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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beschilderung der Parkplätze auf dem Marktplatz in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beschilderung der Parkplätze auf dem Marktplatz in Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 492/2007 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.09.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 08.04.2008 Anregung bzgl. Beschilderung der Parkplätze auf dem Marktplatz in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.09.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Auf der westlichen Seite des Marktplatzes ist das Parken nicht erlaubt. Die Zufahrt hierüber wurde deutlich mit beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen gekennzeichnet. Der Umbau des Marktplatzes erfolgte mit Zuschussmitteln des Landes NRW. Eine Bedingung zur Bewilligung dieser Mittel war die fußgängerfreundliche Gestaltung mit Aufenthaltsfunktionen. Die Markierung der Parkplätze auf der östlichen Seite des Marktplatzes wurde durch den Zuschussgeber nachträglich genehmigt. Eine weitere Ausweisung von Parkplätzen ist nicht möglich, da sonst ggfl. Zuschussmittel wieder zurückgezahlt werden müssten. Auch der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 17.01.2006 im Rahmen des Konzeptes „Historische Altstadt“ für die Erhaltung der bisherigen legalen Parkplatzanzahl gestimmt. Aufgrund der o.g. Gründe muss der Antrag zur Erweiterung der bereits vorhandenen Parkplätze abgelehnt werden. (Bösche)