Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ten Brinke Wohnungsbau GmbH & Co.KG
Dinxperloer Straße 18-20
46399 Bocholt
Tel. 02871 / 239 21 80
Erläuterungsbericht
September 2008
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Bebauungsplan Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim
HAACKEN
+
HAMMERMANN
Landschaftsarchite kte n / Inge nie ure
Dipl. - Ing. Ilona Haacken
Gertrudisstraße 18
42651 Solingen
Telefon
0212 254 35 06
Telefax
0212 254 35 02
Email: iHaacken@t-online.de
Dipl.-Ing.
Jürgen Hammermann
Landschaftsarchitekt
AKNW
Südring 26
47441 Moers
Telefon
02841 882345
w w w . h a a c k e n - h a mme r ma n n . d e
Email: J.Hammermann@t-online.de
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
VORBEMERKUNGEN
1
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES
Lage und Flächennutzung
Naturräumliche Gliederung, Landschafts- und Ortsbild
Morphologie
Hydrologie
Boden
Vegetation und Fauna
Vorhandene Belastungen
Planerische Vorgaben
2
2
3
4
4
5
5
9
9
3
KONFLIKTE
11
4
ERMITTLUNG DER ÖKOLOGISCHEN WERTIGKEIT (NATURHAUSHALT)
Nach der „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung
12
5
BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATION
14
6
KOMPENSATIONSMASSNAHMEN FÜR DEN EINGRIFF
IN NATUR UND LANDSCHAFT
16
PFLANZENLISTE
20
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
21
ANLAGEN
Bestands- und Konfliktplan
Maßnahmenplan
M 1:500
M 1:500
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim
1
VORBEMERKUNGEN
Die Stadt Pulheim plant auf einer insgesamt ca. 1,6 ha großen, bisher überwiegend landwirtschaftlich als
Acker genutzten Fläche am südlichen Ortsrand im Stadtteil Dansweiler den Neubau von 30 Wohneinheiten
in Form von Einfamilien-Doppelhäusern. Das dazu zu entwickelnde Bebauungsplangebiet Nr. 88
„Dansweiler“ setzt damit die bereits nördlich angrenzend eingeleitete Entwicklung eines Wohngebietes fort.
Im Westen grenzt eine Hoflage mit privater Pferdehaltung an. Im Süden und Osten bilden Wirtschaftswege
die Begrenzung des Gebietes.
Für die verkehrliche Anbindung soll dann eine Fortführung der von Norden kommenden Liethenstraße über
den vorhandenen Wirtschaftsweg bis zur K 25 erfolgen. Die von der weitergeführten Liethenstraße
ausgehende Ringstraße endet mit einer kleinen Platzfläche als Sackgasse. Kleinere Stichstraßen und
Fußwege mit Anbindung an die umliegenden Straßen und Wege sollen die geplante Bebauung erschließen.
Eine Lärmschutzanlage in Form eines begrünten Walls mit vorgelagertem Versickerungsbecken für
Niederschlagswasser bildet den zukünftigen südlichen Ortsrand.
Die auf das Gebiet des Bebauungsplans bezogenen Eingriffe werden im vorliegenden
Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 4 Landschaftsgesetz Nordrheinwestfalen (LG NW) den
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt, die als Grün-Festsetzungen gemäß § 9
BauGB in den Bebauungsplan einfließen. Die Kompensation ist überwiegend im Plangebiet selbst zu
leisten. Ein verbleibendes Defizit wird bei Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes
kompensiert.
Übersichtsplan BP (ohne Maßstab)
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Landschaftsarchitekten / Ingenieure
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Gertrudisstr. 18
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42651 Solingen
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim
2.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES
2.1
Lage und Flächennutzung
Das etwa trapezförmige Baugebiet misst im Mittel ca. 126 m in West-Ost-Richtung und ca. 101 m in NordSüdrichtung (s. Anlage: Bestands- und Konfliktplan).
Wie bereits erläutert handelt es sich um eine bisher als Acker genutzte landwirtschaftliche Fläche, die im
Norden an eine vor wenigen Jahren bereits erstellte Wohnbebauung angrenzt und im Westen an eine
Hoflage mit Gebäude, Hof und Reitplatz. Ansonsten grenzen im Süden und Osten weitere Ackerflächen an,
die unter anderem über die wassergebundene Wirtschaftswege am Rand des Plangebietes erschlossen
sind. Der östliche Weg bindet im Süden an die K 25 an und stellt als Bestandteil des Plangebietes die
zukünftige Verlängerung der Liethenstraße dar. Der südliche Weg liegt bereits außerhalb des
Bebauungsplangebietes und wird von einem Entwässerungsgraben mit steilen, gehölzlosen
Grasböschungen begleitet. Im Bereich der Anbindung an die K 25 befindet sich am Rand der Fläche eine
Trafostation.
Entsprechend der bisherigen Nutzung sind außer saumbildenden Gräser- und Krautfluren am Rand der
bisherigen Ackerfläche keine Grünstrukturen im Plangebiet selbst vorhanden. An der westlichen Grenze
bilden einreihige und heckenartige Bepflanzungen aus Zier- und Nadelgehölzen im Bereich des Hofes und
eine Reihe aus markanteren mittelgroßen Kiefern am Reitplatz den heutigen Ortsrand. Die Gärten der
nördlich anschließenden Bebauung sind neben Ziergehölzen auch durch landschaftsgerechte Sträucher und
Bäume, die im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen angepflanzt wurden, zum Plangebiet hin abgegrenzt.
