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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 598/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
897 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

8CCOII... .... Ingenieurbüro für Schall. und Schwingungstechnik Meßstelie nach § 26 BlmSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung Innnissionsschutz . Betrjebslännbekämpfu ng. Maschinenakustik . Bauakustik Bauleitplanung ACCON-Bericht-Nr ACB 0306 .: Titel: Verfasser Berichtsumfang - 405169 - 289 Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzung einer Jugend-Kulturhalle im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 15B, Erftstadt-Liblar Dipl.-Ing. Manfred Weigand 23 Seiten : Datum: 16.05.2006 ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Tel: 08192/996010 Tel: 08192/9960 29 Büros Berlin, Augsburg, Stuttgart ACCON KOln GmbH Eupener Sir. 150 50933 KOln-Braunsfeld Tel: 0221/9472365166 Fax: 0221/947 23 67 Bankverbindung: Sparkasse KOlnBonn BlZ 370 50 198 Konto-Nr. 13021 99 GeschäftsfOhrer: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. MantTed Weigand Amtsgericht KOln HRB 29247 Steuemummer: 22315801/1933 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzung einer Jugend-Kulturhalle im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 15B, Erftstadt-Liblar Auftraggeber: Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Auftrag vom: 13.02.2006 Berichtsnummer: ACB 0306 Datum: 16.05.2006 Projektleiter: Dipl.-Ing. Manfred Weigand Zusammenfassung: - 405169 - 289 Insgesamt ist der Standort der Jugend-Kulturhalle trotz der Nähe zur Wohn bebauung für den überwiegenden Teile der geplanten Nutzungen wie Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und Sprachkurse, Kino-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen geeignet. Ausschließlich Bei Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands mit einem zu erwartenden mittleren Innenpegel von mehr als 95 dB(A) ist hinsichtlich der Dimensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung erforderlich. Größere Personen ansammlungen sollten nach 22.00 Uhr nur auf der zur umliegenden Wohnbebauung abgeschirmten Position B zugelassen werden. Ferner wird empfohlen auf eine Nutzung der vorgelagerten Parkplätze innerhalb der Nachtzeit bzw. bei in die Nachtzeit hineindauernden Veranstaltungen zu verzichten. Diese Unterlage darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ACCON Köln GmbH insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 AufgabensteIlung 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur 2.2 Immissionspunkte 5 2.3 Grenzwerte nach 16. BlmSchV Richtwerte nach 6 2.4 TA Lärm 6 4 Planunterlagen 5 5 2.5 7 3 Geräuschsituation 9 3.1 Örtliche Gegebenheiten 9 3.2 Geplante Bauausführung und Raumaufteilung 9 3.3 Nutzung der Halle 10 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 12 4.1 Allgemeines 12 4.2 Berechnungsergebnisse 13 5 Beurteilung der Ergebnisse und Zusammenfassung A1 A2 des Schalleistungspegels von außen liegenden Quellen Bestimmung 16 A3 A4 des Schalleistungspegels von Bauteilen 17 A5 Bestimmung des Schalleistungspegels von öffentlichen Parkplätzen 18 Ausbreitungsberechnungen 19 Tabellen 20 Lageplan Bestimmung 14 - mn___ Seite 4 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 1 AufgabensteIlung Die Stadt Erftstadt plant den Bau einer Jugend-Kulturhalle soll durch den Bebauungsplan Nr. 15 B Erftstadt-Liblar in Erftstadt-Liblar. Das Vorhaben planerisch abgedeckt