Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Helmut Ockenfels
Karl Arnold Str. 104
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Amt für Jugend, Familie
und Soziales
Holzdamm 10
Herr Brost
0 22 35 / 409-218
-51-Bt.
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 22.08.2007
Rat
Betrifft:
F 468/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. finanzieller Hilfen in Erftstadt und den benachbarten Kommunen
bei der Einschulung von Kindern
Sehr geehrter Herr Ockenfels,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Zusammenhang mit der Einschulung werden seitens der Stadt Erftstadt keine finanziellen
Hilfen gewährt. Allerdings wurden alle Schulneulinge, die bis spätestens zwei Wochen nach
Schulbeginn in die Stadtbücherei gekommen sind, mit einem Jahr beitragsfreier Mitgliedschaft
„belohnt“.
Auch in Bedburg, Bergheim, Pulheim und Wesseling gibt es keine finanziellen Hilfen. In Pulheim
spendieren allerdings Sponsoren Buntstifte, Lesetüten, Warnwesten und Frühstücksdosen.
In Kerpen werden die Eigenanteile an den Schulbüchern für Leistungsempfänger nach SGB II
übernommen.
In Βrühl erhalten Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sozialhilfe beziehen,
einmalig einen Betrag in Höhe von 60 € (für Ranzen, Schultüte usw.) und für die folgenden
Schuljahre ca. 30 € pro Jahr als Unterstützung für die Beschaffung von Schreibmaterial.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)