Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
897 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
8CCOII... ....
Ingenieurbüro für Schall.
und Schwingungstechnik
Meßstelie
nach
§
26
BlmSchG
Gutachten
Messung
Planung
Projektleitung
Innnissionsschutz
.
Betrjebslännbekämpfu
ng.
Maschinenakustik
. Bauakustik
Bauleitplanung
ACCON-Bericht-Nr
ACB 0306
.:
Titel:
Verfasser
Berichtsumfang
- 405169 - 289
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu
erwartenden Geräuschsituation
durch die Nutzung
einer Jugend-Kulturhalle
im Rahmen des
Bebauungsplanes
Nr. 15B, Erftstadt-Liblar
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
23 Seiten
:
Datum:
16.05.2006
ACCON GmbH
Gewerbering 5 86926
Greifenberg Tel:
08192/996010 Tel:
08192/9960 29
Büros
Berlin,
Augsburg,
Stuttgart
ACCON KOln GmbH
Eupener Sir. 150 50933
KOln-Braunsfeld Tel:
0221/9472365166 Fax:
0221/947 23 67
Bankverbindung: Sparkasse
KOlnBonn BlZ 370 50 198
Konto-Nr. 13021 99
GeschäftsfOhrer:
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Dipl.-Ing.
MantTed Weigand
Amtsgericht KOln
HRB 29247
Steuemummer: 22315801/1933
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzung einer Jugend-Kulturhalle im Rahmen
des Bebauungsplanes Nr. 15B, Erftstadt-Liblar
Auftraggeber:
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Auftrag vom:
13.02.2006
Berichtsnummer:
ACB 0306
Datum:
16.05.2006
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Zusammenfassung:
- 405169 - 289
Insgesamt ist der Standort der Jugend-Kulturhalle trotz der Nähe
zur Wohn bebauung für den überwiegenden Teile der geplanten
Nutzungen
wie
Hausaufgabenbetreuung,
Nachhilfe
und
Sprachkurse, Kino-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen geeignet. Ausschließlich Bei Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands mit einem zu erwartenden mittleren Innenpegel von mehr als 95 dB(A) ist hinsichtlich der Dimensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung erforderlich.
Größere Personen ansammlungen sollten nach 22.00 Uhr nur auf
der zur umliegenden Wohnbebauung
abgeschirmten
Position B
zugelassen werden. Ferner wird empfohlen auf eine Nutzung der
vorgelagerten Parkplätze innerhalb der Nachtzeit bzw. bei in die
Nachtzeit hineindauernden Veranstaltungen zu verzichten.
Diese Unterlage darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der ACCON Köln GmbH insgesamt kopiert und weiterverwendet werden.
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
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Inhaltsverzeichnis
1
AufgabensteIlung
2
Grundlagen
der Beurteilung
2.1
Vorschriften,
Normen, Richtlinien, Literatur
2.2
Immissionspunkte
5
2.3
Grenzwerte nach 16. BlmSchV Richtwerte nach
6
2.4
TA Lärm
6
4
Planunterlagen
5
5
2.5
7
3
Geräuschsituation
9
3.1
Örtliche Gegebenheiten
9
3.2
Geplante Bauausführung und Raumaufteilung
9
3.3
Nutzung der Halle
10
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
12
4.1
Allgemeines
12
4.2
Berechnungsergebnisse
13
5
Beurteilung der Ergebnisse und Zusammenfassung
A1 A2
des Schalleistungspegels
von außen liegenden Quellen Bestimmung
16
A3 A4
des Schalleistungspegels
von Bauteilen
17
A5
Bestimmung des Schalleistungspegels von öffentlichen Parkplätzen
18
Ausbreitungsberechnungen
19
Tabellen
20
Lageplan
Bestimmung
14
-
mn___
Seite 4
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
1 AufgabensteIlung
Die Stadt Erftstadt plant den Bau einer Jugend-Kulturhalle
soll durch den Bebauungsplan
Nr. 15 B Erftstadt-Liblar
in Erftstadt-Liblar.