werden. Im Rahmen des Vorhabens wurde die Accon Köln GmbH beauftragt, zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzung der Jugendkulturhalle ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Da die Planung der Halle im Detail noch nicht vorliegt, wurden zur Beurteilung Annahmen getroffen, die im Rahmen von vergleichbaren gewonnen wurden bzw. als allgemein gültiger Ansatz anerkannt quellen sind die Schallabstrahlung Untersuchungen der Accon Köln GmbH werden. Als Geräusch- der Halle, die sozialen Geräusch im Außenbereich sowie der zugehörige Parkplatz zu betrachten. Die Beurteilung der Halle sowie der sozialen Geräuschkomponente erfolgt nach TA Lärm bzw. für den öffentlichen Parkplatz nach der 16. BlmSchV. Die vorliegende Gutachterliche nungen und Beurteilungen. Stellungnahme dokumentiert die durchgeführten Berech- Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 2 Seite 5 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Planunterlagen Von der Stadt Erftstadt wurden uns folgende Unterlagen überlassen: Auszug aus der Deutschen Grundkarte, Maßstab 1 :5.000 Luftbild des betreffenden Gebietes Planentwurf, Maßstab 1: 1.000 Die betroffene Wohnbebauung und das Plangebiet wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung in Augenschein genommen. Im Rahmen einer Besprechung im Planungsamt der Stadt Erftstadt wurden die Nutzungsmodalitäten der Jugend-Kulturhalle umrissen. 2.2 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Geräusche, Erschütterungen schutzgesetz Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, und ähnliche Vorgänge BlmSchG - Bundes-Immissions- vom 15.03.1974, Neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002 (BGB!.! S.3830); zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25. 6.2005 (BGBI. I S.1865) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBI. 1998 S. 503, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 16. BlmSchV, 12. Juni 1990 (BGB!. I S. 1036) (Verkehrslärmschutzverordnung RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr, DIN ISO 9613-2, "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung meines Berechnungsverfahren, VDI 2714 "Schallausbreitung im Freien", Teil 2: Allge- Oktober 1999 im Freien", Januar 1988 VDI 2720, Blatt 1, "Schallschutz durch Abschirmung im Freien", März 1997 . .............................. Seite 6 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 2.3Immissionspunkte Zur Beurteilung der an der geplanten, sowie der bestehenden Wohnbebauung Geräuschimmissionen Immissionspunkte liegenden wurden insgesamt vier Immissionspunkte sind für die jeweilige Umgebung repräsentativ, Wohnraumfenster sind höhere Pegel zu erwarten, auftretenden ausgewählt. Diese d. h. an keinem der umals an den ausgewählten Punkten. Tabelle 2.3.2: Immissionspunkte, Lage, Bezeichnung und Einstufung GebietsausImmissionspunkt Lage,Bezeichnung IP1 Nächstgelegenes Haus Roncallistraße WA IP2 Heidebroichstraße 34 WA IP3 Heidebroichstraße 34 WA IP4 Heidebroichstraße 65 WA Die Lage der Immissionspunkte 2.4 weisung ist dem Lageplan im Anhang zu entnehmen. Grenzwerte nach 16. B1mSchV Der östlich vor der Halle denkbare Parkplatz wird als öffentlicher Parkplatz betrachtet und ist damit nach der 16. BlmSchV zu beurteilen. Darin ist für die Berechnungen ren nach den RLS 90 vorgeschrieben. nannten Immissionspunkten Gemäß §2 der 16. BlmSchV sind an den vorge- folgende Grenzwerte einzuhalten: Allgemeine (WA) und reine Wohngebiete das Verfah- (WR): tags 59 dB(A) nachts 49 