Übersichtsplan (ohne Maßstab)
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim
2.2
Naturräumliche Gliederung, Landschafts- und Ortsbild
Die genaue Lage des Plangebiets im Grenzbereich verschiedener naturräumlicher Einheiten ist nicht ganz
eindeutig zu klären. Die Fläche ist jedoch wahrscheinlich der Haupteinheit Köln-Bonner Rheinebene (551)
zuzuordnen. Darin ist es Bestandteil der Linksrheinischen Lößterrassenplatte (551.4). Unmittelbar westlich
grenzt jedoch der Villehang (552.2).) an, der der Haupteinheit „Ville“ (552) zuzuordnen ist.
Das Ortsbild im näheren Umfeld des Plangebietes wird durch den südlichen Ortsrand von Dansweiler
definiert, wo weitläufige, relativ unstrukturierte landwirtschaftliche Nutzflächen an eine lockere
Wohnbebauung aus neueren Einfamilien-Doppelhäusern angrenzen. Markant ist die im Westen vorhandene
Hoflage mit den typischen Gebäuden.
Häuser am heutigen
Ortsrand von Dansweiler
mit dem Wirtschaftsweg,
der als Verlängerung der
Liethenstraße bis zur K 25
ausgebaut werden soll
Ortsrandansicht von Osten
auf die Hoflage mit
privater Pferdehaltung
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Gertrudisstr. 18
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2.3
Morphologie
Das Plangebiet liegt auf einer weitgehend ebenen Fläche (im Mittel ca. 78,5 m üNN), die von der
nordwestlichen Ecke mit ca. 79,6 m üNN auf 77,6 m üNN nach Südosten zur geplanten Anbindung an die
K 25 abfällt. Kleinflächig sind ca. bis 1 m hohe Ablagerungen aus Böden, Gartenabfällen oder Bauschutt
vorhanden.
2.4
Hydrologie
Der nach dem vorliegenden Baugrundgutachten ermittelte maximale Grundwasserstand liegt bei ca. 68 m
üNN und damit mindestens 10 m unter der Geländeoberkante. Diese Angaben beruhen auf langjährig von
der Bezirksregierung Köln erhobenen Daten der Grundwassermessstellen der Umgebung.
Die im Plangebiet oberflächennah anstehenden Löß/Lößlehmablagerungen sind nicht ausreichend
wasserdurchlässig für die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser z.B. von Dachflächen. Da
jedoch darunter durchlässige Niederterrassenablagerungen anstehen, könnte eine Versickerung z.B. nur
über tief einbindende Rigolen erfolgen. Zulässig ist jedoch grundsätzlich nur die Versickerung über die
belebte Bodenzone (z.B. Mulden-Rigole), da die Fläche in der Wasserschutzzone III b
(Wassergewinnungsanlage Worringen/Langel) liegt.
Parallel zu dem an der südlichen Grenze des
Plangebiets angrenzenden Wirtschaftsweg
verläuft ein ausgebauter, nur zeitweise
wasserführender Graben mit Fließrichtung
nach Osten. Im Plangebiet selbst sind sonst
keine Oberflächengewässer vorhanden.
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2.5
Boden
Das derzeit vorliegende Hydrogeologische Gutachten (OWS Ingenieuergeologen, Greven, v. 25.01.08) sagt
aus, dass bis zur maximalen Aufschlusstiefe von 4,6/6,4 m unter der Geländeoberkante quartäre
Niederterrassenablagerungen aus Sand und Kies mit Schluff in variablen Zusammensetzungen anstehen.
Darüber liegt bis in 3,4/ 4,8 m unter Gelände Quartärer Löß / Lößlehm. Die darüber lagernden natürlichen
Löß/ Lößlehmböden sind stellenweise anthropogen überformt mit geringen Anteilen an Bauschutt,
Ziegelbruch und Glasresten - örtlich auch mit Schlacken. Kleinflächig sind ca. bis 1 m hohe Ablagerungen
aus Böden, Gartenabfällen oder Bauschutt vorhanden. Die oberen 40 bis 50 cm bestehen aus humosem
Oberboden.
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf Hinweis der RWE-Power AG (Köln) in kleinen
Teilbereichen des Plangebietes (im Nordosten und Süden) Böden aus, die humoses Bodenmaterial
enthalten. Diese Bereiche sind aufgrund ihrer Zusammensetzung geringer tragfähig bzw. reagieren mit
unterschiedlichen Setzungen. Die Lößböden sind dem Bodentyp der Parabraunerden zuzuordnen. Sie
zeichnen sich durch Tiefgründigkeit, eine gute Wasserhaltefunktion und einen hohen Wert für die
Landwirtschaft aus. Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden von Nordrhein-Westfalen handelt es sich
um Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit.
2.6
Vegetation und Fauna
Durch die Planung werden nur bisher landwirtschaftlich als Acker genutzte, unstrukturierte Flächen berührt
(s. u. „Vorhandene Vegetation“), womit keine Beeinträchtigung von Lebensräumen besonders oder streng
geschützter Pflanzen- oder Tierarten zu erwarten ist. Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt.
Besondere Schutzausweisungen bestehen nur bezüglich einer vorhandenen Baumreihe an der K 25
(Geschützter Landschaftsbestandteil, s. Kap. 2.8, Planerische Vorgaben).
Potentielle natürliche Vegetation
Die potentielle natürliche Vegetation wäre bei dem untersuchten Gebiet – ohne Beachtung der
anthropogenen Überformung der Böden - der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen
Bucht. Dessen Artenzusammensetzungen soll bei evtl. Gehölzpflanzungen berücksichtigt werden.
Vorhandene Vegetation
Die im Folgenden aufgeführten Biotoptypen sind im „Bestandsplan“ (M 1:500) dargestellt und anhand der
vorstehenden Nummern lagemäßig (Kreise) aufzufinden. Einzelne, erhaltenswerte bzw. planungsrelevant
Vegetationselemente sind im Plan ebenfalls gekennzeichnet (Rauten). Eine Kartierung erfolgte im April
2008. Die Artenlisten stellen aufgrund des Kartierungszeitraums nur einen kleinen Auszug dar.
Die ökologische Bewertung der planungsrelevanten Biotoptypen erfolgt in Kap. 4 anhand des Verfahrens
„Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“.
