Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 159/2006
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 31.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebssausschuss Immobilien
Rat
Termin
Bemerkungen
21.02.2006
21.03.2006
Betrifft:
Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für das
Jahr 2006
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.01.2006
Beschlussentwurf:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über den Haushaltsplan
2006 werden beschlossen:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
1.1.2
1.1.3
12.655.081,- €
430.000,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
7.717.701,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
2.800.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
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1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Gewinn
1.2.2
1.2.3
2.918.549,- €
75.000,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
4.725.701,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird
beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der
Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2006 folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude.
- Abschluss der Grundstücksvermarktung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 150 (Solarsiedlung).
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119,
Erftstadt-Gymnich sowie im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim.
- Grunderwerb für die Entwicklung eines weiteren Baugebietes.
- Beginn der Vermarktung des „Wirtschaftsparks Erftstadt“.
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In den Vorlagen zum Wirtschaftsplan 2005 und zum Jahresabschluss 2004 des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hatte ich umfangreich über die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe hingewiesen.
Auch der Wirtschaftsplan des Jahres 2006 ist geprägt von der angespannten
Haushaltslage und den sich daraus ergebenden engen finanziellen Spielräumen im städtischen Haushalt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungen der Stadt Erftstadt an den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft auf dem – überaus geringen – Niveau des
Vorjahres bleiben.
Für die laufende Bauunterhaltung musste im Laufe des Jahres 2005 der im
Wirtschaftsplan vorgesehene Ansatz um ca. 200.000,- € überschritten werden
um die städtischen Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten.
Aufgrund des Alters und des baulichen Zustandes vieler städtischer Gebäude
ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die Bauunterhaltung zumindest auf dem Niveau des Jahres 2005 gehalten werden müssen. Es wird
auf die nachfolgenden Ausführungen zum Erfolgsplan für den Betriebszweig
Hochbau und Gebäudewirtschaft verwiesen.
Aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowie zur Finanzierung
der im Jahr 2005 beschlossenen Neubaumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Grundschulen, ist auch im Jahr 2006 eine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Diese beträgt für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 379.000,- €. Die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung in diesem Betriebszweig betragen im Jahr 2006 3,24 Mio. €.
Sofern die städtischen Gebäude in einem Zustand erhalten werden sollen,
der den Ansprüchen der Stadt Erftstadt gerecht wird, so können die Zahlungen aus dem städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
in den kommenden Jahren keinesfalls verringert werden. Vorrang muss die
Unterhaltung der bestehenden Gebäude haben. Neubauten sollten nur
dann errichtet werden, wenn dazu ein unabweisbarer Bedarf besteht. Keinesfalls darf die Errichtung von Neubauvorhaben dazu führen, dass dem Eigenbetrieb Mittel für die Unterhaltung der bestehenden Gebäude entzogen
werden.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung
nebst Erläuterungen verwiesen.
(Bösche)