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Beschlussvorlage (Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NW hier: Bildungsoffensive Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Beschlussvorlage (Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NW
hier: Bildungsoffensive Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NW
hier: Bildungsoffensive Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin 20.11.2008 02.12.2008 ö. S. X X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 70/2008 nö. S. TOP 13.10.2008 (Datum) BETREFF: Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NW hier: Bildungsoffensive Kindertageseinrichtungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: FamilienNetzwerk Pulheim e.V. HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Der JHA empfiehlt dem HFA, den Antrag des FamilienNetzwerkes Pulheim nach § 24 GO NW, eine zusätzlichen Haushaltsstelle „Bildungsoffensive Kindertageseinrichtungen“ einzurichten, abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 09.09.2008 macht das FamilienNetzwerk Pulheim die oben benannte Anregung nach § 24 GO NW. Ein gleichlautender Antrag aus dem Jahre 2007, seinerzeit mit Bezifferung des einzustellenden Betrages, war bereits Gegenstand der Beratung im JHA am 16.08.2007 und im HFA am 28.08.2007. Die Anregung wurde abgelehnt. Auch der neuerlichen Forderung kann das Jugendamt aus rein fachlicher Sicht folgen. Es kann grundsätzlich nicht schaden, die Kindertageseinrichtungen über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus mit zusätzlichen, freiwilligen Mitteln zu unterstützen. Wenn dies möglich wäre, geht das Jugendamt im Weiteren davon aus, dass die Kindertageseinrichtungen die Mittel schwerpunktmäßig an der richtigen Stelle einsetzen würden. Insoweit können auch die diesbezüglichen Ausführungen mitgetragen werden. Offen ist aber weiterhin, ob die Antragstellerin eine einmalige oder dauerhafte Förderung anstrebt. Soweit sich die Antragsteller in ihrer Begründung darauf beziehen, dass eine überplanmäßige Einnahme innerhalb des Budgets des Jugendamtes zur Deckung einer außerplanmäßigen Ausgabe herangezogen wurde, so entspricht das den vom Rat beschlossenen Regeln der Budgetierung. Die Umschichtung von Mitteln innerhalb der Budgets ist ein normaler Vorgang im Vollzug des Haushalts. Bei Aufstellung des Haushaltes ist die Entwicklung von Einnahme und Ausgabe nicht punktgenau prognostizierbar. Eine verantwortungsbewusste Planung folgt dem kaufmännischen Grundsatz „ Sicher in der Ausgabe - vorsichtig in der Einnahme“. Im Bereich der Jugendhilfe ist dies wegen des Volumens des Budgets, aber vor allem wegen der vielfältigen zwingenden Leistungsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz schwierig, da die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte maßgeblich beeinflusst wird. Von daher ist es vertretbar und im Sinne der Ratsbeschlüsse zum Haushaltsausgleich erforderlich, unterjährig im Etat insgesamt (Gesamtdeckungsprinzip) und erst recht innerhalb des Budgets der Jugendhilfe, Ausgleiche zu schaffen (Feinkonzept Budgetierung). Das Unterbudget „Kindertagesbetreuung“ weist ebenso wie das übergeordnete Budget der Jugendhilfe weiterhin einen wesentlichen Zuschussbedarf aus. Der Hinweis auf das hohe Elternbeitragsaufkommen ist kein neuer. Die Elternbeiträge werden seit Inkrafttreten GTK zum 01.01.1992 entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen erhoben. Das vergleichsweise hohe Aufkommen in Pulheim korrespondiert also mit der Einkommenssituation der Eltern/Sorgeberechtigten. Am Beitragsaufkommen ablesbar ist diese seit Jahren verhältnismäßig gut zu nennen. Die Korrelation zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Beitrag besteht in den Beitragssatzungen anderer Kommunen auch. Dann ist es zulässig festzuhalten, dass in anderen Kommunen die Einkommen der Bürger und Bürgerinnen geringer sind als in Pulheim. Elternbeiträge dienen nach wie vor der Anteilsfinanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Es ist zulässig und politisch gewollt, die Nutzer der Angebote an den Kosten zu beteiligen, da ansonsten der ausfallende Finanzierungsanteil durch die Allgemeinheit, etwa über Gemeindesteuern, gegenzufinanzieren wäre. Auch die Wiederholung der Argumentation durch das FamilienNetzwerk führt zu keiner geänderten Sichtweise. Fachlich/inhaltlich ist der Hinweis erlaubt, dass der Vorschlag zur Anschaffung von motopädischen Spiel- und Turngeräten (die regelmäßig in den Einrichtungen bereits ausreichend vorhanden sind) alleine eine Bildungsoffensive nicht ausmachen wird. Beispielsweise kann eine motopädische Förderung bereits über die vorhandene Wiese mit einem „Hindernis“ in Form eines Baumstammes, über den das Kind klettern, springen oder darauf balancieren kann, erreicht werden. Die Kindertageseinrichtungen in Pulheim gehen bereits jetzt offensiv mit dem gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern um.