Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61-br
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.10.2008
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
37/2008
nö. S. TOP
7
25.09.2008
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 20.02.2008, TOP 8, Niederschrift S. 563
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
mit dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 Brauweiler und der dazugehörigen
vorgelegten Begründung, durchzuführen.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 20.02.2008 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.04.2008 bis 23.04.2008 einschließlich
statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.03.2008
um Stellungnahme zu dem städtebaulichen Entwurf gebeten. Eingegangene Stellungnahmen mit
Hinweisen sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Eingabensteller
Inhalt
Bemerkung der Verwaltung
T 2:
EGN
Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein
mbH
Grundsätzlich keine Bedenken.
zu 1:
Genaue Βemaßung erfolgt im
konkreten Planentwurf zur
Beteiligung der Öffentlichkeit. TÖB
wird erneut beteiligt.
T 5:
Landesbetrieb
Straßenbau
NRW
Grundsätzlich keine Bedenken.
1. Genaue Bemaßung der
vorgesehenen Wendehämmer
erforderlich.
1. Leistungsfähigkeit des
bestehenden Knotenpunkts
L 213 / K 10 / K 25 ist
nachzuweisen.
zu 1:
Abstimmung zwischen Kreis und
Fachamt der Stadt Pulheim erfolgt.
zu 2:
Die geplante Bebauung ist mehr als
40 m von der L 213 entfernt.
2. Anbaubeschränkungszone von
40 m entlang der L 213.
T 7:
Stadtwerke Köln
GmbH
Grundsätzlich keine Bedenken.
1. In die Begründung des
Bebauungsplans ist auf folgenden
Sachverhalt hinzuweisen:
Im Fall einer geothermischen
Nutzung ist eine Durchteufung des
oberen Grundwasserstockwerkes in
der Wasserschutzzone III nicht
zulässig.
zu 1:
Hinweis wird in die Begründung
aufgenommen.
T 9:
RWE RheinRuhr
Netzservice
Grundsätzlich keine Bedenken.
T 11:
RWE Power
1. Bodenkarte des Landes NRW
weist in einem Teil des Plangebiets
Böden auf, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Grundsätzlich keine Bedenken.
B 1:
Bürger
1. Zuwegung zu Standort von
Trafostation im direkt angrenzenden
BP 78 Brauweiler soll im BP
festgesetzt werden, da der Standort
z. Z. nicht ausreichend anfahrbar ist.
1. Im Vorentwurf des
Bebauungsplans gezeigte
Parzellierung der Grundstücke am
südwestlichen Rand des Plangebiets
soll geändert werden.
zu 1:
Im BP 78 Brauweiler ist eine Fläche,
über die ein Anfahren möglich ist,
vorhanden.
zu 1:
Hinweis wird in
Bebauungsplanentwurf
aufgenommen.
zu 1:
Bebauungsplanentwurf setzt keine
Parzellierung fest. Abstimmung mit
Fachamt bei Vermarktung der
Grundstücke erforderlich.
Seitens der Verwaltung ist das städtebauliche Konzept, das Grundlage des vorliegenden
Bebauungsplanentwurfs ist, dahingehend überarbeitet worden, dass die am nördlichen Rand des
Plangebiets gelegene Einfamilienhausbebauung mit einer Bebauung in zweiter Reihe zugunsten
der Anlage von kurzen Stichwegen, um die sich eine Wohnbebauung gruppiert, geändert worden
ist.
Der bislang am südwestlichen Rand zur alten Glessener Straße geplante Spielplatz entfällt. Am
nordwestlichen Rand des Plangebiets ist eine Vorhaltefläche für einen Kindergarten geplant.
Die interne Erschließung des Plangebiets ist dahingehend modifiziert, dass die geplante
Ringstraße ohne Versprünge ausgeführt und durch eine Querverbindung ergänzt wird.
Die Gesamterschließung des Plangebiets bleibt mit der einzigen Anbindung über die Erfurter
Straße an die Brauweilerstraße unverändert.
Die Verwaltung schlägt zur Weiterführung des Planverfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vor.