Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Budget 211, 219
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung HhJ 2006
PRODUKT
Nr.: 01.21.01.02
Pgrp:
Produkt:
Erhebung von Gemeindesteuern
Steuerverwaltung
Pverantwortung: 21
Gremium des Rates: Finanz-
Pber.: Finanzservice
und Personalausschuss
KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES
Festsetzung und Erhebung aller städtischen Steuern auf der Grundlage der
Steuergesetze, der Messbescheide der Finanzämter sowie der städtischen Satzungen.
Gewährung von Aussetzungen der Vollziehung und Stundungen, auch für Eigenbetriebe
Immobilien und Straße (nicht für Elternbeiträge Jugendamt).
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Ausschöpfung der Steuerquellen bei fristgerechter Heranziehung aller der Stadt
Erftstadt gegenüber Steuerpflichtigen
ZIELGRUPPE
Gesamte steuerpflichtige Bürgerschaft / Betriebe usw. in Erftstadt
LEISTUNGSUMFANG
Veranlagung / Bescheide einschl. Widersprüche / Stundungen / Aussetzungen der
Vollziehung u.ä.
ca-Anzahl p.a.
Grundsteuer A
1.964
Grundsteuer B
18.384
Gewerbesteuer
773
Vergnügungssteuer
30
Hundesteuer
2.938
Zweitwohnungssteuer
310
Summe. = 24.399 St.
- Erstellung der Steuersatzungen
- Festsetzung der Steuern und Erteilung der Steuerbescheide
- Bearbeitung und Entscheidung in Einspruchs- und Widerspruchsfällen (allein im Bereich der
Grundbesitzabgaben ca. 600 Widersprüche aufgrund Verfassungsbeschwerde)
- Entscheidung über Aussetzungen der Vollziehung von Steuerfälligkeiten
- Korrespondenzen mit den vertretenden Steuerberatern und Anwälten, insbesondere im Bereich
Gewerbesteuer
- Mitvertretung der Stadt in Gerichtsverfahren
- Betreuung der steuerpflichtigen Bürgerschaft in allen Einzelfragen
- Initiierung von Bußgeldverfahren, ggfls. auch Strafverfahren in Hinterziehungsfällen
- Bearbeitung / Entscheidung über Stundungs- und Erlassanträge für Stadt und Eigenbetriebe,
sowie nicht anderen Ämtern oder Gremien übertragen
- Zinsberechnung / – veranlagung in Stundungsfällen und bei Aussetzung der Vollziehung.
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
- Erfassung aller Steuerfälle und fristgerechte Heranziehung der Steuerpflichtigen
- Ausschöpfung aller Steuerquellen zur Sicherung der städt. Finanzen
- Bürgerzufriedenheit durch kompetente Beratung und Bearbeitung in Steuerfragen
Mittel der Qualitätssicherung:
Qualitätsmaß: keine erfolgreichen Rechtsmittel gegen die Steuerverwaltungen
- Analyse und Nachbearbeitung bei erfolgreichen Rechtsmitteln
- Terminüberwachung der Bescheidzustellung unter Berücksichtigung der gesetzl. Fälligkeiten
- Kontrolle der Bearbeitungsdauer
- Überwachung der ordnungsgem. Besteuerung (z.B. Gewerbesteuer: Datenabfrage
Finanzämter z.B. Hundesteuer: Zählung)
- Absprache mit dem Gebietsrechenzentrum und anderen Kommunen im Erfahrungsausstausch
bezügl. Bescheidtechnik/-verfahren
- Kundenbegfragungen, qualitätssichernde Mitarbeiter/innenbesprechungen, Weiterbildung
Kennzahl für die Controllingberichte:
Die Kennzahl ist der Kostenfaktor pro Bearbeitungsfall der Steuerverwaltung. Sie wird
ermittelt aus der Gegenüberstellung der Produktkosten BAB zur Summe der Fallzahlen:
SA. Produktkosten Steuerverwaltung
: SA. Steuerfälle
ERLÄUTERUNGEN
Erftstadt, den 10.10.2008
( Binninger)