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Beschlussvorlage (Anlage 1 Ö zur Beschlussvorlage 56/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
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Inhalt der Datei

/ Aa*e.e ?uIJü,R^*p.96 6'.t,7.:- t?.c( utk StadtPulheim Der Rat Rathaus KölnerStraße26 50259Pulheim 20.September2008 Grünflächeam Abteispietp latz Brauweiler SehrgeehrteDamenund Herren, in den Sommerferien2008 wurde auf der öffentlichenGrünflächeam Abteispielplaz,der zwischenden Wohngebieten Auf der Inselund Karl-Zörgiebel-Straße in Brauweilergelegenist, ein Ballverbotsschild aufgestellt. Es ist allgemeinbekannt,dass dieseAufstellungauf Grunddes überaus beharrlichenBetreibenseines älteren Anwohners der KarlZörgiebel-Straße erfolgte. Dieserhat offensichtlich der Stadt Pulheimmit rechtlichen Schrittengedroht,da angeblichsein Haus aufgrundder Belästigungdurch den Spielplatzund der auf der Grünflächespielenden Kinder nicht bzw. nur zu einem geringeren Kaufpreis zu veräußern sei. Der Liegenschaftsausschuss der Stadt Pulheimsoll daraufhinder Aufstellungdes Ballverbotsschildes zugestimmthaben,welchesauf eigeneKostendiesesAnwohnersaufgestellt wurde. Die untezeichnenden Anwohnerhaltendiese Vorgehensweise der Stadt Pulheimfür rechtlich bedenklichund völligeinseitigausgerichtet, da die Interessender anwohnendenFamilienmit Kindern völlig unberücksichtigt gebliebensind. Als die Grundstückeder an den Spielplatz angrenzenden Wohngebiete verkauftwurden,solltenbei der Vergabeinsbesondere Familienmit 20,2008 .September Kindern berucksichtigtwerden. Insoweit war fur jeden Käufer klar, dass hier keine Seniorenresidenz entstehenwürde. DaruberhinausstellenBall spielendeKinder auch keine unzumutbareBelastungdar. Es handeltsich jeweils um kleinereGruppenvon Kindern,die sich altersmäßigim Rahmenvon 6 bis 12 Jahren bewegen.Diese Kinderspielendort auch nicht täglichund permanent, sonderntreffensichdortsporadisch. Durchdas Ballverbotsschild hat man diesenKindernihrenTreffpunktgenommenund damit ihre Spielmöglichkeiten. Nahe gelegene Alternativenbestehennicht. Die Kinder müssen nun mit dem Fahrradüber verkehrsreiche Straßenfahren,um überhaupteine Möglichkeit zum Ballspielzu finden.Wo undwie dieseKinder spielensollenund können,ist der Stadt Pulheimoffensichtlich völligegal. Die Interesseneines Einzelnen,der mit einerKlagedroht,wiegenin den Augen der Stadtoffensichtlich mehr als die Interessenvieler Kinderund deren Familien.Dies ist umso bedenklicher, als man doch von politischerSeiteangeblichFamilienfördernund sich als Stadtfamilienfreundlich präsentierenwill. Die Realitätsiehtfreilichandersaus. Überausbedenklichist auch der Umstand,dass der Anwohner,der das Ballverbotsschuld initiiert hat, nunmehrsofortaus dem Gebüschherausspringt, wenn dortgleichwohlein KindeinmalBall spielt und einen kopiertenZettel mit dem Logo der Stadt Pulheimüberreicht,auf dem als Ansprechpadner die Koordinierungsstelle Umweltschutz und dort Frau Dr. EllenCassens-Sasse mit Direktdurchwahl benanntist und darüberhinausgegenüberden kleinenKindernständigmit der Polizeidroht.Es kanndoch nichtrichtigsein,dassdie StadtPulheimsichnur zum Sprachrohr eines einzelnenAnwohnersmacht und offensichtlich aus Angst vor einer möglichenKlagedie' lnteressenaller anderenAnwohner völlig unberücksichtigt lässt. Von einer sachgerechten lnteressenabwägung kann vorliegendoffensichtlich keineswegsdie Rede sein.Zumal bei einer derarligenMaßnahmeauchder Jugendhilfeausschuss der StadtPulheimzu beteiligen ist,was nichtgeschehenist offensichtlich Die Fraktionenim Rat der Stadt der Pulheimhabe ich mit gleichlautenden Schreibenvom 23.08.2008bereitsüberdie unbefriediqende Situationinformien. Hiermitbeantrageich auch formal gemäß $ 24 Abs. 1 GO NRW, dass der Rat der Stadt Pulheimden gesamtenVorgangnochmalsin sachlicherundvor allemauchin rechflicher Hinsicht einerordnungsgemäßen unteziehtund dabeidie unterschiedlichen Überprüfung Interessen aller Beteiligten ausgewogen gegeneinander abwägt.lch gehe davonaus,dass ich in angemessener I September 20.2008 Zert über das Ergebnisder tatsächlichenund rechtlichenUberprufungdes geschilderten Sachverhaltesgem. $ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW schriftlichinformiertwerde. Mit der beiliegendenUnterschriftenliste wird dokumentied,dass es sich hierbeinicht um das AnliegeneinereinzelnenPerson,sondernum ein AnliegenvielerAnwohnerhandelt. Grüßen Mit freundlichen