dB(A) Seite 7 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Hierbei erstreckt sich die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Nachtzeit ist definitionsgemäß die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Die einzuhaltenden Grenzwerte liegen deutlich über den Richtwerten nach der TA Lärm. Der Gesetzgeber fordert eine lmgleich strengere Beurteilung der gewerblichen Immissionen gegenüber den Immissionen aus öffentlichem - auch dem "ruhenden" - Verkehr. Insbesondere sind nach dem anzu- wendenden Verfahren weder Spitzenpegelbetrachtungen, noch die Beurteilung der lautesten Nachtstunde erforderlich. 2.5 nach TA Lärm Richtwerte Bezüglich der Geräuschimmissionen ist die TA Lärm maßgebend. durch die eigentliche Nutzung der Jugend-Kulturhaille Hiernach sind für WA-Gebiete folgende Richtwerte einzuhalten: tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) Der Beurteilungszeitraum "tags" dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr (16 Stunden), der Beurteilungszeitraum "nachts" ist die lauteste Stunde im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Gemäß TA Lärm Nummer 6.5 ist ferner für Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 1. an Werktagen 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr ein Zuschlag von 6 dB(A) zu vergeben. Diese Zuschläge gelten nicht für Gebiete mit einem Schutzbedarf Kerngebieten bzw. GE-Gebieten und sind damit im vorliegenden entsprechend MI- oder Fall zu berücksichtigen. Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Die Richtwerte gelten ferner gemäß TA Lärm Nummer 6.1 als überschritten, einzelnes Geräuschereignis richtwert den Tagesrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreitet. missionspunkten Seitel8 wenn ein um mehr als 30 dB(A) oder den NaahtDamit dürfen an den ausgewählten lim- folgende Spitzenpegel nicht überschritten werden: tags 85 dB(A) und nachts 60 dB(A). Die Richtwerte für seltene Ereignisse nach Nummer 7.2 TA Lärm betragen nach Numnher 6.3 TA Lärm tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Seite ;9 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 3 Geräuschsituation 3.1 Örtliche Gegebenheiten Die Jugend-Kulturhalle soll auf dem Gelände der Musikschule nördlich der bestehenden Gebäude errichtet werden. Dem dortigen Geländesprung folgend, ist die Halle im östlichen Teil eingeschossig und im westlichen Teil zweigeschossig geplant. Der minimale Abstand zwischen der äußeren Hallenfassade Wohnhaus an der Heidebroichstraße Höhenverhältnisse und dem nächstgelegen~n (IP2 und IP3) beträgt lediglich ca. 10m. Aufgrund der ist die Halle von allen Immissionspunkten aus frei einsehbar. 3.2 Geplante Bauausführung und Raumaufteilung Gemäß den Angaben der Stadt Erftstadt soll die Halle in massiver Bauweise mit ein~m leicht geneigten Satteldach errichtet werden. Das Obergeschoß mit einer Größe von ca. 350 m2 soll neben dem Foyer die eigentliche Veranstaltungshalle beherbergen. Im flächenmäßig kleineren Untergeschoß sind Nebenräume sowie zwei Band-Proberäume geplant. Eine konkrete Bauplanung lag zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht vor. Zur Be- und Entlüftung vorgesehen. der Veranstaltungshalle Aus schalltechnischer ist eine mechanische Lüftungsanlage Sicht wurde bereits im Vorfeld dringend empfohlen die Nordfassade vollkommen fensterlos zu gestalten und die Raumdecke ebenfalls als massi~e Betondecke auszuführen. Die raumakustische installierten Gestaltung sowie die Konzeption Beschallungsanlage ist nicht Gegenstand den Bandproberäumen des vorliegenden der ggf. f~st Gutachtens. wurden ebenfalls noch keine konkreten Ausführungen Die Details der Raumakustik sowie die Maßnahmen Schlagzeug und Baß werden im vorliegenden behandelt. Zu beiden und Dimensionierung vorgenannten besproch~n. zur Körperschallentkopplung Gutachten zum Bebauungsplan Themen werden Hinweise gegeben, die im weiteren Planungsfortschritt lediglich einige ~u vbn noch niCl:ht grundlegenpe noch konkretisiert werden sollten.. .. ..