Daten
Kommune
Pulheim
Größe
29 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Rat
III / 26
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
02.12.2008
X
04.12.2008
X
16.12.2008
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
174/2008
nö. S. TOP
15
4
20.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Erweiterung der Christinahalle Stommeln
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
LVS + VfR Stommeln
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
705.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
705.000 €
€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Bereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzauschuss empfiehlt vorbehaltlich der fachlichen Zustimmung des Liegenschafts- und Hochbauausschusses,
der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
die Christinahalle in Stommeln entsprechend der von der Verwaltung vorgestellten Planung umzubauen, hierbei auch den Einbau einer Lüftungsanlage, einer Beleuchtungsanlage sowie eine mobile Trennwand während der Bauphase vorzusehen und hierfür Investitionsmittel i.H.v. 939.000 € für
das Haushaltsjahr 2009 zur Verfügung zu stellen.
-1-
optional
Darüber hinaus sollen weitere 56.000 € für den Einbau einer Abdunklungsanlage bereit gestellt
werden.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit beigefügtem Schreiben aus März 2008 beantragen die Vorsitzenden des Leichtathletikvereins
Stommeln sowie des Vereins für Rasensport Stommeln - auch im Namen der Maigesellschaft Birke sowie der KG Stommeler Buure und der Dorfgemeinschaft Stommeln - die Erweiterung der
Mehrzweckhalle an der Christinaschule.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Hallenkapazitäten das wachsende Interesse von Hallensportinteressierten seit Jahren nicht mehr decken könne, da u.a. der Verlust der Gymnastikhalle
in der Eschgasse bislang nicht ausgeglichen werden konnte. Darüber hinaus würde die Erweiterung auch zu einer Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten bei außersportlichen Veranstaltungen führen.
Die Verwaltung hat die Erweiterungsmöglichkeiten der Christinahalle untersucht und hierzu erste
Entwürfe (s. Anlagen 1 – 3) sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276 (Genauigkeit +/- 30 %)
angefertigt.
Hierbei wurden nach einer Rücksprache mit dem Vorsitzenden des LVS zunächst folgende Rahmenbedingungen bei der Planung berücksichtigt:
o Unter möglichst umfangreicher Beibehaltung der vorhandenen Bausubstanz soll ein zusätzlicher, separater Raum für Sportzwecke im Bereich des der Venloer Str. zugewandten
Anbaues entstehen, der zwar von der Halle aus über Türen direkt zugänglich sein soll, aber
nicht durch Wandöffnungen mit der Halle in ganzer Länge direkt verbunden werden soll.
o Neben der Sportnutzung soll dieser neue Raum für die Aufstellung einer mobilen Theke
und deren Nutzung während Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
o Dieser Raum soll über eine zusätzliche Wandöffnung (Mindestbreite 3 m) auch mit dem
Foyer verbunden werden. Zusätzlich soll so die Möglichkeit bestehen, die Halle während
der Veranstaltungen seitlich über den neuen Sportraum zu erschließen, ohne den Bühnenbereich zu tangieren. Das statische System der vorhandenen Halle soll hierbei erhalten
bleiben, der neue Baukörper wird konstruktiv ergänzt/addiert.
o Bei der bestehenden Haustechnik erfolgt eine Instandsetzung der bestehenden Systemkomponenten verbunden mit einer Systemerweiterung für die neuen Anforderungen. Bei
dem Heizungssystem wird die neue Fläche über ein Ergänzungssystem versorgt.
o Aufgrund der heutigen Wärmeschutzanforderungen ist ein Austausch der Glasfassade erforderlich (der Wärmeschutz-Standard der Fenster-/Fassadenelemente liegt inzwischen ca.
3-fach höher).
o Der Schulhof soll künftig bei außerschulischen Veranstaltungen als Parkfläche dienen können, hierfür soll eine neue Zufahrtsmöglichkeit geschaffen werden um Störungen des benachbarten Altenheimbetriebes zu vermeiden. Von dem Pausenhof soll ein behindertengerechter Zugang zur Christinahalle angelegt werden.
Daneben wurden folgende technischen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt:
o Die Versammlungsstätten VO ist einzuhalten (Fluchtwege etc.).
o Die gültigen Bestimmungen des Unfallschutzes für Sporthallen sind einzuhalten (teilweise
problematisch).
o Die gültige ENEV (EnergieeinsparungsVO) ist einzuhalten.
o Aufgrund der Unfallschutzbestimmungen ist bei der geplanten Erweiterung die Ebene der
Stützen als glatte, durchgängige Umschließungswand ohne Vor- oder Rücksprünge herzustellen. Der evtl. Bestandsschutz für die bestehende Situation kann bei der Umbaumaßnahme nicht mehr angewendet werden.
o Eine Beschallungsanlage existiert bislang nicht, da dies mittlerweile zum heutigen Standard
gehört, ist zumindest die Verkabelung für eine solche Anlage vorzusehen.
