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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 312/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 312/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 312/2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Budget 211, 219 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2006 PRODUKT Nr.: 01.21.01.02 Pgrp: Produkt: Erhebung von Gemeindesteuern Steuerverwaltung Pverantwortung: 21 Gremium des Rates: Finanz- Pber.: Finanzservice und Personalausschuss KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Festsetzung und Erhebung aller städtischen Steuern auf der Grundlage der Steuergesetze, der Messbescheide der Finanzämter sowie der städtischen Satzungen. Gewährung von Aussetzungen der Vollziehung und Stundungen, auch für Eigenbetriebe Immobilien und Straße (nicht für Elternbeiträge Jugendamt). ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Ausschöpfung der Steuerquellen bei fristgerechter Heranziehung aller der Stadt Erftstadt gegenüber Steuerpflichtigen ZIELGRUPPE Gesamte steuerpflichtige Bürgerschaft / Betriebe usw. in Erftstadt LEISTUNGSUMFANG Veranlagung / Bescheide einschl. Widersprüche / Stundungen / Aussetzungen der Vollziehung u.ä. ca-Anzahl p.a. Grundsteuer A 1.964 Grundsteuer B 18.384 Gewerbesteuer 773 Vergnügungssteuer 30 Hundesteuer 2.938 Zweitwohnungssteuer 310 Summe. = 24.399 St. - Erstellung der Steuersatzungen - Festsetzung der Steuern und Erteilung der Steuerbescheide - Bearbeitung und Entscheidung in Einspruchs- und Widerspruchsfällen (allein im Bereich der Grundbesitzabgaben ca. 600 Widersprüche aufgrund Verfassungsbeschwerde) - Entscheidung über Aussetzungen der Vollziehung von Steuerfälligkeiten - Korrespondenzen mit den vertretenden Steuerberatern und Anwälten, insbesondere im Bereich Gewerbesteuer - Mitvertretung der Stadt in Gerichtsverfahren - Betreuung der steuerpflichtigen Bürgerschaft in allen Einzelfragen - Initiierung von Bußgeldverfahren, ggfls. auch Strafverfahren in Hinterziehungsfällen - Bearbeitung / Entscheidung über Stundungs- und Erlassanträge für Stadt und Eigenbetriebe, sowie nicht anderen Ämtern oder Gremien übertragen - Zinsberechnung / – veranlagung in Stundungsfällen und bei Aussetzung der Vollziehung. QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: - Erfassung aller Steuerfälle und fristgerechte Heranziehung der Steuerpflichtigen - Ausschöpfung aller Steuerquellen zur Sicherung der städt. Finanzen - Bürgerzufriedenheit durch kompetente Beratung und Bearbeitung in Steuerfragen Mittel der Qualitätssicherung: Qualitätsmaß: keine erfolgreichen Rechtsmittel gegen die Steuerverwaltungen - Analyse und Nachbearbeitung bei erfolgreichen Rechtsmitteln - Terminüberwachung der Bescheidzustellung unter Berücksichtigung der gesetzl. Fälligkeiten - Kontrolle der Bearbeitungsdauer - Überwachung der ordnungsgem. Besteuerung (z.B. Gewerbesteuer: Datenabfrage Finanzämter z.B. Hundesteuer: Zählung) - Absprache mit dem Gebietsrechenzentrum und anderen Kommunen im Erfahrungsausstausch bezügl. Bescheidtechnik/-verfahren - Kundenbegfragungen, qualitätssichernde Mitarbeiter/innenbesprechungen, Weiterbildung Kennzahl für die Controllingberichte: Die Kennzahl ist der Kostenfaktor pro Bearbeitungsfall der Steuerverwaltung. Sie wird ermittelt aus der Gegenüberstellung der Produktkosten BAB zur Summe der Fallzahlen: SA. Produktkosten Steuerverwaltung : SA. Steuerfälle ERLÄUTERUNGEN Erftstadt, den 10.10.2008 ( Binninger)