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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrssituation des Elsterweges)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrssituation des Elsterweges)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 482/2007 Az.: 66 19-3336 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 05.09.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 23.10.2007 Anregung bzgl. Verkehrssituation des Elsterweges Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.09.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Beim Elsterweg 16-26 handelt es sich um einen schmalen Wohnweg, der zum größten Teil nur von den Anwohnern selbst befahren wird. Das Verkehrsaufkommen ist hier entsprechend gering. Begegnungsverkehre Pkw/Pkw sind aufgrund der geringen Straßenbreite kaum möglich. Die Stellplätze der Anlieger aus dem Wohngebiet „Elsterweg“ liegen zum größten Teil in den Zufahrtsbereichen zu den schmalen Stichwegen. Zu Pkt.1) Durch die schmale Breite der Straße wird dem Kfz-Führer verdeutlicht, dass es sich um einen Wohnweg handelt, in dem er seine Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anpassen muss. Eine Ausschilderung der Straßen in dem o.g. Wohngebiet als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ist wegen der vorhandenen Straßengestaltung nicht vorgesehen. Zu Pkt.2) Der Einbau von Schwellen im Fahrbahnbereich ist wegen der daraus folgenden Schwierigkeiten für den Not- und Rettungsdienst in Erftstadt nicht erwünscht. Zu 3) Der Elsterweg liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h werden nur in zentralen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) oder aus Verkehrssicherheitsgründen angeordnet. Aufgrund der oben beschriebenen Verkehrssituation halte ich eine zusätzliche Beschilderung für überflüssig. Einzelne Kfz-Führer, die sich nicht entsprechend der örtlichen Verkehrsverhältnisse verhalten, können nur durch polizeiliche Kontrollen überprüft werden. (Bösche)