-2-
Die Berechnung geht von der Ausführung der Architektenleistung durch das Immobilienmanagement aus und schließt unter Berücksichtigung der vorstehenden Eckpunkte mit einer voraussichtlichen Bausumme von 705.000 €.
Am 05.11.2008 hatte die Verwaltung Vertreter der Vereine, Schule und Fraktionen zu einem „Runden Tisch“ eingeladen und die vorstehend beschriebene Planung vorgestellt. Hierbei hat die Verwaltung vorsorglich noch auf folgendes hingewiesen:
o
o
o
o
Für die Sporthallenfunktion bringt die Erweiterungsfläche einen zusätzlichen Nutzen nur für
bestimmte Sportnutzungen (z.B. Gymnastik, Bodenturnen o.ä.). Für die meisten sonstigen
Hallensportarten ist die Fläche wegen der zu geringen Größe nicht geeignet.
Für Veranstaltungen ist die Zusatzfläche für Speisen- u. Getränkeausgabe sehr gut nutzbar. Als Zuschauerbereich ist die Fläche jedoch nicht geeignet, da die Bühne von dort
nicht eingesehen werden kann.
Die Erweiterung bedingt starke Eingriffe in den jetzt vorhandenen Spielplatz und die Erschließungssituation (Außentreppen); die behindertengerechte Erschließung vom Schulhof
erfordert eine Rampenlänge von ca. 40 – 50 m einschl. Zwischenpodesten mit dem entsprechenden Flächenbedarf, der starke Einschränkungen der Spielplatznutzung bedingt.
Unter realistischer Berücksichtigung der einzelnen Projektphasen wären für die Planung
und Ausschreibung eine Vorlaufphase von etwa 6 Monaten und eine anschließende Bauzeit von 10-12 Monaten erforderlich, insgesamt also 16 - 18 Monate.
Seitens der Vereinsvertreter wurde vorgetragen, dass auf eine Vergrößerung der Veranstaltungsfläche zur Schaffung von mehr Sitzplätzen einvernehmlich verzichtet wird, da die Anzahl der Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen in keinem akzeptablen Verhältnis zu den damit verbundenen Mehraufwendungen bei den Baukosten stünde.
Wichtig sei aber, dass eine zusätzliche Fläche für Sportveranstaltungen - insbesondere Gymnastikunterricht - entsteht. Diese Fläche müsse so gestaltet werden, dass dort ein Bewirtungs- und
Thekenbetrieb im Rahmen von Veranstaltungen durchgeführt werden kann, da die derzeitigen
Bewirtungsmöglichkeiten im Umkleidebereich unzureichend seien.
Die von der Verwaltung vorgestellte Planung wurde grundsätzlich von allen Betroffenen akzeptiert.
Bedenken gab es jedoch seitens der Schule hinsichtlich der Beeinträchtigung des Schulsports
während der Umbauzeit. Da ein Ausweichen in andere Hallen nicht möglich sei, könne ein Nutzungsausfall nur für maximal 3 Monate akzeptiert werden.
Darüber hinaus wurden weitere Hinweise und Wünsche vorgetragen, die aus der nachstehenden
Tabelle ersichtlich sind. Die Verwaltung hat diese Hinweise zwischenzeitlich näher untersucht, die
jeweilige Stellungnahme inkl. der hierdurch voraussichtlich zusätzlich entstehenden Kosten ist jeweils gegenüber gestellt. (Anmerkung: In der Kürze der Zeit war eine fundierte Kostenschätzung
nach DIN nicht möglich. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich daher nur um eine sehr
grobe Kalkulation nach Erfahrungswerten. Die tatsächlich erforderlichen Kosten können hiervon
stark abweichen)
Hinweise / Wünsche
„Runder Tisch“ am 05.11.08
Stellungnahme der Verwaltung
Ist in der Kostenschätzung bereits enthalten
Installationen in dem neuen
Raum so herstellen, dass eine
möglichst flexible Nutzung möglich ist (z.B. versenkbare Wasser/ Abwasserleitungen).
-3-
Zusätzlich
erforderliche
Kosten ca.
0€
Hinweise / Wünsche
„Runder Tisch“ am 05.11.08
Stellungnahme der Verwaltung
Einbau einer Lüftungsanlage.
Einerseits um eine bessere Luftqualität bei Veranstaltungen zu
erreichen, andererseits um eine
Belüftung bei geschlossenen
Fenstern zu ermöglichen (Schallschutz).
Ist in der Kostenschätzung bislang nicht enthalten.
Möglichst viel Tageslicht in der
Halle, aber Abdunklung soll möglich sein.
Die Trennung zwischen Halle u. neuem
Raum soll weitestgehend transparent erfolgen um möglichst viel Tageslicht zu erhalten,
eine Tageslichtminderung wird aufgrund der
neuen Raumtiefen jedoch nicht zu vermeiden
sein.
Zusätzlich
erforderliche
Kosten ca.
195.000 €
Durch den Einbau einer Lüftungsanlage und
die Integration in die bestehende Luftheizungsanlage würde auch die Beheizung der
Halle insgesamt verbessert werden.