Das Vorhaben
planerisch abgedeckt werden. Im
Rahmen des Vorhabens wurde die Accon Köln GmbH beauftragt, zu der zu erwartenden
Geräuschsituation
durch
die
Nutzung
der
Jugendkulturhalle
ein
schalltechnisches
Gutachten zu erstellen.
Da die Planung der Halle im Detail noch nicht vorliegt, wurden zur Beurteilung Annahmen
getroffen,
die im Rahmen von vergleichbaren
gewonnen
wurden bzw. als allgemein gültiger Ansatz anerkannt
quellen sind die Schallabstrahlung
Untersuchungen
der Accon Köln GmbH
werden. Als Geräusch-
der Halle, die sozialen Geräusch im Außenbereich
sowie
der zugehörige Parkplatz zu betrachten.
Die Beurteilung der Halle sowie der sozialen Geräuschkomponente
erfolgt nach TA Lärm
bzw. für den öffentlichen Parkplatz nach der 16. BlmSchV.
Die vorliegende
Gutachterliche
nungen und Beurteilungen.
Stellungnahme
dokumentiert
die durchgeführten
Berech-
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
2
Seite 5
Grundlagen der Beurteilung
2.1 Planunterlagen
Von der Stadt Erftstadt wurden uns folgende Unterlagen überlassen:
Auszug aus der Deutschen Grundkarte, Maßstab 1 :5.000
Luftbild des betreffenden Gebietes
Planentwurf, Maßstab 1: 1.000
Die betroffene Wohnbebauung und das Plangebiet wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung in Augenschein genommen. Im Rahmen einer Besprechung im Planungsamt der
Stadt Erftstadt wurden die Nutzungsmodalitäten der Jugend-Kulturhalle umrissen.
2.2 Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen
und Beurteilungen wurden benutzt:
Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Geräusche,
Erschütterungen
schutzgesetz
Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen,
und ähnliche Vorgänge BlmSchG - Bundes-Immissions-
vom 15.03.1974,
Neugefasst
durch Bek. v. 26. 9.2002 (BGB!.! S.3830);
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25. 6.2005 (BGBI. I S.1865)
Sechste
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
- TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBI.
1998 S. 503,
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- 16. BlmSchV, 12. Juni 1990 (BGB!. I S. 1036)
(Verkehrslärmschutzverordnung
RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister
für Verkehr,
DIN ISO 9613-2, "Dämpfung
des Schalls bei der Ausbreitung
meines Berechnungsverfahren,
VDI 2714 "Schallausbreitung
im Freien", Teil 2: Allge-
Oktober 1999
im Freien", Januar 1988
VDI 2720, Blatt 1, "Schallschutz
durch Abschirmung
im Freien", März 1997
. ..............................
Seite 6
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
2.3Immissionspunkte
Zur Beurteilung der an der geplanten, sowie der bestehenden Wohnbebauung
Geräuschimmissionen
Immissionspunkte
liegenden
wurden
insgesamt
vier
Immissionspunkte
sind für die jeweilige Umgebung repräsentativ,
Wohnraumfenster
sind höhere Pegel zu erwarten,
auftretenden
ausgewählt.
Diese
d. h. an keinem der umals an den ausgewählten
Punkten.
Tabelle 2.3.2: Immissionspunkte,
Lage, Bezeichnung und Einstufung
GebietsausImmissionspunkt
Lage,Bezeichnung
IP1
Nächstgelegenes Haus Roncallistraße
WA
IP2
Heidebroichstraße 34
WA
IP3
Heidebroichstraße 34
WA
IP4
Heidebroichstraße 65
WA
Die Lage der Immissionspunkte
2.4
weisung
ist dem Lageplan im Anhang zu entnehmen.
Grenzwerte nach 16. B1mSchV
Der östlich vor der Halle denkbare Parkplatz wird als öffentlicher
Parkplatz betrachtet und
ist damit nach der 16. BlmSchV zu beurteilen. Darin ist für die Berechnungen
ren nach den RLS 90 vorgeschrieben.
nannten Immissionspunkten
Gemäß §2 der 16. BlmSchV sind an den vorge-
folgende Grenzwerte einzuhalten:
Allgemeine (WA) und reine Wohngebiete
das Verfah-
(WR):
tags
59 dB(A)
nachts
49 dB(A)
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Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Hierbei erstreckt sich die Tageszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Nachtzeit ist definitionsgemäß die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Die einzuhaltenden Grenzwerte liegen deutlich über den Richtwerten nach der TA Lärm. Der Gesetzgeber fordert eine lmgleich strengere Beurteilung der gewerblichen Immissionen gegenüber den Immissionen
aus öffentlichem
- auch
dem "ruhenden" - Verkehr. Insbesondere sind nach dem anzu-
wendenden Verfahren weder Spitzenpegelbetrachtungen, noch die Beurteilung der lautesten Nachtstunde erforderlich.