- .. ---._- Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 Seite 1P - 289 3.3 Nutzung der Halle Die Nutzung der Halle umfaßt überwiegend schalltechnisch Veranstaltungen, unkritisch sind. Für die angegebene Nachhilfe und Sprachkurse, die aller Voraussicht nach Nutzung wie Hausaufgabenbetreuu~g, aber auch Kino-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen ist mit mittleren Innen pegeln von maximal ca. 85 dB(A) zu rechnen. Kritisch wird die Situation erfahrungsgemäß bei Disco- und Konzertveranstaltungen der Regel extern gestellten Beschallungsanlagen und einer Veranstaltungslänge 22.00 Uhr. Da die Erzeugung von (mitunter Bandseitig konkret geforderten) mit in bis naph Schalldru4k- pegeln von 110 dB(A) und mehr technisch überhaupt kein Problem darstellt, ist von vorn herein eine gewisse Beschränkung erforderlich. Tatsache, der Innenpegel insbesondere im tieffrequenten Aufgrund der extremen Nähe zur schutzwürdigen daß auch eine massive Bauausführung Innenpegelanregung Schalldämmaß (typischer Baßbereich Wohnbebauung physikalisch ca. 40-200 aufweist wird als Startwert folgender Berei.ch sowie der bedingt bei tieffrequent~n Hz) moderater auch ein geringer'ßs Berechnungsansatz ge- troffen: Innen pegel in der lautesten Nachtstunde Li = 95 dB(A) Fenster und Türen bei Konzert- und Discoveranstaltungen Bauschalldämmaße Dach und Fassade geschlossen R'w = 55 dB Bauschalldämmaße der geschlossenen Fenster R'w = 40 dB Schalleistungspegel der Lüftungsanlage (in Summe) Lw = 72 dB(A) Parken vor der Halle (7 Plätze), Abfahrt von 7 Fahrzeugen in der lautesten Nacht- stunde Geräuschimmissionen, die durch den Aufenthalt von Menschen außen vor dem Gebäude bzw. auf dem Nachhauseweg Beschwerden, oder dem Parkplatz entstehen, sind einerseits oft Grund für können andererseits Für sog. Sozialgeräusche aber gutachterlich nicht umfassend beurteilt werdEjln. existieren keine bindenden Emissionsansätze, da diese einfaich nicht normierbar sind. Hilfsweise wird im vorliegenden Außengastronomie ausgegangen, Fall ein Ansatz herangezogen, bzw. Biergärten verbreitet daß eine normal sprechende von ca. Lw = 70 dB(A) erzeugt. Wohlwissend, kann, werden auf der Freifläche Anwendung der bei der Beurteilung vbn findet. Hierbei wird davbn Person im Mittel einen Schalleistungspe~el daß dieser Wert auch erheblich vor der Halle 20 sprechende minütigen Einwirkdauer beurteilt. Da davon ausgegangen Personen höher liegpn mit einer 0- werden kann, daß es hierbei 1I I - -.- - .. - .. - - - ------------ " Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Seite 11 dann auch jeweils etwa gleich viele Zuhörer gibt, werden 40 Personen im Freien betrach~et. Mit diesem Ansatz ergibt sich für die Flächenquelle ein auf eine Stunde zeitkorrigier1ter Gesamtschalleistungspegel von Lw = 80 dB(A). Seite 112 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 4.1 Allgemeines Zur Berechnung der Schallimmissionen Es berücksichtigt die einschlägigen nach der TA Lärm in Verbindung Regelwerke. die Beurteilungspegel