Folgende Biotoptypen wurden kartiert
1
2
3
4
Acker
Gräser- und Krautsaum
Gärten
Wassergebundene Wegedecke (Wirtschaftsweg)
Markante Vegetationselemente
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1
Acker
Das gesamte Vorhabengebiet wird vom Biotoptyp des Ackers eingenommen. Zur Zeit der Kartierung war
der Acker frisch gepflügt und demnach keine dem Biotop entsprechende Vegetation zu beobachten.
2
Gräser- und Krautsaum
An den Rändern der im Untersuchungsgebiet vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind – meist
als schmaler Streifen entlang der Wirtschaftswege – Gräser- und Krautsäume vorhanden. Eine Vegetation
des gleichen Typs – nur ohne Trittpflanzen und etwas artenreicher - weisen auch die Böschungen des
Grabens im Süden auf und die Bereiche rund um das Trafo-Häuschen (s. Foto).
Auszug aus der Artenliste:
Glatthafer
Wiesen-Knäuelgras
Wolliges Honiggras
Große Brennnessel
Gemeiner Löwenzahn
Wiesen-Bärenklau
Stumpfblättriger Ampfer Kletten-Labkraut
-
Arrhenatherum elatius
Dactylis glomerata
Holcus lanatus
Urtica dioica
Taraxacum officinale
Heracleum sphondylium
Rumex obtusifolius
Galium aparine
Pflanzensoziologische Einordnung:
Assoziation der Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum elatioris) mit Fragmenten der Assoziation Brennessel-GierschSaumgesellschaft (Urtico dioicae-Aegopodietum).
Die Säume der durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Ackerflächen werden eingriffsbedingt
entfallen. Der Verlust kann im Plangebiet selbst durch Grünfestsetzungen im Bereich des geplanten
Lärmschutzwalls bzw. der Lärmschutzwand qualitativ und funktional kompensiert werden.
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3
Gärten
Bereits außerhalb des Bebauungsplangebietes liegen die Gärten der angrenzenden Bauflächen. Dabei
handelt es sich schwerpunktmäßig um die Gärten der nördlich angrenzenden Bebauung, die erst vor
einigen Jahren entstanden ist. Diese Flächen weisen daher nur jüngere Gehölze und Bäume auf, die meist
an der Grenze zum Plangebiet stocken. Neben Ziergehölzen sind auch viele einheimische Arten vorhanden,
die im Rahmen privater Ausgleichsmaßnahmen angepflanzt wurden.
Ein schmaler Pflanzstreifen an der östlichen Grenze des Hofgeländes weist eine lockere, heckenartige
Bepflanzung aus Zier- und Nadelgehölzen auf.
Auszug aus der Artenliste:
Scheinzypresse
Wald-Hasel
Felsenmispel
Lorbeer-Kirsche
Rhododendron
Spierstrauch
-
Chamaecyparis spec.
Corylus avellana
Cotoneaster spec.
Prunus laurocerasus
Rhododendron spec.
Spiraea spec.
Pflanzensoziologische Einordnung:
---
Die Gärten sind vom Eingriff nicht direkt betroffen. Hinsichtlich der an der Grenze stockenden Bäume, die
im Zuge privater Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt wurden (s. Foto), sollten Schutzmaßnahmen ergriffen
werden (s. Kap. 6.7.1). Sollten anlagebedingt Verluste erforderlich werden, sollten diese eingriffsnah im
Bereich der Gärten durch Ersatzpflanzung von Bäumen oder ggfls. Umpflanzung kompensiert werden.
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4
Wassergebundene Wegedecke
Die im Bestandsplan dargestellten Wirtschaftswege weisen heute eine wassergebundene Wegedecke auf.
Diese ist zwar weitgehend vegetationslos, besitzt aber ein Potential zur jederzeitigen Wiederbegrünung und
Versickerung von Niederschlagswasser und daher einen immerhin geringen ökologischen Wert.
Im Zuge des Ausbaus der Liethenstraße wird der östlich verlaufende Weg zukünftig versiegelt. Dieser
Eingriff kann im Bebauungsplangebiet teilweise quantitativ und funktional durch die Anlage eines
Versickerungsbeckens kompensiert werden.
Markante Vegetationselemente
Einige der unten beschriebenen Bäume (Nr. 4 bis 11) sind Bestandteile der Gartenflächen an dem heute
vorhandenen Ortsrand und wurde teilweise als private ökologische Ausgleichsmaßnahme für das nördlich
angrenzende Baugebiet gepflanzt. Die Eintragung in den Bestandsplan erfolgte hier jedoch nur nach Augenund Schrittmaß (Vermessung liegt nicht vor).
Bei allen Bäumen ist aber unter Berücksichtigung ihrer weiteren Größenentwicklung und des
Nachbarschaftsrechts von Nordrhein-Westfalen im Zuge der Umsetzung der Bebauungsplanung Rücksicht
auf die Bäume zu nehmen bzw. es sind im Falle von unvermeidbaren Beeinträchtigungen
Schutzmaßnahmen anzuwenden (s. Kap. 6.7.1). Dieses gilt insbesondere für die sechs Bäume an der K 25
(Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Landschaftsplan), die im Zuge der Ausbauplanung für den
Anschluss der neuen Liethenstraße beeinträchtigt werden könnten.
Tabelle – Markante Vegetationselemente
Nr.
Arten
KronenStammdurchBreite (m) messer
(cm)
Höhe
(m)
1
2
3
4
Einzelbäume/ Hecken u.a.
