Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 598/2006
Az.: 51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 16.08.2006
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
06.09.2006
Bemerkungen
Lärmgutachten für die Jugendkulturhalle
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.08.2006
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation
durch die Nutzung einer Jugendkulturhalle im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 15B in ErftstadtLiblar wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Jugendkulturhalle soll auf dem Gelände der Musikschule in Liblar gebaut werden. In diesem
Jahr soll der Planungsauftrag vergeben werden. Hinsichtlich der von der Jugendkulturhalle
ausgehenden Geräuschsituation wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Jugendkulturhalle an dieser Stelle gebaut
werden kann. Es schlägt für Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands hinsichtlich der
Dimensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung vor und empfiehlt größere
Personenansammlungen nach 22.00 Uhr nur auf der zur Wohnbebauung abgeschirmten Hausfront
zuzulassen. Ferner wird empfohlen, auf eine Nutzung der vorgelagerten Parkplätze innerhalb der
Nachtzeit bzw. bei in die Nachtzeit hineindauernden Veranstaltungen zu verzichten.
Die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Aussagen des Gutachtens auf den Seiten 2 und 15.
I.V.
(Erner)