2.5
nach TA Lärm
Richtwerte
Bezüglich der Geräuschimmissionen
ist die TA
Lärm
maßgebend.
durch die eigentliche Nutzung der Jugend-Kulturhaille
Hiernach
sind
für
WA-Gebiete
folgende
Richtwerte
einzuhalten:
tags
55 dB(A) und
nachts
40 dB(A)
Der Beurteilungszeitraum "tags" dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr (16 Stunden), der Beurteilungszeitraum "nachts" ist die lauteste Stunde im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und
6.00 Uhr.
Gemäß TA Lärm Nummer 6.5 ist ferner für Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
1.
an Werktagen
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
2.
an Sonn- und Feiertagen
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
ein Zuschlag von 6 dB(A) zu vergeben.
Diese Zuschläge gelten nicht für Gebiete mit einem Schutzbedarf
Kerngebieten
bzw. GE-Gebieten
und sind damit im vorliegenden
entsprechend
MI- oder
Fall zu berücksichtigen.
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Die Richtwerte
gelten ferner gemäß TA Lärm Nummer 6.1 als überschritten,
einzelnes Geräuschereignis
richtwert
den Tagesrichtwert
um mehr als 20 dB(A) überschreitet.
missionspunkten
Seitel8
wenn ein
um mehr als 30 dB(A) oder den NaahtDamit dürfen an den ausgewählten
lim-
folgende Spitzenpegel nicht überschritten werden:
tags
85 dB(A) und
nachts
60 dB(A).
Die Richtwerte für seltene Ereignisse nach Nummer 7.2 TA Lärm betragen nach Numnher
6.3 TA Lärm
tags
70 dB(A) und
nachts
55 dB(A).
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Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
3
Geräuschsituation
3.1
Örtliche Gegebenheiten
Die Jugend-Kulturhalle soll auf dem Gelände der Musikschule nördlich der bestehenden
Gebäude errichtet werden. Dem dortigen Geländesprung folgend, ist die Halle im östlichen
Teil eingeschossig und im westlichen Teil zweigeschossig geplant.
Der minimale Abstand zwischen der äußeren Hallenfassade
Wohnhaus an der Heidebroichstraße
Höhenverhältnisse
und dem nächstgelegen~n
(IP2 und IP3) beträgt lediglich ca. 10m. Aufgrund der
ist die Halle von allen Immissionspunkten
aus frei einsehbar.
3.2 Geplante Bauausführung und Raumaufteilung
Gemäß den Angaben der Stadt Erftstadt soll die Halle in massiver Bauweise mit ein~m
leicht geneigten Satteldach errichtet werden. Das Obergeschoß mit einer Größe von ca.
350 m2 soll neben dem Foyer die eigentliche Veranstaltungshalle beherbergen. Im flächenmäßig kleineren Untergeschoß sind Nebenräume sowie zwei Band-Proberäume geplant. Eine konkrete Bauplanung lag zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht vor.
Zur Be- und Entlüftung
vorgesehen.
der Veranstaltungshalle
Aus schalltechnischer
ist eine mechanische
Lüftungsanlage
Sicht wurde bereits im Vorfeld dringend empfohlen die
Nordfassade vollkommen fensterlos zu gestalten und die Raumdecke ebenfalls als massi~e
Betondecke auszuführen.
Die raumakustische
installierten
Gestaltung
sowie die Konzeption
Beschallungsanlage
ist nicht Gegenstand
den Bandproberäumen
des vorliegenden
der ggf. f~st
Gutachtens.
wurden ebenfalls noch keine konkreten Ausführungen
Die Details der Raumakustik
sowie die Maßnahmen
Schlagzeug
und Baß werden im vorliegenden
behandelt.
