Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - kl/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.12.2008
ö. S.
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
133/2008
nö. S. TOP
4
07.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim
Bereich: Amselweg
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
-1-
ja
nein
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan
Nr. 39 Pulheim (Bereich: Amselweg) gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung ist es, die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des
Amselweges dem Straßenendausbau anzupassen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus der anliegenden Planskizze
ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes
Nr. 39 Pulheim nicht berührt.
3.
Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung “Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim 1301“.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim wurde mit Datum der Bekanntmachung vom 12.02.2002
rechtskräftig. Er schuf die Baurechte für den Bereich zwischen Escher Straße, Sinnersdorfer Straße, Auweilerstraße und Brückenstraße. Innerhalb dieses Gebietes liegt mit Anbindung an die Auweilerstraße die Stichstraße Amselweg mit einem seitlichen Stichweg.
Der Amselweg ist wesentlicher Bestandteil dieses vereinfachten Änderungsverfahrens. Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim wurde diese öffentliche Verkehrsfläche in Abstimmung mit
dem zuständigen Fachamt entsprechend der im Besitz der Stadt Pulheim befindlichen Parzelle
festgesetzt. Die Parzelle für die öffentliche Verkehrsfläche Amselweg ist ca. 8,70 m breit.
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat die Ausbauplanung für den Amselweg in seiner Sitzung am 09.08.2007 behandelt. Der Endausbau des Amselweges ist erfolgt. Der Endausbau bleibt
aber deutlich hinter der im Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim festgesetzten Verkehrsfläche zurück.
Die mit diesem einfachen Änderungsverfahren angestrebte Anpassung der planungsrechtlichen
Festsetzungen wird durch den umgesetzten Ausbaustandard erforderlich. Die nicht ausgebaute
Teilfläche wird als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Somit kann diese Fläche
rechtlich Bestandteil eines Baugrundstücks werden. Dies wäre als nicht ausgebaute öffentliche
Verkehrsfläche nicht möglich gewesen. Das Baufenster wird entsprechend in Richtung Amselweg
verschoben.
Es ist städtebaulich sinnvoll, dass die Privatgrundstücke direkt an die ausgebaute Straße grenzen.
Teilweise wurden die nicht ausgebauten Flächen bereits von den Anliegern in ihre Außenflächengestaltung einbezogen. Diese Flächen könnten nunmehr den Anliegern zum Kauf angeboten werden.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39 Pulheim behalten uneingeschränkt ihre
Gültigkeit.
Da die beabsichtigte Änderung die Gründzüge der Planung nicht berührt, kann der Änderungsplan
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden. Aufgrund der Geringfügigkeit der
Änderungen kann in diesem Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
-2-
Zur Einleitung des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss den
Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Beteiligung gem. den §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.
-3-