Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
11.03.11, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Kämmerei,
Beteiligungen, Vergabewesen
Az.:
Kommunale
TOP
V 044.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
21.02.2006
Öffentlicher Teil
02.03.2006
Bemerkungen
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/ Empfehlungen aus der Sitzung vom
06.12.2005
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Ausführung der
Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen aus der 9. Sitzung vom 06.12.2005 zur Kenntnis.
Begründung:
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen aus der Sitzung vom 06.12.2005
TOP
2
Bezeichnung
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO
hier: Schließung der St. Michael-Straße in Kerpen-Buir für
den öffentlichen Verkehr
Erlass von Ortsrecht
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie
öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Kerpen
9. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen
Sachstand
Die Vorlage wurde zur weiteren Beschlussfassung an den Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr verwiesen.
Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung am 14.02.2006 beraten.
3.3
5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Straßenreinigung in der Stadt Kerpen
3.4
15. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen
Der Stadtrat hat die v. g. Satzung in seiner Sitzung am 13.12.2005 gemäß der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen. Die Satzung
wurde veröffentlicht und ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten.
Gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der
Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 13.12.2005 die v. g. 15. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen beschlossen.
Die Satzung wurde veröffentlicht und ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten.
3
3.1
3.2
4
4.1
Änderung der Abfallbeseitigung ab 2006 in der Stadt
Kerpen
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen
4.2
Einrichtung von drei Planstellen im Bereich der
Abfallbeseitigung
4.3
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Kerpen
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 einstimmig
beschlossen, die v. g. Verordnung mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die
Veröffentlichung erfolgte am 12.01.2006.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 entgegen der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die 9. Satzung zur Änderung der
Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen
beschlossen. Die Satzung wurde veröffentlicht und ist zum 01.01.2006 in Kraft
getreten.
Gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der
Stadt Kerpen die neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen in
der Sitzung am 13.12.2005 beschlossen.
Die Satzung wurde veröffentlicht und ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten.
Gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der
Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, drei weitere
Planstellen im Bereich der Abfallbeseitigung einzurichten.
Der Beschluss wurde ausgeführt.
Der Rat der Stadt Kerpen hat auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die v. g. Gebührensatzung in seiner Sitzung am 13.12.2005
beschlossen.
Die Satzung wurde veröffentlicht und ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten.
TOP
4.4
Bezeichnung
Benutzungsordnung Wertstoffhof
5
Austritt aus dem Zweckverband Jugendmusikschule
Bergheim
6
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für die Jahre 2006
und 2007
11
Vorhabenbezogener Bebauungsplan BL Nr. 314
„Vogelruther Weg“, Stadtteil Blatzheim
hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
12
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI Nr. 254
„Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf
hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages
13
Gewerbe- und Industriegebiet Ville, Türnich III,
Bebauungsplan 246/1 Ä
Beschlußvorlage V 044.06
Sachstand
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt
Kerpen in der Sitzung am 13.12.2005 die v. g. Benutzungsordnung beschlossen.
Die Satzung wurde veröffentlicht und ist zum 01.01.2006 in Kraft getreten.
Gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der
Stadt Kerpen in der Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, keine vorsorgliche
Kündigung der Mitgliedschaft bei der Jugendmusikschule Bergheim zum Ablauf
des Kalenderjahres 2008 vorzunehmen.
Darüber hinaus hat der Stadtrat beschlossen, die Vertreter der Stadt in der
Zweckverbandsversammlung zu binden, auf eine Reduzierung der Kosten der
Jugendmusikschule, eine Änderung des Umlageschlüssels für die
Verbandsumlage und eine Reduzierung der Kündigungsfrist auf zwei Jahre
einzuwirken.
Diesbezüglich liegen derzeit noch keine Ergebnisse vor.
Der Rat der Stadt Kerpen hat gemäß der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, für die Jahre
2006 insgesamt 9 Ausbildungsplätze sowie für das Jahr 2007 8
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Auswahlverfahren für das Jahr 2006 haben bereits begonnen.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt
Kerpen in seiner Sitzung am 13.12.2005 dem Abschluss eines
Durchführungsvertrages zugestimmt. Die Unterzeichnung der Verträge erfolgte
am 08.02.2006.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in der Sitzung am 13.12.2005 dem Abschluss eines
Verpflichtungsvertrages gemäß der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses zugestimmt. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte am
03.01.2006.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt
Kerpen in seiner Sitzung am 13.12.2005 beschlossen, den Nachtrag zur
Rahmenvereinbarung sowie den bestehenden Erschließungsvertrag bis zum
Abschluss der vollständigen Vermarktung des Gewerbe- und Industriegebietes
Türnich III zu verlängern. Mit den Gesprächsverhandlungen wurde bereits
begonnen.
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