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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB siehe UPA vom 20.02.2008, TOP 8, Niederschrift S. 563)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 20.02.2008, TOP 8, Niederschrift S. 563) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 20.02.2008, TOP 8, Niederschrift S. 563) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 20.02.2008, TOP 8, Niederschrift S. 563)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61-br (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.10.2008 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 37/2008 nö. S. TOP 7 25.09.2008 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB siehe UPA vom 20.02.2008, TOP 8, Niederschrift S. 563 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 Brauweiler und der dazugehörigen vorgelegten Begründung, durchzuführen. ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 20.02.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.04.2008 bis 23.04.2008 einschließlich statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.03.2008 um Stellungnahme zu dem städtebaulichen Entwurf gebeten. Eingegangene Stellungnahmen mit Hinweisen sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Eingabensteller Inhalt Bemerkung der Verwaltung T 2: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Grundsätzlich keine Bedenken. zu 1: Genaue Βemaßung erfolgt im konkreten Planentwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit. TÖB wird erneut beteiligt. T 5: Landesbetrieb Straßenbau NRW Grundsätzlich keine Bedenken. 1. Genaue Bemaßung der vorgesehenen Wendehämmer erforderlich. 1. Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunkts L 213 / K 10 / K 25 ist nachzuweisen. zu 1: Abstimmung zwischen Kreis und Fachamt der Stadt Pulheim erfolgt. zu 2: Die geplante Bebauung ist mehr als 40 m von der L 213 entfernt. 2. Anbaubeschränkungszone von 40 m entlang der L 213. T 7: Stadtwerke Köln GmbH Grundsätzlich keine Bedenken. 1. In die Begründung des Bebauungsplans ist auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen: Im Fall einer geothermischen Nutzung ist eine Durchteufung des oberen Grundwasserstockwerkes in der Wasserschutzzone III nicht zulässig. zu 1: Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. T 9: RWE RheinRuhr Netzservice Grundsätzlich keine Bedenken. T 11: RWE Power 1. Bodenkarte des Landes NRW weist in einem Teil des Plangebiets Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. Grundsätzlich keine Bedenken. B 1: Bürger 1. Zuwegung zu Standort von Trafostation im direkt angrenzenden BP 78 Brauweiler soll im BP festgesetzt werden, da der Standort z. Z. nicht ausreichend anfahrbar ist. 1. Im Vorentwurf des Bebauungsplans gezeigte Parzellierung der Grundstücke am südwestlichen Rand des Plangebiets soll geändert werden. zu 1: Im BP 78 Brauweiler ist eine Fläche, über die ein Anfahren möglich ist, vorhanden. zu 1: Hinweis wird in Bebauungsplanentwurf aufgenommen. zu 1: Bebauungsplanentwurf setzt keine Parzellierung fest. Abstimmung mit Fachamt bei Vermarktung der Grundstücke erforderlich. Seitens der Verwaltung ist das städtebauliche Konzept, das Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs ist, dahingehend überarbeitet worden, dass die am nördlichen Rand des Plangebiets gelegene Einfamilienhausbebauung mit einer Bebauung in zweiter Reihe zugunsten der Anlage von kurzen Stichwegen, um die sich eine Wohnbebauung gruppiert, geändert worden ist. Der bislang am südwestlichen Rand zur alten Glessener Straße geplante Spielplatz entfällt. Am nordwestlichen Rand des Plangebiets ist eine Vorhaltefläche für einen Kindergarten geplant. Die interne Erschließung des Plangebiets ist dahingehend modifiziert, dass die geplante Ringstraße ohne Versprünge ausgeführt und durch eine Querverbindung ergänzt wird. Die Gesamterschließung des Plangebiets bleibt mit der einzigen Anbindung über die Erfurter Straße an die Brauweilerstraße unverändert. Die Verwaltung schlägt zur Weiterführung des Planverfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor.