Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
03.03.09, 14:34
Aktualisiert
03.03.09, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/501
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.01.2009
X
10.02.2009
X
Herr Darius
(Verfasser/in)
9/2009
nö. S. TOP
08.01.2009
(Datum)
BETREFF:
Seniorenbeirat
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der HFA empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Wahl des Seniorenbeirates im Oktober 2009
durchzuführen und den Beirat weiterhin durch die Verwaltung zu unterstützen.
Alternativ:
2. Der HFA empfiehlt dem Rat zu beschließen, die laufende Amtsperiode des jetzigen Seniorenbeirates um ein Jahr zu verlängern und den Beirat weiterhin durch die Verwaltung zu unterstützen
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ERLÄUTERUNGEN:
Die Amtszeit des Seniorenbeirates endet im November dieses Jahres. Grundsätzlich bedarf es zur
Durchführung der Seniorenbeiratswahl keines weiteren Beschlusses durch den Rat, da das Wahlverfahren in der gültigen und vom Rat beschlossenen Geschäfts- und der Wahlordnug des Seniorenbeirates geregelt ist. Die Gutachter der Firma Rödl & Partner schlagen für das Amt 50 u.a.vor,
die Unterstützung und fachliche Begleitung des Beirates durch die Verwaltung aufzugeben
( s. Vorlage Nr. 1728 vom 29.07.2008 ). Dies bedeutet faktisch das Ende des Seniorenbeirates.
Nach Abstimmung im Ältestenrat sind die Beratungen zu den Ergebnissen der Orga-Untersuchung
auf die zweite Jahreshälfte 2009 vertagt worden. Sollten sich HFA und Rat erst dann im Rahmen
ihrer Beratungen für die Fortführung und weitere Unterstützung aussprechen, wäre eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht mehr gewährleistet. Eine Entscheidung ist
daher zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Für den Fall, dass HFA und Rat derzeit noch keine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen,
empfiehlt die Verwaltung eine Verlängerung der Amtszeit um ein Jahr. Die grundsätzliche Entscheidung würde dann im Rahmen des Maßnahmepaketes zur Orga-Untersuchung im Herbst dieses Jahres getroffen. Formal bedürfte es dann einer Änderung oder eines Zusatzes im § 3 der
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates. Da die Geschäftsordnung derzeit eine Überarbeitung
erfährt, könnte eine diesbezügliche Regelung mit einfließen.
Eine solche Änderung ist rechtlich zulässig, da der Seniorenbeirat als freiwillig geführtes Gremium
ausschließlich der Regelungshoheit des Rates unterliegt.
-2-