Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 443/2007
Az.:61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 17.08.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
04.12.2007
Bemerkungen
Anregung bzgl der Erteilung eines Baurechts
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.08.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag aufgeführten Grundstücke an der Bliesheimer Straße (s. Anlage) sind im wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt bisher als Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Parkanlage
dargestellt. Überdies setzt der Landschaftsplan für diese Flächen den Schutzstatus: geschützter
Landschaftsbestandteil fest; darüber hinaus sind die Grundstücke mit ökologischen
Ausgleichsflächen belegt.
Grundsätzlich kann die Planung einer baulichen Nutzung dieser Grundstücke nur im Kontext mit
den städtebaulichen Freiraumzielen für den Gesamtbereich betrachtet werden. Der Sicherung und
dem sukzessiven Ausbau der vom Schlosspark Liblar ausgehenden öffentlichen Grünverbindung
über den Stadtgarten, den Gesundheitsgarten, das Marienhospital bis zur Erftaue ist daher
Priorität einzuräumen.
Soweit eine bauliche Nutzung sich diesen Zielen unterordnet bzw. sich in die Freiraumplanung
integriert, bestehen keine grundsätzlichen städtebaulichen Bedenken, insbesondere dann, wenn
sie eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Nutzungen am Standort darstellt, d.h., wenn eine
besondere Standorteignung besteht.
Unter diesen Voraussetzungen wird vorgeschlagen, zunächst mit den betroffenen Trägern
öffentlicher Belange (u.a. Untere Landschaftsbehörde) die Grundlagen für eine weitergehende
Planung abzustimmen und das Ergebnis dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.
i. Vertretung
(Erner)
Anlagen