind die Grundstücke mit ökologischen Ausgleichsflächen belegt. Grundsätzlich kann die Planung einer baulichen Nutzung dieser Grundstücke nur im Kontext mit den städtebaulichen Freiraumzielen für den Gesamtbereich betrachtet werden. Der Sicherung und dem sukzessiven Ausbau der vom Schlosspark Liblar ausgehenden öffentlichen Grünverbindung über den Stadtgarten, den Gesundheitsgarten, das Marienhospital bis zur Erftaue ist daher Priorität einzuräumen. Soweit eine bauliche Nutzung sich diesen Zielen unterordnet bzw. sich in die Freiraumplanung integriert, bestehen keine grundsätzlichen städtebaulichen Bedenken, insbesondere dann, wenn sie eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Nutzungen am Standort darstellt, d.h., wenn eine besondere Standorteignung besteht. Unter diesen Voraussetzungen wird vorgeschlagen, zunächst mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange (u.a. Untere Landschaftsbehörde) die Grundlagen für eine weitergehende Planung abzustimmen und das Ergebnis dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. i. Vertretung (Erner) Anlagen