Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
24.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 310/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.03.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
24.05.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht zum Ausbau des Radweges von Bliesheim nach Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.03.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
In meiner Stellungnahme zum A8/0593 bzgl. des geplanten Radweges entlang der
Gemeindestraße zwischen Bliesheim und Friesheim (GV 9) hatte ich bereits über die
grundlegende Vorgehensweise zur Umsetzung der Maßnahme berichtet.
Die Firma Esser (Kiesgrube) hat sich vertraglich verpflichtet, dort wo die militärische Pipeline
aufgrund der Kiesgrubenerweiterung parallel zur GV 9 verlegt werden soll, gleichfalls die Kosten
für den an dieser Seite durchzuführenden Neubau des Radweges zu übernehmen. Nach
Rücksprache mit der Firmenleitung ist mit der Verlegung der Pipeline und somit auch mit dem
anschließenden Ausbau des Radweges jedoch nicht mehr in diesem Jahr mit zu rechnen.
Derzeit wird zusätzlich eine Eon-Hauptgasleitung nordwestlich der geplanten Nato-Pipeline
verlegt. Diese Arbeiten haben jedoch voraussichtlich keinen Einfluss auf den Ausbau des
Radweges.
Für einen ersten Bauabschnitt (Zugang Friesheimer Busch bis zum Wirtschaftsweg 5416,
unabhängig von der Verlegung der NATO-Pipeline) habe ich bereits die entsprechende Planung
sowie das zugehörige LV erstellt. Die Ausschreibung wird in Kürze erfolgen. Es ist vorgesehen, mit
der Maßnahme nach der Ernte auf den angrenzenden Feldern (August/ September) zu beginnen.
Parallel zu diesem neuen Geh- und Radweg ist auch ein Streifen für Reiter vorgesehen. Für
diesen „Reitweg“ habe ich bei der unteren Landschaftsbehörde einen Zuschussantrag gestellt
Eine Entscheidung hierzu wird den Baubeginn des Geh- und Radweges nicht verzögern, da dieser
Reitpfad ggf. auch gesondert ausgeführt werden kann.
(Bösche)