des digitalisierten Untersuchungsgebietes unterschiedlich. werden~n zunächst ein digitales Geländemodell Eigenschaften erstellt. In relevanten Schallquellen nachgebildet. unter ~e- Im Anhang ist ein Lagepll~n dargestellt. Die Erfassung der Geräuschemissionen der Schallquelle über den Abstand und du~ch bestimmt. diesem Modell werden die für die Immissionssituation ihrer akustischen erfolgan durch Reflexionen an Gebäudeflächen Hierzu wird auf Basis der Planunterlagen rücksichtigung 1eingeset~. Die Ausbreitungsberechnungen der Pegelminderungen sowie der Pegelzunahme den Immissionspunkten "CADNAIA" mit den Richtlinien DIN-ISO 9613-2, VD12571, VD127~4 und VD12720. Unter Berücksichtigung Abschirmung wird das EDV-Programm der einzelnen Schallquellen Das verwendete ist hierbei je nach ~rt Berechnungsprogramm unterschei~et folgende Schallquellentypen: . Punktquellen . Linienquellen . senkrechte sowie und waagerechte Flächenquellen Die Darstellung der Schallquellen entsprechend diesen Typen hängt von den EmissionsUind Immissionsbedingungen jeder Schallquelle unter Berücksichtigung der im Abschnitt ~.2 genannten Normen und Richtlinien ab. Im vorliegenden Fall werden die relevant~n Lärmquellen als Flächen- und Punktquellen nachgebildet. Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt, von -1dB angenommen Mittelungspegel wird. Lediglich die Reflexionen bestimmt wird, bleibt unberücksichtigt der Gebäude wurden durch die zur Verfügung Angaben aus der Katastergrundlage werden die anteiligen Immissionspegel Berechnungen 1 CADNAIA, wobei in der Regel ein Reflexionsverl~st der Emissionspegel DataKustik ermittelt. an der Fassade, (Richtlinien konformität). gestellten Über aller Schallquellen Planungsunterlagen Die Höhßn sowie dI~m Schallausbreitungsberechnungl~n berechnet. der einzelnen Quellengruppen GmbH München, Version 3.5.116 für die qer Im Anhang sind ~ie detaillierter erläutert. Seite 1iß Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 4.2 Berechnungsergebnisse In der nachfolgenden sammengesteIlt. Tabelle werden die Berechnungsergebnisse Da die schalltechnischen die Lüftungsanlagen Beurteilungszeitraum Anforderungen für die Nachtzeit ~u- an die Bauausführung sowie ~n auf die kritische Nachtzeit abgestellt werden müssen, ist der gesan1te "tags" auf jeden Fall abgedeckt. Tabelle 4.2.1 Immissionspegel (Beurteilungspegel nach TA Lärm) nachts , Immissionspegel nachts in dB(A) ! Quellengruppen IP1 .. IP2 IP3 ; Gebaude 31 29 30 24 LOftungsanlage 27 31 30 29 26 49 49 47 32 34 35 20 Personen außerhalb der I IP4 .". I Halle, Position A 20 Personen außerhalb der ! 31 Halle, Position B Summe mit Pos A ! 33 49 50 I 48 I ! Summe mit Pos B 35 36 37 34 Richtwert nachts 40 40 40 40 I I Parkplatz i 26 39 49 44 49 49 49 Abfahrt von 7 Fahrzeuge Grenzwert 16.BlmschV nachts 49 , Seite 11~ Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 5 Beurteilung der Ergebnisse und Zusammenfassung Unter Würdigung der unterschiedlichen Beurteilungsgrundlagen sowie der unterschie~lichen Lärmquellen ergibt sich folgende Beurteilung: Gebäude Die Berechnungsergebnisse planten massiven Lüftungsanlage möglich ist. Veranstaltungen, zeigen, daß die Nutzung der Veranstaltungshalle Bauausführung und unter Einhaltung mit der ~e- der (hohen) Anforderung an ~ie mit Innenpegel bis zu 95 dB(A) auch innerhalb der Nachtzeit probleml~s . bei denen externe Beschallungsanlagen eingesetzt werden müssen ~uf diesen Innenpegel begrenzt werden. Bei höheren Pegel werden Richtwertüberschreitung~n