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Beschlussvorlage (Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturprogramm II))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 10.02.2009 X Herr Thelen (Verfasser/in) 66/2009 nö. S. TOP 06.02.2009 (Datum) BETREFF: Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturprogramm II) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Stadtverwaltung, SPD-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja Nein ja X Nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X Nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Kassenkredite BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat begrüßt die Leistungen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz an die Stadt Pulheim mit a) 3.472.430,-- € für den Investitionsschwerpunkt Bildung b) 1.398.392,-- € für den Investitionsscherpunkt Infrastruktur -1- 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Eigenanteil der Stadt von insgesamt 12,5 % ab 2012 verteilt auf 10 Jahre zurückzuzahlen ist (über die Kürzung der Investitionspauschale). 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu den nachfolgend aufgelisteten Projekten die nach den (noch nicht bekannten) Förderrichtlinien notwendigen Ausarbeitungen zu erstellen, bis zur Höhe der in Aussicht gestellten hundertprozentigen Förderung zu realisieren und fristgerecht vor dem 31.12.2010 abzurechnen als Grundlage für die anschließende Auszahlung der Fördermittel: 4. I. Schwerpunkt Bildung a) Vorziehen der Mensen in Brauweiler und Pulheim (2.950.000,-- €) b) OGS Geyen/Sinthern (?) c) OGS Pulheim, Auweiler Straße (?) d) Energetische Verbesserung von Schulgebäuden/Turnhallen nach dem Teilkonzept Klimaschutz (?) e) Kindergartenneubau Brauweiler (1.000.000,-- €) f) Sanierung Sporthalle Carl-Diem-Straße (800.000,-- €) II. Schwerpunkt Infrastruktur a) Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten b) Anbindung Gewerbegebiet Schwefelberg an die B 59 n c) Anbindung des BP 71 Pulheim (Sonnenallee) an die Geyener Straße Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rhein-Erft-Kreis für die dort zur Verfügung stehenden Mittel zu empfehlen, einen Kreisverkehr zu realisieren an der Kreuzung Industriestraße/K 9 (Bonnstraße) -2- 5. Der Rat beschließt, in der Vorfinanzierungsphase 2009 und 2010 in der notwendigen Höhe Kassenkredite aufzunehmen und diese nach Zufluss der Fördermittel sofort zu tilgen 6. Der Rat beschließt, dass aus Gründen der Personalkapazität im Immobilienmanagement die Realisierung der jetzt zusätzlich beschlossenen Projekte und die am 16.12.2008 schon für 2009 beschlossenen Maßnahmen unter verstärkter Einschaltung externer Architekten, Fachplaner und Bauleiter durch geführt werden sollen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, frühzeitig darzulegen, welche Projekte aus der im Dezember beschlossenen Prioritätenliste dennoch verschoben werden müssen, weil auch die Begleitung der externen Büros und die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zusätzliche Personalkapazität bindet. 8. Sollte das Vorziehen der Mensen sich als unzulässig im Sinne der Förderrichtlinien erweisen (siehe Erläuterungen), wird die Verwaltung ermächtigt, aus dem Teilkonzept Klimaschutz die Untersuchung für geeignete Schulgebäude vorzuziehen, um das Fördervolumen zu sichern. Voraussetzung isst, dass dies nicht schädlich für die Gesamtförderung des Gutachtens Klimaschutz ist. ERLÄUTERUNGEN: Am 12.01.2009 wurde in Berlin Das Konjunkturpaket II vereinbart mit u. a. dem Ziel, für Investitionen von Kommunen in NRW ca. 2,4 Milliarden EURO zur Verfügung zu stellen. Es wurden zwei Schwerpunkte gebildet: a) Bildung (insbesondere Kindergarten, Schulen, Hochschulen) b) Infrastruktur (insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie) Darüber hinaus soll auch das Vergaberecht geändert werden, um die Realisierung der Maßnahmen zu beschleunigen. Vorgabe ist aus Sicht des Bundes, dass die Mittel überwiegend für Investitionen eingesetzt werden. Über das genaue Verfahren steht eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern noch aus. Ebenso fehlen bisher konkrete Vorgaben seitens des Landes. Ungeachtet dessen sollte der Rat die Liste der vorgeschlagenen Projekte festlegen, die gegebenenfalls nach Bekanntwerden der Förderbestimmungen modifiziert werden muss. -3- Folgende Fragen sind noch offen: 1. Der Bund kennt noch keine Doppik/NKF. Es ist unklar, ob er mit dem Begriff Investitionen die gleiche scharfe Einordnung verlangt wie das NKF in NRW. Es ist ebenso unklar, ob das NKF in NRW in diesem Punkt gegebenenfalls (befristet) gelockert wird. Beispiel: 2. Die energetische Sanierung an Schulen soll im Schwerpunkt Bildung besonders