Zu
beiden
und Dimensionierung
vorgenannten
besproch~n.
zur Körperschallentkopplung
Gutachten zum Bebauungsplan
Themen
werden
Hinweise gegeben, die im weiteren Planungsfortschritt
lediglich
einige
~u
vbn
noch niCl:ht
grundlegenpe
noch konkretisiert werden sollten..
.. ..-
.. ---._-
Bericht-Nr.: ACB 0306
- 405169
Seite 1P
- 289
3.3 Nutzung der Halle
Die Nutzung der Halle umfaßt überwiegend
schalltechnisch
Veranstaltungen,
unkritisch sind. Für die angegebene
Nachhilfe und Sprachkurse,
die aller Voraussicht
nach
Nutzung wie Hausaufgabenbetreuu~g,
aber auch Kino-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen
ist
mit mittleren Innen pegeln von maximal ca. 85 dB(A) zu rechnen.
Kritisch wird die Situation erfahrungsgemäß
bei Disco- und Konzertveranstaltungen
der Regel extern gestellten Beschallungsanlagen
und einer Veranstaltungslänge
22.00 Uhr. Da die Erzeugung von (mitunter Bandseitig
konkret geforderten)
mit in
bis naph
Schalldru4k-
pegeln von 110 dB(A) und mehr technisch überhaupt kein Problem darstellt, ist von vorn
herein eine gewisse Beschränkung
erforderlich.
Tatsache,
der Innenpegel insbesondere
im tieffrequenten
Aufgrund der extremen Nähe zur schutzwürdigen
daß auch eine massive Bauausführung
Innenpegelanregung
Schalldämmaß
(typischer
Baßbereich
Wohnbebauung
physikalisch
ca.
40-200
aufweist wird als Startwert folgender
Berei.ch
sowie der
bedingt bei tieffrequent~n
Hz)
moderater
auch
ein
geringer'ßs
Berechnungsansatz
ge-
troffen:
Innen pegel in der lautesten Nachtstunde
Li = 95 dB(A)
Fenster und Türen bei Konzert- und Discoveranstaltungen
Bauschalldämmaße
Dach und Fassade
geschlossen
R'w = 55 dB
Bauschalldämmaße
der geschlossenen
Fenster R'w = 40 dB
Schalleistungspegel
der Lüftungsanlage
(in Summe)
Lw = 72 dB(A)
Parken vor der Halle (7 Plätze), Abfahrt von 7 Fahrzeugen
in der lautesten Nacht-
stunde
Geräuschimmissionen,
die durch den Aufenthalt von Menschen außen vor dem Gebäude
bzw. auf dem Nachhauseweg
Beschwerden,
oder dem Parkplatz entstehen, sind einerseits oft Grund für
können andererseits
Für sog. Sozialgeräusche
aber gutachterlich
nicht umfassend
beurteilt werdEjln.
existieren keine bindenden Emissionsansätze,
da diese einfaich
nicht normierbar sind.
Hilfsweise wird im vorliegenden
Außengastronomie
ausgegangen,
Fall ein Ansatz herangezogen,
bzw. Biergärten
verbreitet
daß eine normal sprechende
von ca. Lw = 70 dB(A) erzeugt.
Wohlwissend,
kann, werden auf der Freifläche
Anwendung
der bei der Beurteilung vbn
findet.
Hierbei
wird davbn
Person im Mittel einen Schalleistungspe~el
daß dieser Wert auch erheblich
vor der Halle 20 sprechende
minütigen Einwirkdauer beurteilt. Da davon ausgegangen
Personen
höher liegpn
mit einer
0-
werden kann, daß es hierbei
1I
I
- -.-
-
.. -
..
- - - ------------
"
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Seite 11
dann auch jeweils etwa gleich viele Zuhörer gibt, werden 40 Personen im Freien betrach~et.
Mit diesem Ansatz ergibt sich für die Flächenquelle ein auf eine Stunde zeitkorrigier1ter
Gesamtschalleistungspegel von Lw = 80 dB(A).
