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Beschlussvorlage (Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Str. in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
12.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Str. in Brauweiler) Beschlussvorlage (Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Str. in Brauweiler) Beschlussvorlage (Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Str. in Brauweiler)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-11-9155 Termin ö. S. 12.11.2008 X Frau Kleinschnittger/ Herr Würtz (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 84/2008 nö. S. TOP 14.10.2008 (Datum) BETREFF: Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und AlfredBrehm-Str. in Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: Entwässerung 613.000 € Straßenbau 404.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 1.017.000 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Erneuerung der KaiserOtto-Straße, im Teilabschnitt zwischen Wiesenweg und Alfred-Brehm-Straße, zustimmend zur Kenntnis. 2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung Variante 1 die weiteren Schritte zur Realisierung der Baumaßnahme vorzunehmen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Kaiser-Otto-Straße befindet sich im Ortsteil Brauweiler und dient dem örtlichen Kfz-Verkehr als Hauptverbindungsstraße zwischen Brauweiler und dem direkt angrenzenden Dansweiler. Den auf 30 Km/h geschwindigkeitsreduzierten Abschnitt der Kaiser-Otto-Straße befahren lt. aktueller Messung täglich ca. 3.000 Kfz, so dass die Straße gemäß RStO in die Bauklasse III einzustufen ist. Zurzeit die Straße nach dem Separationsprinzip mit einer beidseitig vorhandenen Gehweganlage, einem Längsparkstreifen mit Baumbepflanzung und einer i. M. 7,50 m breiten Fahrbahn ausgebaut. Der zu erneuernde Teil der Kaiser-Otto-Straße weist sowohl in der Fahrbahn als auch im Gehweg eine Vielzahl an unterschiedlichen Schadensbildern auf (Absackungen, Abplatzungen, Risse etc.). Aus Sicht des Fachamtes ist der Substanzverlust der Straße bereits soweit fortgeschritten, dass es aus wirtschaftlichen Aspekten keinen Sinn macht, weitere Mittel für die Straßenunterhaltung aufzuwenden. Bei der turnusmäßigen Straßenkontrolle fiel auf, dass es im o. g. Abschnitt der Kaiser-Otto-Straße in den letzten Jahren vermehrt zu Absackung und Rissen innerhalb der Kanaltrasse gekommen ist. Zurückzuführen sind diese Schäden auf die falsche Wahl des Füllmaterials sowie eine unzureichende Verdichtung des Kanalgrabens vor Jahrzehnten. Mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes zur Beseitigung der Schäden innerhalb des Kanalgrabens wurde das geotechnische Büro Prof. Dr. Düllmann GmbH beauftragt. Das Gutachten zeigt, welcher Teil der Straße erneuert werden muss, um Straßenschäden, resultierend aus den genannten Material- und Einbaufehlern innerhalb der Kanalgrabentrasse, dauerhaft zu beseitigen. Es wird deutlich, dass zur Sanierung dieser Schäden nicht nur die Kanalgrabentrasse erneuert werden muss, sondern auch der Randbereich der Kanalgrabentrasse (s. Anlage 1). Insgesamt soll der Boden innerhalb der Kanaltrasse bis in eine Tiefe von 1,70 m ausgetauscht werden. Um weiteren Setzungen entgegenzuwirken ist zusätzlich zum Bodenaustausch eine Bodenverbesserung unterhalb der Asphaltschichten durch Einfräsen von hydraulischem Bindemittel vorgesehen. Weiterhin wurde in dem Gutachten auch die Situation im Wiesenweg betrachtet, in dem sich ein ähnliches Schadensbild wie in der Kaiser-Otto-Straße innerhalb der Kanaltrasse zeigt. Auch hier wird seitens des Gutachters ein gleichlautendes Sanierungskonzept zur Beseitigung der Schäden vorgeschlagen. Außerhalb der Kanaltrasse befinden sich die Restfahrbahn und die Nebenanlagen des Wiesenwegs in einem Zustand, der keine weiteren straßenbautechnischen Maßnahmen notwendig erscheinen lässt. Die Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße (Kanal- und Straßenbau) und die Sanierung des Wiesenweges (Kanalbau) sollen in einer Baumaßnahme umgesetzt werden. Im April diesen Jahres wurde die Ing.-Gesellschaft Kempen Krause mit der Planung zur Erneuerung der Kaiser-Otto-Straße durch das Tiefbauamt beauftragt. Ziel der Planung ist es, die Fahrbahn, inkl. Nebenanlagen (Parkplätze, Gehweganlage) im Abschnitt zwischen Alfred-BrehmStraße und Wiesenweg komplett zu erneuern. Dabei wurden zwei unterschiedliche Entwurfsvarianten durch die Ingenieurgesellschaft Kempen Krause erarbeitet, die im Rahmen der Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses noch näher vorgestellt werden. Für beide Varianten ist ein bestandsorientierter Ausbau nach dem Separationsprinzip vorgesehen. Die Nebenanlagen sollen in Anlehnung an die gültigen Vorschriften und Richtlinien auf eine Breite von 1,75 m statt 1,50 m (Gehweg) und 2,00 m statt 1,50 m (Stellplätze) erweitert werden. Die dar-2- aus resultierende Fahrbahnbreite von 6,50 m (z. Zt. 7,50 m) ist weiterhin für einen Begegnungsfall Lkw/ Lkw ausgelegt. Die Varianten 1 und 2 unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Gestaltung der Parkplätze. Während für die Variante 2 die vorhandenen markierten Schräg- und Längsparkplätze im Bereich der Fahrbahn lagegenau wieder hergestellt werden, ist für die Variante 1 im Bereich der Schrägparkplätze (Haus-Nr. 43-49) beidseitig die Anlegung von Längsparkplätzen vorgesehen. Dadurch wird die Fahrbahn auf eine Restbreite von 4,50 m reduziert. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt wird. Als weitere Maßnahme sollen die Parkflächen auf der Nordseite der Kaiser-Otto-Straße durch Verkehrsinseln und Barken eingefasst werden. Die Thematik der Gestaltung der Kaiser-Otto-Straße wurde in den Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses (BVA) in den 90’er Jahren bereits mehrfach behandelt. Seitens der Anlieger wurden aufgrund des geraden Streckenverlaufs und der großzügig dimensionierten Fahrbahn geschwindigkeitsdämpfende Einbauten geforderten. Seitens der Verwaltung wurden daraufhin mehrere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen – Parkplätze in der Fahrbahn, Anlegung von Mittelinseln, Pflanzbeete etc. – vorgeschlagen, die nach Beschlussfassung des BVA in der Örtlichkeit auch umgesetzt wurden. Die generelle Anordnung der Schrägparkplätze im Bereich der Haus-Nr. 43-49 bzw. der Längsparkplätze im Bereich Haus-Nr.52 bis zum Beginn des Stichweges wurde in der 6. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 07.02.1996 einstimmig beschlossen (TOP 8, Vorlage Nr. 0711), um den Forderungen der Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen. Seitens der Verwaltung wird dennoch die Variante 1 bevorzugt. Zwar liegen keine negativen Erfahrungen mit der heutigen Parkplatzsituation vor, dennoch führen die markierten Schrägparkplätzen beim Ausparken aufgrund der erschwerten Sichtverhältnisse zu Behinderungen. -3-