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Beschlussvorlage (NKF- Einführung zum 01.01.2008 -Sachstandsbericht der Verwaltung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (NKF- Einführung zum 01.01.2008
-Sachstandsbericht der Verwaltung-) Beschlussvorlage (NKF- Einführung zum 01.01.2008
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-Sachstandsbericht der Verwaltung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 469/2007 Az.: 20 27-00/2 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.08.2007 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 13.09.2007 Bemerkungen NKF- Einführung zum 01.01.2008 -Sachstandsbericht der Verwaltung- Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussentwurf: Der beigefügte Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In der letzten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses wurde gebeten künftig in jeder Sitzung über den Sachstand zu berichten: 1. Vermögenserfassung und Werte-Erhebung 1.1. Erfassung in KAI Die Erfassung der beweglichen Vermögensgegenstände der Kernverwaltung mit dem Inventarisierungsprogramm KAI ist weitgehend abgeschlossen. Es fehlen noch die Unterlagen der Feuerwehr und die Erfassung des Archivs. Das Rechnungsprüfungsamt hat in Vorbereitung auf die Prüfung der Eröffnungsbilanz mit stichprobenartigen Prüfungen der Inventarerfassung bereits begonnen. 1.2. Übergabe nach Gisma / KIRP Anlagenbuchhaltung Für die Eröffnungsbilanz müssen diese Daten aus dem Inventarisierungsprogramm in die Anlagenbuchhaltung in KIRP übertragen werden. Dies erfolgt für die Altbestände über einen Zwischenschritt d.h. durch ein Programm Namens Gisma. Dies ist aus Datenprüfungsgründen unumgänglich. Bei Neuerwerb beweglichen Vermögens nach Einführung des NKF werden die Daten direkt aus dem Inventarisierungsprogramm in die Anlagenbuchhaltung übergeben und müssen dort vom Anlagenbuchhalter nach der Bezahlung des Vermögensgegenstandes aktiviert werden. 1.3. Sonderposten Auch auf der Passivseite sind die Sonderposten ( Förderung, Bezuschussung einzelner Vermögensgegenstände) vorbereitet. 2. Haushaltsplanung und Berichtswesen im NKF 2.1. Produktsachkontenbildung Die durch die jeweiligen Fachausschüsse beschlossenen Produkte sind in allen Ämtern gebildet, die Fachämter haben ihre Überleitungstabellen bisherige HHST – künftige Produktkonten vollständig erstellt. Die Mittelanmeldung der Fachämter für den Verwaltungshaushalt des Jahres 2008 erfolgte bereits auf den neuen Produktsachkonten. Die Mittelanmeldungen werden durch die Kämmerei zur Zeit erfasst. Der Vermögenshaushalt ist in Arbeit. Die Einbringung des Haushaltes ist für die Dezembersitzung des Rates geplant. 2.2. Künftiges Berichtswesen Nach Umstellung des NKF Haushaltes zum 01.01.2008 muss auch das Berichtswesen den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei sind die Kennzahlen, die in den Fachausschüssen gebildet wurden, zu berücksichtigen. Dies muss vor dem ersten Tertialbericht zum 30.04.2008 erfolgen. 3. Die Eröffnungsbilanz Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 ist nach § 92 GO in Verbindung mit den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dies wird aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen voraussichtlich bis zum Ende des 1. HJ 2008 möglich sein. 3.1. Aktivseite In Fortführung der Inventarisierung (siehe zu 1.1) wurden von den Fachämtern und den Eigenbetrieben zum Stichtag 31.12.2005 bzw. 2006 alle zurzeit erkennbaren relevanten Daten für die Ermittlung der Bilanzansätze abgefragt. Abschließend festzulegen sind noch die Bewertung des Anlagevermögens (z.B. Technische Anlagen; Betriebs- und Geschäftsausstattung) unter Einbeziehung von Fest- oder Gruppenbewertung und die möglicherweise Inanspruchnahme von Bewertungsspielräumen bei den Bilanzansätzen für die Sondervermögen und die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. für Zuschüsse an Freie Träger; Sportvereine u.ä.). 3.2. Passivseite Auch hier liegen vorläufige Daten vor, die zum 01.01.2008 zu aktualisieren sind, aber auch noch zu ergänzen sein werden. Hier sind insbesondere zu nennen die Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen, Altersteilzeit, nicht genommenen Urlaub, Überstunden, die Sonderposten für Zuwendungen und die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung. Die Ausgleichsrücklage kann dann bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird letztgenannte Obergrenze voraussichtlich nicht erreicht werden. 4. Konzernbilanz -2- Für das Jahr 2010 ist vom Gesetzgeber vorgegeben, eine Konzernbilanz aufzustellen. Damit wird es eine umfassende Bilanzdarstellung der drei Eigenbetriebe und der Kernverwaltung geben. Dazu wird in einer Arbeitsgruppe bereits jetzt die Kontenbildung so ausgerichtet, dass interne Leistungsströme zwischen den Eigenberieben und der Kernverwaltung erfasst werden. 5. Software Die Überprüfung verschiedener Software für die Finanzbuchhaltung als Alternative zu KIRP hat ergeben, dass es grundsätzlich Alternativen gibt. Angebote von ComIT, Infoma und Datev liegen vor. Die KDVZ hat sich aber bezüglich möglicher Einsparungen bei Nichtnutzung von KIRP trotz mehrerer Anschreiben bisher nicht festgelegt. Grundsätzlich sind die KIRP Verträge durch die KDVZ zum 31.12.2008 gekündigt. Die KDVZ führt zur Zeit selbst eine Marktsondierung durch, an der ein Mitarbeiter der Stadt Erftstadt beteiligt ist. Die Marktsondierung soll bis November 2007 zu einem Ergebnis führen, so dass dann genug Zeit bleibt, sich zu entschließen, dass neue Angebot der KDVZ zu nutzen oder zum 01.01.2009 eine eigene Lösung anzustreben. (Bösche) -3-