Daten
Kommune
Pulheim
Größe
13 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT PULHEIM
- RHEIN-ERFT-KREIS -
BEBAUUNGSPLAN NR. 39 PULHEIM 1301
BEGRÜNDUNG zum Auslegungsentwurf
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestehende Rechtsverhältnisse
5.
Bestand
6.
Inhalt des Planentwurfs
6.1
Überbaubare Grundstücksfläche
6.2
Verkehrsfläche
6.3
Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
7.
Kosten
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T686.doc
1.
Planerfordernis
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr behandelte die Ausbauplanung für den Amselweg in
seiner Sitzung am 09.08.2007. Der durchgeführte Endausbau des Amselweges bleibt hinter
der im Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim festgesetzten Verkehrsfläche zurück.
Zur rechtlichen Klarheit des Bebauungsplanes ist es erforderlich, die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der fertig gestellten Straße im Rahmen dieses Änderungverfahrens anzupassen. Ein nicht ausgebauter Teil einer öffentlichen Verkehrsfläche würde im Bereich der
nicht bebauten Grundstücke in späteren Bauantragsverfahren zu Schwierigkeiten führen. Die
nicht überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauflächen werden städtebaulich unter Berücksichtigung der baurechtlichen Aspekte angepasst.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Als räumlicher Geltungsbereich für den Teiländerungsplan wird die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche und die angrenzenden,
vom Minderausbau berührten Grundstücke, abgegrenzt.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Durch dieses Änderungsverfahren werden keine für den Flächennutzungsplan relevanten
Belange berührt, so dass auch diese Änderung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
gilt.
4.
Bestehende Rechtsverhältnisse
Für den Änderungsbereich bildet der seit 12.02.2002 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39
Pulheim die planungsrechtliche Grundlage.
5.
Bestand
Der Endausbau des Amselweges ist abgeschlossen. Der Amselweg erschließt die im Hinterland gelegenen Grundstücke. Hierüber wird auch der bestehende eingeschossige Gewerbebetrieb (Druckerei) mit seinem zweigeschossigen Wohn- und Bürogebäude erschlossen. Die
an den Bereich des Minderausbaus westlich angrenzenden Flurstücke 634 und 628 sind
noch unbebaut. Die vorhandenen Gebäude in diesem Bereich sind meist eingeschossig. Die
Häuser Nr. 3 und 5 sind einseitig grenzständig errichtet. Das Wohnhaus Ecke Amselweg /
Auweilerstraße ist ein zweigeschossiger Altbau mit einem zweigeschossigen Flachdachanbau.
Teilweise wurden die jetzt nicht ausgebauten Flächen bereits von den Anliegern in ihre Außenflächengestaltung einbezogen.
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T686.doc
6.
Inhalt des Planentwurfs
Bis auf die Reduzierung der Verkehrsfläche, das Verschieben der Baufläche in einem Teilbereich Richtung Amselweg und eine geringfügige Erweiterung der Baufläche im nördlichen
Teil werden keine inhaltlichen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim festgesetzt.
6.1
Überbaubare Grundstücksfläche
Die Bauflächen entsprechen im Bereich der Flurstücke 194 und 435 den Bauflächen des
Bebauungsplanes Nr. 39 Pulheim. Im Bereich der Flurstücke 235, 628 und 634 wird entsprechend dem Bestandsbebauungsplan eine Baufläche mit einer Tiefe von 15 m parallel zur
Straßenverkehrsfläche Amselweg festgesetzt. Die Baufläche wird allerdings in Richtung Amselweg verschoben und mit einem Abstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzung Amselweg
festgesetzt. So entstehen größere rückwärtige Freibereiche und die 3,0 m Abstand zur Straßenverkehrsfläche gewährleisten den Übergang vom öffentlichen Bereich (Straße) über den
halböffentlichen Bereich (Vorgarten) zum privaten Bereich (Haus).
Im Bereich des Flurstücks 634 wird die Baufläche nach Norden geringfügig um 2,0 m erweitert. Der Abstand zur bestehenden Wegeparzelle, die den vorhandenen Garagenhof erschließt, wird auf 4,0 m festgesetzt. Dies gewährleistet einen städtebaulich verträglichen Abstand zu den angrenzenden Flächennutzungen. Die im Ursprungsplan festgesetzten 6,0 m
bedeuteten eine zu starke und städtebaulich nicht notwendige Reduzierung der Baufläche.
Die übrigen Bauflächen wurden in der Regel auf den üblichen Mindestgrenzabstand von
3,0 m beschränkt. Die 4,0 m ermöglichen in diesem Bereich eine Tiefgaragenabfahrt und
eine fußläufige Anbindung des Gartenbereichs.
6.2
Verkehrsfläche
Der Amselweg wird jetzt entsprechend des umgesetzten Straßenendausbaus als öffentliche
Verkehrsfläche festgesetzt. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt 6,0 m. Mit diesem Ausbaustandard genügt die Verkehrsfläche allen Ansprüchen, die sich aus den angrenzenden Nutzungen ergeben und stellt gleichzeitig eine wirtschaftliche Ausbauvariante dar. Am Ende des
Amselweges ist eine Wendemöglichkeit über die verbreiterte Zufahrt des dortigen Privatweges vorgesehen.
6.3
Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 39 Pulheim erfolgte ein landespflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung lediglich für die Erweiterung des Druckereibetriebes. Das Plangebiet war bereits vor Beginn des Bauleitplanverfahrens gemäß § 31 Abs. 1
und 2 BauGB bebaubar. Somit war gemäß § 1a Abs. 3 Satz 4 (alt heute Satz 5) BauGB ein
Ausgleich nicht erforderlich, da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts geht mit der
Planänderung nicht einher. Insgesamt verringert sich sogar der Anteil an versiegelter Fläche
gegenüber der Ursprungsplanung.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem
Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
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7.
Kosten
Durch die Planänderung entstehen der Stadt Pulheim keine über die Planung hinausgehenden Kosten.
Pulheim, den 10.11.2008
Planungsabteilung
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