Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
23.01.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum A 156/2006
Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Weißen Burg in Friesheim
Sachstand:
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom
31.10.2006 habe ich am 22.11.2006 einen erneuten Ortstermin auf der Weilerswister Straße
(L 33) mit dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde durchführt. Hierbei sollte
festgestellt werden, ob die vorhandene Fußgängerampel in Höhe „Auf dem Kreuzberg“
abgehängt und durch einen Fußgängerüberweg ersetzt werden kann. Darüber hinaus sollte in
Erfahrung gebracht werden, ob die Fahrbahndecke, die in Höhe der Busbuchten in einem
schlechtem Zustand ist, erneuert werden kann.
Eine Prüfung der Örtlichkeit ergab, dass ein Ersatz der vorhandenen Fußgängerampel durch
einen Fußgängerüberweg möglich ist. Die Maßnahme wird ausdrücklich vom Landesbetrieb
Straßenbau begrüßt. Auch die Kreispolizeibehörde befürwortet die Maßnahme. Der
Eigenbetrieb Straßen muss für eine ausreichende Beleuchtung sorgen. Eine Abschaltung der
Signalanlage könnte zunächst probeweise erfolgen. Nach einer Beobachtungszeit von ca.
sechs Monaten soll über den weiteren Bestand der Ampel entschieden werden.
Zur Zeit prüfe ich, ob die Einrichtung eines zweiten Fußgängerüberweges auf der
Weilerswister Straße (L 33) in Höhe der Straßenkreuzung mit der Graf-Edmundus-Straße (L
162) möglich ist. Anwohner dieser beiden Straßen sowie aus der Zülpicher Straße hatten hier
die Unübersichtlichkeit im Kreuzungsbereich bemängelt. Die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges östlich der Straßenkreuzung wird vom Landesbetrieb u.a. wegen der
Kontinuität innerhalb der Ortsdurchfahrt befürwortet. In der gesamten Ortsdurchfahrt wären
dann (einschließlich dem neugeplanten Fußgängerüberweg in Höhe des Friedhofes) vier
Fußgängerüberwege vorhanden.
Eine Erneuerung der Straßendecke auf der Weilerswister Straße innerhalb der Ortslage ist
nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau aufgrund der schlechten Finanzlage zur Zeit
nicht geplant und umsetzbar. Der Straßenbaulastträger beobachtet den Deckenzustand und
wird zur ggb. Zeit entsprechend reagieren.
(Bösche)