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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 11/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
16.09.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
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Inhalt der Datei

STADTPULHEIM Fahrweg 0 ü,AtJ6, 2808, ,'/ o() POSTSTELLE DBNetzAG. NLWest. Hansastr. 15. 47058Duisburg StadtPulheim Tiefbauamt HerrnEngelhardt Alte KölnerStraße26 50241Pulheim F. trlngan?.6 0tf. AUG, Z00g DieBahn m DB Netz AG RegionalbereichWest lmmobilienmanagement Hansastr.l5 47058Duisburg www.bahn.de 6 t, z, alleDB-FernundNahverkehrszüge bisDuisburg Hbf El zg.gor. 9o bisHbf fFl RtteBusseder DVGbisHbf /G,-at lhrZeichen/lhreNachfichtvom UnserZeichen/Bearbeitung Telefon/FadE-Mail Datum lV/660/66.13.51 28.07.2008 I.NF-W(R)- Pa HermannPaffenhöfer 02033017-1774 02033017-1881 01.08.2008 Herman n.Paffen hoefer@ bahn.de Ausbau der Straße ,,Am Kleekamp"; hier: Einzäununges Bahngeländeszur Straße'Am Kleekamp'hin. SehrgeehrteDamenundHerren, sehrgeehrterHerrEngelhardt, da es sichbeider'Einzäunung von Bahngelände' umein bundesweites Thema handelt, fügenwirdie Stellungnahme unseresRechtsdienstes bei. MangelsjeglichereineEinfriedungspflicht begründeten Rechtsgrundlagen ist eine Pflicht solche der DB NetzAG zu verneinen; hierzuim Einzelnen: . Die DB NetzAG als lnfrastrukturunternehmen für Betriebsanlagen der Eisenbahn des BundesistnachdenGeneralklauseln der $$ 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetzt(AEG)und2 Eisenbahn-Bau(EBO)verpflichtet, und Betriebsordnung den Betriebsicherzu führenundihreplanfestgestellten Anlagenin gutem, betriebssicherem Zustandzu halten.WederdasAEG nochdie EBOsehen hierbeieineEinfriedung von Bahntrassen vor. . Dagegen regeltjedochdieEBOin den$$ 62 und63 abschließend undeindeutig, dass grundsätzlich ein Betreten vonundderAufenthalt in Gleisanlagen verboten sind. o WederdasNachbarrecht NRW,dasallgemeine Baurecht odersonstige bundesundlandesgesetzliche Regelungen schreiben eineEinfriedung vonBahntrassen vor. . Auchausderallgemeinen Verkehrssicherungspflicht istunterBerücksichtigung der Rechtssprechung einerPflichtzurEinfriedung zu verneinen. Beispielhaft sei hierdie Kernaussage desOLGHammim Urteilvom07.06.199779 U 5n7 benannt: DBNetzAG Vorsitzender des SitzFrankfurt amMain Aufsichtsrates: Registergericht HartmutMehdorn Frankfun am Main HRBNr.50879 USt-ldNr.: DE199861 757 Vorstand: RolandHeinisch, Vorsitzender DagmarHaase Anreise: KlausJunker Duisburg Hbf,Ostausgang WolfgangScherz Ca. 10MinFußweg Karl-Heinz Stroh Dr.Matthias Zieschang -2- . Es rsfallgemeinbekannt,dassBahnanlagennichtbetretenwerdendürfen.Naturgemäß stelltdiegesamteBahnanlage für Knder,die sieunbefugtbetreten,eineGefahrenquelle ganzallgemeinvor dar. lndessenkönnenauchKnder undJugendliche nichtbeanspn)chen, den GefahrenwaghalsigerSpielegeschütztzu werdenund kanndie Verkehrssicherungspflicht nichtin eineallgemeineUnfallverhütungsvorschrift ausgeweitet werden.Es kanndaherz.B.nichtveflangtwerden,eine stafuvon AutosbefahreneStraße deshalbzum BürgersteigdurcheinenZaunabzugrenzen,weilKnder im Spielbetiebohne Rücksichtaufden Verkehrauf die StraßeunddabeiGefahrlaufen,überfahrenzu werden. DieseeineallgemeineEinfriedungspflicht als Ausflussder Verkehrssicherungspflich verneinendeRechtsauffassung des OLG Hammist als ständigeRechtssprechung anzuerkennen, z.B. OLG Kölnvom27.08.1998(7 U 173197), Nürnbergvom 24102001 (4 U 2450101), Koblenzvom 13.01.2003(12 U 461102) und Düsseldorf vom 24.05.2004(+-9U 2131A3, VG Düsseldorfvom 29.12.2003(18 L3127ß3). EineEinzäunung zu Lastender DB NetzAG wirdes auchauf der Strecke2611 parallel der Straße'Am Kleekamp'nichtgeben. Mit freundlichen Grüßen DB NetzAG i.A. Bq&-J{Ä(-r