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Anfrage (Anfrage bzgl. finanzieller Hilfen in Erftstadt und den benachbarten Kommunen bei der Einschulung von Kindern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. finanzieller Hilfen in Erftstadt und den benachbarten Kommunen bei der Einschulung von Kindern)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Helmut Ockenfels Karl Arnold Str. 104 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 Herr Brost 0 22 35 / 409-218 -51-Bt. 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 22.08.2007 Rat Betrifft: F 468/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. finanzieller Hilfen in Erftstadt und den benachbarten Kommunen bei der Einschulung von Kindern Sehr geehrter Herr Ockenfels, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Im Zusammenhang mit der Einschulung werden seitens der Stadt Erftstadt keine finanziellen Hilfen gewährt. Allerdings wurden alle Schulneulinge, die bis spätestens zwei Wochen nach Schulbeginn in die Stadtbücherei gekommen sind, mit einem Jahr beitragsfreier Mitgliedschaft „belohnt“. Auch in Bedburg, Bergheim, Pulheim und Wesseling gibt es keine finanziellen Hilfen. In Pulheim spendieren allerdings Sponsoren Buntstifte, Lesetüten, Warnwesten und Frühstücksdosen. In Kerpen werden die Eigenanteile an den Schulbüchern für Leistungsempfänger nach SGB II übernommen. In Βrühl erhalten Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sozialhilfe beziehen, einmalig einen Betrag in Höhe von 60 € (für Ranzen, Schultüte usw.) und für die folgenden Schuljahre ca. 30 € pro Jahr als Unterstützung für die Beschaffung von Schreibmaterial. Mit freundlichen Grüßen (Bösche)