Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 604/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.08.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.11.2006
Antrag bzgl. Situation der Kurzzeitpflegemöglichkeiten in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.10.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gesetzgeber hat für die Fälle, in denen die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder
nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht
ausreichend ist, das Pflegesegment Kurzzeitpflege eingerichtet. In Betracht kommt die
Kurzzeitpflege u.a.
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zur Stabilisierung des physischen und psychischen Zustandes älterer Menschen durch
Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt,
zur Diagnose und Abklärung der weiteren Unterstützungsleistungen, wenn etwa für die
häusliche Pflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen Umbaumaßnahmen erforderlich
sind oder die Pflegeperson die Pflege noch nicht sofort übernehmen kann,
zur Entlastung der Angehörigen im Krankheitsfall und während des Urlaubs oder bei einer
sonstigen Verhinderung der Pflegeperson, die nicht durch eine Pflegevertretung überbrückt
werden kann und
bei kurzfristiger erheblicher Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Funktion. Durch die
Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit familiäres Pflegepotential zu erhalten und zu optimieren. Die
häusliche Pflege kann durch qualifizierte Beratung (Beratungsbüro für Pflegebedürftige der Stadt
Erftstadt) und Anleitung (ambulante Pflegedienste) vorbereitet werden. Pflegende
Familienmitglieder werden entlastet und das häusliche Pflegepotential wird gestärkt. Außerdem
kann eine häusliche Notsituation überbrückt werden..
Die Gewährung von Kurzzeitpflege ist zeitlich und der Höhe nach begrenzt. In finanzieller
Hinsicht ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf maximal 1400,-- Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Die Anspruchsdauer beträgt maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr. Mit dem 4. Änderungsgesetz
zum Pflegeversicherungsgesetz (SGB IX) entfällt der Nachweis einer Vorpflegezeit (mindestens 12
Monate Pflege in der häuslichen Umgebung) für den Anspruch auf Kurzzeitpflege. So kann jede
Krisensituation , durch die die häusliche Pflege gefährdet ist, sofort durch Kurzzeitpflege
überbrückt werden.
Kurzzeitpflege wird in Einrichtungen der stationären Dauerpflege oder in eigenständigen
Kurzzeitpflegeeinrichtungen erbracht. Sie unterteilt sich in zwei Angebotsformen:
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Echte Kurzzeitpflegeplätze sind Pflegeplätze, die nur für die Kurzzeitpflege genutzt
werden.
Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen, die über einen
entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen verfügen, nicht belegte
Dauerpflegeplätze im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen für die Kurzzeitpflege
nutzen können.
In Erftstadt gibt es z.Zt. im APZ Münch Stift 12 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Nach
Rücksprache mit der Leitung des Heinz-Kühn-Seniorenzentrums (AWO) gibt es dort auch
Überlegungen, vereinzelte Kurzzeitpflegeplätze anzusiedeln.
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es 26 Pflegeheime, die über eingestreute Kurzzeitpflegeplätze verfügen.
Es wäre zu begrüßen, wenn in Erftstadt weitere Angebote zur Kurzzeitpflege entstehen würden, da
oftmals Pflegebedürftige in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zur Kurzzeitpflege
untergebracht werden.
Tagespflege wird in Erftstadt gar nicht angeboten. Es wird auch oft von den Angehörigen nicht
angenommen, da der Tagessatz mit ca, 86,-- Euro zu teuer ist. Außerdem muss der
Pflegebedürftige oftmals erst in die jeweilige Tageseinrichtung gebracht und wieder abgeholt
werden
Erstrebenswert wäre der Ausbau des ehrenamtlichen, niederschwelligen Angebotes speziell zur
Betreuung von Demenzerkrankten, da dort eine große Überforderung der Angehörigen bei der
Pflege zu erkennen ist.
(Bösche)
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