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Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2008) Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2008) Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2008) Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 52 10 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin 25.11.2008 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 137/2008 nö. S. TOP 5 17.11.2008 (Datum) BETREFF: Zuwendungen an Sportvereine 2008 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Pulheimer Sportvereine zur Kenntnis: 1. Zuschuss für die Beschaffung von Billardtischen für den 1. Pool Billard Club Pulheim e.V. in Höhe von 288,00 € gem. Ziffer 3.10 der Förderrichtlinien. 2. Zuschuss zum 11. Staffel-Marathonlauf der Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. in Höhe von 200,00 € gem. Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. -1- 3. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Raging Abbots in Höhe von 256,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 4. Materialkostenzuschuss für die Stommelner Bogenschützen e.V. in Höhe von 500,00 € gemäß Ziffer 3.10 der Förderungsrichtlinien. 5. Zuschuss für eine Großveranstaltung des TC Grün-Weiß Stommeln e.V. in Höhe von 300,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. 6. Materialkostenzuschuss für die Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs e.V. 1924/57 e.V. in Höhe von 300,00 € gemäß Ziffer 3.7 der Förderungsrichtlinien. 7. Fahrtkostenzuschuss für die Sportschützen Geyen 1955 e.V. für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften 2008 in Höhe von 105,00 € gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 8. Einmaliger Sach- und Materialkostenzuschuss für den Stadtsportverband Pulheim e.V. in Höhe von 1.500,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. 9. Energiekostenzuschuss für die Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 55,00 € gem. Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien. 10. Fahrtkostenzuschuss für die Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 474,00 € gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 11. Fahrtkostenzuschuss für die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und gleichwertigen Veranstaltungen in Höhe von 913,50 € gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. ERLÄUTERUNGEN: zu 1. Mit Schreiben vom 01.03.2008 beantragte der 1. Pool Billard Club Pulheim e.V. einen Zuschuss für das Neubeziehen der Billardtische. Kosten hierfür betrugen 1.440,00 €. Gemäß Ziffer 3.10 der Förderungsrichtlinien wurde ein Betrag von 288,00 € (20 %) gewährt. zu 2. Mit Schreiben vom 21.05.2008 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. einen Zuschuss zur Durchführung des 11. Pulheimer Staffel-Marathons am 13.01.2008. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung ist für den Verein finanziell sehr belastend. Die bezuschussungsfähigen Kosten lagen bei 1.000,00 €. Gem. Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von 200,00 € (20 %) gewährt. zu 3. Mit Schreiben vom 11.07.2008 beantragten die Raging Abbots einen Fahrtkostenzuschuss für die Damen-Bundesliga-Mannschaft. Gemäß Ziffer 3.5 wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 3.426 x 0,25 € = 856,50 € Zuschuss der Stadt (30 %) = 256,00 € -2- zu 4. Mit Schreiben vom 02.07.2008 beantragten die Stommelner Bogenschützen e.V. einen Materialkostenzuschuss. Aufgrund eines Einbruchs mussten sie einen großen Teil ihrer Grundausstattung an Bögen und Pfeilen neu erwerben. Die Kosten hierfür betrugen ca. 2.500,00 €. Gemäß Ziffer 3.10 der Förderrichtlinien wurde ein Betrag von 500,00 € (20 %) gewährt. zu 5. Mit Schreiben vom 14.08.2008 beantragte der TC Grün-Weiß Stommeln e.V. einen Zuschuss für die Veranstaltungsdurchführung „Große Franz Helmis Spiele“. Die Durchführung dieser Veranstaltung ist für den Verein sehr belastend. Die berücksichtigungsfähigen Kosten lagen bei 1.500,00 €. Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag von 300,00 € (20 %) gewährt. zu 6. Mit Schreiben vom 27.08.2008 beantragte die Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs e.V. 1924/57 e.V. einen Materialkostenzuschuss. Die angegebenen Materialkosten beliefen sich auf 1.000,00 €. Gemäß Ziffewr 3.7 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag von 300,00 € gewährt. zu 7. Mit Schreiben vom 07.09.2008 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für einzelne Mitglieder für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften in München und in Dortmund. Gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 1 PKW x 1.200 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 300,00 € 90,00 € 1 PKW x 200 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 50,00 € 15,00 € Gesamtzuschuss: 105,00 € zu 8. Mit Schreiben vom 16.08.2008 beantragte der Stadtsportverband Pulheim e.V. einen Sachkostenzuschuss. Dieser beträgt in der Regel jährlich 511,00 €. Für die Kommunikation mit anderen Vereinen, anderen Institutionen und der Öffentlichkeit muss der Stadtsportverband in erheblichem Umfang neue Software beschaffen. Hierdruch entsteht zusätzlicher finanzieller Aufwand von ca. 1.000 €. Insofern wurde dem Verband einmalig in diesem Jahr gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien ein Zuschussbetrag von 1.500,00 € gewährt. zu 9. Mit Schreiben vom 05.10.2008 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen Energiekostenzuschuss. Die nachgewiesenen Gesamtkosten betrugen 548,00 €. Gem. Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von 55,00 € (10 %) gewährt. -3- Zu 10. Mit Schreiben vom 01.10.2008 beantragte die Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs e.V. 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die 1. Herrenmannschaft, die in der 2. Bundesliga Nord spielt. Gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 5.270 km x 0,25 € Zuschuss der Stadt (30 %) = = 1.521,00 € 447,00 € zu 11. Mit Schreiben vom 06.10.2008 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. für einzelne Leichtathletinnen und Leichtathleten einen Fahrtkostenzuschuss für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften und gleichwertigen Veranstaltungen. Aus der vom Verein vorgelegten Aufstellung geht hervor, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt 12.180 km zurück legten, um die Wettkampforte zu erreichen. Gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde daher ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 12.180 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 3.045,00 € 913,50 € -4-