Seite 112
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
4.1 Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen
Es berücksichtigt
die einschlägigen
nach der TA Lärm in Verbindung
Regelwerke.
die Beurteilungspegel
des digitalisierten
Untersuchungsgebietes
unterschiedlich.
werden~n
zunächst ein digitales Geländemodell
Eigenschaften
erstellt. In
relevanten Schallquellen
nachgebildet.
unter ~e-
Im Anhang ist ein Lagepll~n
dargestellt.
Die Erfassung der Geräuschemissionen
der Schallquelle
über den Abstand und du~ch
bestimmt.
diesem Modell werden die für die Immissionssituation
ihrer akustischen
erfolgan
durch Reflexionen an Gebäudeflächen
Hierzu wird auf Basis der Planunterlagen
rücksichtigung
1eingeset~.
Die Ausbreitungsberechnungen
der Pegelminderungen
sowie der Pegelzunahme
den Immissionspunkten
"CADNAIA"
mit den Richtlinien DIN-ISO 9613-2, VD12571, VD127~4
und VD12720. Unter Berücksichtigung
Abschirmung
wird das EDV-Programm
der einzelnen Schallquellen
Das verwendete
ist hierbei je nach ~rt
Berechnungsprogramm
unterschei~et
folgende Schallquellentypen:
. Punktquellen
. Linienquellen
. senkrechte
sowie
und waagerechte
Flächenquellen
Die Darstellung der Schallquellen entsprechend diesen Typen hängt von den EmissionsUind
Immissionsbedingungen jeder Schallquelle unter Berücksichtigung der im Abschnitt ~.2
genannten Normen und Richtlinien ab. Im vorliegenden Fall werden die relevant~n
Lärmquellen als Flächen- und Punktquellen nachgebildet.
Reflexionen an Gebäuden werden berücksichtigt,
von -1dB angenommen
Mittelungspegel
wird. Lediglich
die Reflexionen
bestimmt wird, bleibt unberücksichtigt
der Gebäude wurden durch die zur Verfügung
Angaben
aus der
Katastergrundlage
werden die anteiligen Immissionspegel
Berechnungen
1 CADNAIA,
wobei in der Regel ein Reflexionsverl~st
der Emissionspegel
DataKustik
ermittelt.
an der Fassade,
(Richtlinien konformität).
gestellten
Über
aller Schallquellen
Planungsunterlagen
Die Höhßn
sowie dI~m
Schallausbreitungsberechnungl~n
berechnet.
der einzelnen Quellengruppen
GmbH München, Version 3.5.116
für die qer
Im Anhang sind ~ie
detaillierter erläutert.
Seite 1iß
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
4.2
Berechnungsergebnisse
In der nachfolgenden
sammengesteIlt.
Tabelle werden die Berechnungsergebnisse
Da die schalltechnischen
die Lüftungsanlagen
Beurteilungszeitraum
Anforderungen
für die Nachtzeit ~u-
an die Bauausführung
sowie ~n
auf die kritische Nachtzeit abgestellt werden müssen, ist der gesan1te
"tags" auf jeden Fall abgedeckt.
Tabelle 4.2.1 Immissionspegel
(Beurteilungspegel
nach TA Lärm) nachts
,
Immissionspegel nachts
in dB(A)
!
Quellengruppen
IP1
..
IP2
IP3
;
Gebaude
31
29
30
24
LOftungsanlage
27
31
30
29
26
49
49
47
32
34
35
20 Personen außerhalb der
I
IP4
.".
I
Halle, Position A
20 Personen außerhalb der
!
31
Halle, Position B
Summe mit Pos A
!
33
49
50
I
48
I
!
Summe mit Pos B
35
36
37
34
Richtwert nachts
40
40
40
40
I
I
Parkplatz
i
26
39
49
44
49
49
49
Abfahrt von 7 Fahrzeuge
Grenzwert 16.BlmschV
nachts
49
,
Seite 11~
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
5
Beurteilung der Ergebnisse und Zusammenfassung
Unter Würdigung der unterschiedlichen Beurteilungsgrundlagen sowie der unterschie~lichen Lärmquellen ergibt sich folgende Beurteilung:
Gebäude
Die Berechnungsergebnisse
planten massiven
Lüftungsanlage
möglich ist.
Veranstaltungen,
zeigen, daß die Nutzung der Veranstaltungshalle
Bauausführung
und unter Einhaltung
mit der ~e-
der (hohen) Anforderung
an ~ie
mit Innenpegel bis zu 95 dB(A) auch innerhalb der Nachtzeit probleml~s
.
bei denen externe Beschallungsanlagen
eingesetzt werden müssen ~uf
diesen Innenpegel begrenzt werden. Bei höheren Pegel werden Richtwertüberschreitung~n
nicht nur durch den Mittelungspegel
onsgehalt sowie tieffrequente
sondern
verstärkt
Einzeltöne wahrscheinlich.
durch Zuschläge
für Inform*i-
Diese Komponenten
stellen eibe
ungleich höhere Belästigung dar, als ein geringfügig (bis ca. 3 dB(A» zu hoher Dauerpe~~1.
Bei Umsetzung
tungsanlage
der vorgegebenen
Anforderungen
können Richtwertüberschreitungen
an die Bauausführung
weitgehend ausgeschlossen
und die Lpf.
werden.
"I
Die Nutzung der Proberäume ist bei entsprechender
aufgrund
der fensterlosen
Lage im Untergeschoß
bau- und raumakustischer
auch innerhalb
Gestaltubg
der Nachtzeit
ni~ht
kritisch.
Personen
Der moderat herangezogene
Ansatz von 40 Personen auf der Freifläche Position A fü~rt
nach 22.00 Uhr zu erheblichen
Richtwertüberschreitungen.
22.00 Uhr auf die Position B auszuweichen.
Es wird somit empfohlen naph
i
Mit dieser Position sind die Nachtrichtwe~e
einhaltbar. Tagsüber sind Personenansammlungen
Größenordnung
auf dieser Fläche in der betrachtet~n
unkritisch.
Parkplatz
Unter der Voraussetzungen
einer öffentlichen Widmung,
ist die Nutzung von sieben St~lI-
plätzen (eine komplette Leerung nach 22.00 Uhr) innerhalb der Grenzwerte der
1116.
BlmSchV
~ei
möglich. Es wird jedoch empfohlen,
Veranstaltungen
auf eine Nutzung dieser Stellflächen
gänzlich zu verzichten.'
Tagsüber ist die Nutzung des Parkplatzes mit bis zu 3 vollständigen Wechseln unkritisch.,
. .. -.- ... .---.--....... .
i
Seite 5
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Fazit
Insgesamt ist der Standort der Jugend-Kulturhalle trotz der Nähe zur Wohn bebauung Ilfür
den überwiegenden Teile der geplanten Nutzungen wie Hausaufgabenbetreuung, Nachhl~lfe
und Sprachkurse, Kino-, Comedy-, Theater- und Diskussionsveranstaltungen geeig1et.
Ausschließlich Bei Disco- oder Konzertveranstaltungen mit Live-Bands mit einem izu
I
erwartenden mittleren Innenpegel von mehr als 95 dB(A) ist hinsichtlich der IDil
'I
mensionierung der Beschallungsanlage eine Beschränkung erforderlich.
'I
Im weiteren
Planungsfortschritt
Raumakustik
für die Veranstaltungshalle
möglicherweise
ist es ratsam die Details der Bauausführung
und die Proberäume
fest installierten Beschallungsanlage
Hierzu nur folgende grundlegenden
und ~er
sowie die Auslegung
eiper
fachlich betreuen zu lassen.
Hinweise:
Im Veranstaltungsraum muß die Innendecke auf jeden Fall hochabsorbierend aus~estaltet werden. Für die Wände sollte zumindest im Bühnenbereich ein Vorhang (~Ol-
ton) zur Verfügung
stehen.
Dies wäre auch als Option für die Fensterflächen
em pfehlen.
I!ZU
il
11
Eventuell eingesetzte
schallentkoppelt
Subwoofer
einer größeren
Beschallungsanlage
aufgestellt bzw. aufgehängt werden. Grundsätzlich
Beschallungsanlage
sollten kör~~r-
ist eine dezentrle
weniger kritisch als eine zentrale Anlage z. B. rechts und litkS
neben der Bühne.
