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Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hallenbad, Freibäder, Heizkraftwerk undd Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hallenbad, Freibäder, Heizkraftwerk undd Städtische Dienste)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 600/2006 Az.: 81 06-00 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 20.09.2006 Rat 26.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Benennung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Erftstadt Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hallenbad, Freibäder, Heizkraftwerk undd Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen in den Wirtschaftsplänen der einzelnen Betriebszweigen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.08.2006 Beschlussentwurf: Die Wibera Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln wird gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW und § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1981 (GV.NRW S. 147) geändert durch Gesetz zur Errichtung einer Gemeibdeprüfunganstalt vom 30.04.2002 (GV.NW S.160) für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Begründung: In den letzten fünf Jahren erfolgte die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BFJM Bachem Frevers Janßen Mehrhoff. Aufgrund des vorliegenden Beschlusses des Werksauschuss, soll ein Wechsel der Wirtschaftsprüfer mit einem Turnus von fünf Jahren erfolgen. Die Betriebsleitung hat sich daher einen Überblick über die in Frage kommenden Wirtschaftsprüfungsbüros verschafft. Speziell für die Stadtwerke –mit den beiden „Hauptbetriebszweigen“ Ver- bzw. Entsorgung- bietet es sich an, einen Prüfer zu beauftragen der über weitreichende und fundierte Erfahrung auf diesen Gebieten verfügt. Insbesondere der Aufbau einer Kosten/Leistungsrechnung in der Wasserversorgung sowie die immer schwieriger werdenden Kalkulationsbedingungen für Entgelte in der Versorgungswirtschaft, haben die Betriebsleitung dazu veranlasst, dem Ausschuss die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die Jahresabschlussprüfung vorzuschlagen. (Bösche)