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Beschlussvorlage (Informationen zum Bundeswettbewerb energieeffiziente Stadtbeleuchtung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
212 kB
Datum
04.02.2009
Erstellt
16.03.09, 21:55
Aktualisiert
16.03.09, 21:55

Inhalt der Datei

Kommunenwettbewerb Informationen Einsendeschluss: 27. Februar 2009 Informationen zum Kommunenwettbewerb Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen beim Kommunenwettbewerb, dem zweiten Teil des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Ich möchte Sie, die Kommunen, herzlich einladen, durch Ihre Teilnahme am Wettbewerb bei der Beleuchtung Ihrer Straßen und Plätze Energie und Ausgaben einzusparen und dabei die Umwelt und das Klima zu schützen. Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre alt und älter. Jedes Jahr werden in Deutschland für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund eine Millionen Haushalte benötigen. Dies führt zu einem klimaschädlichen CO2-Ausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Dabei können mit der bereits heute verfügbaren Technik diese CO2-Emissionen halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Viele Kommunen scheuen bislang aus Kostengründen die Erneuerung ihrer Beleuchtungsanlagen. Bei stetig steigenden Energiepreisen bedeutet der Betrieb ineffizienter und wartungsanfälliger Beleuchtungsanlagen jedoch eine wachsende Belastung der kommunalen Haushalte. Das Bundesumweltministerium (BMU), das Umweltbundesamt und die KfW Bankengruppe haben deshalb den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ ausgerufen. Im ersten Teil des Bundeswettbewerbs wurden durch zahlreiche Anbieter aus dem In- und Ausland effiziente und umweltfreundliche Beleuchtungstechniken und -systeme vorgestellt. Die aus diesem Technikwettbewerb hervorgegangene Sammlung (s. www.bundeswettbewerbstadtbeleuchtung.de) hilft Ihnen dabei, das für Ihre Kommune passende, energieeffiziente Beleuchtungssystem auszuwählen. Jetzt sind Sie aufgerufen, innovative Konzepte zur Erneuerung Ihrer Stadtbeleuchtung vorzulegen. Die besten Beiträge werden öffentlich ausgezeichnet und können für die Umsetzung eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU erhalten. Darüber hinaus unterstützt das BMU im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte, in die sich eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung sinnvollerweise einfügt. Zudem wird die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung einschließlich der Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert (Klimaschutzinitiative des BMU). Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Teilnahme an dem Wettbewerb! Sigmar Gabriel Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Seite 2 Informationen zum Kommunenwettbewerb Inhalt 1 Hintergrund zum Bundeswettbewerb..............................................................4 2 Teilnahmebedingungen Kommunenwettbewerb............................................5 3 Informationsmöglichkeiten...............................................................................7 4 Bewertung ..........................................................................................................8 5 Auszeichnung ....................................................................................................9 6 Hinweise zur Bewerbung ................................................................................12 Seite 3 Informationen zum Kommunenwettbewerb 1 Hintergrund zum Bundeswettbewerb Nicht dem heutigen Stand entsprechende Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsanfällig. Ineffiziente Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das kostet Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern Geld und schadet dem Klima erheblich. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der Energieverbrauch der Stadtbeleuchtung um 50 Prozent gesenkt werden. Zwar ist eine moderne, Strom sparende Straßenbeleuchtung in der Anschaffung möglicherweise teurer, auf längere Sicht werden die Betriebkosten aber erheblich gesenkt. Zudem wird in der Regel auch die Lichtqualität deutlich verbessert. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Stadtbeleuchtung in Deutschland erneuert. Ziel des Bundeswettbewerbs Vorrangiges Ziel ist es, den Einsatz energieeffizienter Stadtbeleuchtungstechnik zu forcieren. Als Ergebnis des vorausgegangenen Technikwettbewerbs erhalten Kommunen einen erleichterten Zugang zu Informationen über moderne, energieeffiziente Techniken und deren wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten. Dadurch werden sie in ihrer Entscheidung für eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung unterstützt und müssen die für sie geeigneten technischen Lösungen nicht mehr selbst aufwendig ermitteln. Durch den Kommunenwettbewerb werden beispielhafte Projekte unterstützt, die eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik erreichen, „Leuchtturmcharakter“ besitzen und damit als Vorbild für andere Kommunen dienen sollen. Die ausgezeichneten Kommunen können Mittel aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung ihrer Konzepte erhalten. Der Wettbewerb legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die zeitnahe Umsetzung der Konzepte. Seite 4 Informationen zum Kommunenwettbewerb 2 Teilnahmebedingungen Kommunenwettbewerb Teilnehmer Teilnehmer können alle Kommunen in Deutschland sein. Im Sinne des Bundeswettbewerbs sind Kommunen folgende Gebietskörperschaften: Städte, Landkreise und Gemeinden. Außerdem können sich Eigentümer von kommunaler Stadtbeleuchtung sowie Dienstleister in Kooperation mit Kommunen beteiligen. Innovative Finanzierungskonzepte wie Contracting oder Intracting sind als Wettbewerbsbeitrag zugelassen. Kleine Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern können sich gemeinsam bewerben. Gegenstand des Kommunenwettbewerbs Der Gegenstand des Kommunenwettbewerbs ist die Sanierung von Straßen- und Platzbeleuchtung innerhalb der Kommune. Besonders innovative Beiträge zum Neubau von Straßenbeleuchtung können ebenfalls eingereicht werden. Kommunen, die einen Beitrag zur Sanierung der Stadtbeleuchtung einreichen, können auch einen Beitrag für die Sanierung der Illumination eines Bauwerks oder Ensembles einreichen. Der Neubau von Illuminationen ist kein Gegenstand des Bundeswettbewerbs. Ein Beitrag entspricht einem ausgefüllten Fragebogen. Für jeweils eine Technik oder eine Straßengeometrie ist ein eigener Fragebogen auszufüllen. Ein Konzept besteht aus allen ausgefüllten Fragebögen. Die Sanierung oder der Neubau einzelner Leuchtstellen (ein Mast entspricht hier einer Leuchtstelle) kann nicht zum Wettbewerb eingereicht werden. Es wird erwartet, das Konzept für den Kommunenwettbewerb in eine Gesamtstrategie zur Energieeffizienz und/oder Klimaschutz einzubetten, da die als Ergebnis des Wettbewerbs durchgeführten Maßnahmen keine Einzelaktionen bleiben sollen. Solche Konzepte können auch durch die Klimaschutzinitiative des BMU gefördert werden. Kategorien Es können Bewerbungen für die folgenden Kategorien eingereicht werden: • Sanierung Unter Sanierung der Stadtbeleuchtung fällt jede Erneuerung der Beleuchtung in einem Gebiet, das bereits beleuchtet war. Wird eine Bewerbung für die Sanierung der Stadtbeleuchtung eingereicht, so kann ebenfalls ein Beitrag zur Sanierung der Illumination eines Bauwerks oder Bauwerk-Ensembles abgegeben werden. • Neubau Die Kategorie Neubau umfasst den Aufbau einer Stadtbeleuchtung in Gebieten, die bisher nicht beleuchtet waren, wie beispielsweise neuen Wohn- oder Gewerbegebieten. Seite 5 Informationen zum Kommunenwettbewerb Mindestumfang der Sanierung Voraussetzung für die Teilnahme einer Kommune in der Kategorie Sanierung ist ein Mindestumfang der Sanierung, der sich nach der Größe der Kommune richtet. In kleinen Kommunen (bis 25.000 Einwohner) sind mindestens 25 Leuchtstellen zu sanieren. Große Kommunen (ab 500.000 Einwohner) müssen zumindest 500 Leuchtstellen sanieren. Für Kommunen zwischen 25.000 und 500.000 Einwohnern errechnet sich die Anzahl der zu sanierenden Leuchtstellen dadurch, dass die Einwohnerzahl der Kommune durch 1.000 dividiert wird (z. B. müssen bei 50.000 Einwohnern 50 Leuchtstellen saniert werden). Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen reichen Sie bitte für die Teilnahme am Wettbewerb ein (siehe Checkliste auf dem Teilnahmeformular): • Anschreiben • Teilnahmeformular mit Unterschrift • Kurze Darstellung der Einbettung des Konzeptes in eine Gesamtstrategie zur Energieeffizienz und/oder Klimaschutz • Fragebögen entsprechend der Anzahl der verschiedenen Abschnitte und Techniken (siehe Kapitel 6) • Eventuell Zusatzinformationen über die Beleuchtung in Ihrer Kommune oder das Konzept oder die geplante Illumination • Fotos Unterschriften Die Bewerbung muss vom zuständigen Hauptverwaltungsbeamten der Kommune unterschrieben sein, der bestätigt, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. In den anderen Fällen (Eigentümer von kommunaler Stadtbeleuchtung sowie Dienstleister in Kooperation mit Kommunen) ist neben der Unterschrift eines Unternehmensverantwortlichen auch die schriftliche Zustimmung (Unterschrift Hauptverwaltungsbeamter) der kooperierenden Kommune erforderlich. Die schriftliche Zustimmung des zuständigen Hauptverwaltungsbeamten ist in einem gesonderten Schreiben der Bewerbung beizulegen. Bei Unternehmen sind die Angaben subventionserheblich i.S. des StGB. Es muss zugesagt werden, dass mit der Umsetzung des Konzeptes zeitnah begonnen wird, falls die Kommune zu den Preisträgern gehört. Weiterhin muss Ihr Einverständnis gegeben werden, dass der Name der Kommune in einer Teilnehmerliste des Bundeswettbewerbs veröffentlicht werden darf. Im Fall einer Auszeichnung müssen weitere Daten für die Erstellung einer Publikation bereit gestellt werden. Die Berliner Energieagentur behält sich vor, zu einzelnen Angaben Belegmaterial anzufordern. Seite 6 Informationen zum Kommunenwettbewerb Bewerbungsschluss Die Bewerbungen sind bis zum 27.02.2009 (Datum des Poststempels) bei der Berliner Energieagentur einzureichen. Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Originalbögen (keine Kopie) an die folgende Adresse: Bundeswettbewerb "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" Bewerbung Kommunenwettbewerb c/o Berliner Energieagentur Französische Str. 23 10117 Berlin 3 Informationsmöglichkeiten Während der Laufzeit des Kommunenwettbewerbs steht Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr eine Kontaktperson bei der Berliner Energieagentur für die Beantwortung von Fragen zu den Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung. Tel.: 030 / 29 33 30 56 E-Mail: info@bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de Eine Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ-Rubrik) ist auf der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de zusammengestellt. Eine Aktualisierung dieser Liste wird regelmäßig per E-Mail an alle Kommunen geschickt, die sich auf der Internetseite für die Zusendung von Informationen registriert haben. Sammlung energieeffizienter Techniken zur Stadtbeleuchtung Als Ergebnis des Technikwettbewerbs liegt eine Sammlung am Markt verfügbarer energieeffizienter Beleuchtungstechniken vor. Sie steht zum kostenlosen Download und zur Nutzung unter www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de bereit. Die Sammlung erhebt ausdrücklich nicht den Anspruch einer vollständigen und ausschließlichen Marktübersicht. Sie stellt eine Handreichung dar und bietet einen Einblick in den Markt auf der Basis der Beiträge im vorangegangenen Technikwettbewerb, Stand: Oktober 2008. Sofern keine oder nur teilweise Techniken aus der Sammlung im vorgeschlagenen Projekt verwandt werden sollen, muss das Energieeffizienz- und Klimaschutzniveau der Sammlung mindestens erreicht werden. Hierzu sind dann entsprechende Nachweise nötig. Seite 7 Informationen zum Kommunenwettbewerb Externe Berater Jeder Kommune steht es frei, sich für die Erstellung ihres Beleuchtungskonzeptes Partner zu suchen, z. B Anbieter von Beleuchtungstechnik, Dienstleister, Energieberater etc. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, auch Teilkonzepten, kann im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten bezuschusst werden. Internet Weitere Informationen zu Straßenbeleuchtung erhalten Sie unter: • www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de • www.energiesparende-beleuchtung.de • www.strassenlicht.de • www.licht.de • www.energieeffizienz.ch • www.greenlabelspurchase.net/de • www.nabu.de/stadtbeleuchtung 4 Bewertung Die Antworten auf die Fragen werden, wie in dem Teilnahmeformular und den Fragebögen angegeben, mit einer vorher festgelegten Punktzahl bewertet. Folgende Beurteilungskriterien werden herangezogen: • Energieeffizienz der neuen Beleuchtungstechnik • Bisher durchgeführte Maßnahmen in der Kommune • Aufbau auf ein Beleuchtungskonzept oder Sanierungsplan • Umfang des eingereichten Konzepts • Nutzlebensdauer der Lampe • Insektenfreundlichkeit • Gesamtkosten der neuen Beleuchtungstechnik Für besonders innovative Techniken und Techniken mit herausragenden Eigenschaften können Bonuspunkte vergeben werden. Unter den besten Konzepten werden die Preisträger unter Einbeziehung einer Fachjury ermittelt. Seite 8 Informationen zum