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Beschlussvorlage (Wiederherrichtung der öffentlichen Grünfläche im Edelsteingarten in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Wiederherrichtung der öffentlichen Grünfläche im Edelsteingarten in Pulheim) Beschlussvorlage (Wiederherrichtung der öffentlichen Grünfläche im Edelsteingarten in Pulheim) Beschlussvorlage (Wiederherrichtung der öffentlichen Grünfläche im Edelsteingarten in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 Termin 03.12.2008 ö. S. X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 164/2008 nö. S. TOP 18.11.2008 (Datum) BETREFF: Wiederherrichtung der öffentlichen Grünfläche im Edelsteingarten in Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger/innen HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 3.200 € (davon 1600 int. Verrechnung. € Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der in den Erläuterungen dargestellten Herrichtung der Grünfläche am Topasweg im Edelsteingarten in Pulheim zu. -1- ERLÄUTERUNGEN: Im Mai hatten sich Anwohner/innen des Bernsteinweges im Edelsteingarten (BP Nr.73 Pulheim) in einem Schreiben (s. Anlage 1, NÖ-Anlage 4) darüber beschwert, dass die unmittelbar an den Kinderspielplatz am Topasweg liegende Grünfläche von Kindern und Jugendlichen als Fußballplatz genutzt würde. Dadurch seien auch die dort angelegten Bepflanzungen zerstört worden. Die Örtlichkeit ist im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) und Lageplan (Anlage 3) dargestellt. Eine Überprüfung vor Ort hat gezeigt, dass sich die Grünfläche in einem schlechten Zustand befindet. Die durch den Landschaftsarchitekten im damaligen Wettbewerb für das Bebauungsplangebiet vorgeschlagene und umgesetzte Gestaltung der Fläche ist im überwiegenden Teil zerstört. Die ursprünglich vorhandenen dreiecksförmigen Pflanzinseln weisen in diesem Bereich fast keinen Bewuchs mehr auf, die Rasenflächen sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Die vorhandenen Nutzungsspuren lassen erkennen, dass von der Grünfläche in Richtung Weg und Kinderspielplatz Fußball gespielt wird. Da die Grünfläche nur durch einen schmalen Fußweg von den angrenzenden Gärten getrennt ist, sind die durch das Fußballspielen verursachten Beschwerden der Anwohner/innen im vorliegenden Fall nachvollziehbar. Seitens der Anwohner/innen wurde der Verwaltung Ende Juli ein Gestaltungsvorschlag (s. Anlage 4, NÖ-Anlage 5) für die Grünfläche eingereicht, von dem sich die Antragsteller Abhilfe hinsichtlich des Fußballspielens erhoffen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die dargestellten möglichen Maßnahmen in dieser Form aus mehreren Gründen nicht umgesetzt werden. Eine Veränderung der Form der Pflanzflächen von eckig in rund bringt keine wesentliche Verbesserung mit sich. Die in Dreiecken angelegten Pflanzbeete waren Ergebnis des landschaftsarchitektonischen Teils des Wettbewerbes für das Bebauungsplangebiet. Auch die ursprüngliche Gestaltung der Grünfläche bzw. Anordnung der Pflanzbeete würde eine Nutzung zum Fußballspielen weitgehend ausschließen. Daher wird vorgeschlagen, die vorhandenen Pflanzbeete in der eckigen Form wieder herzurichten, allerdings mit einer Bepflanzung, die ein erneutes Zertreten der Pflanzen unwahrscheinlich macht. Das bedeutet, dass in den einzelnen Pflanzinseln ‚Solitärsträucher’ und nicht ‚leichte Sträucher’ gepflanzt werden. Diese Pflanzen sind bereits mehrere Jahre alt und haben eine Größe von 1,0 bis 1,5 m erreicht. Unabhängig von dieser Neubepflanzung wird vorgeschlagen die Gestaltung der Fläche so zu ergänzen, dass zwar das Fußballspiel in Richtung Kinderspielplatz verhindert wird, dass aber eine andere spielerische Nutzung dieser Grünfläche weiterhin möglich bleibt. Deswegen sollte der Vorschlag der Anwohner/innen, die gesamt Fläche mit einem Wall oder Gabionen zu durchziehen, nicht aufgegriffen werden. Dies würde dazu führen, dass die Fläche für spielende Kinder überhaupt nicht mehr nutzbar wäre. Der damals planende Landschaftsarchitekt wurde auf die Problematik angesprochen. Von diesem wurde vorgeschlagen, parallel zu dem zwischen Kinderspielplatz und Grünfläche vorhandenen Weg eine weitere Sitzmöglichkeit zu schaffen, z. B. in Form von umgedrehten Beton – U – Steinen, so dass eine Barrierewirkung ensteht. Die grundsätzliche Idee ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Allerdings wird vorgeschlagen, diese Sitzmöglichkeiten nicht mit Betonsteinen auszuführen, sondern z. B. Gabionenbänke aufzustellen. Zum einen ist es schwierig, die Beton -U - Steine sicher und fest im Boden zu verankern. Dies hätte dann die Folge, dass diese Steine aufgrund ihres relativ geringen Gewichts von mehreren Jugendlichen relativ problemlos zur Seite getragen werden könnten. Zum anderen sind Gabionen aus gestalterischer Sicht eine erheblich attraktivere Alternative und vom Gewicht ohne technische Hilfsmittel nicht versetzbar. Damit auf Dauer das Mähen des Rasens um die Gabionenbänke erleichtert wird, wäre es sinnvoll die Gabionen auf einen gepflasterten Untergrund zu stellen. Um die Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen abzuschätzen, wurden bei verschiedenen Firmen Angebote für Gabionenbänke (s. NÖ-Anlage1-3) sowie für die Durchführung der notwendigen Pflanzmaßnahmen und Pflasterarbeiten vom städtischen Bauhof (Anlagen 5 und 6) eingeholt. -2- Dementsprechend würden für die Herrichtung der Pflanzbeete (einschl. Pflanzmaterial) Kosten in Höhe von ca. 1.500 Euro, davon 1.050 Euro als interne Verrechnung entstehen. Die Unterpflasterung der Gabionenbänke verursacht Kosten in Höhe von 525 Euro (interne Verrechnung). Für das Aufstellen von zwei Gabionenbänken in der Abmessung 50 cm x 50 cm x 100 cm muss mit Kosten in Höhe von ca. 1.000 bis1.200 Euro gerechnet werden. Die notwendigen Mittel (ohne interne Verrechnung) könnten im nächsten Jahr von dem Konto 013 001 001 10000 7829000 „Anlegung öffentlicher Grünflächen“ finanziert werden. Die notwendigen Mittel für den Bauhof im Rahmen der internen Verrechnung können von Kostenerstattungskonten der Koordinierungsstelle Umweltschutz finanziert werden. -3-