gefördert werden, etwa durch neue Fenster. Eine Investition im Sinne des NKF liegt aber nur vor, wenn gleichzeitig in dem Gebäude neben der Erneuerung der Fenster auch der Sanitärbereich und der Elektrobereich saniert werden. Wenn das faktisch aber nicht erforderlich ist, wäre der bloße Austausch der Fenster nicht förderfähig – jedenfalls nicht nach den Vorgaben des Landes im NKF-Gesetz. Es muss sich nach den Vorgaben des Bundes um zusätzliche Investitionen handeln. Dies bedeutet, dass die einzelne Maßnahme noch nicht in einem Haushalt bis einschließlich 2009 finanziert dargestellt worden sein darf. Maßnahmen aus dem IVP ab 2010 können aber vorgezogen werden. Unklar ist, ob dies auch z.B. für die vorgeschlagene Vorziehung der Teilfinanzierung aus 2010 für die beiden Mensen gilt, weil hierfür im Haushalt 2009 schon eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen ist. Allerdings ist die Ermächtigung noch nicht finanziert. Die diesbezügliche Nachfrage in Düsseldorf ist bisher nicht abschließend beantwortet. „Zusätzlich“ bedeutet zudem, dass Maßnahmen des Haushalts auch dann trotz der schon vorgenommenen Veranschlagung förderfähig sein können, wenn jetzt mehr als 95 % zusätzloch bereit gestellt werden. Unklar ist, ob dies auf die einzelne oder auf die Summe der Investitionen bezogen wird. Für 2010 bedeutet dies, dass die Zusätzlichkeit nur in der Höhe als gegeen gewertet wird, in der die Investitionsausgaben den Durchschnitt der Investitionen in den Jahren 2006 – 2009 übersteigen. Unklar ist, ob es sich jeweils nur um Investitionen in den jetzt geförderten Bereichen handelt – was eigentlich konsequent wäre – oder um alle Investitionen. 3. Bei der Förderung sind nach den Vorgaben des Landes auch Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft angemessen zu berücksichtigen. Unklar ist, ob damit die freien Träger unmittelbar Zugriff auf unseren Fördertopf haben oder ihrerseits zunächst Anträge an die Stadt richten müssen. Auch die Zeitschiene ist unklar. -4- 4. Bei der Breitbandtechnologie (Glasfaser) konzentriert sich die Zielvorstellung des Landes auf den ländlichen Raum mit Orten unter 10.000 Einwohnern, wo die Bandbreite unter 1 MB liegt und der Netzbetreiber auch nicht ausbauen will. Die Zielvorstellungen des Bundes würden damit eingeengt. Denn der Bund verfolgt das Ziel, bis Ende 2010 flächendeckend in Deutschland eine Bandbreite von 2 MB sicherzustellen und bis Ende 2014 für 75 % der Haushalte sogar mindestens 50 MB. Dem Ziel folgend hat die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Firma NetCologne diesen Punkt auch aufgenommen – auch wenn er im Augenblick in EURO noch nicht beziffert werden kann. 5. Die Stadt muss die Maßnahmen vorfinanzieren und bis Ende 2010 den Verwendungsnachweis vorlegen als Grundlage für die dann erfolgende Auszahlung. Unklar ist, ob dies ein üblicher Schlussverwendungsnachweis sein muss oder ob es Vereinfachungen gibt. Denn der bisher übliche Nachweis bedingt auch die Vorlage aller Schlussrechnungen der Firmen, was erfahrungsgemäß je nach Größe des Projektes im vorliegenden Zeitfenster nicht erreicht werden kann. Unmklar ist mit Blick auf die Kosten der Kassenkredite auch, ob die Zinsen mit gefördert werden und wann der Bund über das Land tatsächlich überweist und ob er hierzu eine Prüfung vorschaltet oder dies der späteren Kontrolle durch den Bundesrechnungshof überlässt. 6. Soweit unter dem Beschlusspunkt 3/Infrastruktur der Bau von Straßen aufgeführt ist, ist noch unklar, ob dies durch die Formulierung „Modernisierung der ländlichen Infrastruktur“ überhaupt abgedeckt ist. So wird teilweise in den Informationen z.B. die Verbesserung im Abwasser- und ÖPNV-Bereich ausdrücklich ausgeschlossen. 7. Soweit unter dem Beschlusspunkt 3/Bildung die Sanierung der Sporthalle Carl-Diem-Straße aufgeführt ist, geht die genannte Summe auf eine sehr grobe Kostenschätzung aus 2004 zurück. Hinsichtlich des dort ebenfalls erwähnten Kindergartenneubaus in Brauweiler (BP 94) muss vorher noch über den Antrag der FDP-Fraktion vom 20.11.2008 entschieden werden. Dort wird eine vorgeschaltete Analyse des langfristigen Bedarfs flächendeckend für das Stadtgebiet gefordert vor weiteren Investitionen Das dort ebenfalls aufgeführte Gutachten „Teilkonzept Klimaschutz“ (Untersuchung aller städtischen Gebäude) ist zwar beschlossen worde. Eine Beauftragung konnte jedoch noch nicht erfolgen, weil über den Förderantrag noch nicht entschieden ist. Nach Rückfragen bei dem für die Entscheidung zuständigen Forschungszentrum in Jülich könnte dies noch bis Mai dauern. Es bleibt abzuwarten, ob einem förderunterschädlichen Vorzeichen für einzelne Schulgebäude aus dem gegebenen besonderen Anlass zugestimmt wird. -5-