Felsenmispel
Spitz-Ahorn
2 Stck. Kiefern (Pinus spec.)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
4
5
6
4
5
5
6
3
--35
40
15
5
6
Kupfer-Birke (Betula albosinensis)
Sal-Weide (Salix caprea)
4
4
3
3
15
15
7
8
9
10
11
12
Vogel-Kirsche (Prunus avium)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Vogel-Kirsche (Prunus avium)
2 Feld-Ahorne (Acer campestre)
6 Stck. Winter-Linde (Tilia cordata)
4
4
4
3
4
6-8
3
3
3
1,5
3
5-5
15
15
15
7
15
20-30
Bemerkungen
Markantes Gehölz an Hofzufahrt
Grenze am Reitplatz
Grenze am Reitplatz
Grenze Nord / wahrscheinlich
ökologische KompensationsMaßnahme
Schöner Zierbaum
Grenze Nord / evtl. ökologische
Kompensations-Maßnahme
Grenze Nord / wahrscheinlich
ökologische KompensationsMaßnahme
Gehören zum Geschützen
Landschaftsbestandteil Nr. 2.4-55
gem. LP Nr. 7 des Rhein-ErftKreises
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2.7
Vorhandene Belastungen
Das Vorhabengebiet ist durch Lärm vorbelastet, der von der Kreisstraße K 25 ausgeht. Aufgrund eines
Lärmgutachtens zur Feststellung der Auswirkungen das neue Bebauungsplangebiet werden am südlichen
Ortsrand Flächen für einen Lärmschutzwall bzw. eine Lärmschutzwand ausgewiesen.
Eine mögliche Geruchsbelästigung der geplanten Wohnbebauung, die von der Hoflage ausgeht, kann
ausgeschlossen werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten (GRANER + PARTNER, BergischGladbach, Juni 2003).
2.8
Planerische Vorgaben
Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.
Entsprechend den Zielen des Bebauungsplans Nr. 88 „Dansweiler“ zur Ausweisung von Wohnbaufläche
soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Bebauungsplanung
Der Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 „Dansweiler“ ist am 16.04.08 gefasst worden.
Nördlich an das Plangebiet angrenzend besteht der rechtsverbindliche Babauungsplan Nr. 61/3 Brauweiler.
Dieser setzt als zulässige Art der Nutzung Reines Wohngebiet (WR) in eingeschossiger Bauweise fest.
Landschaftsplanung
Plangebiet BP Nr. 88
Auszug aus dem Landschaftsplan (ohne Maßstab)
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Der überwiegende Teil des Plangebietes liegt nicht im Geltungsbereich des seit 29.12.1992 rechtsgültigen
Landschaftsplans des Rhein-Erft-Kreises. Lediglich der mit einem Linksabbieger umzubauende Abschnitt
der K 25 liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ mit dem
Entwicklungsziel „Anreicherung“. Die hier entlang der K 25 an der Südseite stockende Baumreihe ist
außerdem als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 2.4-55 festgesetzt. Es handelt sich um
insgesamt 67 Linden und acht Ahornbäume zwischen Neufreimersdorf und Brauweiler. Die Bäume wurden
wegen ihrer Bedeutung zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes gemäß § 23 b
Landschaftsgesetz NW geschützt.
Außerhalb des Kartenausschnittes erstreckt sich etwas mehr als 1 km westlich von Dansweiler am vom
Braunkohletagebau verschonten Ostrand der Ville der Königsdorfer Forst. Hier sind noch großflächig
ursprüngliche Ville-Wälder mit typischen und frischen Perlgras-Buchenwäldern auf Löss und feuchte
Eichen-Buchenwälder vorhanden.
Der Königsdorfer Forst ist gemäß dem Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises als Naturschutzgebiet BM015 ausgewiesen. Außerdem ist das Gebiet Bestandteil des Biotopkatasters von NRW unter der Nr. BK5006-020 sowie FFH-Gebiet (DE-5006-301) gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie).
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3
KONFLIKTE
Die negativen Auswirkungen auf Boden, Natur und Landschaft sind Gegenstand des vorliegenden
Landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Darstellung dieser negativen Auswirkungen erfolgt im Konfliktund Maßnahmenplan. Dieser stellt lagemäßig dar, dass der gesamte Bestand im Bereich der Bauflächen
entfällt und Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden, zu erhaltenden Grünzugflächen ergriffen werden. Es
handelt sich beim Konflikt- und Maßnahmenplan somit um die zeichnerische Darstellung der negativen
Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden (Umfang der Versiegelung), Pflanzen und Biotope/Fauna. Die
Auswirkungen werden in den nachfolgenden Kapiteln 4 und 5 bewertet bzw. bilanziert.
Zusätzlich werden aber auch Auswirkungen auf andere Schutzgüter erfolgen, die an dieser Stelle nicht
behandelt werden, wie die Schutzgüter Mensch/ Erholung, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Kultur- und
Sachgüter. Diese werden im Umweltbericht (Teil der Begründung zum Bebauungsplan) ausführlich
beschrieben.
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4
ERMITTLUNG DER ÖKOLOGISCHEN WERTIGKEIT (NATURHAUSHALT)
Nach der „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“
Zunächst werden die vom Eingriff betroffenen Flächen– im Zustand bei der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens - und im Planzustand des Bebauungsplans Nr. 88 „Dansweiler“ bewertet und
zum Zweck der Ermittlung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen in Kap. 5 bilanziert.
Dazu wird für die im Plangebiet vorhandenen und damit eingriffsrelevanten Biotoptypen ein vereinfachtes
Bewertungsverfahren angewendet, bei dem aufgrund einer standardisierten Biotoptypenliste mit
zugeordneten Codes und Grundwerten zwischen 0 (niedrig) und 10 (hoch) zurückgegriffen wird. Die
Grundwerte A für den vorhandenen Ausgangszustand sind insbesondere von den Faktoren Seltenheit und
Wiederherstellbarkeit abgeleitet.
