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Beschlussvorlage (Landschaftspflegerischer Begleitplan A)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19

Inhalt der Datei

Ten Brinke Wohnungsbau GmbH & Co.KG Dinxperloer Straße 18-20 46399 Bocholt Tel. 02871 / 239 21 80 Erläuterungsbericht September 2008 Landschaftspflegerischer Begleitplan Bebauungsplan Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchite kte n / Inge nie ure Dipl. - Ing. Ilona Haacken Gertrudisstraße 18  42651 Solingen  Telefon 0212 254 35 06  Telefax 0212 254 35 02  Email: iHaacken@t-online.de Dipl.-Ing. Jürgen Hammermann Landschaftsarchitekt AKNW  Südring 26 47441 Moers  Telefon 02841 882345     w w w . h a a c k e n - h a mme r ma n n . d e  Email: J.Hammermann@t-online.de INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 VORBEMERKUNGEN 1 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES Lage und Flächennutzung Naturräumliche Gliederung, Landschafts- und Ortsbild Morphologie Hydrologie Boden Vegetation und Fauna Vorhandene Belastungen Planerische Vorgaben 2 2 3 4 4 5 5 9 9 3 KONFLIKTE 11 4 ERMITTLUNG DER ÖKOLOGISCHEN WERTIGKEIT (NATURHAUSHALT) Nach der „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung 12 5 BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND KOMPENSATION 14 6 KOMPENSATIONSMASSNAHMEN FÜR DEN EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT 16 PFLANZENLISTE 20 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 21 ANLAGEN Bestands- und Konfliktplan Maßnahmenplan M 1:500 M 1:500 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 1 VORBEMERKUNGEN Die Stadt Pulheim plant auf einer insgesamt ca. 1,6 ha großen, bisher überwiegend landwirtschaftlich als Acker genutzten Fläche am südlichen Ortsrand im Stadtteil Dansweiler den Neubau von 30 Wohneinheiten in Form von Einfamilien-Doppelhäusern. Das dazu zu entwickelnde Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Dansweiler“ setzt damit die bereits nördlich angrenzend eingeleitete Entwicklung eines Wohngebietes fort. Im Westen grenzt eine Hoflage mit privater Pferdehaltung an. Im Süden und Osten bilden Wirtschaftswege die Begrenzung des Gebietes. Für die verkehrliche Anbindung soll dann eine Fortführung der von Norden kommenden Liethenstraße über den vorhandenen Wirtschaftsweg bis zur K 25 erfolgen. Die von der weitergeführten Liethenstraße ausgehende Ringstraße endet mit einer kleinen Platzfläche als Sackgasse. Kleinere Stichstraßen und Fußwege mit Anbindung an die umliegenden Straßen und Wege sollen die geplante Bebauung erschließen. Eine Lärmschutzanlage in Form eines begrünten Walls mit vorgelagertem Versickerungsbecken für Niederschlagswasser bildet den zukünftigen südlichen Ortsrand. Die auf das Gebiet des Bebauungsplans bezogenen Eingriffe werden im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 4 Landschaftsgesetz Nordrheinwestfalen (LG NW) den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt, die als Grün-Festsetzungen gemäß § 9 BauGB in den Bebauungsplan einfließen. Die Kompensation ist überwiegend im Plangebiet selbst zu leisten. Ein verbleibendes Defizit wird bei Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes kompensiert. Übersichtsplan BP (ohne Maßstab) HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 1 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES 2.1 Lage und Flächennutzung Das etwa trapezförmige Baugebiet misst im Mittel ca. 126 m in West-Ost-Richtung und ca. 101 m in NordSüdrichtung (s. Anlage: Bestands- und Konfliktplan). Wie bereits erläutert handelt es sich um eine bisher als Acker genutzte landwirtschaftliche Fläche, die im Norden an eine vor wenigen Jahren bereits erstellte Wohnbebauung angrenzt und im Westen an eine Hoflage mit Gebäude, Hof und Reitplatz. Ansonsten grenzen im Süden und Osten weitere Ackerflächen an, die unter anderem über die wassergebundene Wirtschaftswege am Rand des Plangebietes erschlossen sind. Der östliche Weg bindet im Süden an die K 25 an und stellt als Bestandteil des Plangebietes die zukünftige Verlängerung der Liethenstraße dar. Der südliche Weg liegt bereits außerhalb des Bebauungsplangebietes und wird von einem Entwässerungsgraben mit steilen, gehölzlosen Grasböschungen begleitet. Im Bereich der Anbindung an die K 25 befindet sich am Rand der Fläche eine Trafostation. Entsprechend der bisherigen Nutzung sind außer saumbildenden Gräser- und Krautfluren am Rand der bisherigen Ackerfläche keine Grünstrukturen im Plangebiet selbst vorhanden. An der westlichen Grenze bilden einreihige und heckenartige Bepflanzungen aus Zier- und Nadelgehölzen im Bereich des Hofes und eine Reihe aus markanteren mittelgroßen Kiefern am Reitplatz den heutigen Ortsrand. Die Gärten der nördlich anschließenden Bebauung sind neben Ziergehölzen auch durch landschaftsgerechte Sträucher und Bäume, die im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen angepflanzt wurden, zum Plangebiet hin abgegrenzt. Übersichtsplan (ohne Maßstab) HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 2 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 2.2 Naturräumliche Gliederung, Landschafts- und