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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
03.03.09, 14:34
Aktualisiert
03.03.09, 14:34
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/320.30.40 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.01.2009 X 10.02.2009 X Radon (Verfasser/in) 197/2008 nö. S. TOP 08.01.2009 (Datum) BETREFF: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Aktionsring e. V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen, Unternehmerinitative Stommeln e. V., BIG Brauweiler Gemeinschaft Brauweiler Fachgeschäfte HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt/ der Rat der Stadt Pulheim beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den nachfolgend genannten Terminen: -1- nein Ostermarkt Sonntag 29. März 2009 Pulheim open Sonntag 17. Mai 2009 Weinmarkt Sonntag 13. September 2009 Barbaramarkt Sonntag 29. November 2009 Stommeler Woche Sonntag 14. Juni 2009 Weihnachtsmarkt in Stommeln Sonntag 06. Dezember 2009 Brauweiler Wochenende Sonntag 21. Juni 2009 Nikolausmarkt Sonntag 06. Dezember 2009 ERLÄUTERUNGEN: Der Aktionsring e.V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen beantragt mit Schreiben vom 21.12. 2008, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ mit Schreiben vom 03.12.2008 und die Interessengemeinschaft der Brauweiler Fachgeschäfte „BIG Brauweiler“ mit Schreiben vom 06.01.2009 das Offenhalten von Verkaufsstellen. Die Einzelhandelsfachgeschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 Uhr - bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungs zeiten (LÖG- NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit bis 11.00 Uhr. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenenen Sonntage sind erfüllt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der ordnungsbehördlichen Verordnung vertretbar ist. -2-