Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 481/2007
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.09.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Termin
13.11.2007
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
28.11.2007
Ausschuss für Stadtentwicklung
04.12.2007
Ausschuss für Stadtentwicklung
23.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. "Älteren und Behindertenfreundliche Stadt"
Finanzielle Auswirkungen:
bei der Umsetzung von notwendigen Einzelmaßnahmen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.10.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Wir leben in einer schrumpfenden Gesellschaft, die gleichzeitig von einer zunehmenden
Alterung geprägt ist. Prognosen besagen, dass im Jahr 2030 ein Drittel der Bevölkerung in
NRW zu den Seniorinnen und Senioren zählen wird. Sie sind dann keine „ Randgruppe“
mehr, sondern werden zu einer dominierenden Gesellschaftsgruppe. Daher wird dem
Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum immer mehr Bedeutung beigemessen.
Bereits jetzt gehen viele Beschwerden und Anregungen im Beratungsbüro für
Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte ein. Oftmals können in Zusammenarbeit mit
den Ämtern –82- und –65- Probleme behoben oder Anregungen aufgenommen werden.
Per Gesetz ist in § 55 der BauO NRW die Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen
baulichen Anlagen geregelt. Die Anforderungen des § 55 gelten nicht für den
unveränderten Bestand. Sie sind jedoch im Baugenehmigungsverfahren zugrunde zu
legen und zwar nicht nur, wenn ein Gebäude neu errichtet wird, sondern auch in den
Fällen von Änderung bzw. Nutzungsänderung.
§55 Abs. 1 verlangt nicht nur, dass die betroffenen Teile der baulichen Anlage von
Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei
erreicht werden können sondern auch, dass diese Personen sie ohne fremde Hilfe
zweckentsprechend nutzen können. Das ist z.Zt. bei den Korridortüren im Liblarer Rathaus
nicht ohne Hilfe möglich.
Um Erftstadt behindertenfreundlicher zu gestalten, könnte in einem Presseaufruf die
Bevölkerung gebeten werden, Schwachstellen der Barrierefreiheit im öffentlichen
Raum aufzuzeigen. Z.Zt. führt ein Erftstädter Bürger mit seinem Enkel eine Begehung der
öffentlichen Räumlichkeiten bezüglich der Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer durch.
Aber nicht nur die öffentlichen Gebäude sollten barrierefrei gestaltet werden. Die
Sensibilisierung für dieses Thema geht in viele gesellschaftliche Bereiche hinein. Als
selbstverständlich sollte die Barrierefreiheit insbesondere auch in Arztpraxen, im örtlichen
Handel und Gewerbe wie auch in Gaststätten und Hotels gelten. Z.Zt. existiert z.B. kein
barrierefreies Hotel in Erftstadt.
Die Verwaltung wird – den Antrag aufgreifend – den Weg Erftstadts zu einer „Älteren und
behindertenfreundlichen Stadt“ nicht nur mit dem eingangs erwähnten Beratungsbüro aktiv
begleiten. Der vg. Bürger wird zudem bei der von ihm beabsichtigten Studie
verwaltungsseits unterstützt. Erste Gespräche haben bereits stattgefunden. Die
Verwaltung wird die Fachausschüsse über den Fortgang des Projektes weiterhin
unterrichten.
(Bösche)
-2-