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Antrag (Antrag bzgl. "Älteren und Behindertenfreundliche Stadt")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. "Älteren und Behindertenfreundliche Stadt") Antrag (Antrag bzgl. "Älteren und Behindertenfreundliche Stadt")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 481/2007 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.09.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin 13.11.2007 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 28.11.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung 04.12.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung 23.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. "Älteren und Behindertenfreundliche Stadt" Finanzielle Auswirkungen: bei der Umsetzung von notwendigen Einzelmaßnahmen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.10.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Wir leben in einer schrumpfenden Gesellschaft, die gleichzeitig von einer zunehmenden Alterung geprägt ist. Prognosen besagen, dass im Jahr 2030 ein Drittel der Bevölkerung in NRW zu den Seniorinnen und Senioren zählen wird. Sie sind dann keine „ Randgruppe“ mehr, sondern werden zu einer dominierenden Gesellschaftsgruppe. Daher wird dem Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum immer mehr Bedeutung beigemessen. Bereits jetzt gehen viele Beschwerden und Anregungen im Beratungsbüro für Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte ein. Oftmals können in Zusammenarbeit mit den Ämtern –82- und –65- Probleme behoben oder Anregungen aufgenommen werden. Per Gesetz ist in § 55 der BauO NRW die Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen geregelt. Die Anforderungen des § 55 gelten nicht für den unveränderten Bestand. Sie sind jedoch im Baugenehmigungsverfahren zugrunde zu legen und zwar nicht nur, wenn ein Gebäude neu errichtet wird, sondern auch in den Fällen von Änderung bzw. Nutzungsänderung. §55 Abs. 1 verlangt nicht nur, dass die betroffenen Teile der baulichen Anlage von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht werden können sondern auch, dass diese Personen sie ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzen können. Das ist z.Zt. bei den Korridortüren im Liblarer Rathaus nicht ohne Hilfe möglich. Um Erftstadt behindertenfreundlicher zu gestalten, könnte in einem Presseaufruf die Bevölkerung gebeten werden, Schwachstellen der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum aufzuzeigen. Z.Zt. führt ein Erftstädter Bürger mit seinem Enkel eine Begehung der öffentlichen Räumlichkeiten bezüglich der Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer durch. Aber nicht nur die öffentlichen Gebäude sollten barrierefrei gestaltet werden. Die Sensibilisierung für dieses Thema geht in viele gesellschaftliche Bereiche hinein. Als selbstverständlich sollte die Barrierefreiheit insbesondere auch in Arztpraxen, im örtlichen Handel und Gewerbe wie auch in Gaststätten und Hotels gelten. Z.Zt. existiert z.B. kein barrierefreies Hotel in Erftstadt. Die Verwaltung wird – den Antrag aufgreifend – den Weg Erftstadts zu einer „Älteren und behindertenfreundlichen Stadt“ nicht nur mit dem eingangs erwähnten Beratungsbüro aktiv begleiten. Der vg. Bürger wird zudem bei der von ihm beabsichtigten Studie verwaltungsseits unterstützt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Die Verwaltung wird die Fachausschüsse über den Fortgang des Projektes weiterhin unterrichten. (Bösche) -2-