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Beschlussvorlage (Nutzung der Grünfläche hinter der Karl-Zörgiebel-Straße Antrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Nutzung der Grünfläche hinter der Karl-Zörgiebel-Straße
Antrag gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Nutzung der Grünfläche hinter der Karl-Zörgiebel-Straße
Antrag gem. § 24 GO NRW)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.10.2008 ö. S. X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) 56/2008 nö. S. TOP 06.10.2008 (Datum) BETREFF: Nutzung der Grünfläche hinter der Karl-Zörgiebel-Straße Antrag gem. § 24 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger/innen HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, der Anregung nach § 24 GO NRW zu entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorgang nochmals in sachlicher und rechtlicher Hinsicht zu prüfen. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 20. September 2008 beantragt eine Bürgerin im Namen mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner den Vorgang zum Aufstellen des Ballverbotsschildes auf der Grünfläche hinter der Karl-Zörgiebel-Straße in sachlicher und rechtlicher Hinsicht nochmals zu überprüfen (s. Anlage 1 und Anlage 1 nicht öffentlich). Dabei sollen die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten ausgewogen gegeneinander abgewogen werden. Der Konflikt um die Grünfläche neben dem Kinderspielplatz Karl-Zörgiebel-Straße besteht schon seit längerem. Bereits mehrfach haben sich Gremien (JHA, UPA und HFA) seit Anfang 2007 mit der Thematik befasst, bisher aufgrund der Beschwerden eines unmittelbaren Anliegers. Zuletzt hatte der UPA in seiner Sitzung am 16.04.2008 zugestimmt, dass der Antrag stellende Anlieger auf eigene Kosten ein Verbotsschild auf der Fläche anbringen durfte, das einen durchgestrichenen Fußballspieler zeigt. Dieses Schild wurde im Juni angebracht und hat den jetzt vorliegenden Antrag ausgelöst. Um den Anliegen aller Beteiligten gerecht zu werden und zur Deeskalation der Konfliktsituation beizutragen, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag zu entsprechen und für die nächste Sitzung eine Vorlage vorzubereiten, die die Sach- und Rechtslage nochmals darstellt.