Ortsbild Die genaue Lage des Plangebiets im Grenzbereich verschiedener naturräumlicher Einheiten ist nicht ganz eindeutig zu klären. Die Fläche ist jedoch wahrscheinlich der Haupteinheit Köln-Bonner Rheinebene (551) zuzuordnen. Darin ist es Bestandteil der Linksrheinischen Lößterrassenplatte (551.4). Unmittelbar westlich grenzt jedoch der Villehang (552.2).) an, der der Haupteinheit „Ville“ (552) zuzuordnen ist. Das Ortsbild im näheren Umfeld des Plangebietes wird durch den südlichen Ortsrand von Dansweiler definiert, wo weitläufige, relativ unstrukturierte landwirtschaftliche Nutzflächen an eine lockere Wohnbebauung aus neueren Einfamilien-Doppelhäusern angrenzen. Markant ist die im Westen vorhandene Hoflage mit den typischen Gebäuden. Häuser am heutigen Ortsrand von Dansweiler mit dem Wirtschaftsweg, der als Verlängerung der Liethenstraße bis zur K 25 ausgebaut werden soll Ortsrandansicht von Osten auf die Hoflage mit privater Pferdehaltung HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 3 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 2.3 Morphologie Das Plangebiet liegt auf einer weitgehend ebenen Fläche (im Mittel ca. 78,5 m üNN), die von der nordwestlichen Ecke mit ca. 79,6 m üNN auf 77,6 m üNN nach Südosten zur geplanten Anbindung an die K 25 abfällt. Kleinflächig sind ca. bis 1 m hohe Ablagerungen aus Böden, Gartenabfällen oder Bauschutt vorhanden. 2.4 Hydrologie Der nach dem vorliegenden Baugrundgutachten ermittelte maximale Grundwasserstand liegt bei ca. 68 m üNN und damit mindestens 10 m unter der Geländeoberkante. Diese Angaben beruhen auf langjährig von der Bezirksregierung Köln erhobenen Daten der Grundwassermessstellen der Umgebung. Die im Plangebiet oberflächennah anstehenden Löß/Lößlehmablagerungen sind nicht ausreichend wasserdurchlässig für die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser z.B. von Dachflächen. Da jedoch darunter durchlässige Niederterrassenablagerungen anstehen, könnte eine Versickerung z.B. nur über tief einbindende Rigolen erfolgen. Zulässig ist jedoch grundsätzlich nur die Versickerung über die belebte Bodenzone (z.B. Mulden-Rigole), da die Fläche in der Wasserschutzzone III b (Wassergewinnungsanlage Worringen/Langel) liegt. Parallel zu dem an der südlichen Grenze des Plangebiets angrenzenden Wirtschaftsweg verläuft ein ausgebauter, nur zeitweise wasserführender Graben mit Fließrichtung nach Osten. Im Plangebiet selbst sind sonst keine Oberflächengewässer vorhanden. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 4 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 2.5 Boden Das derzeit vorliegende Hydrogeologische Gutachten (OWS Ingenieuergeologen, Greven, v. 25.01.08) sagt aus, dass bis zur maximalen Aufschlusstiefe von 4,6/6,4 m unter der Geländeoberkante quartäre Niederterrassenablagerungen aus Sand und Kies mit Schluff in variablen Zusammensetzungen anstehen. Darüber liegt bis in 3,4/ 4,8 m unter Gelände Quartärer Löß / Lößlehm. Die darüber lagernden natürlichen Löß/ Lößlehmböden sind stellenweise anthropogen überformt mit geringen Anteilen an Bauschutt, Ziegelbruch und Glasresten - örtlich auch mit Schlacken. Kleinflächig sind ca. bis 1 m hohe Ablagerungen aus Böden, Gartenabfällen oder Bauschutt vorhanden. Die oberen 40 bis 50 cm bestehen aus humosem Oberboden. Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf Hinweis der RWE-Power AG (Köln) in kleinen Teilbereichen des Plangebietes (im Nordosten und Süden) Böden aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Diese Bereiche sind aufgrund ihrer Zusammensetzung geringer tragfähig bzw. reagieren mit unterschiedlichen Setzungen. Die Lößböden sind dem Bodentyp der Parabraunerden zuzuordnen. Sie zeichnen sich durch Tiefgründigkeit, eine gute Wasserhaltefunktion und einen hohen Wert für die Landwirtschaft aus. Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden von Nordrhein-Westfalen handelt es sich um Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. 2.6 Vegetation und Fauna Durch die Planung werden nur bisher landwirtschaftlich als Acker genutzte, unstrukturierte Flächen berührt (s. u. „Vorhandene Vegetation“), womit keine Beeinträchtigung von Lebensräumen besonders oder streng geschützter Pflanzen- oder Tierarten zu erwarten ist. Faunistische Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Besondere Schutzausweisungen bestehen nur bezüglich einer vorhandenen Baumreihe an der K 25 (Geschützter Landschaftsbestandteil, s. Kap. 2.8, Planerische Vorgaben). Potentielle natürliche Vegetation Die potentielle natürliche Vegetation wäre bei dem untersuchten Gebiet – ohne Beachtung der anthropogenen Überformung der Böden - der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht. Dessen Artenzusammensetzungen soll bei evtl. Gehölzpflanzungen berücksichtigt werden. Vorhandene Vegetation Die im Folgenden aufgeführten Biotoptypen sind im „Bestandsplan“ (M 1:500) dargestellt und anhand der vorstehenden Nummern lagemäßig (Kreise) aufzufinden. Einzelne, erhaltenswerte bzw. planungsrelevant Vegetationselemente sind im Plan ebenfalls gekennzeichnet (Rauten). Eine Kartierung erfolgte im April 2008. Die Artenlisten stellen aufgrund des Kartierungszeitraums nur einen kleinen Auszug dar. Die ökologische Bewertung der planungsrelevanten Biotoptypen erfolgt in Kap. 4 anhand des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“. Folgende Biotoptypen wurden kartiert 1 2 3 4 Acker Gräser- und Krautsaum Gärten Wassergebundene Wegedecke (Wirtschaftsweg) Markante Vegetationselemente HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 5 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 1 Acker Das gesamte Vorhabengebiet wird vom Biotoptyp des Ackers eingenommen. Zur Zeit der Kartierung war der Acker frisch gepflügt und demnach keine dem Biotop entsprechende Vegetation zu beobachten. 