Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 482/2007
Az.: 66 19-3336
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 05.09.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
23.10.2007
Anregung bzgl. Verkehrssituation des Elsterweges
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.09.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Beim Elsterweg 16-26 handelt es sich um einen schmalen Wohnweg, der zum größten Teil nur von
den Anwohnern selbst befahren wird. Das Verkehrsaufkommen ist hier entsprechend gering.
Begegnungsverkehre Pkw/Pkw sind aufgrund der geringen Straßenbreite kaum möglich. Die
Stellplätze der Anlieger aus dem Wohngebiet „Elsterweg“ liegen zum größten Teil in den
Zufahrtsbereichen zu den schmalen Stichwegen.
Zu Pkt.1) Durch die schmale Breite der Straße wird dem Kfz-Führer verdeutlicht, dass es sich um
einen Wohnweg handelt, in dem er seine Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anpassen muss.
Eine Ausschilderung der Straßen in dem o.g. Wohngebiet als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ist
wegen der vorhandenen Straßengestaltung nicht vorgesehen.
Zu Pkt.2) Der Einbau von Schwellen im Fahrbahnbereich ist wegen der daraus folgenden
Schwierigkeiten für den Not- und Rettungsdienst in Erftstadt nicht erwünscht.
Zu 3) Der Elsterweg liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Geschwindigkeitsbeschränkungen von
weniger als 30 km/h werden nur in zentralen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und
überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) oder aus
Verkehrssicherheitsgründen angeordnet. Aufgrund der oben beschriebenen Verkehrssituation
halte ich eine zusätzliche Beschilderung für überflüssig. Einzelne Kfz-Führer, die sich nicht
entsprechend der örtlichen Verkehrsverhältnisse verhalten, können nur durch polizeiliche
Kontrollen überprüft werden.
(Bösche)