Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 469/2007
Az.: 20 27-00/2
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.08.2007
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
13.09.2007
Bemerkungen
NKF- Einführung zum 01.01.2008
-Sachstandsbericht der Verwaltung-
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussentwurf:
Der beigefügte Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses wurde gebeten künftig in jeder
Sitzung über den Sachstand zu berichten:
1. Vermögenserfassung und Werte-Erhebung
1.1. Erfassung in KAI
Die Erfassung der beweglichen Vermögensgegenstände der Kernverwaltung mit dem
Inventarisierungsprogramm KAI ist weitgehend abgeschlossen. Es fehlen noch die
Unterlagen der Feuerwehr und die Erfassung des Archivs. Das Rechnungsprüfungsamt
hat in Vorbereitung auf die Prüfung der Eröffnungsbilanz mit stichprobenartigen Prüfungen
der Inventarerfassung bereits begonnen.
1.2. Übergabe nach Gisma / KIRP Anlagenbuchhaltung
Für die Eröffnungsbilanz müssen diese Daten aus dem Inventarisierungsprogramm in die
Anlagenbuchhaltung in KIRP übertragen werden. Dies erfolgt für die Altbestände über
einen Zwischenschritt d.h. durch ein Programm Namens Gisma. Dies ist aus
Datenprüfungsgründen unumgänglich. Bei Neuerwerb beweglichen Vermögens nach
Einführung des NKF werden die Daten direkt aus dem Inventarisierungsprogramm in die
Anlagenbuchhaltung übergeben und müssen dort vom Anlagenbuchhalter nach der
Bezahlung des Vermögensgegenstandes aktiviert werden.
1.3. Sonderposten
Auch auf der Passivseite sind die Sonderposten ( Förderung, Bezuschussung einzelner
Vermögensgegenstände) vorbereitet.
2. Haushaltsplanung und Berichtswesen im NKF
2.1. Produktsachkontenbildung
Die durch die jeweiligen Fachausschüsse beschlossenen Produkte sind in allen Ämtern
gebildet, die Fachämter haben ihre Überleitungstabellen bisherige HHST – künftige
Produktkonten vollständig erstellt. Die Mittelanmeldung der Fachämter für den
Verwaltungshaushalt des Jahres 2008 erfolgte bereits auf den neuen Produktsachkonten.
Die Mittelanmeldungen werden durch die Kämmerei zur Zeit erfasst. Der
Vermögenshaushalt ist in Arbeit. Die Einbringung des Haushaltes ist für die
Dezembersitzung des Rates geplant.
2.2. Künftiges Berichtswesen
Nach Umstellung des NKF Haushaltes zum 01.01.2008 muss auch das Berichtswesen
den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei sind die Kennzahlen, die in den
Fachausschüssen gebildet wurden, zu berücksichtigen. Dies muss vor dem ersten
Tertialbericht zum 30.04.2008 erfolgen.
3. Die Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 ist nach § 92 GO in Verbindung mit den Vorschriften
der Gemeindehaushaltsverordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung aufzustellen. Dies wird aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen
voraussichtlich bis zum Ende des 1. HJ 2008 möglich sein.
3.1. Aktivseite
In Fortführung der Inventarisierung (siehe zu 1.1) wurden von den Fachämtern und den
Eigenbetrieben zum Stichtag 31.12.2005 bzw. 2006 alle zurzeit erkennbaren relevanten
Daten für die Ermittlung der Bilanzansätze abgefragt. Abschließend festzulegen sind noch
die Bewertung des Anlagevermögens (z.B. Technische Anlagen; Betriebs- und
Geschäftsausstattung) unter Einbeziehung von Fest- oder Gruppenbewertung und die
möglicherweise Inanspruchnahme von Bewertungsspielräumen bei den Bilanzansätzen für
die Sondervermögen und die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. für Zuschüsse
an Freie Träger; Sportvereine u.ä.).
3.2. Passivseite
Auch hier liegen vorläufige Daten vor, die zum 01.01.2008 zu aktualisieren sind, aber auch
noch zu ergänzen sein werden. Hier sind insbesondere zu nennen die Rückstellungen für
Pensionen, Beihilfen, Altersteilzeit, nicht genommenen Urlaub, Überstunden, die
Sonderposten für Zuwendungen und die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung.
Die Ausgleichsrücklage kann dann bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet
werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und
allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird
letztgenannte Obergrenze voraussichtlich nicht erreicht werden.
4. Konzernbilanz
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Für das Jahr 2010 ist vom Gesetzgeber vorgegeben, eine Konzernbilanz aufzustellen.
Damit wird es eine umfassende Bilanzdarstellung der drei Eigenbetriebe und der
Kernverwaltung geben. Dazu wird in einer Arbeitsgruppe bereits jetzt die Kontenbildung so
ausgerichtet, dass interne Leistungsströme zwischen den Eigenberieben und der
Kernverwaltung erfasst werden.
5. Software
Die Überprüfung verschiedener Software für die Finanzbuchhaltung als Alternative zu
KIRP hat ergeben, dass es grundsätzlich Alternativen gibt. Angebote von ComIT, Infoma
und Datev liegen vor. Die KDVZ hat sich aber bezüglich möglicher Einsparungen bei
Nichtnutzung von KIRP trotz mehrerer Anschreiben bisher nicht festgelegt. Grundsätzlich
sind die KIRP Verträge durch die KDVZ zum 31.12.2008 gekündigt. Die KDVZ führt zur
Zeit selbst eine Marktsondierung durch, an der ein Mitarbeiter der Stadt Erftstadt beteiligt
ist. Die Marktsondierung soll bis November 2007 zu einem Ergebnis führen, so dass dann
genug Zeit bleibt, sich zu entschließen, dass neue Angebot der KDVZ zu nutzen oder zum
01.01.2009 eine eigene Lösung anzustreben.
(Bösche)
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