Die Bewertung der geplanten Biotoptypen mit dem Grundwert P erfolgt ebenfalls nach einer
standardisierten Biotoptypenwertliste, wobei der Zustand der Flächen nach einer Menschengeneration von
30 Jahren eingeschätzt wird. Die Pflanzung von Bäumen, Gehölzen und Hecken wird innerhalb von
Privatgärten nicht berücksichtigt, da die Funktionserfüllung im Normalfall nicht gewährleistet ist und der
Kontrollaufwand durch die Stadt Pulheim zu hoch ist.
Da das „Vereinfachte Verfahren“ auf einer 10-stufigen Bewertungsskala basiert, ist eine Vergleichbarkeit
mit der Methode nach ADAM/NOHL/VALENTIN gegeben. Dieses Verfahren nach ANV arbeitet ebenso mit
einer 10-stufigen Skala und in Abstimmung mit der Stadt Pulheim sowie der Unteren Landschaftsbehörde
des Rhein-Erft-Kreises kann die zuletzt ermittelte Punktzahl ohne Umrechnung im Ökokonto der Stadt
Pulheim verbucht werden (s. Kapitel Nr. 5 `Bilanzierung´).
Bewertung des vom Eingriff betroffenen Bestandes
nach: Arbeitshilfe für die Bauleitplanung
Nr. Biotoptyp
Grundwert A
Code
3.1
2.3
4.1
1.5
1.3
1
2
3
4
1,5
Acker
Gräser- und Krautsaum
3
Ziergarten (strukturarm)
2
Wirtschaftsweg (wassergebunden)
2
Abfallhaufen (organisch, Steine, Boden)
1
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Bewertung der geplanten Maßnahmen
nach: Arbeitshilfe für die Bauleitplanung
Grundwert P
Code Biotoptyp
4.1
4.5
8.1
2.2
2.3
7.7
1.3
8.2
2
Zier- und Nutzgarten (strukturarm)
Private Grünfläche (ohne Gehölze, Wiese)
3
5
Private Grünfläche (Gehölzpflanzung, landschaftsgerecht)*
3
Straßenbegleitgrün
Gräser- und Krautsaum
3
2
Versickerungsanlage (Erdbecken, naturnah gestaltet)
1
Wassergebundene Decke (Fuß- und Radwege)
Versiegelte Fläche
0
6
Einzelbäume
)* die Bewertung mit 6 Punkten bei Hecken, Gebüschen und
Feldghehölzen wird aufgrund der Wall- und Ortsrandlage auf 5 Punkte reduziert
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5
BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH
Die nachfolgende Tabelle stellt Eingriff und Ausgleich gegenüber, wobei die Biotopwerte der heutigen
(Grundwert A) denen der geplanten Biotoptypen (Grundwert P) gegenübergestellt werden. Diese
Biotopwerte werden jeweils mit den festgestellten Flächengrößen multipliziert. Die sich daraus ergebenden
Punkte werden bilanziert.
Dabei werden die Biotopwerte der Bäume, die innerhalb von Straßen, Rasen- oder Wiesenflächen geplant
sind, entsprechend ihrer Kronentrauffläche (35 qm für mittelkronige Bäume nach einer Entwicklungsdauer
von 30 Jahren) ermittelt. Die Kronentraufflächen sind in diesen Fällen in den darunterliegenden, ökologisch
geringwertigeren Biotopflächen enthalten und werden aufgrund ihres besonderen ökologischen Wertes
separat bewertet. Nach Abstimmung mit der Stadt Pulheim sind diese Punkte für den Ausgleich jedoch
nicht anrechenbar – es handelt sich um eine reine Gestaltungsmaßnahme. Bäume innerhalb von z.B.
Gehölzflächen werden als Bestandteil dieses Biotoptyps nicht gesondert bewertet. Mögliche
Gestaltungsmaßnahmen wie Baum- oder Heckenpflanzungen in Privatgärten werden nicht berücksichtigt,
da der Verbleib auf Dauer nicht gesichert ist bzw. nicht in ausreichendem Maße kontrolliert werden kann.
Tabellen: Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Bestand mit EINGRIFF
Planung mit KOMPENSATION
LÖBFCode
Nr.
3.1
2.3
1
2
Biotoptyp
Acker
Gräser- und Krautsaum incl. Graben
4.1
3
Ziergarten (strukturarm)
2
1.5
1.3
4
Wirtschaftsweg (wassergebunden)
Abfallhaufen (organisch, Steine, Boden)
Versiegelung (Straße)
Gebäude (Trafostation)
2
1
0
0
Grundwert
A
1,5
3
Zwischensummen
Größe A x m² LÖBFin m²
Code
Maßnahme
11100 16650 8.2 11 Einzelbäume, à 35 qm Kronentrauffläche )*
2090
6270 2.3 Gräser- und Krautsaum incl. Graben
Versiegelte Fläche (Häuser + Garagen, GRZ 60%)**
30
60 4.1 Zier- und Nutzgarten (strukturarm, GRZ 40 %)
7.7 Versickerungsanlage (Erdbecken, naturnah gestaltet)
4.5 Private Grünfläche/ Fl. Versickerung (Wiese)
8.1 Private Grünfläche/ Fl. Versickerung (Gehölzpflanzung)
790
1580 1.3 Wassergebundene Decke (Fuß- und Radwege)
60
60 2.2 Straßenbegleitgrün (Baumscheiben, Saum K 25)
1540
0
Versiegelung (Straßen)
15
0
Gebäude (Trafostation)
15565
24620
2000
3000
Grundwert
P
6
3
0
2
2
3
5
1
3
0
0
Bilanz
Größe P x m²
in m²
385
189
567
5254
0
3502 7004,8
360
720
360
1080
980
4900
110
110
420
1260
4375
0
15
0
15565
15642
-8978
2000
12000
9000
17565 27642
22
Ersatzmaßnahme:
Acker
1,5
Gesamtsummen
Feldgehölz
6
17565 27620
)* Kronentrauffläche ist demäß der Methodik `Vereinfachtes Verfahren ´in übrigen Biotopflächen enthalten, als Gestaltungsmaßnahme nach
Abstimmung mit der Stadt Pulheim nicht anrechenbar.