nicht nur durch den Mittelungspegel onsgehalt sowie tieffrequente sondern verstärkt Einzeltöne wahrscheinlich. durch Zuschläge für Inform*i- Diese Komponenten stellen eibe ungleich höhere Belästigung dar, als ein geringfügig (bis ca. 3 dB(A» zu hoher Dauerpe~~1. Bei Umsetzung tungsanlage der vorgegebenen Anforderungen können Richtwertüberschreitungen an die Bauausführung weitgehend ausgeschlossen und die Lpf. werden. "I Die Nutzung der Proberäume ist bei entsprechender aufgrund der fensterlosen Lage im Untergeschoß bau- und raumakustischer auch innerhalb Gestaltubg der Nachtzeit ni~ht kritisch. Personen Der moderat herangezogene Ansatz von 40 Personen auf der Freifläche Position A fü~rt nach 22.00 Uhr zu erheblichen Richtwertüberschreitungen. 22.00 Uhr auf die Position B auszuweichen. Es wird somit empfohlen naph i Mit dieser Position sind die Nachtrichtwe~e einhaltbar. Tagsüber sind Personenansammlungen Größenordnung auf dieser Fläche in der betrachtet~n unkritisch. Parkplatz Unter der Voraussetzungen einer öffentlichen Widmung, ist die Nutzung von sieben St~lI- plätzen (eine komplette Leerung nach 22.00 Uhr) innerhalb der Grenzwerte der 1116. BlmSchV ~ei möglich. Es wird jedoch empfohlen, Veranstaltungen auf eine Nutzung dieser Stellflächen gänzlich zu verzichten.' Tagsüber ist die Nutzung des Parkplatzes mit bis zu 3 vollständigen Wechseln unkritisch., . .. -.- ... .---.--....... . i Seite 5 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Fazit Insgesamt ist der Standort der Jugend-Kulturhalle trotz der Nähe zur Wohn bebauung Ilfür den überwiegenden Teile der geplanten Nutzungen wie Hausaufgabenbetreuung, Nachhl~lfe und Sprachkurse, Kino-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen geeig1et. Ausschließlich Bei Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands mit einem izu I erwartenden mittleren Innenpegel von mehr als 95 dB(A) ist hinsichtlich der IDil 'I mensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung erforderlich. 'I Im weiteren Planungsfortschritt Raumakustik für die Veranstaltungshalle möglicherweise ist es ratsam die Details der Bauausführung und die Proberäume fest installierten Beschallungsanlage Hierzu nur folgende grundlegenden und ~er sowie die Auslegung eiper fachlich betreuen zu lassen. Hinweise: Im Veranstaltungsraum muß die Innendecke auf jeden Fall hochabsorbierend aus~estaltet werden. Für die Wände sollte zumindest im Bühnenbereich ein Vorhang (~Ol- ton) zur Verfügung stehen. Dies wäre auch als Option für die Fensterflächen em pfehlen. I!ZU il 11 Eventuell eingesetzte schallentkoppelt Subwoofer einer größeren Beschallungsanlage aufgestellt bzw. aufgehängt werden. Grundsätzlich Beschallungsanlage sollten kör~~r- ist eine dezentrle weniger kritisch als eine zentrale Anlage z. B. rechts und litkS neben der Bühne. Die Beschallungsanlagen ausgebildeten sollten grundsätzlich eingemessen und nur hierfür Personen überlassen werden. In den Proberäumen ist neben der absorbierenden Decken eine Körperschallentkopplung Ausgestaltung von Wänden und von Schlagzeug podesten bzw. größeren Baßf anlagen empfehlenswert. Köln, den 16.05.2006 ACCON Köln GmbH AlIlIUN Böl" Gmblf Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Der Sachverständige '" /~ Dipl.-Ing. Manfred Eupener Str. 150 Köln-Braunsfeld Tel.: 0221 94723 50933 - 65/66 Weigand -..-.