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Antrag (Anlage zur Antrag 156/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage zur Antrag 156/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum A 156/2006 Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Weißen Burg in Friesheim Sachstand: Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 31.10.2006 habe ich am 22.11.2006 einen erneuten Ortstermin auf der Weilerswister Straße (L 33) mit dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde durchführt. Hierbei sollte festgestellt werden, ob die vorhandene Fußgängerampel in Höhe „Auf dem Kreuzberg“ abgehängt und durch einen Fußgängerüberweg ersetzt werden kann. Darüber hinaus sollte in Erfahrung gebracht werden, ob die Fahrbahndecke, die in Höhe der Busbuchten in einem schlechtem Zustand ist, erneuert werden kann. Eine Prüfung der Örtlichkeit ergab, dass ein Ersatz der vorhandenen Fußgängerampel durch einen Fußgängerüberweg möglich ist. Die Maßnahme wird ausdrücklich vom Landesbetrieb Straßenbau begrüßt. Auch die Kreispolizeibehörde befürwortet die Maßnahme. Der Eigenbetrieb Straßen muss für eine ausreichende Beleuchtung sorgen. Eine Abschaltung der Signalanlage könnte zunächst probeweise erfolgen. Nach einer Beobachtungszeit von ca. sechs Monaten soll über den weiteren Bestand der Ampel entschieden werden. Zur Zeit prüfe ich, ob die Einrichtung eines zweiten Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße (L 33) in Höhe der Straßenkreuzung mit der Graf-Edmundus-Straße (L 162) möglich ist. Anwohner dieser beiden Straßen sowie aus der Zülpicher Straße hatten hier die Unübersichtlichkeit im Kreuzungsbereich bemängelt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges östlich der Straßenkreuzung wird vom Landesbetrieb u.a. wegen der Kontinuität innerhalb der Ortsdurchfahrt befürwortet. In der gesamten Ortsdurchfahrt wären dann (einschließlich dem neugeplanten Fußgängerüberweg in Höhe des Friedhofes) vier Fußgängerüberwege vorhanden. Eine Erneuerung der Straßendecke auf der Weilerswister Straße innerhalb der Ortslage ist nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau aufgrund der schlechten Finanzlage zur Zeit nicht geplant und umsetzbar. Der Straßenbaulastträger beobachtet den Deckenzustand und wird zur ggb. Zeit entsprechend reagieren. (Bösche)