)** bei einer GRZ von 0,4 und Berücksichtigung einer möglichen Überschreitung von 50 % ergibt sich eine Versiegelungsrate von 60 %
Ohne Berücksichtigung von Ersatzmaßnahmen lässt sich ein Defizit von - 8.978 Punkten ermitteln.
Die Kompensation dieser Punktzahl kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, was bis zum Ende des
Bebauungsplanverfahrens noch festzulegen ist.
Bei einer Wertsteigerung auf potentiellen Ersatzflächen von 1,5 (Acker) auf 6 (z.B. Feldgehölz) – ergibt 4,5
Punkte – würden insgesamt 2.000 m² Ersatzfläche benötigt, die im vorliegenden Fall der Investor im
Rahmen einer vertraglichen Regelung mit der Stadt Pulheim bzw. der Unteren Landschaftsbehörde
herzurichten und zu unterhalten hat.
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Alternativ kann auch eine Maßnahme aus dem Grünordnungsplan der Stadt Pulheim (Ökokonto) eingesetzt
werden. Die oben genannte Punktzahl des Defizits kann dazu herangezogen werden, da das Ökokonto zwar
über das Bewertungsverfahren nach ADAM/NOHL/VALENTIN geführt wird, jedoch ebenfalls eine 10-stufige
Bewertungsskala wie im hier angewandten Verfahren aufweist. Für einen Betrag von 20 € pro m² Fläche
übernimmt die Stadt Pulheim die Herstellung, die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege über 3 Jahre
sowie die dauerhafte Unterhaltung der Maßnahmenfläche. In dem Betrag sind auch anteilige
Grundstückskosten enthalten.
Durch die Bilanzierung wird nachgewiesen, dass das im Vorhabengebiet anfallende Defizit durch die
Durchführung einer Ersatzmaßnahme außerhalb des Bebauungsplangebietes oder die Abbuchung der
Punktzahl vom Ökokonto der Stadt Pulheim kompensiert werden könnte.
Die endgültige Vorgehensweise wird noch im Einzelnen mit der Stadt Pulheim abgestimmt. Eine Regelung
erfolgt im städtebaulichen Vertrag / Durchführungsvertrag.
Insgesamt erfolgen durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Flora und Fauna, da nur
ökologisch gering- bis mittelwertige Biotoptypen betroffen sind. Eine Kompensation ist durch die im
Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen innerhalb einer Menschengeneration durchführbar.
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6
KOMPENSATIONSMASSNAHMEN FÜR DEN EINGRIFF
IN NATUR UND LANDSCHAFT
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
6.1
Verminderung der Folgen aus Versiegelung
6.1.1
Beseitigung von Niederschlagswasser
Gemäß § 51 a (1) LWG NW (Landeswassergesetz NW) soll das auf den Dachflächen, den privaten
Erschließungs- und Straßenflächen anfallende Niederschlagwasser gesammelt und im Südosten des
Plangebietes innerhalb einer zentralen, naturnah als Erdbecken ausgeformten Versickerungsmulde zur
Versickerung gebracht werden. Möglicherweise erforderliche Andienungswege sollten als Schotterrasen
hergestellt werden. Die Fläche wird gemäß § 9 (1) 14 BauGB für die Versickerung von
Niederschlagswasser festgesetzt.
6.1.2
Herstellung wasserdurchlässiger befestigter Flächen
Die beiden Fuß- bzw. Radwege werden als wassergebundene Wegedecke hergestellt.
Darüberhinaus wird empfohlen, die sonstigen befestigten Flächen (Stellplätze, Einfahrten, private
Erschließungswege) wasserdurchlässig zu befestigen.
6.2
Erhaltung von Einzelbäumen
Die im Bestands- und Konfliktplan zur Erhaltung dargestellten Bäume im Bereich des auszubauenden
Abschnittes der K 25 sollen gemäß § 9 (1) 25 b zur Erhaltung festgesetzt und nicht beeinträchtigt werden
da sie gemäß Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises zum Geschützen Landschaftsbestandteil Nr.
2.4-55 gehören.
Alle an den Grenzen außerhalb des Plangebietes auf benachbarten Grundstücken stockenden Bäume, die
teilweise als private Ausgleichsmaßnahme gepflanzt wurden, sind ebenfalls zu erhalten bzw. es sind
Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen (s. Kap. 6.7.1) sind anzuwenden.
6.3
Maßnahmen auf Privatgrundstücken
6.3.1
Anpflanzung von Bäumen und Schnitthecken / Einfriedungen
Innerhalb der Vorgärten entlang der neu ausgebauten Liethenstraße soll zur Betonung des neuen
Ortsrandes mit Anbindung an die Baumreihe des Geschützten Landschaftsbestandteils an der K 25
(Linden- und Ahornreihe) gemäß § 9(1) 25a BauGB die Pflanzung von vier mittelkronigen Bäumen
festgesetzt werden. Zu verwenden sind 3 x v. Hochstämme mit Drahtballen und mindestens 18-20 cm
Stammumfang in 1 m Höhe unter Beachtung der Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen (s.
Pflanzenliste 1). Die Bäume sind ausreichend zu verankern und dauerhaft zu erhalten. Weitere Bäume sind
jeweils als Vorschlag im Maßnahmenplan dargestellt. Die im Maßnahmenplan bzw. Bebauungsplan
festgelegten Standorte können aufgrund von Hauszu- oder ableitungen noch variieren.
