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Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Information der Grundstückseigentümer über Teileigentum und Zuordnung von Einheitswertnummern bei Teileigentum)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
03.03.09, 14:34
Aktualisiert
03.03.09, 14:34
Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Information der Grundstückseigentümer über Teileigentum und Zuordnung von Einheitswertnummern bei Teileigentum) Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Information der Grundstückseigentümer über Teileigentum und Zuordnung von Einheitswertnummern bei Teileigentum) Dringlichkeitsentscheidung Ratsmitglied (Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Information der Grundstückseigentümer über Teileigentum und Zuordnung von Einheitswertnummern bei Teileigentum)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV/661 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin 16.12.2008 ö. S. X 185/2008 nö. S. TOP 26.11.2008 Herr KleineErwig / Herr Rademann (Verfasser/in) (Datum) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 2 GO NRW Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Information der Grundstückseigentümer über Teileigentum und Zuordnung von Einheitswertnummern bei Teileigentum VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 54.000,00€ davon: 54.000,00€ - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 0€ 0€ 0€ ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die überplanmäßige Ausgabe wird aus dem Gebührenhaushalt finanziert. BESCHLUSSENTWURF: 1. Gemäß § 60 (1) S.2 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung der Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 54.000,00 EUR bei Kto 5429000, die im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderlich wird, gem. § 83 (2) S.1 GO NRW zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus dem Gebührenhaushalt. Bürgermeister Ratsmitglied -1- Kenntnis genommen: Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. Gemäß § 60 (1) S. 3 GO NRW genehmigt der Rat die Dringlichkeitsentscheidung. ERLÄUTERUNGEN: Information der Grundstückseigentümer über Teileigentum und die Zuordnung von Einheitswertnummern Im Zuge der Versendung der Flächenerfassungsbögen an die einzelnen Grundstückseigentümer wurde bei Grundstücken, die sich im Teileigentum befinden, stellvertretend für die Eigentümerschaft nur ein Grundstückseigentümer ausgewählt, der die notwendigen Auskünfte auf den Flächenerfassungsbögen erteilt. Die Verwaltung beabsichtigt eine Vorabinformation der 5100 Teileigentümer darüber, dass die im Abgabenbescheid zu Grunde gelegte Gesamtfläche auch die Teilfläche des Gemeinschaftseigentums enthält. Damit sollen mögliche Klagen gegen die Bescheide vermieden werden. Ferner sollen im Zuge der Teileigentumsinformation, die für das Hauptgrundstück bereits vorhandenen Einheitswertnummern direkt beim Teileigentümer abgefragt bzw. abgeglichen werden, um die selbe Einheitswertnummer auch dem Teileigentum zuzuordnen. Eine zuverlässige automatisierte Zuordnung durch die EDV ist nicht möglich. Zudem konnten auch ca. 1300 weiteren Grundstücken keine Einheitswertnummer zugeordnet werden, da z. B. ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, oder die Namensgebung im allgemeinen Liegenschaftsbuch des Katasters (ALB) nicht exakt mit der Steuerdatei übereinstimmt und somit eine elektronische Zuordnung nicht vorgenommen werden kann. Etwa 600 Fälle wurden von der Steuerabteilung zwischenzeitlich ermittelt und an BFUB weitergeleitet. Bei den übrigen Grundstücken muss konform zum Abgleich der Einheitswertnummern beim Teileigentum verfahren werden. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die 5100 Teileigentümer mit entsprechendem Schreiben schon in der 49. Kalenderwoche über den Sachverhalt zu informieren. Zur individuellen Information der Betroffenen ist vorgesehen, die Telefonhotline in der 50. KW im Anschluss an die Versendung der Schreiben für 1 Woche zu schalten. Der Versand der Bescheide soll in der ersten Kalenderwoche im Januar 2009 rückwirkend für das Jahr 2008 und in der vierten Kalenderwoche für das Jahr 2009 erfolgen. In der zweiten und dritten Kalenderwoche 2009, soll ebenfalls nochmals die kostenlose Hotline, sowie dazu eine persönliche Beratung im Rathaus durch die Arbeitsgemeinschaft Büro Pecher und BFUB angeboten werden. -2- Der finanzielle Aufwand für die aufgeführten Leistungen wird insgesamt zusätzlich ca. 54.000,00 € betragen. Die Kosten für die Leistungen unterteilen sich wie folgt: a) Nachtragsauftrag Arbeitsgemeinschaft Büro Pecher und BFUB GmbH - Erstellung der 5800 Anschreiben Kostenlose Telefonhotline über 3 Wochen Bearbeitung der Rückläufer Bürgerberatung über 2 Wochen b) Portokosten für Versand und Rückumschlag -3- 9.000,00 € ca. 11.000,00 € ca. 18.000,00 € 9.000,00 € ca. 7.000,00 €