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Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW hier. Abwasserabgabe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
16.03.09, 21:55
Aktualisiert
16.03.09, 21:55
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
hier. Abwasserabgabe) Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
hier. Abwasserabgabe) Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 04.02.2009 X 17.03.2009 X Herr Kleine-Erwig (Verfasser/in) 20/2009 nö. S. TOP 3 19.01.2009 (Datum) BETREFF: Anregung gem. § 24 GO NRW hier. Abwasserabgabe VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Kauth HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: * - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: * Anm.: Durch die Vorlage ergeben sich für den Haushalt keine Änderungen BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der TVA empfiehlt dem HFA, die Anregung abzulehnen und keine Initiative für eine Abschaffung der Abwasserabgabe zu starten. 2. Der HFA lehnt die Anregung ab. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 05.01.2009 beantragt Herr Kauth, dass der Rat der Stadt Pulheim eine Kontaktaufnahme mit den Rhein-Erft-Kreis-Kommunen beschließt, mit dem Ziel, die kommunalen Interessenverbände Städtetag und Städte- und Gemeindebund zu bitten, sich für eine gemeinsame Resolution aller 396 Kommunen in NRW für die Abschaffung der Abwasserabgabe einzusetzen. -1- Aufgrund des Abwasserabgabengesetzes von 1976 müssen seit 1.1.1981 Kommunen, Industriebetriebe und andere Einleiter für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zahlen. Die Abgabe richtete sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der Abwassermenge, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei und Kupfer, der oxidierbaren Stoffe (als chemischem Sauerstoffbedarf), der organischen Halogenverbindungen (AOX) und der Toxizität des Abwassers gegenüber Fischen in Schadeinheiten errechnet wird. Die Abwasserabgabe soll dazu anreizen, die Schädlichkeit der Abwässer durch Vermeidungsmaßnahmen, nämlich Abwasserbehandlung, Einführung abwasserarmer oder abwasserloser Produktionsverfahren und Einführung umweltfreundlicher Produkte zu vermindern. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Eine Schadeinheit soll etwa der Schädlichkeit des ungereinigten Abwassers eines Einwohners pro Jahr entsprechen. Der Abgabesatz beträgt zurzeit für jede Schadeinheit 35,79 Euro im Jahr, wobei sich der Abgabesatz für Einleitungen aus Kläranlagen ermäßigt, wenn der Stand der Technik eingehalten wird. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers aus der ZKA Pulheim ergibt sich eine Abgabe in Höhe von jährlich 117.000 €. Allerdings ist es möglich Investitionen über 3 Jahre mit der Abwasserabgabe zu verrechnen, wenn dadurch die Reinigungsleistung um mehr als 20% verbessert wird. Wenn der Nachweis gelingt, dass die kürzlich erstellte Prozesswasserbehandlungsanlage diese Anforderung erfüllt, kann die Stadt Pulheim hier mit einer Verrechnung in Höhe des Maximalbetrages – also 351.000 € – rechnen. Daneben ist die Stadt Pulheim seit dem Jahr 2007 für die Einleitung des Niederschlagswassers aus der Ortslage Sinnersdorf in Höhe von 25.000 € abgabepflichtig, da die vorhandene Einleitung nicht mehr dem derzeitigen Stand der Technik entspricht. Eine Studie für eine Erweiterung des vorhandenen Beckens um eine Behandlungsstufe ist aber bereits in Bearbeitung. Der Umbau soll nach dem derzeitigen Planungsstand in den Jahren 2010 bis 2011 erfolgen. Danach wird diese Abgabe wieder entfallen. Alle anderen Niederschlagswassereinleitungen sind zurzeit von einer Abwasserabgabe befreit. Der Anteil der Abwasserabgabe an den Kosten, die bei der Gebührberechnung insgesamt zugrunde gelegt werden, beträgt – ohne Berücksichtigung von Verrechnungsmöglichkeiten – etwa 1,4%. Das Gesamtaufkommen der Abwasserabgabe in NRW beträgt jährlich etwa 60 bis 120 Millionen Euro, wobei eine fallende Tendenz festzustellen ist. Zusätzlich fließen jährlich knapp 20 Millionen Euro in Form von Rückzahlungen, Zinsen und Tilgungen aus Darlehen usw. an das Land zurück. Für die Verwendung der Mittel wurden in NRW im Wesentlichen folgende Förderprogramme aufgestellt: • Investitionsprogramm Abwasser: Hier werden Kommunen und Gewerbebetriebe jährlich mit bis zu 60 Millionen Euro bei der Erhaltung und Verbesserung der abwassertechnischen Infrastruktur unterstützt. ¾ Beispielsweise beantragt die Stadt Pulheim einen Zuschuss für das geplante Bodenfilterbecken Geyen in Höhe von 650.000 €, so dass nur die Hälfte der Kosten aus dem Gebührenhaushalt finanziert werden muss. • „Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW“ Hier gibt es Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. ¾ hieraus stammen Zuwendungen in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro, die dem Unterhaltungsverband Pulheimer Bach für die naturnahe Umgestaltung des Bachs bewilligt bzw. in Aussicht gestellt wurden. Zudem wird die abwassertechnische Sanierung und gewässertechnische Umgestaltung des Emschersystems, Altlastensanierungs-Projekte, wenn sie der Verbesserung der Gewässergüte dienen, sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Gewässergüte und der Abwasserbeseitigung unterstützt. Eine Abschaffung der Abwasserabgabe wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von verschiedenen Seiten – z.B. vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, von der IHK, vom Bund der Steuerzahler NRW, vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – gefordert. Als Folge war die Abschaffung der Abgabe bereits wiederholt Gegenstand von Diskussionen politischer -2- Gremien. Eine Abschaffung ist bisher aber nicht erfolgt. Auch wurde ein Entschließungsantrag des Landes Bayern vom 22. März 2000 zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes am 06.06.2000 vom Bundesrat mehrheitlich abgelehnt. Weiterhin wurde den Mitgliedsstaaten der EU durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgegeben, dass Gewässer bis 2015 möglichst (wieder) einen funktionsfähigen, natürlichen Lebensraum für Gewässerflora und Gewässerfauna bilden sollen, der einen „guten ökologische Zustand“ darstellt. Eine Reihe von Gewässern in Nordrhein-Westfalen erreicht einen solchen „guten ökologischen Zustand“ bisher aber nicht. Gemäß Artikel 9 der WRRL haben die Mitgliedsstaaten darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten berücksichtigt wird. Bis zum Jahr 2010 müssen dabei durch die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer geschaffen werden, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beizutragen. Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob eine vollständige Abschaffung der Abwasserabgabe nicht diesem Prinzip der Kostendeckung widerspricht und folglich europarechtlich unzulässig wäre. Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass eine Abschaffung der Abwasserabgabe eine Entlastung der Bürger darstellen würde. Allerdings dürfte eine Initiative auf Abschaffung der Abwasserabgabe – nicht zuletzt aus europarechtlichen Gründen – kaum Erfolg haben. Zudem profitiert die Stadt Pulheim in den kommenden Jahren beträchtlich durch die aus der Abwasserabgabe finanzierten Fördermittel während sie gleichzeitig die Abgabe aufgrund von Verrechnungsmöglichkeiten mit bereits getätigten Investitionen deutlich reduzieren kann. -3-