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Es wird empfohlen, Einfriedungen gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW nur als
lebende freiwachsende oder geschnittene Hecke aus heimischen Arten zuzulassen. Dazu sollten
durchgehende und je Straßenzug einheitliche, bis 1,20 m hohe Schnitthecken als Grenzpflanzung der
Gärten entlang öffentlich zugänglicher Flächen angelegt und dauerhaft unterhalten werden (s. Pflanzenliste
3). Begleitend zu Heckenpflanzungen, die an öffentlich zugängliche Flächen grenzen, sollten Zäune bis 1,20
m Höhe zulässig sein. Von diesen Festsetzungen wären Einfriedungen für Terrassen, die unmittelbar an die
Wohngebäude anschließen, bis zu einer Tiefe von 3,5 m ausgenommen.
6.3.2
Gestaltung von Vorgärten
Abgesehen von Zuwegungen und Zufahrten sind die Vorgartenflächen gemäß § 9 (4) BauGB in
Verbindung mit § 86 BauO NRW unversiegelt anzulegen und gärtnerisch zu gestalten. Befestigte Flächen
dürfen insgesamt 50 % der Vorgartenfläche nicht überschreiten. Garagen und Carports sind in diesen
Bereichen nicht zulässig.
6.3.3
Begrünung von Müllboxen und Carports
Müllboxen und Carports sollen gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW entsprechend
der Pflanzenliste mit Hecken- oder Kletterpflanzen (s. Pflanzenliste 3/ 5) begrünt werden.
6.4
Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Anpflanzung von Bäumen und Gestaltung des Straßenbegleitgrüns
Auf den im Maßnahmenplan dargestellten Standorten sollen gemäß § 9(1) 25 a BauGB innerhalb der
neugeplanten öffentlichen Verkehrsflächen 5 standortgerechte, mittelkronige Laubbäume angepflanzt
werden (s. Pflanzenliste 1).
Zu verwenden sind 3 x v. Hochstämme mit Drahtballen und mindestens 18-20 cm Stammumfang in 1 m
Höhe unter Beachtung der Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen. Die Bäume sind ausreichend zu
verankern und dauerhaft zu erhalten.
Die Baumscheiben sind als Straßenbegleitgrün mit Bodendeckern, niedrigen und sonstigen Gehölzen zu
bepflanzen (z.B. Pflanzenlisten 4). Die Pflanzung ist ebenfalls dauerhaft zu erhalten und vor Verdichtung
sowie Schadstoffeintrag zu schützen.
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Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen
6.5
Neuanlage von Grünflächen
Die gemäß § 9 (1) 15 BauGB als private Grünfläche festgesetzten Flächen am südlichen Ortsrand mit
einem Erdwall sowie einer Wand als Lärmschutzmaßnahme in Richtung der K 25 sind mit einer
geschlossenen Pflanzung aus heimischen und standortgerechten Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen (s.
Pflanzenliste 1/2). Bei einem Reihenabstand von 1 m und einem seitlichen Pflanzabstand von 1,5 m sollen
95 % Sträucher (Qualität: verpflanzte Sträucher, Höhe 60-100 cm oder 100-150 cm) und 5 % Bäume
(Qualität: verpflanzte Heister ohne Ballen, Höhe 125-150 oder 150-200 cm) verwendet werden.
Die innerhalb der Grünfläche liegende Trafostation wird gemäß § 9 (1) 12 als Versorgungsfläche
festgesetzt.
6.6
Ersatzmaßnahmen
Das in der Bilanzierung (s. Kap. 5) festgestellte Defizit von 8.979 Punkten ist im Plangebiet selbst nicht
ausgleichbar. Daher sind Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich.
Die Kompensation dieser Punktzahl kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, was bis zum Ende des
Bebauungsplanverfahrens noch festzulegen ist.
Möglich ist z.B. eine vom Investor auf dem Gemeindegebiet der Stadt Pulheim durchgeführte
Ersatzmaßnahme, die in Art und Umfang mit der Stadt Pulheim bzw. der Unteren Landschaftsbehörde
abgestimmt werden müsste. Bei einer Umwandlung von Acker in Feldgehölzfläche würden z.B. 2.000 qm
benötigt.
Alternativ kann auch eine Maßnahme aus dem Grünordnungsplan der Stadt Pulheim (Ökokonto) umgesetzt
werden. Für einen Betrag von 20 € pro m² Fläche übernimmt die Stadt Pulheim die Herstellung, die
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege über 3 Jahre sowie die dauerhafte Unterhaltung der
Maßnahmenfläche.
Die endgültige Vorgehensweise wird noch im Einzelnen mit der Stadt Pulheim abgestimmt. Eine Regelung
erfolgt im städtebaulichen Vertrag / Durchführungsvertrag.
Alle genannten Kompensationsmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Beendigung der
Bauarbeiten durchzuführen.
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6.7
Schutzmaßnahmen
6.7.1
Schutz von Einzelbäumen und Gehölzen
Die im Konflikt- und Maßnahmenplan dargestellten Einzelbäume an der K 25 (Geschützter
Landschaftsbestandteil) sind gemäß § 9 (1) 25 b BauGB auf Dauer zu erhalten. Dazu sind die
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung (ZTVBaumpflege) sowie der DIN 18 920 anzuwenden. Die Einzelbäume müssen z.B. durch eine
Stammverbretterung geschützt werden.
Bei den erforderlichen Arbeiten im Kronentraufbereich zur Herstellung einer Linksabbiegerspur müssen alle
mechanische Beschädigungen durch Baumaschinen vermieden werden. Verdichtungen des Wurzelraums
durch Befahren, zeitweise Material- oder Bodenlagerung und Einschüttungen sowie Abgrabungen müssen
unterbleiben. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Baumwurzeln mit einem Durchmesser über 5 cm
verletzt oder durchtrennt, sind die glatt auszuführenden Schnittstellen ordnungsgemäß zu versorgen.
