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Beschlussvorlage (Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Beschlussvorlage (Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2008) Beschlussvorlage (Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.12.2008 X 16.12.2008 X David Gerhards (Verfasser/in) 24/2008 nö. S. TOP 19.11.2008 (Datum) BETREFF: Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2008 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 1.932.200 € davon: 1.932.200 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: 2010 ff Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: *1.985.600 € ** € € x ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Bisher sind vom Finanzierungsbedarf für das Jahr 2008 1.407.900 € durch den Haushalt 2008 gedeckt. Davon wurden 1.172.900 € im Fachbudget 600.230 - Straßen und 235.000 € im Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement bereit gestellt. Der zusätzliche Bedarf von 524.300 € muss überplanmäßig bereit gestellt werden. * Siehe Vorlage Nr. 27/2008 - Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2009. ** Eine Aussage für die Jahre ab 2010 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. BESCHLUSSVORSCHLAG: -1- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitugungsgebühr 2008. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt demnach ab dem 01.01. bis zum 31.12.2008 1,97 € / cbm. Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt demnach ab dem 01.01. bis zum 31.12.2008 0,84 € / m². 2. Der Rat stimmt einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von insgesamt 524.300 € - und zwar für das Fachbudget 600.230 - Straßen mit 393.700 € und für das Fachbudget 020.300.040 Immobilienmanagement mit 130.600 € - zu. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Finanzmasse. ERLÄUTERUNGEN: Aufgrund der anliegenden Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2008 ergeben sich die o. g. Gebührensätze. Die vom Gutachter, der Pecher AG, für das Jahr 2008 ermittelten Kostenverteilungsschlüssel führen zu Kostenanteilen von 51,06% für die Schmutzwasserbeseitigung und von 48,94% für die Niederschlagswasserbeseitigung. Zum Vergleich dient die nachstehende Tabelle der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Von Bedburg und Erftstadt liegen noch keine Angaben bezüglich der auch von diesen Städten neu einzuführenden gesplitteten Gebühr vor. 2008 Bergheim Brühl Elsdorf Frechen Hürth Kerpen Wesseling Mittelwerte Pulheim cbm 2,85 € 2,90 € 3,88 € 2,56 € 2,57 € 1,62 € 1,92 € 2,61 € 1,97 € qm 1,25 € 0,76 € 0,75 € 1,17 € 1,09 € 0,93 € 0,96 € 0,99 € 0,84 € Die bereinigten Kosten wurden lediglich um die im Jahr 2008 aufgetretenen neuen Kosten für die notwendige externe Unterstützung zur Einführung der gesplitteten Gebühr von 385.000 € (+3,98%) über den bereinigten Kosten gegenüber der beschlossenen „alten“ Kalkulation geändert. Im Frühjahr 2009 wird mit Vorliegen der Rechnungsergebnisse gemäß dem üblichen Verfahren die Betriebsabrechnung für das Jahr 2008 erstellt. -2-