Die Beschallungsanlagen
ausgebildeten
sollten grundsätzlich eingemessen
und nur hierfür
Personen überlassen werden.
In den Proberäumen
ist neben der absorbierenden
Decken eine Körperschallentkopplung
Ausgestaltung
von Wänden und
von Schlagzeug podesten bzw. größeren Baßf
anlagen empfehlenswert.
Köln, den 16.05.2006
ACCON Köln GmbH
AlIlIUN
Böl" Gmblf
Ingenieurbüro
für Schall- und
Schwingungstechnik
Der Sachverständige
'"
/~
Dipl.-Ing. Manfred
Eupener Str. 150
Köln-Braunsfeld
Tel.: 0221 94723
50933
-
65/66
Weigand
-..-.-
5eite 1
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Al
Bestimmung des Schalleistungspegels von außen liegenden Quellen
Die 5challeistung außenliegender Quellen wird nach DIN 45635 "Geräuschmessung
Maschinen
- Hüllflächenverfahren"
n
nach der Beziehung
Lw = Lm + 10. Ig (5/50)
mit
Lw =
5challeistungspegel
Quelle
Lm=
Meßflächenschalldruckpegel
5
=
der
Hüllfläche i(Meßfläche) n m2
i
50 = Bezugsfläche = 1 m2
i
bestimmt.Alle Pegelsind A-bewertet.
11
Hierbei erfolgt die Messung des mittleren Meßflächenschalidruckpegels durch ein au~matisch integrierendes Meßgerät auf einer Hüllfläche um die Quelle.
I
5challquellen
werden allgemein als Punktquellen
betrachtet.
Quellen mit einer größer n
Ausdehnung
werden
oder als Flächenquellen
I
Entsprechend
entweder
als Linienquellen
dem Abstandskriterium
reichend kleine Teilschallquellen,
der DIN 1509613-2
nachgebild
erfolgt die Zerlegung
die wiederum als Punktschallquellen
t.
in a ~-
betrachtet werd In,
zur Laufzeit des Rechenprogramms.
li
I
Der 5challeistungspegel
angegeben
werden oder bei Linienschallquellen
Lw' in dB(A)/m
Lw"
in
kann entweder als Gesamtschalleistungspegel
bzw. bei Flächenschallquellen
dB(A)/m2.
längenbezogenem
Der
Zusammenhang
5challeistungspegel
einer 5challque le
als längenbezogener
5challeistungspe
'ei
als flächenbezogener
5challeistungspe
lei
zwischen
Gesamtschalleistungspegel
u d
bzw. flächen bezogenem 5challeistungspegellaut
Lw = Lw' + 10. Ig (111m)
Lw = Lw" + 10 . Ig (511m2)
Die den Berechnungen
5 zu entnehmen.
zugrundegelegten
Emissionspegel
sind den Tabellen im Anhang
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Seite
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
A 2 Bestimmung des Schalleistungspegels
Der Schalleistungspegel
von Bauteilen
Lw von Bauteilen wird ausgehend von dem mittleren Pegel Li,
sich innen vor dem jeweiligen
Bauteil einstellt bestimmt. Hierbei erfolgt die Messung
mittleren Innenschalldruckpegels
durch ein automatisch
integrierendes
Meßgerät entl ng
I
den Raumbegrenzungsflächen. Bei Prognosen wird der zu erwartende Innenpegel
Vergleichsmessungen oder Literaturangaben entsprechend angesetzt. Der für die
rechnungen zugrundegelegte Innenpegel ist in der Spalte "Lt der Tabellen im Anhang
5
zu entnehmen.
Die Schalleistungspegel
L der Bauteile werden nach VDI 2571 nach der Beziehung
w
L = L + 10. Ig (8/8)
w
berechnet.
a
Dabei wird der Außenpegel
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La bei der Rechnung in einzelnen Oktavbänd
rn
aus dem Innenpegel Li nach
La
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bzw. bei der Rechnung mit "A"-bewerteten
Mittelwerten wie im vorliegenden
Fall nach
L = L. - R' - 4 [dB(A)]
a Iw
bestimmt. Dabei sind
L. =
L
=
a
der mittlere Innen pegel
der Außen pegel
Fläche des Bauteils in
m2
Bezugsfläche = 1 m2
Bauschalldämmaß des Bauteils
R'w =
wobei die Schallpegelabnahme
bewertetes Bauschalldämmaß des Bauteils
vom Übergang eines diffusen Schallfeldes in ein freies
Schallfeld durch die Faktoren -6 dB bzw. -4 dB(A) berücksichtigt wird.