6.7.2
Bodenschutz
Boden ist nicht vermehrbar. Außerdem enthält er ein zur späteren Wiederbegrünung wichtiges Genpotential.
Daher ist vor Durchführung der Baumaßnahmen der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden zu
sichern. Er ist sachgemäß zu lagern und am Leben zu erhalten, ohne dass Fäulnisprozesse einsetzen. Für
alle Bodenarbeiten gilt die DIN 18 915. Verdrängter Boden muss bei Feststellung einer Kontamination
ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Ein- oder Aufbringen von Bauschutt oder verunreinigtem Boden ist
untersagt.
Hinsichtlich nie auszuschließender Kampfmittelbefunde sind die Bauarbeiten mit entsprechender Vorsicht
durchzuführen und bei Funden der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Pulheim zu
benachrichtigen.
Die Belange des Bodenschutzes, die sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom
17.3.1998, der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 und des
Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) vom 9.5.2000 ergeben, sind zu beachten.
6.7.3
Schutz von Bodendenkmälern
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/ oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h.
Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/ oder pflanzlichen Lebens
aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Pulheim
als Unterer Denkmalbehörde und/ oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Tel. 02289834-187, Fax 0221-8284-0367 unverzüglich anzuzeigen und die Endeckungsstätte mindestens drei
Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§ 15 u. § 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese
nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird.
Bei der Vergabe von Ausschachtungs-, Kanalisations- und Erschließungsaufträgen sind die ausführenden
Baufirmen darauf hinzuweisen.
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Pflanzenlisten
Pflanzenliste 1 - Einzelbäume (mittelkronig)
Italienische Erle
Hänge-Birke
Hainbuche
Baum-Hasel
Stadt-Birne
Amerikanische Stadt-Linde
Eberesche
Nordische Mehlbeere
Alnus cordata (nur Straßenbaum)
Betula pendula
Carpinus betulus
Coryulus colurna (nur Straßenbaum)
Pyrus calleryana `Chanticleer´(nur Straßenbaum)
Tilia `Greenspire´ (nur Straßenbaum)
Sorbus aucuparia
Sorbus intermedia (nur Straßenbaum)
Pflanzenliste 2 – Einheimische Sträucher + Wildobst
Feldahorn
Hasel
Weißdorn
Kornelkirsche
Pfaffenhütchen
Wilder Apfel
Schlehe
Wilder Birnbaum
Kreuzdorn
Faulbaum
Feldrose
Hundsrose
Ohr-Weide
Purpur-Weide
Hanf-Weide
Speierling
Gemeiner Schneeball
Acer campestre
Corylus avellana
Crataegus monogyna/ laevigata
Cornus mas
Euonymus europaeus (Nähe Versickerung)
Malus sylvestris (Wildobst)
Prunus spinosa
Pyrus pyraster (Wildobst)
Rhamnus catharticus
Rhamnus frangula
Rosa arvensis
Rosa canina
Salix aurita
Salix purpurea
Salix viminialis
Sorbus domestica (Wildobst)
Viburnum opulus (Nähe Versickerung)
Pflanzenliste 3 - Heckenpflanzen
Hainbuche
Rotbuche
Stechpalme
Liguster
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Ilex aquifolium
Ligustrum vulgare
Pflanzenliste 4 – Bodendecker und niedrige Gehölze für Straßenbegleitgrün
Storchschnabel
Niedriges Johanniskraut
Glanz-Rose
Beet-Rosen in Arten/ Sorten
Fingerkraut in Arten/ Sorten
Kranz-Spiere
Rosa Zwergspiere
Rote Sommerspiere
Kletterspindel
Geranium macrorrhizum `Spessart´
Hypericum calycinum
Rosa nitida
Rosa spec.
Potentilla spec.
Stephanandra incisa `Crispa´
Spiraea `Little Princess´
Spiraea `Anthony Waterer´
Euonymus fortunei var. vegetus
Pflanzenliste 5 - Kletterpflanzen
Efeu
Kletter-Hortensie
Wilder Wein
Waldrebe
Gemeine Waldrebe
Hedera helix
Hydrangea petiolaris
Parthenocissus tricuspidata `Veitchii´
Clematis montana – mit Rankhilfe
Clematis vitalba – mit Rankhilfe
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LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
01
Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung. Hrsg:
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport/ Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW. Düsseldorf, 2001
02
Baugesetzbuch – Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht. Verlag Deutsches
Volksheimstättenwerk GmbH, Bonn. – 10. Auflage Januar 2007
03
Deutscher Planungsatlas, Band 1 NRW. Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Hrsg.:
Minister für Landes- und Stadtentwicklung (Landesplanungsbehörde). Hannover, 1982.
04
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz
– LG) in Kraft getreten 5.7.2007
05
GRANER + PARTNER, Bergisch-Gladbach: Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der
Geruchsemissionen des Pferdehofs Nolte, 05.06.2003
ISAPLAN, Leverkusen:
- Kanal- und Straßenplanung, Mai 2008
06
07
La Città, Bergheim:
- Städtebauliche Planung / Vorabzug des BP (18.. Juli 2008)
- Begründung zum Bebauungsplan
08
OWS Ingenieurgeologen, Greven:
- Hydrogeologisches Gutachten, 25.01.2008
09
Rhein-Erft-Kreis:
- mündliche und schriftliche Mitteilungen bis April 2008
- Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7
10
Stadt Pulheim:
- mündliche und schriftliche Mitteilungen bis September 2008
- Verkehrskonzept Schiffgesweg Pulheim-Dansweiler, 1999
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