Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Budget 211, 219
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung HhJ 2006
PRODUKT
Nr.: 01.21.01.01
Produkt:
Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Vollstreckung
Pgrp:
P-Verantwortung:
Pber.: Finanzservice
21
Gremium des Rates: Finanz-
und Personalausschuss
KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES
Abwicklung des Zahlungsverkehrs für Stadt und Eigenbetriebe mit gleichzeitiger
Kassenbuchführung (Buchführung Eigenbetriebe summarisch auf Verwahrbuch).
Beitreibung der offenen Forderungen durch Zwangsvollstreckung ins bewegliche und
unbewegliche Vermögen der Schuldnerschaft.
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Fristgerechte Ausführung aller erforderlichen Zahlungen / Buchungen in Einnahme und
Ausgabe sowie erfolgreiche und zeitnahe Beitreibung von Zahlungsresten.
Wirtschaftliche Verwaltung bzw. Beschaffung der Kassenbestände im Bereich
Termingelder / Kassenkredite.
ZIELGRUPPE
Bürgerschaft sowie Verwaltung und Eigenbetriebe als Zahlungsempfänger und
Zahlungspflichtige.
LEISTUNGSUMFANG
1. Zahlungsverkehr, Buchhaltung
- Zahlungsabwicklung/Buchung mit Erteilung der Bankaufträge einschl. Scheckzahlungen
- Bestandsdisposition mit Liquiditätsverstärkung bzw. Anlegung der Kassenmittel
- Erstellung der Tages- und Jahresabschlüsse mit Dokumentation der Schwebeposten
- Anmahnung der städt. Forderungen nach Fristablauf
- Kundenbetreuung u.a. durch Kontenpflege, Erstattungen, Verrechnungen
Umfang p.a. (ca.-Angaben):
Buchungsfälle insgesamt: 739.125
Anzahl ausgestellter Mahnungen insgesamt:
Ca. 11.500 Stück
2. Vollstreckung
- Beitreibung und Sicherung von vollstreckbaren Forderungen als Vollstreckungsbehörde für
Stadt und alle Eigenbetriebe:
- Außendienst: Ermittlungen vor Ort, Beitreibung durch Sachpfändungen oder Kassieren
ca.-Anzahl p.a. Aufträge
an Vollziehungsbeamte
eigene
=
Amtshilfe =
Zusammen =
6.000 St.
4.500 St.
10.000 St.
-Innendienst: Beitreibung durch Forderungspfändungen wie Pfändungen von Lohn,
Kontoguthaben, Mietzins, Versicherungsleistungen, Renten u.a. sowie durch
Zwangsversteigerungen, Konkursverfahren, Zwangssicherungshypotheken und
anderes.
•
Fälle in der lfd. Vollstreckung - für alle städtischen Forderungen
sowie die der städtischen Eigenbetriebe
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich
1.300
•
Rückläufer der Vollstreckungsaufträge der Vollziehungsbeamten
1.800
•
Rückläufer aus Amtshilfeersuchen
2.000
•
Insolvenzen
350
•
Zwangsversteigerungen
240
Bedingt durch eine sich verschlechternde Zahlungsmoral und / oder –fähigkeit sowie
wiederkehrende Vollstreckungsfälle aus befristeten Niederschlagungen (sowohl im eigenen als
auch im Amtshilfebereich) wird sich der Bearbeitungsbedarf im Vollstreckungsbereich weiter
erhöhen.
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
1.
- fehlerfreie Datenerfassung der Kassenbuchungen
- Optimierung der Rahmenbedingungen für Kassenkredite und Termingelder
- Kundenzufriedenheit bei allen Fragen zu Zahlungsverbindlichkeiten
- Fristgerechte Anmahnung von Restforderungen
2.
- Realisierung (Zwangsvollstreckung) der in Rest stehenden Einnahmen in einem
kurzfristigen Zeitraum durch Innen-/oder Außendienst
Mittel der Qualitätssicherung:
1.
- Regelmäßige Überwachung der Zahlungsfälle in Soll-Ist-Reste-Vergleichen
- Kontrolle der Tages- / Jahresabschlüsse
- Mögl. Vorausplanung der Liquidität durch Abstimmung mit den Fachämtern
- Gewährleistung der Kassensicherheit durch Kontrollabläufe
- Qualitätssichernde Einzelfallgespräche mit den Mitarbeiter/innen, gemeinsame
Dienstbesprechungen
- Kundenbefragungen
- Konditionsverhandlungen mit den Geldinstituten
2.
- Beobachtung der Vollstreckungseffizienz anhand von Einzelfällen
Anpassung der Personalstärke an den erhöhten Vollstreckungsbedarf im Außenund Innendienst (sich amortisierende Personalkosten)
Eine Kennzahl für die Controllingberichte:
Die Kennzahl ist der Kostenfaktor pro Buchungsfall Kasse. Sie wird ermittelt aus der
Gegenüberstellung der Produktkosten zur Gesamtanzahl der Buchungsfälle:
SA. Produktkosten Zahlungsverkehr / Vollstreckung
: SA. Buchungen
ERLÄUTERUNGEN
ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN
Erftstadt, den 10.10.2008
( Binninger)