2 Gräser- und Krautsaum An den Rändern der im Untersuchungsgebiet vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind – meist als schmaler Streifen entlang der Wirtschaftswege – Gräser- und Krautsäume vorhanden. Eine Vegetation des gleichen Typs – nur ohne Trittpflanzen und etwas artenreicher - weisen auch die Böschungen des Grabens im Süden auf und die Bereiche rund um das Trafo-Häuschen (s. Foto). Auszug aus der Artenliste: Glatthafer Wiesen-Knäuelgras Wolliges Honiggras Große Brennnessel Gemeiner Löwenzahn Wiesen-Bärenklau Stumpfblättriger Ampfer Kletten-Labkraut - Arrhenatherum elatius Dactylis glomerata Holcus lanatus Urtica dioica Taraxacum officinale Heracleum sphondylium Rumex obtusifolius Galium aparine Pflanzensoziologische Einordnung: Assoziation der Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum elatioris) mit Fragmenten der Assoziation Brennessel-GierschSaumgesellschaft (Urtico dioicae-Aegopodietum). Die Säume der durch das Bauvorhaben in Anspruch genommenen Ackerflächen werden eingriffsbedingt entfallen. Der Verlust kann im Plangebiet selbst durch Grünfestsetzungen im Bereich des geplanten Lärmschutzwalls bzw. der Lärmschutzwand qualitativ und funktional kompensiert werden. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 6 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 3 Gärten Bereits außerhalb des Bebauungsplangebietes liegen die Gärten der angrenzenden Bauflächen. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um die Gärten der nördlich angrenzenden Bebauung, die erst vor einigen Jahren entstanden ist. Diese Flächen weisen daher nur jüngere Gehölze und Bäume auf, die meist an der Grenze zum Plangebiet stocken. Neben Ziergehölzen sind auch viele einheimische Arten vorhanden, die im Rahmen privater Ausgleichsmaßnahmen angepflanzt wurden. Ein schmaler Pflanzstreifen an der östlichen Grenze des Hofgeländes weist eine lockere, heckenartige Bepflanzung aus Zier- und Nadelgehölzen auf. Auszug aus der Artenliste: Scheinzypresse Wald-Hasel Felsenmispel Lorbeer-Kirsche Rhododendron Spierstrauch - Chamaecyparis spec. Corylus avellana Cotoneaster spec. Prunus laurocerasus Rhododendron spec. Spiraea spec. Pflanzensoziologische Einordnung: --- Die Gärten sind vom Eingriff nicht direkt betroffen. Hinsichtlich der an der Grenze stockenden Bäume, die im Zuge privater Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt wurden (s. Foto), sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden (s. Kap. 6.7.1). Sollten anlagebedingt Verluste erforderlich werden, sollten diese eingriffsnah im Bereich der Gärten durch Ersatzpflanzung von Bäumen oder ggfls. Umpflanzung kompensiert werden. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 7 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 4 Wassergebundene Wegedecke Die im Bestandsplan dargestellten Wirtschaftswege weisen heute eine wassergebundene Wegedecke auf. Diese ist zwar weitgehend vegetationslos, besitzt aber ein Potential zur jederzeitigen Wiederbegrünung und Versickerung von Niederschlagswasser und daher einen immerhin geringen ökologischen Wert. Im Zuge des Ausbaus der Liethenstraße wird der östlich verlaufende Weg zukünftig versiegelt. Dieser Eingriff kann im Bebauungsplangebiet teilweise quantitativ und funktional durch die Anlage eines Versickerungsbeckens kompensiert werden. Markante Vegetationselemente Einige der unten beschriebenen Bäume (Nr. 4 bis 11) sind Bestandteile der Gartenflächen an dem heute vorhandenen Ortsrand und wurde teilweise als private ökologische Ausgleichsmaßnahme für das nördlich angrenzende Baugebiet gepflanzt. Die Eintragung in den Bestandsplan erfolgte hier jedoch nur nach Augenund Schrittmaß (Vermessung liegt nicht vor). Bei allen Bäumen ist aber unter Berücksichtigung ihrer weiteren Größenentwicklung und des Nachbarschaftsrechts von Nordrhein-Westfalen im Zuge der Umsetzung der Bebauungsplanung Rücksicht auf die Bäume zu nehmen bzw. es sind im Falle von unvermeidbaren Beeinträchtigungen Schutzmaßnahmen anzuwenden (s. Kap. 6.7.1). Dieses gilt insbesondere für die sechs Bäume an der K 25 (Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Landschaftsplan), die im Zuge der Ausbauplanung für den Anschluss der neuen Liethenstraße beeinträchtigt werden könnten. Tabelle – Markante Vegetationselemente Nr. Arten KronenStammdurchBreite (m) messer (cm) Höhe (m) 1 2 3 4 Einzelbäume/ Hecken u.a. Felsenmispel Spitz-Ahorn 2 Stck. Kiefern (Pinus