Schallquellen
werden allgemein als Punktquellen
betrachtet.
Ausdehnung
werden entweder
oder als Flächenquellen
Entsprechend
dem Abstandskriterium
Rechenprogrammes
schallquellen
als Linienquellen
in ausreichend
nachgebild
n
t.
der VDI 2714 erfolgt die Zerlegung zur Laufzeit d s
kleine Teilschallquellen,
betrachtet werden. Die in die Berechnungen
sind zusammenfassend
Quellen mit einer größe
die wiederum
eingegangenen
im Tabellenteil des Anhanges aufgeführt.
als Pun tSchallquell
Seite
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
A 3 Bestimmung des Schalleistungspegels
8
von öffentlichen Parkplätzen
Für die Berechnungen der von dem öffentlichen Pkw-Parkplatz ausgehenden
räuschemissionen wird das in den RLS 90 dargestellte Verfahren benutzt.
I
Dieses Verfahren
Abhängigkeit
basiert auf der Berechnung
der Bewegung
pro Stellplatz
des Mittelungspegels
und Beurteilungszeit
in 25 m Abstandl in
sowie der Anzahl
er
Stellplätze. Nach der Beziehung
L*m,E = 37 + 10. Ig (N'n) + Dp
mit
n:
Anzahl der Stellplätze auf der Fläche bzw. einer Teilfläche
N:
Dp:
Anzahl der Bewegungen/h und Stellplatz
Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen
Ist die größte Längenausdehnung des Parkplatzes größer als der halbe Abstand zum etrachteten Immissionspunkt (Abstandskriterium), so muß eine Unterteilung in ausreich hd
kleine Teilflächen erfolgen, für die jeweils das Abstandskriterium eingehalten wird.
Für P&R-Parkplätze
beträgt
Dp = 0 dB(A).
Die durchschnittlichen
den angegebenen
Bewegungen
auf den Stellplätzen pro Stunde (N) ergeben sich
Belegungswechseln.
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--- .
-
Seite 9
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
A 4 Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen
Programmsystem
die Berechnungen
modells
der vorliegenden
Gutachterlichen
CADNAJA der Firma DataKustik.
streng richtlinienkonform
durchgeführt.
quellen in Abhängigkeit
Die erforderliche
Stellungnahme
erfolgten
Mit diesem Rechenprogramm
anhand eines dreidimensionalen
Zerlegung
der Abstandsverhältnisse
diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen,
in einzelne
sind die den Berechnungen
berechneten Teilimmissionspegel
Teilsch
11-
erfolgt zur Laufzeit automatisch.
deren vollständige
Dokumentation
verzichtet wir
zugrunde liegenden Schalleistungspegel
dokumentiert.
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Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so daß auf eine Wiedergabe
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Seite 2
Bericht-Nr.: ACB 0306 - 405169 - 289
Tabelle A 5.5 Teilpegel
Teilpegel nachts in
dB A}
Quelle
Bezeichnung
ID
IP1
IP2
IP3
IP4
A001
27,2
30,S
29,9
28,8
Freiflache 40 Personen Pos A
F001
26,1
48,8
49,4
47,4
Dachflache
B001
1S,2
22,7
2S,8
19,2
Freiflache 40 Personen Pos. B
F002
31,8
33,8
3S,0
Parkplatz
POOl
2S,7
38,8
4S,S
Fensterband Westseite
B002
30,0
18,8
17,3
Fensterband Südseite
B003
16,4
18,7
20,7
1S,7
Fensterband Osts eite
B004
-1,6
20,8
20,2
16,2
Fassade
BOOS
17,2
24,4
24,1
1S,8
LOftungsanlage
(Platzhalter)
31,4
41,0
1S,8
C't)
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