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Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für das Jahr 2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für das Jahr 2006) Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für das Jahr 2006) Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für das Jahr 2006)

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Inhalt der Datei

-1- STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 159/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 31.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Rat Termin Bemerkungen 21.02.2006 21.03.2006 Betrifft: Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt für das Jahr 2006 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.01.2006 Beschlussentwurf: Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über den Haushaltsplan 2006 werden beschlossen: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust 1.1.2 1.1.3 12.655.081,- € 430.000,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 7.717.701,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.800.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € -2- 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Gewinn 1.2.2 1.2.3 2.918.549,- € 75.000,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 4.725.701,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2006 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude. - Abschluss der Grundstücksvermarktung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 150 (Solarsiedlung). - Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 119, Erftstadt-Gymnich sowie im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, Erftstadt-Dirmerzheim. - Grunderwerb für die Entwicklung eines weiteren Baugebietes. - Beginn der Vermarktung des „Wirtschaftsparks Erftstadt“. -3- In den Vorlagen zum Wirtschaftsplan 2005 und zum Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hatte ich umfangreich über die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe hingewiesen. Auch der Wirtschaftsplan des Jahres 2006 ist geprägt von der angespannten Haushaltslage und den sich daraus ergebenden engen finanziellen Spielräumen im städtischen Haushalt. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungen der Stadt Erftstadt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft auf dem – überaus geringen – Niveau des Vorjahres bleiben. Für die laufende Bauunterhaltung musste im Laufe des Jahres 2005 der im Wirtschaftsplan vorgesehene Ansatz um ca. 200.000,- € überschritten werden um die städtischen Gebäude in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustandes vieler städtischer Gebäude ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen für die Bauunterhaltung zumindest auf dem Niveau des Jahres 2005 gehalten werden müssen. Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zum Erfolgsplan für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft verwiesen. Aufgrund der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowie zur Finanzierung der im Jahr 2005 beschlossenen Neubaumaßnahmen, insbesondere im Bereich der Grundschulen, ist auch im Jahr 2006 eine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Diese beträgt für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 379.000,- €. Die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung in diesem Betriebszweig betragen im Jahr 2006 3,24 Mio. €. Sofern die städtischen Gebäude in einem Zustand erhalten werden sollen, der den Ansprüchen der Stadt Erftstadt gerecht wird, so können die Zahlungen aus dem städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in den kommenden Jahren keinesfalls verringert werden. Vorrang muss die Unterhaltung der bestehenden Gebäude haben. Neubauten sollten nur dann errichtet werden, wenn dazu ein unabweisbarer Bedarf besteht. Keinesfalls darf die Errichtung von Neubauvorhaben dazu führen, dass dem Eigenbetrieb Mittel für die Unterhaltung der bestehenden Gebäude entzogen werden. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. (Bösche)