- 5eite 1 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Al Bestimmung des Schalleistungspegels von außen liegenden Quellen Die 5challeistung außenliegender Quellen wird nach DIN 45635 "Geräuschmessung Maschinen - Hüllflächenverfahren" n nach der Beziehung Lw = Lm + 10. Ig (5/50) mit Lw = 5challeistungspegel Quelle Lm= Meßflächenschalldruckpegel 5 = der Hüllfläche i(Meßfläche) n m2 i 50 = Bezugsfläche = 1 m2 i bestimmt.Alle Pegelsind A-bewertet. 11 Hierbei erfolgt die Messung des mittleren Meßflächenschalidruckpegels durch ein au~matisch integrierendes Meßgerät auf einer Hüllfläche um die Quelle. I 5challquellen werden allgemein als Punktquellen betrachtet. Quellen mit einer größer n Ausdehnung werden oder als Flächenquellen I Entsprechend entweder als Linienquellen dem Abstandskriterium reichend kleine Teilschallquellen, der DIN 1509613-2 nachgebild erfolgt die Zerlegung die wiederum als Punktschallquellen t. in a ~- betrachtet werd In, zur Laufzeit des Rechenprogramms. li I Der 5challeistungspegel angegeben werden oder bei Linienschallquellen Lw' in dB(A)/m Lw" in kann entweder als Gesamtschalleistungspegel bzw. bei Flächenschallquellen dB(A)/m2. längenbezogenem Der Zusammenhang 5challeistungspegel einer 5challque le als längenbezogener 5challeistungspe 'ei als flächenbezogener 5challeistungspe lei zwischen Gesamtschalleistungspegel u d bzw. flächen bezogenem 5challeistungspegellaut Lw = Lw' + 10. Ig (111m) Lw = Lw" + 10 . Ig (511m2) Die den Berechnungen 5 zu entnehmen. zugrundegelegten Emissionspegel sind den Tabellen im Anhang t: . -................................................... - Seite Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 A 2 Bestimmung des Schalleistungspegels Der Schalleistungspegel von Bauteilen Lw von Bauteilen wird ausgehend von dem mittleren Pegel Li, sich innen vor dem jeweiligen Bauteil einstellt bestimmt. Hierbei erfolgt die Messung mittleren Innenschalldruckpegels durch ein automatisch integrierendes Meßgerät entl ng I den Raumbegrenzungsflächen. Bei Prognosen wird der zu erwartende Innenpegel Vergleichsmessungen oder Literaturangaben entsprechend angesetzt. Der für die rechnungen zugrundegelegte Innenpegel ist in der Spalte "Lt der Tabellen im Anhang 5 zu entnehmen. Die Schalleistungspegel L der Bauteile werden nach VDI 2571 nach der Beziehung w L = L + 10. Ig (8/8) w berechnet. a Dabei wird der Außenpegel lc1B(A)J 0" La bei der Rechnung in einzelnen Oktavbänd rn aus dem Innenpegel Li nach La ~ L. - I-{' - ö ld~J bzw. bei der Rechnung mit "A"-bewerteten Mittelwerten wie im vorliegenden Fall nach L = L. - R' - 4 [dB(A)] a Iw bestimmt. Dabei sind L. = L = a der mittlere Innen pegel der Außen pegel Fläche des Bauteils in m2 Bezugsfläche = 1 m2 Bauschalldämmaß des Bauteils R'w = wobei die Schallpegelabnahme bewertetes Bauschalldämmaß des Bauteils vom Übergang eines diffusen Schallfeldes in ein freies Schallfeld durch die Faktoren -6 dB bzw. -4 dB(A) berücksichtigt wird. Schallquellen werden allgemein als Punktquellen betrachtet. Ausdehnung werden entweder oder als Flächenquellen Entsprechend dem Abstandskriterium Rechenprogrammes schallquellen als Linienquellen in ausreichend nachgebild n t. der VDI 2714 erfolgt die Zerlegung zur Laufzeit d s kleine Teilschallquellen, betrachtet werden. Die in die Berechnungen sind zusammenfassend Quellen mit einer größe die wiederum eingegangenen im Tabellenteil des Anhanges aufgeführt. als Pun tSchallquell Seite Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 A 3 Bestimmung des Schalleistungspegels 8 von öffentlichen Parkplätzen Für die Berechnungen der von dem öffentlichen Pkw-Parkplatz ausgehenden räuschemissionen