56.000 €
Eine Abdunklungsvorrichtung ist bisher nicht
vorgesehen, lt. Rücksprache mit der Schulleitung ist eine Abdunklung auf beiden Seiten
der bestehenden Halle gewünscht. Die Kosten für eine Vorrichtung mit bedingter Abdunklungsfunktion sowie Sonnenschutzfunktion wurden mit 56.000,-- € grob ermittelt.
Die Abdunklungsanforderung / Sichtschutz
im Bereich der Verbindungstüren selbst wird
technisch jedoch nur schwer lösbar sein.
Die Verwaltung rät von
einer Umsetzung ab.
Das Abdecken des Sportbodens
bei Veranstaltungen sollte vereinfacht werden, z.B. durch ab/aufrollbaren Bodenbelag.
Nach fachlicher Überprüfung wäre dies technisch möglicherweise umsetzbar, würde
aber hinsichtlich des Kosten- u. Technikaufwands, der zu treiben wäre, für eine 5 -10 malige Nutzung im Jahr wirtschaftlichen keinen Sinn ergeben. Derartige Anlagen gibt es
nur im Profi-Veranstaltungsbereich bei Neubauten mit sehr hohem kommerziellem Nutzwert.
Installation einer Verkabelung für
Beschallungsanlagen.
Ist in der Kostenschätzung bereits enthalten
0€
Einbau einer (Bühnen-) Beleuchtungsanlage.
Ist in der Kostenschätzung bislang nicht enthalten
21.500 €
Die Trennung von Sporthalle und
künftigen Gymnastikraum soll so
beschaffen sein, dass ein Sportbetrieb in beiden Räumen gleichzeitig stattfinden kann.
Ist in der Kostenschätzung bereits enthalten.
0€
Die Trennwand zwischen Sporthalle u. neuem Zusatzraum ist als Doppel-Konstruktion
(Unfallschutz) mit größtmöglichen Verglasungsfeldern und hochwertiger Schallschutzausführung geplant.
-4-
Hinweise / Wünsche
„Runder Tisch“ am 05.11.08
Stellungnahme der Verwaltung
Schaffung eines barrierefreien
Zugangs ohne Beeinträchtigung
der vorhandenen Spielplatzfläche.
Die barrierefreie Erschließung kann dann nur
von der Christinastrasse aus erfolgen, da
eine Rampenanlage mit Zugang vom Schulhof aus zu stark beeinträchtigt. Behindertenstellplätze können in der Christinastr. bzw.
auf dem von dort zugänglichen Schulgelände
geschaffen werden, hierdurch entstehen keine Zusatzkosten gegenüber dem bisherigen
Stand
Einrichtung von Parkplätzen auf
dem Schulhof ohne Beeinträchtigung der Nutzung als Pausenhof.
Auf dem Schulhof können max. 21 Stellplätze durch Markierungen auf dem bisherigen
Belag hergestellt werden ohne die Schulhofnutzung zu beeinträchtigen (s. Anlage 1) Der
vorhandene Schulhofbelag wird bisher schon
durch Pkw`s und Klein-LKW`s bis 7,5 to ohne Beschädigungen befahren, daher ist von
einem bautechnisch ausreichendem Belag /
Untergrund auszugehen.
Zusätzlich
erforderliche
Kosten ca.
0€
0€
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass
eine Zufahrt unter Beibehaltung der bisherigen Schulhofnutzung (aufgestellte Spielgeräte) nach ersten Überlegungen nur im Bereich
der schon vorhandenen Zufahrt möglich sein
wird.
Um die bestehende Halle für den
Schulsport auch während der
Bauphase weiter nutzen zu können soll eine provisorische
Trennwand zwischen Halle und
Baustelle errichtet werden.
Die Errichtung einer provisorischen Trennwand ist techn. Möglich. Es wird allerdings
zwischen Trennwand und Baustelle ein Arbeitsraum von ca. 2 – 3 m benötigt. Die Halle
wird daher während der Bauzeit schmaler
und insofern nur eingeschränkt nutzbar sein.
Darüber hinaus wird es sich nicht vermeiden
lassen die Halle für notwendige Arbeiten in
der bestehenden Halle zeitweise auch vollständig zu schließen.
Dies wird aber einen Zeitraum von maximal 3
Monaten nicht überschreiten.
Summe
17.500 €
290.000 €
Die Verwaltung empfiehlt folgende Wünsche zu berücksichtigen:
o
o
o
Einbau einer Lüftungsanlage, da neben dem Lärmschutz auch die Beheizung der Halle
über die vorhandene Luftheizungsanlage im Zusammenspiel mit einer Lüftungsanlage
deutlich optimiert werden kann.
Einbau einer (Bühnen-) Beleuchtungsanlage, da dies auch vor dem Hintergrund der Versammlungsstättenverordnung zu begrüßen ist, weil dann nicht jeder Veranstalter seine eigene (möglicherweise unzulässige) Beleuchtungsanlage aufbauen muss.
Einbau einer Trennwand während der Bauphase, um die Beeinträchtigung des Schulsports
auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
-5-
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