Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Stichworte
Inhalt der Datei
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StadtPulheim
Der Rat
Rathaus
KölnerStraße26
50259Pulheim
20.September2008
Grünflächeam Abteispietp latz Brauweiler
SehrgeehrteDamenund Herren,
in den Sommerferien2008 wurde auf der öffentlichenGrünflächeam Abteispielplaz,der
zwischenden Wohngebieten
Auf der Inselund Karl-Zörgiebel-Straße
in Brauweilergelegenist,
ein Ballverbotsschild
aufgestellt.
Es ist allgemeinbekannt,dass dieseAufstellungauf Grunddes
überaus beharrlichenBetreibenseines älteren Anwohners der KarlZörgiebel-Straße
erfolgte.
Dieserhat offensichtlich
der Stadt Pulheimmit rechtlichen
Schrittengedroht,da angeblichsein
Haus aufgrundder Belästigungdurch den Spielplatzund der auf der Grünflächespielenden
Kinder nicht bzw. nur zu
einem geringeren Kaufpreis zu
veräußern sei. Der
Liegenschaftsausschuss
der Stadt Pulheimsoll daraufhinder Aufstellungdes Ballverbotsschildes
zugestimmthaben,welchesauf eigeneKostendiesesAnwohnersaufgestellt
wurde.
Die untezeichnenden
Anwohnerhaltendiese Vorgehensweise
der Stadt Pulheimfür rechtlich
bedenklichund völligeinseitigausgerichtet,
da die Interessender anwohnendenFamilienmit
Kindern völlig unberücksichtigt
gebliebensind. Als die Grundstückeder an den Spielplatz
angrenzenden
Wohngebiete
verkauftwurden,solltenbei der Vergabeinsbesondere
Familienmit
20,2008
.September
Kindern berucksichtigtwerden. Insoweit war fur jeden Käufer klar, dass hier keine
Seniorenresidenz
entstehenwürde. DaruberhinausstellenBall spielendeKinder auch keine
unzumutbareBelastungdar. Es handeltsich jeweils um kleinereGruppenvon Kindern,die sich
altersmäßigim Rahmenvon 6 bis 12 Jahren bewegen.Diese Kinderspielendort auch nicht
täglichund permanent,
sonderntreffensichdortsporadisch.
Durchdas Ballverbotsschild
hat man
diesenKindernihrenTreffpunktgenommenund damit ihre Spielmöglichkeiten.
Nahe gelegene
Alternativenbestehennicht. Die Kinder müssen nun mit dem Fahrradüber verkehrsreiche
Straßenfahren,um überhaupteine Möglichkeit
zum Ballspielzu finden.Wo undwie dieseKinder
spielensollenund können,ist der Stadt Pulheimoffensichtlich
völligegal. Die Interesseneines
Einzelnen,der mit einerKlagedroht,wiegenin den Augen der Stadtoffensichtlich
mehr als die
Interessenvieler Kinderund deren Familien.Dies ist umso bedenklicher,
als man doch von
politischerSeiteangeblichFamilienfördernund sich als Stadtfamilienfreundlich
präsentierenwill.
Die Realitätsiehtfreilichandersaus.
Überausbedenklichist auch der Umstand,dass der Anwohner,der das Ballverbotsschuld
initiiert
hat, nunmehrsofortaus dem Gebüschherausspringt,
wenn dortgleichwohlein KindeinmalBall
spielt und einen kopiertenZettel mit dem Logo der Stadt Pulheimüberreicht,auf dem als
Ansprechpadner
die Koordinierungsstelle
Umweltschutz
und dort Frau Dr. EllenCassens-Sasse
mit Direktdurchwahl
benanntist und darüberhinausgegenüberden kleinenKindernständigmit
der Polizeidroht.Es kanndoch nichtrichtigsein,dassdie StadtPulheimsichnur zum Sprachrohr
eines einzelnenAnwohnersmacht und offensichtlich
aus Angst vor einer möglichenKlagedie'
lnteressenaller anderenAnwohner völlig unberücksichtigt
lässt. Von einer sachgerechten
lnteressenabwägung
kann vorliegendoffensichtlich
keineswegsdie Rede sein.Zumal bei einer
derarligenMaßnahmeauchder Jugendhilfeausschuss
der StadtPulheimzu beteiligen
ist,was
nichtgeschehenist
offensichtlich
Die Fraktionenim Rat der Stadt der Pulheimhabe ich mit gleichlautenden
Schreibenvom
23.08.2008bereitsüberdie unbefriediqende
Situationinformien.
Hiermitbeantrageich auch formal gemäß $ 24 Abs. 1 GO NRW, dass der Rat der Stadt
Pulheimden gesamtenVorgangnochmalsin sachlicherundvor allemauchin rechflicher
Hinsicht
einerordnungsgemäßen
unteziehtund dabeidie unterschiedlichen
Überprüfung
Interessen
aller
Beteiligten
ausgewogen
gegeneinander
abwägt.lch gehe davonaus,dass ich in angemessener
I
September
20.2008
Zert über das Ergebnisder tatsächlichenund rechtlichenUberprufungdes geschilderten
Sachverhaltesgem. $ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW schriftlichinformiertwerde.
Mit der beiliegendenUnterschriftenliste
wird dokumentied,dass es sich hierbeinicht um das
AnliegeneinereinzelnenPerson,sondernum ein AnliegenvielerAnwohnerhandelt.
Grüßen
Mit freundlichen