Kommunenwettbewerb Fachjury Die Fachjury setzt sich aus Repräsentanten der folgenden Organisationen zusammen (in alphabetischer Reihenfolge): • Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), vorm. Verband der Netzbetreiber (VDN) beim VDEW • Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR) • Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) • Deutscher Städtetag • Umweltzentren der Handwerkskammern • Verband der europäischen Leuchtenhersteller (CELMA) • Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) • Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) 5 Auszeichnung Die Auszeichnung der Preisträger wird im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung im ersten Halbjahr 2009 durch das BMU erfolgen. Die Preisträger können eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU erhalten. Sanierung Für Sanierungen werden Preisträger in folgenden Einwohnerzahlen-Kategorien ermittelt: • über 500.000 Einwohner • über 100.000 bis 500.000 Einwohner • über 50.000 bis 100.000 Einwohner • 10.000 bis 50.000 Einwohner • unter 10.000 Einwohner Ein Fragebogen zur Sanierung der Illumination eines Bauwerks oder eines Ensembles kann nur in Zusammenhang mit der Einreichung eines Beitrags zur Sanierung der Stadtbeleuchtung vorgenommen werden. Die Preisträger können für die Sanierung der Illumination ebenfalls eine Förderung erhalten, wenn ein entsprechender Fragebogen ausgefüllt und der Bewerbung Unterlagen zu der geplanten Illumination beigelegt wurden, die den Einsatz energieeffizienter und umweltfreundlicher Beleuchtungstechniken nachweisen. Vorraussetzung für die Förderung ist weiterhin, dass durch die Sanierung mindestens 50 Prozent des Energiebedarfs für die Illumination eingespart und eine Abstrahlung in den Himmel weitestgehend vermieden wird. Seite 9 Informationen zum Kommunenwettbewerb Neubau Für Neubauten werden Preisträger in folgenden Kategorien ermittelt: • bis 50.000 Einwohner • über 50.000 Einwohner Alle ausgezeichneten Kommunen des Wettbewerbs werden auf der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de sowie in einer abschließenden Broschüre über den Bundeswettbewerb für ihr Engagement gewürdigt und vorgestellt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen ist zeitnah zu beginnen. Wichtiger Hinweis Für die Umsetzung der besten Beiträge stellt das BMU im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative Fördermittel aus dem Umweltinnovationsprogramm zur Verfügung. Zum Abschluss des Wettbewerbs im ersten Halbjahr 2009 werden die in Frage kommenden, ausgezeichneten Kommunen von der KfW zur formalen Antragstellung aufgefordert. Um die Chance zum Erhalt von Fördermitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm zu wahren, darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn dem Antragsteller eine Förderzusage vorliegt. Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Das Erstellen des Konzepts bzw. das Einstellen von Mitteln für die Sanierung der Stadtbeleuchtung in den Haushaltsplan sowie Planungen, Genehmigungsverfahren, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten eines Gründstücks gelten nicht als Vorhabensbeginn und sind möglich. Im Zusammenhang mit dem Förderantrag kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen entsprechenden Antrag hin ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabensbeginn vom BMU genehmigt werden. Weitere Informationen zum Umweltinnovationsprogramm und den Förderbedingungen erhalten Sie unter: • BMU • KfW Seite 10 Informationen zum Kommunenwettbewerb Weitere Fördermöglichkeiten Zusätzlich zum dargestellten Bundeswettbewerb existieren aktuell weitere Fördermöglichkeiten zum Thema Straßen-/Stadtbeleuchtung im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de unter der Rubrik „Weitere Fördermöglichkeiten“. Insbesondere existieren Fördermöglichkeiten für folgende Klimaschutzmaßnahmen: • Erstellung von Klimaschutzkonzepten, auch Teilkonzepte - in die sich eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung sinnvoller Weise einfügt (Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten) sowie • die Förderung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, hierbei wird auch die Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert. Detaillierte Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -kriterien und -umfang finden sich in der einschlägigen Richtlinie und unter Ziffer 1.3 des einschlägigen Merkblatts. Im Merkblatt sind auch die entsprechenden Antragsformulare als Link enthalten. Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Die im Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ auszuzeichnenden kommunalen Projekte können auf Grund Ihres Pilot- bzw. Demonstrationscharakters eine finanzielle Unterstützung deutlich über dem Niveau der o. a. Förderung erhalten. Bei allen vorgenannten Fördermöglichkeiten sollten insbesondere die Regelungen zu etwaigen Kumulierungen öffentlicher Förderungen genau betrachtet werden. Seite 11 Informationen zum Kommunenwettbewerb 6 Hinweise zur Bewerbung Füllen Sie bitte für Ihre Kommune ein Teilnahmeformular aus. Kommunen mit unter 10.000 Einwohnern haben die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen Kommunen mit ebenfalls unter 10.000 Einwohnern zu bewerben. In diesem Fall füllt bitte jede Kommune ein eigenes Teilnahmeformular aus. Diese sind mit einem begleitenden Anschreiben einzureichen, aus dem die Kooperationspartner ersichtlich werden. Des Weiteren ist für jede eingereichte Technologie und jeden Sanierungsabschnitt ein separater Fragebogen in der entsprechenden Kategorie auszufüllen. Ein Fragebogen zur Sanierung der Illumination von Bauwerken kann nur zusammen mit mindestens einem Fragebogen zur Sanierung der Straßenbeleuchtung eingereicht werden. Ein Fragebogen zum Neubau kann unabhängig oder auch zusätzlich zu einem Sanierungsbeitrag eingereicht werden. Der Neubau von Illuminationen ist nicht als Wettbewerbsbeitrag möglich. Bitte füllen Sie jeweils einen eigenen Fragebogen aus, wenn sich die Technik oder die Straßengeometrie wesentlich ändert. Das eingereichte Konzept zu Ihrer Stadtbeleuchtung besteht aus allen eingereichten Fragebögen sowie den sonstigen Informationen. Die Kategorien Neubau und Sanierung werden getrennt voneinander bewertet. Bei den einzelnen Kriterien müssen Sie lediglich die Fragen in den gelben Kästen beantworten. Zu jeder Frage werden zusätzlich Informationen sowie gegebenenfalls die Bewertung des Kriteriums dargestellt. Reichen Sie als Bewerbung bitte nur das Teilnahmeformular und die Fragebögen ohne die Deckblätter in zusammengehefteter Form ein. Zur leichteren Bearbeitung füllen Sie das Teilnahmeformular und die Fragebögen bitte am Computer aus, bevor Sie sie ausdrucken und unterschreiben. Seite 12 Informationen zum Kommunenwettbewerb CO2-Emissionen Die Minderung der CO2-Emissionen durch die Sanierung der Stadtbeleuchtung stellt für den Bundeswettbewerb eine zentrale Rolle dar. Die CO2-Emissionen werden von der Berliner Energieagentur anhand des Energieverbrauchs der gesamten Anlage errechnet. Zugrunde gelegt werden 596 g/CO2/kWh (Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/energie/archiv/co2strommix.pdf). Referenzabschnitt Bei den Kriterien • Energieverbrauch der neuen Anlage • Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge • Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten wird jeweils auf einen Referenzabschnitt Bezug genommen, der hier definiert wird. Bei Straßen beträgt die Länge des Referenzabschnitts 1.000 Meter, ist kreuzungs- und kurvenfrei und enthält keine Steigungen, Gefälle oder sonstige Besonderheiten. Ein Platz im städtebaulichen Kontext ist eine von Gebäuden umbaute, freie Fläche in Gemeinden. Referenz für Plätze ist die Beleuchtung auf einem Quadratmeter. Teil der Platzbeleuchtung kann auch die Illumination der angrenzenden Bauwerke sein. Diese Bauwerke stellen ein Ensemble dar und für die Illumination ist ein Konzept zur Illumination einzureichen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es sich um eine Sanierung der Illumination handelt. Die Angaben über die Energieeffizienz für die neue Stadtbeleuchtung für Straßen können der Sammlung energieeffizienter Techniken1 entnommen werden, wenn eine Technik der Sammlung gewählt wird. Referenzjahr Alle anzugebenden Daten über Ihre derzeitige Stadtbeleuchtung (Energieverbrauch etc.) beziehen sich auf das Jahr 2007. Fehlende Angaben Falls einzelne Angaben zu der Stadtbeleuchtung in Ihrer Kommune nicht zur Verfügung stehen, können Sie auch einen geschätzten Wert angeben. In diesem Fall schreiben Sie bitte hinter den Wert in Klammern „Schätzung“. 1 Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de. Seite 13 Informationen zum Kommunenwettbewerb Mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–56 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: info@bundeswettbewerbstadtbeleuchtung.de Seite 14