spec.) Feld-Ahorn (Acer campestre) 4 5 6 4 5 5 6 3 --35 40 15 5 6 Kupfer-Birke (Betula albosinensis) Sal-Weide (Salix caprea) 4 4 3 3 15 15 7 8 9 10 11 12 Vogel-Kirsche (Prunus avium) Feld-Ahorn (Acer campestre) Feld-Ahorn (Acer campestre) Vogel-Kirsche (Prunus avium) 2 Feld-Ahorne (Acer campestre) 6 Stck. Winter-Linde (Tilia cordata) 4 4 4 3 4 6-8 3 3 3 1,5 3 5-5 15 15 15 7 15 20-30 Bemerkungen Markantes Gehölz an Hofzufahrt Grenze am Reitplatz Grenze am Reitplatz Grenze Nord / wahrscheinlich ökologische KompensationsMaßnahme Schöner Zierbaum Grenze Nord / evtl. ökologische Kompensations-Maßnahme Grenze Nord / wahrscheinlich ökologische KompensationsMaßnahme Gehören zum Geschützen Landschaftsbestandteil Nr. 2.4-55 gem. LP Nr. 7 des Rhein-ErftKreises HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 8 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 2.7 Vorhandene Belastungen Das Vorhabengebiet ist durch Lärm vorbelastet, der von der Kreisstraße K 25 ausgeht. Aufgrund eines Lärmgutachtens zur Feststellung der Auswirkungen das neue Bebauungsplangebiet werden am südlichen Ortsrand Flächen für einen Lärmschutzwall bzw. eine Lärmschutzwand ausgewiesen. Eine mögliche Geruchsbelästigung der geplanten Wohnbebauung, die von der Hoflage ausgeht, kann ausgeschlossen werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten (GRANER + PARTNER, BergischGladbach, Juni 2003). 2.8 Planerische Vorgaben Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar. Entsprechend den Zielen des Bebauungsplans Nr. 88 „Dansweiler“ zur Ausweisung von Wohnbaufläche soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Bebauungsplanung Der Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 „Dansweiler“ ist am 16.04.08 gefasst worden. Nördlich an das Plangebiet angrenzend besteht der rechtsverbindliche Babauungsplan Nr. 61/3 Brauweiler. Dieser setzt als zulässige Art der Nutzung Reines Wohngebiet (WR) in eingeschossiger Bauweise fest. Landschaftsplanung Plangebiet BP Nr. 88 Auszug aus dem Landschaftsplan (ohne Maßstab) HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 9 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim Der überwiegende Teil des Plangebietes liegt nicht im Geltungsbereich des seit 29.12.1992 rechtsgültigen Landschaftsplans des Rhein-Erft-Kreises. Lediglich der mit einem Linksabbieger umzubauende Abschnitt der K 25 liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung“. Die hier entlang der K 25 an der Südseite stockende Baumreihe ist außerdem als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 2.4-55 festgesetzt. Es handelt sich um insgesamt 67 Linden und acht Ahornbäume zwischen Neufreimersdorf und Brauweiler. Die Bäume wurden wegen ihrer Bedeutung zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes gemäß § 23 b Landschaftsgesetz NW geschützt. Außerhalb des Kartenausschnittes erstreckt sich etwas mehr als 1 km westlich von Dansweiler am vom Braunkohletagebau verschonten Ostrand der Ville der Königsdorfer Forst. Hier sind noch großflächig ursprüngliche Ville-Wälder mit typischen und frischen Perlgras-Buchenwäldern auf Löss und feuchte Eichen-Buchenwälder vorhanden. Der Königsdorfer Forst ist gemäß dem Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises als Naturschutzgebiet BM015 ausgewiesen. Außerdem ist das Gebiet Bestandteil des Biotopkatasters von NRW unter der Nr. BK5006-020 sowie FFH-Gebiet (DE-5006-301) gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie). HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 10 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 3 KONFLIKTE Die negativen Auswirkungen auf Boden, Natur und Landschaft sind Gegenstand des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Darstellung dieser negativen Auswirkungen erfolgt im Konfliktund Maßnahmenplan. Dieser stellt lagemäßig dar, dass der gesamte Bestand im Bereich der Bauflächen entfällt und Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden, zu erhaltenden Grünzugflächen ergriffen werden. Es handelt sich beim Konflikt- und Maßnahmenplan somit um die zeichnerische Darstellung der negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden (Umfang der Versiegelung), Pflanzen und Biotope/Fauna. Die Auswirkungen werden in den nachfolgenden Kapiteln 4 und 5 bewertet bzw. bilanziert. Zusätzlich werden aber auch Auswirkungen auf andere Schutzgüter erfolgen, die an dieser Stelle nicht behandelt werden, wie die Schutzgüter Mensch/ Erholung, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Kultur- und Sachgüter. Diese werden im Umweltbericht (Teil der Begründung zum Bebauungsplan) ausführlich beschrieben. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 11 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 4 ERMITTLUNG DER ÖKOLOGISCHEN WERTIGKEIT (NATURHAUSHALT) Nach der „Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ Zunächst werden die vom Eingriff betroffenen Flächen– im Zustand bei der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens - und im Planzustand des Bebauungsplans Nr. 88 „Dansweiler“ bewertet und zum Zweck der Ermittlung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen in Kap. 5 bilanziert. Dazu wird für die im Plangebiet vorhandenen und damit eingriffsrelevanten Biotoptypen ein vereinfachtes Bewertungsverfahren angewendet, bei dem aufgrund einer standardisierten Biotoptypenliste mit zugeordneten Codes und Grundwerten zwischen 0 (niedrig) und 10 (hoch) zurückgegriffen wird. Die Grundwerte A für den vorhandenen Ausgangszustand sind insbesondere von den Faktoren Seltenheit und Wiederherstellbarkeit abgeleitet. Die Bewertung der geplanten Biotoptypen mit dem Grundwert P erfolgt ebenfalls nach einer standardisierten Biotoptypenwertliste, wobei der Zustand der Flächen nach einer Menschengeneration von 30 Jahren eingeschätzt wird. Die Pflanzung von Bäumen, Gehölzen und Hecken wird innerhalb von Privatgärten nicht berücksichtigt, da die Funktionserfüllung im Normalfall nicht gewährleistet ist und der Kontrollaufwand durch die Stadt Pulheim zu hoch ist. Da das „Vereinfachte Verfahren“ auf einer 10-stufigen Bewertungsskala basiert, ist eine Vergleichbarkeit mit der Methode nach ADAM/NOHL/VALENTIN gegeben. Dieses Verfahren nach ANV arbeitet ebenso mit einer 10-stufigen Skala und in Abstimmung mit der Stadt Pulheim sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises kann die zuletzt ermittelte Punktzahl ohne Umrechnung im Ökokonto der Stadt Pulheim verbucht werden (s. Kapitel Nr. 5 `Bilanzierung´). Bewertung des vom Eingriff betroffenen Bestandes nach: Arbeitshilfe für die Bauleitplanung Nr. Biotoptyp Grundwert A Code 3.1 2.3 4.1 1.5 1.3 1 2 3 4 1,5 Acker Gräser- und Krautsaum 3 Ziergarten (strukturarm) 2 Wirtschaftsweg (wassergebunden) 2 Abfallhaufen (organisch, Steine, Boden) 1 HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 12 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim Bewertung der geplanten Maßnahmen nach: Arbeitshilfe für die Bauleitplanung Grundwert P Code Biotoptyp 4.1 4.5 8.1 2.2 2.3 7.7 1.3 8.2 2 Zier- und Nutzgarten (strukturarm) Private Grünfläche (ohne Gehölze, Wiese) 3 5 Private Grünfläche (Gehölzpflanzung, landschaftsgerecht)* 3 Straßenbegleitgrün Gräser- und Krautsaum 3 2 Versickerungsanlage (Erdbecken, naturnah gestaltet) 1 Wassergebundene Decke (Fuß- und Radwege) Versiegelte Fläche 0 6 Einzelbäume )* die Bewertung mit 6 Punkten bei Hecken, Gebüschen und Feldghehölzen wird aufgrund der Wall- und Ortsrandlage auf 5 Punkte reduziert HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 13 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 5 BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH Die nachfolgende Tabelle stellt Eingriff und Ausgleich gegenüber, wobei die Biotopwerte der heutigen (Grundwert A) denen der geplanten Biotoptypen (Grundwert P) gegenübergestellt werden. Diese Biotopwerte werden jeweils mit den festgestellten Flächengrößen multipliziert. Die sich daraus ergebenden Punkte werden bilanziert. Dabei werden die Biotopwerte der Bäume, die innerhalb von Straßen, Rasen- oder Wiesenflächen geplant sind, entsprechend ihrer Kronentrauffläche (35 qm für mittelkronige Bäume nach einer Entwicklungsdauer von 30 Jahren) ermittelt. Die Kronentraufflächen sind in diesen Fällen in den darunterliegenden, ökologisch geringwertigeren Biotopflächen enthalten und werden aufgrund ihres besonderen ökologischen Wertes separat bewertet. Nach Abstimmung mit der Stadt Pulheim sind diese Punkte für den Ausgleich jedoch nicht anrechenbar – es handelt sich um eine reine Gestaltungsmaßnahme. Bäume innerhalb von z.B. Gehölzflächen werden als Bestandteil dieses Biotoptyps nicht gesondert bewertet. Mögliche Gestaltungsmaßnahmen wie Baum- oder Heckenpflanzungen in Privatgärten werden nicht berücksichtigt, da der Verbleib auf Dauer nicht gesichert ist bzw. nicht in ausreichendem Maße kontrolliert werden kann. Tabellen: Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich Bestand mit EINGRIFF Planung mit KOMPENSATION LÖBFCode Nr. 3.1 2.3 1 2 Biotoptyp Acker Gräser- und Krautsaum incl. Graben 4.1 3 Ziergarten (strukturarm) 2 1.5 1.3 4 Wirtschaftsweg (wassergebunden) Abfallhaufen (organisch, Steine, Boden) Versiegelung (Straße) Gebäude (Trafostation) 2 1 0 0 Grundwert A 1,5 3 Zwischensummen Größe A x m² LÖBFin m² Code Maßnahme 11100 16650 8.2 11 Einzelbäume, à 35 qm Kronentrauffläche )* 2090 6270 2.3 Gräser- und Krautsaum incl. Graben Versiegelte Fläche (Häuser + Garagen, GRZ 60%)** 30 60 4.1 Zier- und Nutzgarten (strukturarm, GRZ 40 %) 7.7 Versickerungsanlage (Erdbecken, naturnah gestaltet) 4.5 Private Grünfläche/ Fl. Versickerung (Wiese) 8.1 Private Grünfläche/ Fl. Versickerung (Gehölzpflanzung) 790 1580 1.3 Wassergebundene Decke (Fuß- und Radwege) 60 60 2.2 Straßenbegleitgrün (Baumscheiben, Saum K 25) 1540 0 Versiegelung (Straßen) 15 0 Gebäude (Trafostation) 15565 24620 2000 3000 Grundwert P 6 3 0 2 2 3 5 1 3 0 0 Bilanz Größe P x m² in m² 385 189 567 5254 0 3502 7004,8 360 720 360 1080 980 4900 110 110 420 1260 4375 0 15 0 15565 15642 -8978 2000 12000 9000 17565 27642 22 Ersatzmaßnahme: Acker 1,5 Gesamtsummen Feldgehölz 6 17565 27620 )* Kronentrauffläche ist demäß der Methodik `Vereinfachtes Verfahren ´in übrigen Biotopflächen enthalten, als Gestaltungsmaßnahme nach Abstimmung mit der Stadt Pulheim nicht anrechenbar. )** bei einer GRZ von 0,4 und Berücksichtigung einer möglichen Überschreitung von 50 % ergibt sich eine Versiegelungsrate von 60 % Ohne Berücksichtigung von Ersatzmaßnahmen lässt sich ein Defizit von - 8.978 Punkten ermitteln. Die Kompensation dieser Punktzahl kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, was bis zum Ende des Bebauungsplanverfahrens noch festzulegen ist. Bei einer Wertsteigerung auf potentiellen Ersatzflächen von 1,5 (Acker) auf 6 (z.B. Feldgehölz) – ergibt 4,5 Punkte – würden insgesamt 2.000 m² Ersatzfläche benötigt, die im vorliegenden Fall der Investor im Rahmen einer vertraglichen Regelung mit der Stadt Pulheim bzw. der Unteren Landschaftsbehörde herzurichten und zu unterhalten hat. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 14 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim Alternativ kann auch eine Maßnahme aus dem Grünordnungsplan der Stadt Pulheim (Ökokonto) eingesetzt werden. Die oben genannte Punktzahl des Defizits kann dazu herangezogen werden, da das Ökokonto zwar über das Bewertungsverfahren nach ADAM/NOHL/VALENTIN geführt wird, jedoch ebenfalls eine 10-stufige Bewertungsskala wie im hier angewandten Verfahren aufweist. Für einen Betrag von 20 € pro m² Fläche übernimmt die Stadt Pulheim die Herstellung, die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege über 3 Jahre sowie die dauerhafte Unterhaltung der Maßnahmenfläche. In dem Betrag sind auch anteilige Grundstückskosten enthalten. Durch die Bilanzierung wird nachgewiesen, dass das im Vorhabengebiet anfallende Defizit durch die Durchführung einer Ersatzmaßnahme außerhalb des Bebauungsplangebietes oder die Abbuchung der Punktzahl vom Ökokonto der Stadt Pulheim kompensiert werden könnte. Die endgültige Vorgehensweise wird noch im Einzelnen mit der Stadt Pulheim abgestimmt. Eine Regelung erfolgt im städtebaulichen Vertrag / Durchführungsvertrag. Insgesamt erfolgen durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen von Flora und Fauna, da nur ökologisch gering- bis mittelwertige Biotoptypen betroffen sind. Eine Kompensation ist durch die im Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen innerhalb einer Menschengeneration durchführbar. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 15 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 6 KOMPENSATIONSMASSNAHMEN FÜR DEN EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 6.1 Verminderung der Folgen aus Versiegelung 6.1.1 Beseitigung von Niederschlagswasser Gemäß § 51 a (1) LWG NW (Landeswassergesetz NW) soll das auf den Dachflächen, den privaten Erschließungs- und Straßenflächen anfallende Niederschlagwasser gesammelt und im Südosten des Plangebietes innerhalb einer zentralen, naturnah als Erdbecken ausgeformten Versickerungsmulde zur Versickerung gebracht werden. Möglicherweise erforderliche Andienungswege sollten als Schotterrasen hergestellt werden. Die Fläche wird gemäß § 9 (1) 14 BauGB für die Versickerung von Niederschlagswasser festgesetzt. 6.1.2 Herstellung wasserdurchlässiger befestigter Flächen Die beiden Fuß- bzw. Radwege werden als wassergebundene Wegedecke hergestellt. Darüberhinaus wird empfohlen, die sonstigen befestigten Flächen (Stellplätze, Einfahrten, private Erschließungswege) wasserdurchlässig zu befestigen. 6.2 Erhaltung von Einzelbäumen Die im Bestands- und Konfliktplan zur Erhaltung dargestellten Bäume im Bereich des auszubauenden Abschnittes der K 25 sollen gemäß § 9 (1) 25 b zur Erhaltung festgesetzt und nicht beeinträchtigt werden da sie gemäß Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises zum Geschützen Landschaftsbestandteil Nr. 2.4-55 gehören. Alle an den Grenzen außerhalb des Plangebietes auf benachbarten Grundstücken stockenden Bäume, die teilweise als private Ausgleichsmaßnahme gepflanzt wurden, sind ebenfalls zu erhalten bzw. es sind Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen (s. Kap. 6.7.1) sind anzuwenden. 6.3 Maßnahmen auf Privatgrundstücken 6.3.1 Anpflanzung von Bäumen und Schnitthecken / Einfriedungen Innerhalb der Vorgärten entlang der neu ausgebauten Liethenstraße soll zur Betonung des neuen Ortsrandes mit Anbindung an die Baumreihe des Geschützten Landschaftsbestandteils an der K 25 (Linden- und Ahornreihe) gemäß § 9(1) 25a BauGB die Pflanzung von vier mittelkronigen Bäumen festgesetzt werden. Zu verwenden sind 3 x v. Hochstämme mit Drahtballen und mindestens 18-20 cm Stammumfang in 1 m Höhe unter Beachtung der Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen (s. Pflanzenliste 1). Die Bäume sind ausreichend zu verankern und dauerhaft zu erhalten. Weitere Bäume sind jeweils als Vorschlag im Maßnahmenplan dargestellt. Die im Maßnahmenplan bzw. Bebauungsplan festgelegten Standorte können aufgrund von Hauszu- oder ableitungen noch variieren. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 16 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim Es wird empfohlen, Einfriedungen gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW nur als lebende freiwachsende oder geschnittene Hecke aus heimischen Arten zuzulassen. Dazu sollten durchgehende und je Straßenzug einheitliche, bis 1,20 m hohe Schnitthecken als Grenzpflanzung der Gärten entlang öffentlich zugänglicher Flächen angelegt und dauerhaft unterhalten werden (s. Pflanzenliste 3). Begleitend zu Heckenpflanzungen, die an öffentlich zugängliche Flächen grenzen, sollten Zäune bis 1,20 m Höhe zulässig sein. Von diesen Festsetzungen wären Einfriedungen für Terrassen, die unmittelbar an die Wohngebäude anschließen, bis zu einer Tiefe von 3,5 m ausgenommen. 6.3.2 Gestaltung von Vorgärten Abgesehen von Zuwegungen und Zufahrten sind die Vorgartenflächen gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW unversiegelt anzulegen und gärtnerisch zu gestalten. Befestigte Flächen dürfen insgesamt 50 % der Vorgartenfläche nicht überschreiten. Garagen und Carports sind in diesen Bereichen nicht zulässig. 6.3.3 Begrünung von Müllboxen und Carports Müllboxen und Carports sollen gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 86 BauO NRW entsprechend der Pflanzenliste mit Hecken- oder Kletterpflanzen (s. Pflanzenliste 3/ 5) begrünt werden. 6.4 Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen Anpflanzung von Bäumen und Gestaltung des Straßenbegleitgrüns Auf den im Maßnahmenplan dargestellten Standorten sollen gemäß § 9(1) 25 a BauGB innerhalb der neugeplanten öffentlichen Verkehrsflächen 5 standortgerechte, mittelkronige Laubbäume angepflanzt werden (s. Pflanzenliste 1). Zu verwenden sind 3 x v. Hochstämme mit Drahtballen und mindestens 18-20 cm Stammumfang in 1 m Höhe unter Beachtung der Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen. Die Bäume sind ausreichend zu verankern und dauerhaft zu erhalten. Die Baumscheiben sind als Straßenbegleitgrün mit Bodendeckern, niedrigen und sonstigen Gehölzen zu bepflanzen (z.B. Pflanzenlisten 4). Die Pflanzung ist ebenfalls dauerhaft zu erhalten und vor Verdichtung sowie Schadstoffeintrag zu schützen. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 17 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen 6.5 Neuanlage von Grünflächen Die gemäß § 9 (1) 15 BauGB als private Grünfläche festgesetzten Flächen am südlichen Ortsrand mit einem Erdwall sowie einer Wand als Lärmschutzmaßnahme in Richtung der K 25 sind mit einer geschlossenen Pflanzung aus heimischen und standortgerechten Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen (s. Pflanzenliste 1/2). Bei einem Reihenabstand von 1 m und einem seitlichen Pflanzabstand von 1,5 m sollen 95 % Sträucher (Qualität: verpflanzte Sträucher, Höhe 60-100 cm oder 100-150 cm) und 5 % Bäume (Qualität: verpflanzte Heister ohne Ballen, Höhe 125-150 oder 150-200 cm) verwendet werden. Die innerhalb der Grünfläche liegende Trafostation wird gemäß § 9 (1) 12 als Versorgungsfläche festgesetzt. 6.6 Ersatzmaßnahmen Das in der Bilanzierung (s. Kap. 5) festgestellte Defizit von 8.979 Punkten ist im Plangebiet selbst nicht ausgleichbar. Daher sind Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich. Die Kompensation dieser Punktzahl kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, was bis zum Ende des Bebauungsplanverfahrens noch festzulegen ist. Möglich ist z.B. eine vom Investor auf dem Gemeindegebiet der Stadt Pulheim durchgeführte Ersatzmaßnahme, die in Art und Umfang mit der Stadt Pulheim bzw. der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden müsste. Bei einer Umwandlung von Acker in Feldgehölzfläche würden z.B. 2.000 qm benötigt. Alternativ kann auch eine Maßnahme aus dem Grünordnungsplan der Stadt Pulheim (Ökokonto) umgesetzt werden. Für einen Betrag von 20 € pro m² Fläche übernimmt die Stadt Pulheim die Herstellung, die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege über 3 Jahre sowie die dauerhafte Unterhaltung der Maßnahmenfläche. Die endgültige Vorgehensweise wird noch im Einzelnen mit der Stadt Pulheim abgestimmt. Eine Regelung erfolgt im städtebaulichen Vertrag / Durchführungsvertrag. Alle genannten Kompensationsmaßnahmen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Beendigung der Bauarbeiten durchzuführen. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 18 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim 6.7 Schutzmaßnahmen 6.7.1 Schutz von Einzelbäumen und Gehölzen Die im Konflikt- und Maßnahmenplan dargestellten Einzelbäume an der K 25 (Geschützter Landschaftsbestandteil) sind gemäß § 9 (1) 25 b BauGB auf Dauer zu erhalten. Dazu sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung (ZTVBaumpflege) sowie der DIN 18 920 anzuwenden. Die Einzelbäume müssen z.B. durch eine Stammverbretterung geschützt werden. Bei den erforderlichen Arbeiten im Kronentraufbereich zur Herstellung einer Linksabbiegerspur müssen alle mechanische Beschädigungen durch Baumaschinen vermieden werden. Verdichtungen des Wurzelraums durch Befahren, zeitweise Material- oder Bodenlagerung und Einschüttungen sowie Abgrabungen müssen unterbleiben. Werden im Zuge der Baumaßnahmen Baumwurzeln mit einem Durchmesser über 5 cm verletzt oder durchtrennt, sind die glatt auszuführenden Schnittstellen ordnungsgemäß zu versorgen. 