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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 69/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
542 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 69/2008)

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Inhalt der Datei

ANLA, Werner Kauth h€ 50259 Pulheim, den I 1.08.2008 Dipl.Ing. (FH) i.R. Mitglied im August-Imhoff-Str.4 Bund der Steuerzahler NRW Tel./Fax 02238-7694 Sinnersdorf Herrn Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Anregung gemäß $24 GO NW hier: Ortsvorsteher Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend der Reform der Gemeindeordnung im Jafue 2007 wurden die Rechte des einzelnen Ratsmitgliedes gestärkt. Vorgesehen ist jetzt, dass das Ratsmitglied z.B. vom Bürgermeister eine Stellungnahme zu einem Punkt der Tagesordnung verlangen kann. Auch kann das Ratsmitglied Auskunft zu Themen verlangen, die nicht auf der Tagesordnung des Rates stehen. Darüber hinaus kann das einzelne Ratsmitglied vom Bürgermeister als dem Chef der Verwaltung jetzt eigenständige Akteneinsicht verlangen. Insgesamt ist damit nach meiner Beobachtung die Bedeutung des einzelnen Ratsmitgliedes deutlich gestiegen. Deshalb sollten wir in Pulheim die Tätigkeit und Notwendigkeit von Ortsvorstehern überdenken. ftsvorsteher ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger und Verwaltung. Das hat sich entscheidend geändert: Wegen der flächendeckenden Verbreitung von Telefon, Fax und EmailAnschlüssen, auch bei Senioren, kann man heute viel schneller mit seiner Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen als früher, etwa wenn eine Strassenleuchte ausgefallen ist oder ein Gully überläuft. Hinzu kommf dass die Verwaltungen heute viel bürgefieundlicher sind als noch vor Jahren. Ich denke in diesem Zusammenhangdaran, dass der Bürger Formulare per Internet abrufen kann. Früher war der Ortsvorsteher als Vertreter der Stadt in den Ortsteilen haben sich m.E. überlebt, auch weil nach der Reform der GO die Ratsmitglieder die Anlaufstellen der Bürger geworden sind. Denn im Gegensatz zu den Ortsvorstehern, die nicht gleichzeitig dem Rat angehören, können Ratsmitglieder die lnteressen und Anliegen der Bürger in den zuständigen Gremien und dem Rat gezielt vertreten. Dementsprechend REGE ICH GEMASS $24 GO NW AN, mit Beginn der neuen Legislaturperiode die Ortsvorsteher nicht wieder zu wählen und die damit verbundenen jährlichen Einsparungen zur Schuldentilgung oder für soziale Aufgaben wie z.B. ftir die Schulspeisung oder für die Kindergärten einzusetzen. Mit freundlichem Gruss gez. Werner Kauth