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Beschlussvorlage (Lärmgutachten für die Jugendkulturhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Lärmgutachten für die Jugendkulturhalle)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 598/2006 Az.: 51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 16.08.2006 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 06.09.2006 Bemerkungen Lärmgutachten für die Jugendkulturhalle Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.08.2006 Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzung einer Jugendkulturhalle im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 15B in ErftstadtLiblar wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Jugendkulturhalle soll auf dem Gelände der Musikschule in Liblar gebaut werden. In diesem Jahr soll der Planungsauftrag vergeben werden. Hinsichtlich der von der Jugendkulturhalle ausgehenden Geräuschsituation wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Jugendkulturhalle an dieser Stelle gebaut werden kann. Es schlägt für Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands hinsichtlich der Dimensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung vor und empfiehlt größere Personenansammlungen nach 22.00 Uhr nur auf der zur Wohnbebauung abgeschirmten Hausfront zuzulassen. Ferner wird empfohlen, auf eine Nutzung der vorgelagerten Parkplätze innerhalb der Nachtzeit bzw. bei in die Nachtzeit hineindauernden Veranstaltungen zu verzichten. Die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Aussagen des Gutachtens auf den Seiten 2 und 15. I.V. (Erner)