6.7.2 Bodenschutz Boden ist nicht vermehrbar. Außerdem enthält er ein zur späteren Wiederbegrünung wichtiges Genpotential. Daher ist vor Durchführung der Baumaßnahmen der zur Wiederverwendung vorgesehene Oberboden zu sichern. Er ist sachgemäß zu lagern und am Leben zu erhalten, ohne dass Fäulnisprozesse einsetzen. Für alle Bodenarbeiten gilt die DIN 18 915. Verdrängter Boden muss bei Feststellung einer Kontamination ordnungsgemäß entsorgt werden. Das Ein- oder Aufbringen von Bauschutt oder verunreinigtem Boden ist untersagt. Hinsichtlich nie auszuschließender Kampfmittelbefunde sind die Bauarbeiten mit entsprechender Vorsicht durchzuführen und bei Funden der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Pulheim zu benachrichtigen. Die Belange des Bodenschutzes, die sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.3.1998, der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 12.7.1999 und des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) vom 9.5.2000 ergeben, sind zu beachten. 6.7.3 Schutz von Bodendenkmälern Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/ oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/ oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Pulheim als Unterer Denkmalbehörde und/ oder dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Bonn, Tel. 02289834-187, Fax 0221-8284-0367 unverzüglich anzuzeigen und die Endeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§ 15 u. § 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Bei der Vergabe von Ausschachtungs-, Kanalisations- und Erschließungsaufträgen sind die ausführenden Baufirmen darauf hinzuweisen. HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 19 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim Pflanzenlisten Pflanzenliste 1 - Einzelbäume (mittelkronig) Italienische Erle Hänge-Birke Hainbuche Baum-Hasel Stadt-Birne Amerikanische Stadt-Linde Eberesche Nordische Mehlbeere Alnus cordata (nur Straßenbaum) Betula pendula Carpinus betulus Coryulus colurna (nur Straßenbaum) Pyrus calleryana `Chanticleer´(nur Straßenbaum) Tilia `Greenspire´ (nur Straßenbaum) Sorbus aucuparia Sorbus intermedia (nur Straßenbaum) Pflanzenliste 2 – Einheimische Sträucher + Wildobst Feldahorn Hasel Weißdorn Kornelkirsche Pfaffenhütchen Wilder Apfel Schlehe Wilder Birnbaum Kreuzdorn Faulbaum Feldrose Hundsrose Ohr-Weide Purpur-Weide Hanf-Weide Speierling Gemeiner Schneeball Acer campestre Corylus avellana Crataegus monogyna/ laevigata Cornus mas Euonymus europaeus (Nähe Versickerung) Malus sylvestris (Wildobst) Prunus spinosa Pyrus pyraster (Wildobst) Rhamnus catharticus Rhamnus frangula Rosa arvensis Rosa canina Salix aurita Salix purpurea Salix viminialis Sorbus domestica (Wildobst) Viburnum opulus (Nähe Versickerung) Pflanzenliste 3 - Heckenpflanzen Hainbuche Rotbuche Stechpalme Liguster Carpinus betulus Fagus sylvatica Ilex aquifolium Ligustrum vulgare Pflanzenliste 4 – Bodendecker und niedrige Gehölze für Straßenbegleitgrün Storchschnabel Niedriges Johanniskraut Glanz-Rose Beet-Rosen in Arten/ Sorten Fingerkraut in Arten/ Sorten Kranz-Spiere Rosa Zwergspiere Rote Sommerspiere Kletterspindel Geranium macrorrhizum `Spessart´ Hypericum calycinum Rosa nitida Rosa spec. Potentilla spec. Stephanandra incisa `Crispa´ Spiraea `Little Princess´ Spiraea `Anthony Waterer´ Euonymus fortunei var. vegetus Pflanzenliste 5 - Kletterpflanzen Efeu Kletter-Hortensie Wilder Wein Waldrebe Gemeine Waldrebe Hedera helix Hydrangea petiolaris Parthenocissus tricuspidata `Veitchii´ Clematis montana – mit Rankhilfe Clematis vitalba – mit Rankhilfe HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 20 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nr. 88 „Dansweiler“ in Pulheim LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 01 Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung. Hrsg: Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport/ Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW. Düsseldorf, 2001 02 Baugesetzbuch – Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht. Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk GmbH, Bonn. – 10. Auflage Januar 2007 03 Deutscher Planungsatlas, Band 1 NRW. Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Hrsg.: Minister für Landes- und Stadtentwicklung (Landesplanungsbehörde). Hannover, 1982. 04 Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in Kraft getreten 5.7.2007 05 GRANER + PARTNER, Bergisch-Gladbach: Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der Geruchsemissionen des Pferdehofs Nolte, 05.06.2003 ISAPLAN, Leverkusen: - Kanal- und Straßenplanung, Mai 2008 06 07 La Città, Bergheim: - Städtebauliche Planung / Vorabzug des BP (18.. Juli 2008) - Begründung zum Bebauungsplan 08 OWS Ingenieurgeologen, Greven: - Hydrogeologisches Gutachten, 25.01.2008 09 Rhein-Erft-Kreis: - mündliche und schriftliche Mitteilungen bis April 2008 - Auszug aus dem Landschaftsplan Nr. 7 10 Stadt Pulheim: - mündliche und schriftliche Mitteilungen bis September 2008 - Verkehrskonzept Schiffgesweg Pulheim-Dansweiler, 1999 HAACKEN + HAMMERMANN Landschaftsarchitekten / Ingenieure Seite 21 von 21 - Gertrudisstr. 18 - 42651 Solingen - Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502