wird das in den RLS 90 dargestellte Verfahren benutzt. I Dieses Verfahren Abhängigkeit basiert auf der Berechnung der Bewegung pro Stellplatz des Mittelungspegels und Beurteilungszeit in 25 m Abstandl in sowie der Anzahl er Stellplätze. Nach der Beziehung L*m,E = 37 + 10. Ig (N'n) + Dp mit n: Anzahl der Stellplätze auf der Fläche bzw. einer Teilfläche N: Dp: Anzahl der Bewegungen/h und Stellplatz Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen Ist die größte Längenausdehnung des Parkplatzes größer als der halbe Abstand zum etrachteten Immissionspunkt (Abstandskriterium), so muß eine Unterteilung in ausreich hd kleine Teilflächen erfolgen, für die jeweils das Abstandskriterium eingehalten wird. Für P&R-Parkplätze beträgt Dp = 0 dB(A). Die durchschnittlichen den angegebenen Bewegungen auf den Stellplätzen pro Stunde (N) ergeben sich Belegungswechseln. us --- . - Seite 9 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 A 4 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen Programmsystem die Berechnungen modells der vorliegenden Gutachterlichen CADNAJA der Firma DataKustik. streng richtlinienkonform durchgeführt. quellen in Abhängigkeit Die erforderliche Stellungnahme erfolgten Mit diesem Rechenprogramm anhand eines dreidimensionalen Zerlegung der Abstandsverhältnisse diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, in einzelne sind die den Berechnungen berechneten Teilimmissionspegel Teilsch 11- erfolgt zur Laufzeit automatisch. deren vollständige Dokumentation verzichtet wir zugrunde liegenden Schalleistungspegel dokumentiert. wer en Compu ~r- punktförmige Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so daß auf eine Wiedergabe Nachfolgend mit d m und ie o C\I Q) +J .Q3 - $."- .r:::. () Cf) (11 == ...J Z C) (11 I{2 :E () - (11 ce <t: (11 z I'-== ...J 0 ce " N ce 0 " I:: .E 0 CO Z - ~().r:::. 0 N I'-- .§ I:: jjj e:::: I:: .E .N 0 ci - .r:::. () - 1:: Q) 0::> CO .... E E :(11 32 Lt) o "<t co o('t) I:: .E 0 0::> I'-- .r:::. () <t: Q) .r:::. () :(11 N C) I:: :J E :(11 CI E E E :(11 32 Li: ..; ZI - 0 .;:: Q) ce z ~(11 == ...J CI -" Cf) ~ce a. I->- ci 0 ci ~N I'-- == ...J .... 0 <t: 0 ..92 Ci) :J 0~I:: :J a.. tE v I 0 <.9 (§) Cf) () Cf) S2::::;.. I: .c C'CI .... ..... 1.0 oe:( .9:! Q) an « C) .r:::. ~() .Ci) .! CI) -.... Q) I:: :J I:: .0 CO I- N Q) ce (11 0 c-ri "<t. 0::> .... CO ce ~" 0 0 ci ci I:: .E 0 ('t) 0 0 CO I:: 0 0 0 0::> .... ~I:: .E 0 0 0 0 ci ('t) Z ~N e:::: .E .- 1:: Q) 0 N .... CO N .... CO 0 0::> I'-- -~ce " Q) .r:::. () :(11 N 0 E Lt) ('t) Li: r-o .r:::. .t:! (11 C (11 CI) C) I:: :J -= 0 ...J C) (11 I- 1:: ~:.::i Q) ro co N .;:: o EI:: == ...J CI a. I->- Lt) " -ce 0 0_ 0 0_ 0 0 0 0_ ci " ce " ~ce ci 0I:: Q) .r:::. 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Seite 2 Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289 Tabelle A 5.5 Teilpegel Teilpegel nachts in dB A} Quelle Bezeichnung ID IP1 IP2 IP3 IP4 A001 27,2 30,S 29,9 28,8 Freiflache 40 Personen Pos A F001 26,1 48,8 49,4 47,4 Dachflache B001 1S,2 22,7 2S,8 19,2 Freiflache 40 Personen Pos. B F002 31,8 33,8 3S,0 Parkplatz POOl 2S,7 38,8 4S,S Fensterband Westseite B002 30,0 18,8 17,3 Fensterband Südseite B003 16,4 18,7 20,7 1S,7 Fensterband Osts eite B004 -1,6 20,8 20,2 16,2 Fassade BOOS 17,2 24,4 24,1 1S,8 LOftungsanlage (Platzhalter) 31,4 41,0 1S,8 C't) C\I Q) "ii) Cf) -'fot,..,.-:..::::- 0> (() N 0> CD ..... 10 o ~ CD o C") o C) () « 0 :5 ..... .Q 1\1 CI) 1\1 c: 1\1 ~~::E a. ,-.. <E ~:::=- V Cf) Ü (9 ........ CI> CI 1\1 ..J