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Antrag (Antrag bzgl. Situation der Kurzzeitpflegemöglichkeiten in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 604/2006 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.08.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 15.11.2006 Antrag bzgl. Situation der Kurzzeitpflegemöglichkeiten in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Gesetzgeber hat für die Fälle, in denen die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreichend ist, das Pflegesegment Kurzzeitpflege eingerichtet. In Betracht kommt die Kurzzeitpflege u.a. - - - zur Stabilisierung des physischen und psychischen Zustandes älterer Menschen durch Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Diagnose und Abklärung der weiteren Unterstützungsleistungen, wenn etwa für die häusliche Pflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen Umbaumaßnahmen erforderlich sind oder die Pflegeperson die Pflege noch nicht sofort übernehmen kann, zur Entlastung der Angehörigen im Krankheitsfall und während des Urlaubs oder bei einer sonstigen Verhinderung der Pflegeperson, die nicht durch eine Pflegevertretung überbrückt werden kann und bei kurzfristiger erheblicher Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit. Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Funktion. Durch die Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit familiäres Pflegepotential zu erhalten und zu optimieren. Die häusliche Pflege kann durch qualifizierte Beratung (Beratungsbüro für Pflegebedürftige der Stadt Erftstadt) und Anleitung (ambulante Pflegedienste) vorbereitet werden. Pflegende Familienmitglieder werden entlastet und das häusliche Pflegepotential wird gestärkt. Außerdem kann eine häusliche Notsituation überbrückt werden.. Die Gewährung von Kurzzeitpflege ist zeitlich und der Höhe nach begrenzt. In finanzieller Hinsicht ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf maximal 1400,-- Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Die Anspruchsdauer beträgt maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr. Mit dem 4. Änderungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (SGB IX) entfällt der Nachweis einer Vorpflegezeit (mindestens 12 Monate Pflege in der häuslichen Umgebung) für den Anspruch auf Kurzzeitpflege. So kann jede Krisensituation , durch die die häusliche Pflege gefährdet ist, sofort durch Kurzzeitpflege überbrückt werden. Kurzzeitpflege wird in Einrichtungen der stationären Dauerpflege oder in eigenständigen Kurzzeitpflegeeinrichtungen erbracht. Sie unterteilt sich in zwei Angebotsformen: - Echte Kurzzeitpflegeplätze sind Pflegeplätze, die nur für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen, die über einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen verfügen, nicht belegte Dauerpflegeplätze im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen für die Kurzzeitpflege nutzen können. In Erftstadt gibt es z.Zt. im APZ Münch Stift 12 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Nach Rücksprache mit der Leitung des Heinz-Kühn-Seniorenzentrums (AWO) gibt es dort auch Überlegungen, vereinzelte Kurzzeitpflegeplätze anzusiedeln. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es 26 Pflegeheime, die über eingestreute Kurzzeitpflegeplätze verfügen. Es wäre zu begrüßen, wenn in Erftstadt weitere Angebote zur Kurzzeitpflege entstehen würden, da oftmals Pflegebedürftige in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises zur Kurzzeitpflege untergebracht werden. Tagespflege wird in Erftstadt gar nicht angeboten. Es wird auch oft von den Angehörigen nicht angenommen, da der Tagessatz mit ca, 86,-- Euro zu teuer ist. Außerdem muss der Pflegebedürftige oftmals erst in die jeweilige Tageseinrichtung gebracht und wieder abgeholt werden Erstrebenswert wäre der Ausbau des ehrenamtlichen, niederschwelligen Angebotes speziell zur Betreuung von Demenzerkrankten, da dort eine große Überforderung der Angehörigen bei der Pflege zu erkennen ist. (Bösche) -2-